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Volkswagen AG
Abteilung VK8
Brieffach 1998
38436 Wolfsburg
17.06.2002
Betr.: Kulanzanfrage nach Motorschaden eines Lupo 3L
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen schon durch die VW-Vertragswerkstatt "Autohaus Sell" in 97762
Hammelburg mitgeteilt wurde, verursachte der während der Fahrt auftretende
Bruch der Kurbelwelle einen Motortotalschaden des VW Lupo 3L,
Erstzulassung:
23.03.2000, mit der Fahrgestell Nr.: VWZZZ6EZYW004045.
Prinzipiell bin ich von der qualitativen Hochwertigkeit von VW-Fahrzeugen
und deren sorgfältigen Montage überzeugt. Da der Schaden jedoch nach einer
relativ geringen Laufleistung von ca. 50.000 km auftrat und alle
Serviceintervalle nachweißlich eingehalten worden waren, lässt sich der
Schaden nur durch eine vorzeitige Materialermüdung bedingt durch
Qualitätsschwankungen in der KFZ-Massenproduktion erklären. Ein
Bedienungsfehler ist durch die Tatsache auszuschließen, dass es sich in
diesem Fall um ein Modell mit elektronischem Schaltsystem handelt.
Aus diesen Gründen erwarte ich 100%ige Schadensübernahme durch den
VW-Konzern.
Da ich in höchstem Maße beruflich auf ein Auto angewiesen bin, erteilte ich
heute dem Autohaus Sell den Reparaturauftrag. Durch das Autohaus wurde mir
mitgeteilt, dass der defekte Motor innerhalb einer Woche nach Erhalt des
Austauschmotors an das VW-Werk gesendet werden muss. Deshalb möchte ich
Sie
bitten, entweder über die Höhe der Kulanzleistung innerhalb einer Woche zu
entscheiden, oder die Rücksendefrist für den Motor entsprechend zu
verlängern, damit im Streitfall eine neutrale Begutachtung des defekten
Motors gewährleistet werden kann.
mit freundlichen Grüssen
C. v. Schweinichen
Kopie an: ADAC JZE Verbraucherschutz; Autohaus Sell
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Am 21.06.2002, 19:02:13, schrieb "Constantin v. Schweinichen"
<c....@web.de> zum Thema Lupo 3L - Kulanz- oder Streitfall?:
Moin,
> Liebe Newsgroup!
> Eigentlich war ich ja ein sehr glücklicher Fahrer des VW Lupo 3L. Mit
> ein wenig Mühe und Konzentration konnte man den Wagen wirklich mit
> 3l/100km fahren, was die extrem hohen Anschaffungskosten dieses
> Kleinwagens auszugleichen schien.
> Den Lupo erwarb ich als Jahreswagen im März letzten Jahres und bekam
> somit die Gebrauchtwagengarantie von VW für ein Jahr. Genau 3 Monate
> nach Garantieablauf verursachte der Bruch der Kurbelwelle bei 140km/h auf
> der Autobahn einen Motortotalschaden.
> Die mit der Reparatur beauftragte VW-Vertagswerkstatt handelte für mich
> bei VW eine 50%ige Kostenübernahme auf Kulanz aus. Damit war ich jedoch
> nicht einverstanden und schrieb den unten angehängten Brief. Heute zahlte
> ich bei Abholung meines Wagens 2049 Euro, eben die Hälfte der
entstandenen
> Kosten.
> Ich suche nun Leute, die ähnliches erlebt haben, oder ob jemand von
> ähnlichen Ereignissen gehört hat.
> Außerdem würde mich Eure Meinung zu diesem Fall interessieren.
> Vielen Dank im Voraus
> Constantin
Ehrlich gesagt war es mir neu, das mit dem Kurbelwellenbruch. Ich würde
da immer auf einen Materialfehler tippen – ist aber eine reine Vermutung
meinerseits, da ich sowas noch nicht gehört habe....
Übrigens: Der Preis für dieses Austauschmotörchen hat mich auch schon
beeindruckt, muß ich zugeben......
Die eigentliche Frage ist: Was willst Du tun, falls VW dir nicht weiter
entgegenkommt? Gutachten in Auftrag geben, ein Institut für
Materialprüfung beauftragen? Sowas kann teuer werden, und wenn es dann
auf nen Vergleich vor Gericht hinausläuft (mit nem drittem vom Gericht
beauftragtem Gutachter, der zwei unterschiedliche Gutachten für das
Gericht beurteilt...), dann ist das von der Kostenseite im Endeffekt wie
das Horneberger Schießen......
Laß Dich besser erstmal von einem Anwalt beraten, bevor Du irgendwelche
Aufträge auf eigene Rechnung an Gutachter oder Institute vergibst......
Gruß Frank
>Außerdem würde mich Eure Meinung zu diesem Fall interessieren.
>Vielen Dank im Voraus
Hol Dir eine Deckungszusage Deiner RV.
Schäden am Motor werden nicht zufällig von der Gebrauchtwagengarantie
gedeckt?
Michael Neuhaus.
--
TDI - aus Freude am Sparen
Durchzug 5.Gang Porsche Boxster (220PS) 12,5 s lt.
80-120 km/h, 6.Gang Golf IV TDI (150PS) 11,4 s ams
Golf IV, Honda CRX, Alfa 147: http://www.michaelneuhaus.de/
Der OP schrieb
> Genau 3 Monate nach Garantieablauf verursachte der Bruch der
> Kurbelwelle bei 140km/h auf der Autobahn einen Motortotalschaden.
HTH,
Michael
--
514 Karneolrot
Lacke fuer Mercedes-Benz-Personenwagen
Gedächniszitat nach Helmut Hütten:
Schnelle Motoren seziert und frisiert - eine Art Standardwerk der
Motorentechnik:
"Bei einem Kurbelwellenbruch gehört immer der Konstrukteur
erschlagen"-
will sagen ein Bruch ist die Folge falscher Berechnungen.
mfg
Peter
> "Bei einem Kurbelwellenbruch gehört immer der Konstrukteur
> erschlagen"-
> will sagen ein Bruch ist die Folge falscher Berechnungen.
Sehe ich auch so, aber was will man von einem Motor mit einem gegen null
tendierenden Hubraum erwarten? Er mag ein paar Vorteile haben, aber
Langlebigkeit ist das vom Prinzip her sicher nicht...
N:M
--
Bei einem Bekannten ist bei einem 10 Monate altem OPEL der Auspuff abgefallen.
O-Ton Servicemitarbeiter: "Das ist normaler Verschleis".
-Martin Bohris in d.e.f.a.
Nuja das hört sich schwer nach Stammtisch an.
Was will man im Gegenzug von einem 2l Motor erwarten?
In anderen Gefilden findet man sowas auch nur in fahrbaren
Rasenmähern ;)
Der Hubraum gibt sicherlich keinerelei Aussage über die Haltbarkeit eines
Triebwerkes.
Eher kann man da wohl ma schauen wo am Lupo 3l überall Gewicht gespart wurde
;)
cu Jan
Kai
jou.
gehe doch mal an die autobild in die meckerecke. ich denke, dass du da
recht hohe chancen haben dürftest. vw will sicherlich jeden ärger um
ihr 'spritersparniszugpferd' vermeiden...
> Rein rechtlich sehe ich keine Chance, Garantie abgelaufen...
dito. und weiße denen mal einen materialfehler nach... ;)
Georg Kaiser schrieb:
Tja, trotzdem kein Grund für VW zu zahlen oder man macht sie öffentlich
mürbe. Der Weg ist aber lang und steinig.
Kai
> "Bei einem Kurbelwellenbruch gehört immer der Konstrukteur
> erschlagen"-
> will sagen ein Bruch ist die Folge falscher Berechnungen.
das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen !
wir hatten hier an e-motoren wellenbrüche. edelstahl....
ursache: lunkerstellen und schwefel(!)einschlüsse im material !
wobei ich mir sogar die frage stelle: ist die kurbelwelle wirklich gebrochen
oder ist das ein folgeschaden ? (lager gefressen, pleulauge aufgegangen
....).
bei wirklichen konstruktionsfehlern und fehlberechnungen müssten die dinger
brechen ohne ende....
CU Ralf
Und VW hat es eigentlich nicht nötig, bei diesem Modell schon gar nicht.
Ich würde sagen Montagsauto und Pech gehabt.
Weshalb sollte VW dir ein Autolaben lang Reparaturkosten erstatten?
Vom ganzen Autoleben redet ja auch niemand, aber man sollte doch
erwarten können, daß elementare Bauteile wie z.B. eine Kurbelwelle
(und mithin der komplette Motor) länger als 28 Monate halten. Oder
hat VW sämtliche Leute des Qualitätssicherung in die Abteilung
"Spaltmaße" versetzt?
gruß,
marc
--
Marc Scherwinski
Marc Scherwinski schrieb:
> Vom ganzen Autoleben redet ja auch niemand, aber man sollte doch
> erwarten können, daß elementare Bauteile wie z.B. eine Kurbelwelle
> (und mithin der komplette Motor) länger als 28 Monate halten.
Nein. Die Zeit ist bei solchen Bauteilen völlig uninteressant. Nur die
Anzahl der Lastwechsel interessiert. Die 50Mm laut Ursprungsposting
stellen in einem solchen Fall etwa 1/4...1/3 der normalen
Motorlebensdauer dar. Aufgrund dieser Annahme sollte der Kulanzanteil
berechnet werden, also sollten ca. 70% von VW übernommen werden.
Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
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> Nein. Die Zeit ist bei solchen Bauteilen völlig uninteressant. Nur die
> Anzahl der Lastwechsel interessiert. Die 50Mm laut Ursprungsposting
> stellen in einem solchen Fall etwa 1/4...1/3 der normalen
> Motorlebensdauer dar. Aufgrund dieser Annahme sollte der Kulanzanteil
> berechnet werden, also sollten ca. 70% von VW übernommen werden.
das seh ich aber anders...wir hatten noch NIE (in 28jahren) eine gebrochene
kurbelwelle in einem serienmotor.
alles andere ja, aber nie eine kurbelwelle (noch nicht mal im motorrad /
mopped)
derartig elementare teile sollten nicht einfach brechen....es sei denn als
folgeschaden bei z.b. festgehenden lagern o.ä.
CU Ralf