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M+S Reifen ab Oktober 2024 verboten

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Juergen

unread,
Nov 28, 2023, 7:05:34 AM11/28/23
to
Moin.

Vielfach liest man zur Zeit im Netz, dass man ab Oktober 2024 keine
Reifen mehr fahren darf, die als M+S gekennzeichnet sind, sondern dass
nur noch das Alpine Winterreifensymbol (symbolisiertes Bergmassiv mit
Eiskristall bzw. Schneeflocke) zählt.

Gilt das dann generell oder nur bei winterlichen Straßenverhältnissen?
cu.
Juergen

--
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\ Freie Bits für freie Buerger \
\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\

HC Ahlmann

unread,
Nov 28, 2023, 8:29:49 AM11/28/23
to
Juergen <schrei...@web.de> wrote:

> Vielfach liest man zur Zeit im Netz, dass man ab Oktober 2024 keine
> Reifen mehr fahren darf, die als M+S gekennzeichnet sind, sondern dass
> nur noch das Alpine Winterreifensymbol (symbolisiertes Bergmassiv mit
> Eiskristall bzw. Schneeflocke) zählt.
>
> Gilt das dann generell oder nur bei winterlichen Straßenverhältnissen?

Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Antwortsuche:
• Regel: M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol mit DOT ab 0118 gelten bereits
nicht mehr als Winterreifen, weil sie weder §36 Abs. 4 StVZO noch die
Ausnahme erfüllen.
• Ausnahme: M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol und DOT vor 0118 gelten bis
zum 30.09.2024 als Winterreifen (§36 Abs. 4a Nr. 2 StVZO).

Wenn auf einem Reifen ein Alpine-Symbol und ein M+S-Symbol sind, wird
das M+S vom Alpine-Symbol übertrumpft.

M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol werden quasi per Definition am 01.10.2024
zu Sommerreifen; man darf sie noch fahren, nur nicht bei winterlichen
Bedingungen nach §2 (3a) StVO:
| (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis,
| Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn
| alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der
| allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36
| Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. [...]


| (4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne
| des Absatzes 2,
| 1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor
| allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen
| hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung
| der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert
| werden, und
| 2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach
| der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten
| Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die
| Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der
| Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L
| 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
|
| (4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30.
| September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch
| Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
| 1. die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom
| 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und
| Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom
| 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L
| 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen
| Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
| 2. nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
§36 (4a) StVZO
--
Munterbleiben
HC

Henning Koch

unread,
Nov 29, 2023, 5:15:38 PM11/29/23
to
On Tue, 28 Nov 2023 14:29:46 +0100, HC Ahlmann wrote:

>M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol werden quasi per Definition am 01.10.2024
>zu Sommerreifen; man darf sie noch fahren, nur nicht bei winterlichen
>Bedingungen nach §2 (3a) StVO:>

Ich würde noch ergänzen:

Wenn ihr Geschwindigkeitsindex (ggf. in Kombination mit dem Lastindex)
die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdeckt!

Wenn das nicht der Fall ist dürfen sie ab dem 01.10.2024 bei keinen
Wetterbedingungen mehr gefahren werden.

HC Ahlmann

unread,
Nov 30, 2023, 2:00:49 AM11/30/23
to
Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.
--
Munterbleiben
HC

Henning Koch

unread,
Nov 30, 2023, 1:50:11 PM11/30/23
to
On Thu, 30 Nov 2023 09:58:00 +0100, Fred Alph wrote:

>"das Verbot gilt lediglich für Ganzjahresreifen, die ausschließlich
>das M+S-Symbol tragen. Das bedeutet: Nur noch Ganzjahresreifen mit
>Schneeflocken-Symbol (auch “Alpine”-Symbol genannt) sind für den
>Winter zulässig." https://vergoelst.de/allwetterreifen-verboten.html
>
>Haben diese Ganzjahresreifen mit Schneeflocken-Symbol ein
>"anderes" Reifenprofil, als die Ganzjahresreifen, die
>ausschließlich das M+S-Symbol tragen?

Der Begriff "Ganzjahresreifen" ist in diesem Zusammenhang irreführend,
rechtlich gibt es s eine Einstufung nicht.

Rechtlich gibt es nur "Reifen für winterliche Wetterverhältnisse", und
diese Eigenschaft sollten neben den klassischen Winterreifen auch die
Ganzjahresreifen haben.

Im Übrigen gibt es das alpine-Symbol nicht für Motorradreifen. Dort
gibt es weiterhin "nur" M+S-Reifen, und für die gelten die
Erleichterungen bzgl. der Höchstgeschwindigkeit ebenfalls wenn sie
auch tatsächlich an Fahrzeugen der Klasse L montiert sind (die
Winterreifenpflicht gilt ja für einspurige Fahrzeuge nicht).

>Irgendwie klingt das Verbot so bescheuert, als ob es auf
>dem Mist der EU oder von weltfremden Grünen (Generation
>Snowflake) gewachsen ist?

Das Problem mist:

M+S kann sich jeder Hersteller einfach so auf seine Reifen schreiben.
Ich habe auch schon ausgesprochene Sommerreifen in den Fingern gehabt,
auf die der fernöstliche Hersteller "M+S" geschrieben hatte.

Für das alpine-Symbol müssen definierte Anforderungen erfüllt und
nachgewiesen werden. Deswegen ist es einfach sinnvoll, die rechtliche
Definition des Winterreifens (vor allem im Hinblick auf die -pflicht)
daran festzumachen.

Wendelin Uez

unread,
Dec 2, 2023, 4:49:53 AM12/2/23
to
Wobei ich übrigens die ganze Aufregung um das Schneeflocken-Symbol nicht so
ganz verstehe - selbst auf meinem Oldtimer mit 10 bis 20 Jahre alten
Ganzjahres-Schlappen findet sich dieses Symbol schon, es dürften sich also
wohl kaum noch solche ohne Symbol finden lassen.

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