aufgrund des Nachbarthreads bin ich auf die Problematik mit den
Reifendimensionen in den "neuen" (so neu nun auch wiederum nicht)
Fahrzeugpapieren aufmerksam geworden.
Hier:
http://www1.adac.de/images/25674_tcm8-265058.pdf
steht u. a.:
"Im CoC das sie als Kopie im Auto mitführen sollten..."
Ist man gesetzlich verpflichtet die CoC oder eine Kopie im Fahrzeug
mitzuführen? Ich denke nein.
Was kann denn schlimmstenfalls bei einer Verkehrskontrolle passieren wenn
eine nur in der CoC erwähnte Reifengröße und Felge montiert ist?
Kann jemand vielleicht mit Erfahrungen (Verkehrskontrolle) aus der Praxis
dienen?
Frank
>"Im CoC das sie als Kopie im Auto mitführen sollten..."
>
>Ist man gesetzlich verpflichtet die CoC oder eine Kopie im Fahrzeug
>mitzuführen? Ich denke nein.
nein.
>Was kann denn schlimmstenfalls bei einer Verkehrskontrolle passieren wenn
>eine nur in der CoC erwähnte Reifengröße und Felge montiert ist?
Also wenn man jetzt die Möglichkeit des psychopatischen Beamten
ausklammert, der einen bei lebendigem Leibe mit der Nagelschere in
kleine Stücke zerteilt:
Vor allem Zeitverlust, wenn die Zulässigkeit der Bereifung aus
irgendwelchen Datenbanken überprüft wird oder gar eine "Mängelkarte"
ausgestellt wird...
>Kann jemand vielleicht mit Erfahrungen (Verkehrskontrolle) aus der Praxis
>dienen?
irgendwie bin ich wohl aus dem Alter raus, in dem man regelmässig
kontrolliert wird ;-)
> Kann jemand vielleicht mit Erfahrungen (Verkehrskontrolle) aus der Praxis
> dienen?
Ich. Das war zu der Zeit, als diese neuen EU-Papiere eingefuehrt wurden:
Ich war zwar mit der in den (neuen EU-)Fz-Schein gedruckten
Reifengroesse unterwegs (damals Audi 80 B4: 205/60 R15). Aber auf
Nachfrage, was denn passierte, wenn ich mit der alternativ durchaus
zulaessigen Reifengroesse 195/65 R15 unterwegs gewesen waere, kamen
teilweise recht zweifelhafte Auskuenfte:
1) Die Kopie des "alten" Fz-Briefes im Handschuhfach wuerde nicht anerkannt.
2) Beweislast liegt beim Kontrollorgan[tm], dir die unstatthafte
Reifengroesse zu unterstellen. War damals aber noch lange nicht der
Fall, da das wohl PC-gestuetzt auszuwerten gewesen waere und es an eben
jener Ausruestung noch mangelte
-> im Zweifel: Maengelschein -> ordnungsgemaesse Reifengroesse montieren
als Weg des geringsten Widerstandes. Oder von amtlich anerkannter Stelle
(TUEV/Dekra) bestaetigen lassen, dass das alles passt.
Ist allerdings ein paar Jahre her. Ob das heutzutage etwas
professioneller gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. ;)
> Kann jemand vielleicht mit Erfahrungen (Verkehrskontrolle) aus der Praxis
> dienen?
Bei mir wollte mal der TüV-Prüfer die Plakette verweigern, weil er das
CoC-Heftchen nicht vorliegen hatte. Das war dann aber durch einen Anruf der
Wrkstatt wo der TüV gemacht werden sollte zu klären, ich konnte denen dann
erklären, wo im Auto das CoC-Heftchen liegt. War aber seit vielen Jahren
das erste Mal daß das einer sehen wollte, wohl, weil ich beim TüV-Termin
Winterreifen drauf hatte, die bei meinem Wagen eine andere Größe haben als
die Sommerreifen.
Grüße,
Frank
Mir hat der Händler beim Autokauf genau das gesagt, was der ADAC sagt.
Praktische Erfahrungen habe ich nur dahingehend, dass bisher kein
einziger Kontrolleur sich mit den Reifen/Rädern befasst hat und das
obwohl im (vorgelegten) Fahrzeugschein nur 195/65 R 15 steht, was aber
im Sommer deutlich erkennbar nicht am Fahrzeug vorhanden ist.
Grüße,
Andreas
> Kann jemand vielleicht mit Erfahrungen (Verkehrskontrolle) aus der
> Praxis
> dienen?
Praxis ist gut - denn hier herrscht Caos!
Ursprünglich waren die Reifengrössen im Fzg-Schein und ggf. hat der TÜV
nachgetragen.
Dann kam der CoC, da hatte die Fzg. Industrie das Ziel verfolgt die
PKW-Eigner in die Werkstätten der Hersteller zu zwingen.
An den CoC-Gesetz haben die Fzg.-Hersteller direkt mitgewirkt, besser,
sie haben das Gesetz geschrieben und das KBA hat abgenickt.
Das funktionierte schon wegen der Winterreifen nicht und das Caos brach
aus.
Dann gab es mal ne Notstandsregelung vom Verkehrsminister und seitdem
gibt es wohl keine Kontrollen mehr der Reifengrössen.