On Sun, 2 Jul 2017 19:19:36 +0200, Ralf Koenig wrote:
>Naja, irgendwie muss ein HU-Prüfer ja damit umgehen.
nein, warum?
Das Vorhandensein von TSP ist kein Prüfpunkt bei der HU.
Das ist nur relevant für den erhöhten Faktor nach der 9.AusnvO, wenn
der Anhänger kein eigenes Stabilisierungssystem hat.
>Ich denke, der Satz oben heißt: "Wenn die AHK im Werk verbaut wurde,
>dann kann sich auch drauf verlassen, dass im ESP-Steuergerät das TSP mit
>aktiviert wurde."
ja.
>Wenn ein Prüfer das nicht sicherstellen kann, muss er halt die Funktion
>des TSP anders prüfen, z.B. mit seinem HU-Adapter.
vorgesehen ist eine Bestätigung des Herstellers, siehe §1 Satz 2.
Demnach wird es auch für die TSP-Eintragung bei nachgerüsteter AHK
eine Bestätigung der Vertragswerkstatt brauchen. Wenn die
Zulassungsstelle die dann nicht direkt eintragen mag, kann der aaSoP
oder PI ja noch einen Vorschlag nach §13 FZV erstellen.
>Gleich so schlimm?
Das gezielte Herbeiführen einer kritischen Situation um
herauszufinden, ob einem die Elektronik den A*** rettet oder nicht
halte ich für eine schlechte Idee, ja.
>Sonst die technische Art: die HU-Prüfer haben doch alle den HU-Adapter.
>Zumindest der sollte marken- und modellübergreifend das ESP-Steuergerät
>diesbezüglich auslesen können auf die Funktionalität/Störungen im TSP,
>sobald hinten ein Stecker an der Anhängersteckdose hängt.
*ROFL*
Du scheinst eine völlig falsche Vorstellung von der (momentanen)
Funktion des HU-Adapters (HUA) zu haben.
Die Prüfung des ESP (mit all seinen Teilfunktionen, von denen TSP ja
nur eine ist) erfolgt so:
Bei Fahrzeugen mit EZ ab 01.07.2012 ist eine Verbauprüfung mit dem HUA
durchzuführen. Diese kann drei Ergebnisse haben:
Grau: Es kann keine Aussage darüber gemacht weden, ob das System
vorhanden ist oder nicht. Die Verbauprüfung und die Prüfung des
Systems müssen konventionell erfolgen.
Gelb: Das System ist vorhanden, es konnte aber keine (vollständige)
Kommunikation mit dem Steuergerät aufgebaut werden. Das System muss
konventionell geprüft werden.
Grün: Das System ist verbaut, eine Kommunikation mit dem Steuergerät
konnte erfolgreich aufgenommen werden. Die Prüfung des Systems muss
konventionell erfolgen.
Die eigentliche Prüfung des Systems erfolgt also unabhängig vom
HUA-Ergebnis wie auch schon bei älteren Fahrzeugen ab Erstzulassung
01.April 2006 durch den Prüfer anhand der bereitgestellten Vorgaben.
Üblicherweise handelt es sich beim ESP-System um eine Sichtprüfung der
Raddrehzahlsensoren und ihrer Verkabelung sowie einer Funktionsprüfung
der Kontrollleuchte(n) und der ggf. vorhandenen "ESP-Abschaltung".
Fahrzeuge mit EZ vor dem 01.04.2006 werden nach sachverständigem
Ermessen geprüft; Vorgaben sind hier nicht vorgeschrieben.
Eine besondere Prüfung des TSP ist mir bisher in den Vorgaben noch
niemals untergekommen.
>Und ich dachte, die ganzen Daten dazu wurden von der FSD
>Fahrzeugsystemdaten GmbH schon in die Software zum Adapter reinprogrammiert.
Das würde die FSD sicher gerne machen, wenn die Hersteller mitspielen
würden...
Vielleicht wird es in der Zukunft was damit.