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Steinschlag durch LKW

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Jens

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to
Hallo, Leute.
Heute ist mir durch einen entgegenkommenden Kieslaster ein Schaden an der
Windschutzscheibe entstanden. Das Kennzeichen konnte ich mir merken. Welche
Vorgehensweise empfehlt Ihr, um Schadenersatz einzufordern und bei wem liegt
die Beweislast ?

Gruß

JK

Markus Bauks

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to
Jens wrote:

Bei Dir! Du musst nicht nur beweisen, dass der Stein von ihm kam (was schwer
wird, da der Stein auch auf der Strasse gelegen haben kann und durch den LKZ
aufgewirbelt wurde), du musst auch seine grobe Fahrlässigkeit beweisen.
Du kannst zwar Glück haben, dass die Laster-Firma den Schaden reguliert (hatte
'n Kollege vor 2 Monaten noch), aber die Regel ist es nicht.
Ausserdem gibt es lt. Auskunkt der Polizei (letzte Woche) sogar ne Regel, wonach
ein LKW einen gewissen Prozentsatz verlieren "darf" (ich weiss, klingt
bescheuert, wurde mir aber so mitgeteilt).
Du wirsdt kaum um eiine Inanspruchnahme deiner Teilkasko herumkommen. Aber bei
"AutoGlass" bekommst Du bei Abschluss eines Werbevertrages 150DM vergütet und
die arbeiten sehr sauber (bereits zweimal in Anspruch genommen).

Marcel Baum

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to
Ich fürchte da hast du keine Chance. Mir ist vorigen Winter genau das
Gleiche passiert, worauf sowohl der linke Scheinwerfer als auch die
Windschutzscheibe gewechselt werden mußten. Meine Winterkasko hat das
aber dann übernommen ( ca. DM 3000.-)

Marcel Baum


Ralph

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to
Mir ist das auch passiert, ich habe den LKW sogar angehalten und mir die
Personalien des Fahres geben lassen. Er hat dann seine Versicherung
gegenüber falsche Angaben gemacht, nach dem Motto der Stein wäre von der
Fahrbahn und nicht von seiner Ladefläche gekommen.
Daraufhin stellte sich die Versicherung doof und ich darf den Schaden nun
selber tragen!
Fahr doch einfach bei der Spedition vorbei und schlag ihm auch die Scheibe
ein, hahahah!
Gruß Ralph

Jens <kroeger....@nikocity.de> schrieb in im Newsbeitrag:
894edo$136v$1...@news.nikoma.de...


> Hallo, Leute.
> Heute ist mir durch einen entgegenkommenden Kieslaster ein Schaden an der
> Windschutzscheibe entstanden. Das Kennzeichen konnte ich mir merken.
Welche
> Vorgehensweise empfehlt Ihr, um Schadenersatz einzufordern und bei wem
liegt
> die Beweislast ?
>

> Gruß
>
> JK
>
>

Marcel Baum

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to

Ralph <n...@not.me> schrieb in im Newsbeitrag:
38b63464$0$27...@businessnews.de.uu.net...

> Fahr doch einfach bei der Spedition vorbei und schlag ihm auch die
Scheibe
> ein, hahahah!

Sehr guter und lustiger Vorschlag. Dann hat er nicht nur seinen eigenen
Schaden zu tragen , sondern noch zusätzlich eine Anzeige wegen boshafter
Sachbeschädigung zu erwarten.

Marcel Baum

Stefan Wild

unread,
Feb 25, 2000, 3:00:00 AM2/25/00
to
Hallo Jens,

bei all den negativen Berichten meiner Vorredner hier ein positives
Beispiel, um dich aufzumuntern ...:-)

Mir ist 1992 beim Überholen eines Kieslasters auf der Autobahn auch mein
einjähriger Golf beschädigt worden. Der Kieslaster (Sattelzug) hatte
mindestens 50 cm über die Bordwand Kies in Murmelgröße geladen und die
Ladung nicht z.B. durch eine Plane vor dem Herabfallen gesichert.
Ich wollte gerade links überholen, als vom Auflieger eine richtige Wolke
Kies nach hinten links flog - und in die bin ich trotz Vollbremsung
reingefahren. (Zu den fahrphysikalischen Einflüssen kam damals noch ein
sehr starker böiger Wind von vorne). Ich wechselte wieder nach rechts in
gehörigem Abstand zum LKW, konnte noch mehrmals solche "Kieswolken"
fliegen sehen und verließ an der nächsten Abfahrt die Bahn. Der Anblick
meines Vorderwagens trieb mir fast die Tränen in die Aaugen - wie ein
Fliegenpilz! Windschutzscheibe ,Scheinwerfer, Motorhaube und beide
Kotflügel mit Abplatzungen übersät!

Hintergrundwissen: Der Frachtführer (hier sein Erfüllungsgehilfe, der
Fahrer) ist für die _betriebssichere_ und _verkehrssichere_ Beladung
seines LWS verantwortlich. Lose Güter müssen gegen Herabfallen gesichert
sein, hier durch z.B. eine Plane.
Also auf zur Polizei, Anzeige erstattet, danach zum Gutachter und dann
die gegnerische Versicherung informiert. Schaden waren ca. 4.500 DM. Die
Versicherung zahlte anstandslos. Ach ja, natürlich hatte ich meine
Freundin als Beifahrer und Zeugen dabei...

Hoffe, dir geholfen zu haben.

mit golfigen Grüßen
Stefan W.

Kars Kozian

unread,
Mar 4, 2000, 3:00:00 AM3/4/00
to
Hallo Jens,

Jens schrieb in Nachricht <894edo$136v$1...@news.nikoma.de>...


>Hallo, Leute.
>Heute ist mir durch einen entgegenkommenden Kieslaster ein
Schaden an der
>Windschutzscheibe entstanden. Das Kennzeichen konnte ich mir
merken. Welche
>Vorgehensweise empfehlt Ihr, um Schadenersatz einzufordern und
bei wem liegt
>die Beweislast ?
>
>Gruß
>
>JK


auch wenn die überwiegende Mehrheit anderer Meinung ist,
der Halter des LKW ist schadenersatzpflichtig.
Mag sein, daß er einen Teil seiner Ladung verlieren darf. Aber
doch nicht auf den anderen Autos.
Selbst wenn er den Stein NUR hochgeschleudert hat und der Stein
nicht von seinem LKW fiel.
Im Rahmen der Gefährdungshaftung hat er alle Schäden zu
regulieren, die sein Fahrzeug anrichtet.

mfg
Kars

Frank Bombien

unread,
Mar 6, 2000, 3:00:00 AM3/6/00
to
Hallo!

Kars Kozian schrieb:
>

> Selbst wenn er den Stein NUR hochgeschleudert hat und der Stein
> nicht von seinem LKW fiel.
> Im Rahmen der Gefährdungshaftung hat er alle Schäden zu
> regulieren, die sein Fahrzeug anrichtet.

Das tät mich jetzt mal genauer interessieren! § bitte!

Frank

Reimar Goldbach

unread,
Mar 6, 2000, 3:00:00 AM3/6/00
to
Auf die Gefahr hinn etwas zu wiederholen - konnte leider nicht dem
ganzen Posting folgen :

Ich hatte mal das gleiche Problem, meine Vorgehensweise : Bin zur
Polizei gefahren, Anzeige aufgegeben, danach bekommt man einen Wisch,
mit dem man bei der Zentralstelle der Autoversicherer anrufen kann,
sich dort die Versicherung des LKW´s geben lasen, dort anrufen, die
Tel. des Fuhrunternehmens geben lassen, und mit denen die
Schadensregulierung abklähren - dabei bescheid geben, das die
Versicherung schon informiert ist. Hat bei mit problemlos geklappt.
Man kann auch ohne Polizei-Anzeige bei der Versicherungsstelle anrufen
aber mit einer Anzeige hat man ein besseres Druckmittel, obwohl ich
nicht glaube, daß es irgendwelche Probleme bei der Regulierung gibt,
das passiert denen öfter mal.

Gruß Reimar

Kars Kozian

unread,
Mar 6, 2000, 3:00:00 AM3/6/00
to
Hallo Frank,

Frank Bombien schrieb in Nachricht <38C36992...@gmx.de>...


die Paragraphen kenne ich nicht.
Frag doch bei den Versicherungen nach.
Die sollten wissen, nach welchen Paragraphen sie die Schäden
abwickeln.

Gruß Kars

Wolfgang Mederle

unread,
Mar 6, 2000, 3:00:00 AM3/6/00
to
Es schrieb Kars Kozian <ka...@kozian.de>:

> Selbst wenn er den Stein NUR hochgeschleudert hat und der Stein
> nicht von seinem LKW fiel.
> Im Rahmen der Gefährdungshaftung hat er alle Schäden zu
> regulieren, die sein Fahrzeug anrichtet.

Steine, die vom vorausfahrenden Fahrzeug (PKW, LKW oder Mofa)
hochgeschleudert werden, fallen unter allgemeines
Betriebsrisiko. Dafür darfst Du selber aufkommen, außer Du hast eine
Teilkasko.

--
Wolfgang Mederle
wolfgang...@stud.uni-muenchen.de
http://www.mederle.de/
ICQ# 1435333

Jan Bienert

unread,
Mar 7, 2000, 3:00:00 AM3/7/00
to

Wolfgang Mederle wrote:

Hallo Wolfgang.

> Steine, die vom vorausfahrenden Fahrzeug (PKW, LKW oder Mofa)
> hochgeschleudert werden, fallen unter allgemeines
> Betriebsrisiko. Dafür darfst Du selber aufkommen, außer Du hast eine
> Teilkasko.

Zahlt die Teilkasko nicht nur für Glasbruch? Schäden am Lack übernimmt
doch nur die Vollkasko, und dann gehts ab mit den Prozenten :-(

Jan

--
Live life to the MAX
Visit: www.vwforum.de
Jan Bienert eMail : JanBi...@gmx.de
Cologne

Wolfgang Mederle

unread,
Mar 7, 2000, 3:00:00 AM3/7/00
to
Es schrieb Jan Bienert <JanBi...@gmx.de>:

> Zahlt die Teilkasko nicht nur für Glasbruch? Schäden am Lack übernimmt
> doch nur die Vollkasko, und dann gehts ab mit den Prozenten :-(

Die TK zahlt:

- Glasbruch immer
- Schäden durch Einbruch/Diebstahl
- Totaldiebstahl
- Hagel-, Sturm- und Brandschäden
- Wildschaden (Haarwild)

sie zahlt nicht:
- Lackschäden durch Steinschlag
- selbst- oder fremdverursachte (Fahrerflucht) Blechschäden

sie zahlt in der Regel nicht (manche tun's, für manche gibt es
Sondervereinbarungen):
- Vandalismusschäden
- Schäden durch Kollision mit Schaf oder Hund oder Strauß oder derlei
Getier

Genauer sagt's Dir Dein Versicherungsvertrag, wenn Du Dir das alles
durchlesen willst (was Du natürlich solltest).

Jan Bienert

unread,
Mar 7, 2000, 3:00:00 AM3/7/00
to

Wolfgang Mederle wrote:
>
> Es schrieb Jan Bienert <JanBi...@gmx.de>:
>
> > Zahlt die Teilkasko nicht nur für Glasbruch? Schäden am Lack übernimmt
> > doch nur die Vollkasko, und dann gehts ab mit den Prozenten :-(
>
> Die TK zahlt:
>
> - Glasbruch immer
> - Schäden durch Einbruch/Diebstahl
> - Totaldiebstahl
> - Hagel-, Sturm- und Brandschäden
> - Wildschaden (Haarwild)

Sag ich ja :-)



> sie zahlt nicht:
> - Lackschäden durch Steinschlag
> - selbst- oder fremdverursachte (Fahrerflucht) Blechschäden

Auch ok-



> sie zahlt in der Regel nicht (manche tun's, für manche gibt es
> Sondervereinbarungen):
> - Vandalismusschäden

Welche tut das? SOweit ich weiß nur, wenn es im Zusammenhang mit einem
Einbruch steht. Also Radiorausnehmen und gut :-) (das soll natürlich
_kein_ Aufruf zu einer Straftat sein sondern ein Scherz, bevor hier
wieder einer meckert!)

Thorsten

unread,
Mar 7, 2000, 3:00:00 AM3/7/00
to

Jens schrieb:

> Hallo, Leute.
> Heute ist mir durch einen entgegenkommenden Kieslaster ein Schaden an der
> Windschutzscheibe entstanden. Das Kennzeichen konnte ich mir merken. Welche
> Vorgehensweise empfehlt Ihr, um Schadenersatz einzufordern und bei wem liegt
> die Beweislast ?
>

> Gruß
>
> JK

Hallo Jens,

hast Du keine Auto-Rechtschutzversicherung ?
Wenn ja, dann frag doch mal ´nen Anwalt. Am besten einen, der sich mit
Auto-Rechtschutz sehr gut auskennt.
Eigentlich müßte auch Dein Versicherungsvertreter schon wissen, ob da was zu
machen ist !

Gruss
Thorsten


Henning Koch

unread,
Mar 8, 2000, 3:00:00 AM3/8/00
to
Am Tue, 7 Mar 2000 18:49:13 +0100,
wolfgang...@stud.uni-muenchen.de (Wolfgang Mederle) schrieb:

>Die TK zahlt:

>- Wildschaden (Haarwild)

auch z.B. bei Seehunden...

>sie zahlt in der Regel nicht (manche tun's, für manche gibt es
>Sondervereinbarungen):

>- Schäden durch Kollision mit Schaf oder Hund oder Strauß oder derlei
> Getier

z.B. dem Elch

weil die Grenzen nach dem deutschen Jagdrecht gesetzt werden, hat mir
mal ein Versicherungsmensch erklaert!?


--
mfg,
Henning
--------------------------------------------------------
Henning Koch
http://studserver.uni-dortmund.de/Henning.Koch
FF Dortmund-Holzen: (inoffizielle Seite! nicht von mir!)
http://home.t-online.de/home/martinreimann/lz8.htm
-----------------------------------------------------zha

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