Am 26.01.2021 um 20:18 schrieb Frank Kemper:
> Ralf Koenig <
ralfk...@xmg.de> wrote:
>
>> Aber bei Verkauf an private Kunden: müssen sie 2 Jahre
>> Sachmängelhaftung/Gewährleistung geben, was sie auf 1 Jahr verkürzen
>> dürfen und natürlich dann auch gängig tun.
>
> Wichtige Einschränkung: Gewährleistung verkürzen geht nur bei
> Gebrauchtware.
Im Fadenthema geht es ja um Gebrauchtwagen.
> Noch wichtigere Einschränkung: In den ersten sechs Monaten ist der Händler
> beweispflichtig, d.h. bei jedem Defekt, der in dieser Zeit auftritt, gilt
> die Vermutung, dass er bei Kauf schon da war - es sei denn, der Händler
> beweist das Gegenteil. Das kann er im Regelfall nicht. Danach kehrt sich
> die Beweispflicht um, der Käufer muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf
> schon vorhanden war. Das kann er im Regelfall nicht...
Um das noch ein bisschen auszuweiten:
Er hat ja ein Fahrzeug im Blick: 15 Jahre 40 TKM. Da ist der Begriff
"gebraucht" noch geschmeichelt.
Bei weitem nicht jeder Defekt ist überhaupt von der Sachmängelhaftung
abgedeckt, sondern nur die Mängel, die
1) untypisch sind für Alter und Laufleistung des Fahrzeugs (denn der
Rest ist Verschleiß, und Verschleiß ist im Kaufpreis drin).
UND
2) bei Übergabe noch nicht im Kaufvertrag mit aufgezählt wurden (denn
diese Mängel sind eingepreist und dem Kunden dann ja auch bekannt, er
kann das also in seine Kaufentscheidung einbeziehen)
UND
3) dann kommt noch dein Punkt von oben dazu.
Hier hat der ADAC ne nette Tabelle mit Gerichtsurteilen
zusammengestellt, was mal von Gerichten letztlich als Mangel und was als
Verschleiß gewertet wurde:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Ist zwar von 2014 - gibt aber trotzdem ne brauchbare Orientierung.
An sich ist das Auto mit 15 Jahren durch.
Das tolle an der Sachmängelhaftung ist, dass der Käufer an sich keine
Kosten tragen muss. Das doofe: man muss die Sachmängelhaftung beim
verkaufenden Unternehmen geltend machen. Das ist dann doof, wenn der
weit weg ist. Und das ist dann doof, wenn dieses verkaufende Unternehmen
unfähig oder nicht wirklich vertrauenswürdig ist. Auch die bis 3
Nachbesserungsversuche können nerven, zumal da das Vertrauen mit jedem
Versuch ja nicht gerade wächst. Und der Verkäufer kann das Fahrzeug dann
natürlich auch mit Gebrauchtteilen reparieren.
Und jetzt sind wir auch bei des Pudels Kern, warum Gw-Händler gern noch
eine Garantie draufpacken: (das ist im Prinzip eine
Reparaturkostenversicherung, deren Kosten an den Käufer durchgereicht
werden). Wenn es dann Probleme geben sollte, dann schicken die Verkäufer
den Kunden gern zur Wahrnehmung dieser Reparaturkostenversicherung
(anstatt dass das auf Sachmängelhaftung läuft, samt aller Streitigkeiten
darum). Diese Garantie bezahlt aber oft nur einen Teil (z.B. Arbeit
komplett, aber Material nur anteilig). Und sie bezahlt meist nur von
einer kleinen Bauteilliste ("Baugruppengarantie"). Und sie zahlt in der
Regel keine Folgeschäden. Dafür kann man aber zu jeder Werkstatt gehen
(nur selten Werkstattbindung bei den Reparaturkostenversicherungen) und
bekommt es mit Neuteilen repariert.
Skepsispunkt: die typischen Reparaturkostenversicherungen, die ich
kenne, versichern nur bis 10 Jahre junge Fahrzeuge. Denn nur in dem
Zeitraum haben sie ein brauchbares Modell der Kostenrisiken.
Grüße,
Ralf