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Erweiterung Führerschein Klasse C1/C1E/CE auf Klasse C.

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Chris

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Aug 31, 2016, 4:59:58 AM8/31/16
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Hallo,

ich habe mir vor kurzem ein Wohnmobil mit 11 Tonnen gekauft. Nun sagte mir
jemand, dass ich es mit meinem Führerschein wohl doch nicht fahren darf, da
die Beschränkung auf 12 Tonnen wohl nur für Sattelschlepper gilt!??
Sollte das der Fall sein, muss ich wohl noch schnell die Klasse C
nachmachen, bevor mich die Polizei anhält :-)
Gesagt, gegoogelt, gefunden:
Laut http://www.heiko-roedel.de/fahrschule/klassec.html benötige ich:
... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff Theorie
und
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten

Also 5 Fahrstunden, oder von mir aus 6 damit der Fahrlehrer auch sieht dass
ich schon fahren kann.
Hab ich das richtig verstanden? Was kostet mich der Spaß?
Ich komme nach einer online gefundenen Preisliste auf 325€ Grundgebühr, 79€
Lehrmittel, 45€ Theorieprüfung und 210€ praktische Prüfung, 98€ je
Fahrstunde und 59€ Einweisung. Macht also 1306€ bei 6 Fahrstunden.
Dazu kommt dann noch der Sehtest und erste Hilfe.
Hab ich was vergessen?
Danke im Voraus!

Chris

Georg Wieser

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Aug 31, 2016, 2:01:24 PM8/31/16
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Ich habe meinen CE verfallen lassen.
Mir war das mit der Fahrerkarte und den Modulen etc zu blöd.

Apropos Module. Braucht es die auch beim Womo?

Chris

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Aug 31, 2016, 3:44:16 PM8/31/16
to
Georg Wieser wrote:

>
>
> Ich habe meinen CE verfallen lassen.
> Mir war das mit der Fahrerkarte und den Modulen etc zu blöd.
>
> Apropos Module. Braucht es die auch beim Womo?

Da ist nen Fahrtenschreiber mit Karte drin. Braucht man da noch mehr?
Der stand auch ne Weile, hab mich bisher noch nicht wirklich eingelesen...
Wie lässt man den CE "verfallen"?

Sebastian Suchanek

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Aug 31, 2016, 4:17:50 PM8/31/16
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Am 31.08.2016 21:44, schrieb Chris:
> Georg Wieser wrote:
>
>> Ich habe meinen CE verfallen lassen.
>> Mir war das mit der Fahrerkarte und den Modulen etc zu blöd.
>>
>> Apropos Module. Braucht es die auch beim Womo?
>
> Da ist nen Fahrtenschreiber mit Karte drin. Braucht man da noch mehr?

Wenn man "Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen
Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführ[t], für
die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
erforderlich ist", ist eine zusätzliche Ausbildung gemäß BKrFQG
erforderlich, die auch regelmäßig erneuert wird. Umgangssprachlich auch
"Module" genannt.
Für Dein Wohnmobil ist das nicht relevant.
Ob Du eine Fahrerkarte brauchst, weiß ich nicht, würde aber davon ausgehen.

> Der stand auch ne Weile, hab mich bisher noch nicht wirklich eingelesen...

Länger als 7 Jahre abgemeldet?
http://www.tippscout.de/stillgelegtes-fahrzeug-wieder-anmelden_tipp_5921.html

> Wie lässt man den CE "verfallen"?

Indem man älter als 50 Jahre ist und ihn nicht mehr erneuern lässt.


HTH,

Sebastian

Harald Klotz

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Sep 1, 2016, 8:53:54 AM9/1/16
to
Chris schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe mir vor kurzem ein Wohnmobil mit 11 Tonnen gekauft. Nun
> sagte mir jemand, dass ich es mit meinem Führerschein wohl doch
> nicht fahren darf, da die Beschränkung auf 12 Tonnen wohl nur für
> Sattelschlepper gilt!??

Wenn du einen alten Führereschein hast, dann darfst du 7,5t mit
Anhänger fahren.
Es gibt Konstrukte, da ist der "Anhänger lösbar aber eigentlich fest
mit dem Chassis des Zugfahrzeugs verschraubt.
Das wäre auch bei einem WoMo denkbar, da könntest du den fahren, wenn
das Zugfahrzeug unter 7,5t bleibt.

Grüße Harald

Henning Koch

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Sep 1, 2016, 1:49:28 PM9/1/16
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On Wed, 31 Aug 2016 10:59:57 +0200, Chris wrote:

>Dazu kommt dann noch der Sehtest und erste Hilfe.

Sehtest reicht nicht, es wird eine ärztliche Untersuchung benötigt.
(und zwar dann alle fünf Jahre neu)

Henning Koch

unread,
Sep 1, 2016, 1:49:40 PM9/1/16
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On Wed, 31 Aug 2016 20:01:24 +0200, Georg Wieser wrote:

>Ich habe meinen CE verfallen lassen.
>Mir war das mit der Fahrerkarte und den Modulen etc zu blöd.
>
>Apropos Module. Braucht es die auch beim Womo?

nein.

Henning Koch

unread,
Sep 1, 2016, 5:47:01 PM9/1/16
to
On Wed, 31 Aug 2016 22:17:31 +0200, Sebastian Suchanek wrote:

>Länger als 7 Jahre abgemeldet?
>http://www.tippscout.de/stillgelegtes-fahrzeug-wieder-anmelden_tipp_5921.html

schade, es fing so gut an:
"Vergessen Sie diese Information. Denn diese Regelung gibt es nicht
mehr. Sie galt nur bis 2007."

und es gibt auch keine 7-Jahres-Regelung.

Wenn die Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind, kann das Fahrzeug nach
beliebig langer Abmeldung mit einer simplen HU wieder angemeldet
werden.

(§23 ist übrigens keine Vollabnahme, sondern ein Oldtimer-Gutachten)
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