Am 03.01.2022 um 12:08 schrieb klaus reile:
> On Mon, 3 Jan 2022 11:06:25 +0100
> Ralf Koenig <
ralfk...@xmg.de> wrote:
>
>> Am 02.01.2022 um 21:16 schrieb klaus reile:
>>> Am Sun, 2 Jan 2022 19:28:02 +0100
>>> schrieb Ralf Koenig <
ralfk...@xmg.de>:
>>>
>>>> Am 02.01.2022 um 17:33 schrieb klaus reile:
>>>>> Am Sun, 2 Jan 2022 16:25:46 +0100
>>>>> schrieb Harald Klotz <
klo...@freenet.de>:
>>>>>
>>>>>> Am 25.12.2021 um 20:49 schrieb Markus Franzke:
>>>>>>
>>>>>>> Darf ich steuerreduzierten LKW-Diesel tanken?
>>>>>>
>>>>>> Wo gibt es steuerreduzierten Diesel?
>>>>>>
>>>>>> Das gibt es nicht, zumindest nicht in D.
>>>>>
>>>>> Gibt es. Für Schiffe und für Flugzeuge. Kerosin ist auch nur
>>>>> Diesel, allerdings sehr sauber und mit einigen Zusätzen.
>
>>
>> Rest an Behauptungen gesnippt.
>
> Schön, dass du dir solche Mühe gibst. Leider am Thema vorbei. Die Frage
> war, ob man steuerreduzierten Diesel tanken darf. Im Prinzip: Nein
Die Frage steht ja noch oben: die war nach "Lkw Diesel". Der hat aber
steuerlich keine eigene Kategorie.
> Und ob man Kerosin, Petroleum, Schiffs- oder Agrardiesel in ein
> Diesel-PKW von technischer Seite tanken kann.
War nicht die Frage. Und du kannst auch Apfelsaft oder
Scheibenwischwasser in den Kraftstofftank eines Diesel-Pkw tanken - er
fließt rein, getankt. Die Sauerei gibt es danach.
> Hier kann man generell
> sagen, unter Berücksichtigung einiger Vorsichtsmassnahmen, besonders
> bei Petroleum, ja.
Von technischer Seite kann man lediglich Agrardiesel (=normalen
Fahrzeug-Diesel) in einem nicht näher eingegrenzten Diesel-Pkw sinnvoll
verwerten.
Sein Fahrzeug mal intelligent geraten:
> privat einen kleinen Pickup (zul. Gesamtgewicht 1,94T),
> der als LKW zugelassen ist.
könnte ein Dacia Logan Pickup (2007-2012) sein.
Den gab es mit:
1.5 dCi
K9K792 oder K9K796
50 kW/68 PS oder 63 kW/86 PS
Euro 4
=> der ist toleranter beim Kraftstoff, aber auch schmutziger
1.5 dCi FAP
K9K892 oder K9K892
55 kW/75 PS oder 65 kW/88 PS
Euro 5 ==> der wäre mit DPF (FAP = Filtre A Particules =
Dieselrußpartikelfilter), und die Verwendung von nicht entschwefeltem
Kraftstoff verbietet sich technisch.
Frage des Ausgangsposters:
> Die Nutzung sollte doch nicht nur für gewerblich betriebene Fahrzeuge gelten.
Doch, das gilt sie bei *Agrardiesel* nur für den Einsatz in Land- und
Forstwirtschaft. Die Unterstützung ist an die konkrete Verwendung gebunden.
Tankst du 50 Liter Dieselkraftstoff in einen Traktor und ziehst damit
den Pflug übern Acker => kannst du im Nachhinein beim Zoll eine
Erstattung von um 20 ct/Liter beantragen.
Tankst du hingegen die gleichen 50 Liter Dieselkraftstoff in deinen
privaten Pkw und fährst damit einkaufen und zur Oma, kannst du keine
Erstattung beantragen.
Bezahlt werden beim Tanken muss in beiden Fällen erstmal der volle
Energiesteuersatz.
Die Beantragung der Erstattung braucht dann auch den entsprechenden
LoF-Betrieb und die Nutzung von LoF-Fahrzeugen, also Traktoren,
Harvester und so.
Sonst: gewerbliche Nutzung von allen möglichen Ressourcen läuft halt
steuerlich anders als private Nutzung.
Grüße,
Ralf