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Autokauf - Vorvertrag

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Lars Wegerich

unread,
Jan 10, 2002, 8:32:18 AM1/10/02
to
Hallo,

wo finde ich ich Muster eines Vorvertrags für den Autokauf? Der ADAC und
Google geben nix her.

Gibt es dort Klauseln, die mir erlauben vom Vertrag zurückzutreten, wenn
zwischen Abschluss des Vorvertrags und Abschluss des Kaufvertrags / Übergabe
gravierende Mängel auftreten oder das Fahrzeug einen Unfall erleidet?

Wie müssen solche Klauseln aussehen?

Vielen Dank,

Lars


Thomas Erkes

unread,
Jan 10, 2002, 11:00:31 AM1/10/02
to
Lars Wegerich wrote:

> Hallo,

Hi Lars,

> wo finde ich ich Muster eines Vorvertrags für den Autokauf? Der ADAC und
> Google geben nix her.

http://www.adac.de
-> Recht & Versicherung
-> Autorecht Inland
-> Musterverträge
-> ADAC-Musterkaufvertrag für gebrauchte Kfz

Geht aber nur für Mitglieder.

> Vielen Dank,
> Lars

Ciao, Thomas

--
thomas...@gmx.de
PGP available rrr#82

Markus Teubner

unread,
Jan 10, 2002, 11:57:32 AM1/10/02
to
Moin.

On Thu, 10 Jan 2002 17:00:31 +0100, Thomas Erkes <thomas...@gmx.de>
wrote:

>> wo finde ich ich Muster eines Vorvertrags für den Autokauf? Der ADAC und
>> Google geben nix her.

>http://www.adac.de
>-> Recht & Versicherung
>-> Autorecht Inland
>-> Musterverträge
>-> ADAC-Musterkaufvertrag für gebrauchte Kfz
>Geht aber nur für Mitglieder.

Aber auch die bekommen da keinen _Vor-_Vertrag ;-)

Gruß,
Markus

Tobias Richter

unread,
Jan 10, 2002, 12:29:26 PM1/10/02
to
"Lars Wegerich" <lweg...@yahoo.com> schrieb:

> wo finde ich ich Muster eines Vorvertrags für den Autokauf? Der ADAC und
> Google geben nix her.

Wozu brauchst Du einen?

> Gibt es dort Klauseln, die mir erlauben vom Vertrag zurückzutreten, wenn
> zwischen Abschluss des Vorvertrags und Abschluss des Kaufvertrags / Übergabe
> gravierende Mängel auftreten oder das Fahrzeug einen Unfall erleidet?

Bastel Dir doch selbst einen. Ein Vertrag ist nix anderes als ein
Bierdeckel, Serviette sonstwas mit Text und zwei Unterschriften drauf.

> Wie müssen solche Klauseln aussehen?

Formulier es so, daß es Dir gefällt. Wenn der andere unterschreibt, dann
gilt das erst mal, sofern die guten Sitten und ein paar andere
Kleinigkeiten nicht unter den Tisch fallen.
Bei dem von Dir vorgesehenen dürfte es schwer fallen zu beweisen was
Fehler war und ws neu hinzukam und wer es zu verantworten hat. Wo steht
der Wagen während der Laufzeit des Vorvertrages?
Formuliere es doch so, daß der Vorvertrag eine Laufzwit von X Wochen hat
oder bis zu einem betimmten Datum und wenn sich bis dahin kein Vertrag zum
Kauf ergibt, dann ist eben nix passiert. Natürlich ohne Klausel zur
Abnahmepflicht etc. Wenn Dein Partner das unterschreibt.


--
CU Tobias

Ich muss weg.

Lars Wegerich

unread,
Jan 10, 2002, 12:56:10 PM1/10/02
to

"Markus Teubner" <use...@toybaer.com> wrote in message
news:3c3dc7c7...@news.cis.dfn.de...

>
> Aber auch die bekommen da keinen _Vor-_Vertrag ;-)
>

So ist es. Ich habe natürlich vorher dort geschaut.

Lars


Lars Wegerich

unread,
Jan 10, 2002, 12:59:56 PM1/10/02
to
Ok, muss das wohl mal präzisieren:

In zwei Wochen schaue ich mir ein Auto an, dass ich u.U. kaufen möchte. Der
Verkäufer will das Auto aber erst im März verkaufen, was mir recht ist, weil
ich es vorher nicht brauche. Trotzdem möchte ich mir das Auto, bei Gefallen,
schon in zwei Wochen sichern. Durch einen Vorvertrag und eine angemessene
Anzahlung.

Wenn jetzt in der Zwischenzeit das Auto kaputt geht (gravierender
Schaden)oder einen schwerwiegenden Unfall hat, möchte ich natürlich vom
beabsichtigten Kauf zurücktreten. Alles klar?

Gruß,

Lars


Tobias Richter

unread,
Jan 10, 2002, 1:34:41 PM1/10/02
to
"Lars Wegerich" <lweg...@yahoo.com> schrieb:

> Ok, muss das wohl mal präzisieren:
>
> In zwei Wochen schaue ich mir ein Auto an, dass ich u.U. kaufen möchte. Der
> Verkäufer will das Auto aber erst im März verkaufen, was mir recht ist, weil
> ich es vorher nicht brauche. Trotzdem möchte ich mir das Auto, bei Gefallen,
> schon in zwei Wochen sichern. Durch einen Vorvertrag und eine angemessene
> Anzahlung.

Leistet man privat ggü einer anderen Privatperson vor ist man selbst
Schuld.
Das würde ich nie machen.
Zu Vorleistung und einem angemessenen Sümmchen gehört schon etwas mehr
Vertrauen bzw ein Handfester Vertrag. Einenn Vorvertrag würde ich in dem
bereich als von Natur aus wackelig bezeichnen. Ganz genau wird man nie
sagen können, wo die Reise hin geht, wenn es vor Gericht geht.
Mal eine andere Frage. Er will verkaufen. Du willst kaufen. Er will das
erst März machen. Du willst erst März kaufen. Wo ist das Problem?
Vorvertrag über Option bis 31.3.02 und dann im März irgendwann Probefahrt,
DEKRA Check, TÜV machen lassen sonstwas ... und Kaufvertrag ... oder eben
kein Kaufvertrag, das ist dann die Frage, aber ich würde da jetzt keine
müde Mark investieren. So selten, oder günstig kann das Angebot gar nicht
sein.

> Wenn jetzt in der Zwischenzeit das Auto kaputt geht (gravierender
> Schaden)oder einen schwerwiegenden Unfall hat, möchte ich natürlich vom
> beabsichtigten Kauf zurücktreten. Alles klar?

- zahle nix an
- keine Verpflichtung zur Abnahme
- lediglich Option einräumen lassen

Mehr fällt mir dazu erst mal nicht ein.

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