Ein Vorlieferant für Bauelemente will für seine Produkte
(Sonderanfertigungen) keine oder nur eingeschränkte (ich meine hier keine
zeitliche Einschränkung)Gewährleistung geben. Wenn ich diese Elemente beim
Endkunden einbaue, muß ich nach VOB 2 Jahre Gewährleistung erbringen. Frage
ist nun: Kann ich die Gewährleistung gegenüber dem Endkunden auch
reduzieren bzw. einschränken oder muß der Vorlieferant auch auch die
Gewährleistung erbringen.
--
MfG Roger
>Kann ich die Gewährleistung gegenüber dem Endkunden auch
>reduzieren bzw. einschränken ...
nein
>oder muß der Vorlieferant auch auch die
>Gewährleistung erbringen.
auch nein.
Das Problem mußt du lösen, indem du eben nicht bei diesem Vorlieferanten
einkaufst, oder wenn doch, einen anderen Vertrag aushandelst.
IMHO B2B != B2C
Martin
>
>>Kann ich die Gewährleistung gegenüber dem Endkunden auch
>>reduzieren bzw. einschränken ...
>
> nein
>
>>oder muß der Vorlieferant auch auch die
>>Gewährleistung erbringen.
>
> auch nein.
>
> Das Problem mußt du lösen, indem du eben nicht bei diesem Vorlieferanten
> einkaufst, oder wenn doch, einen anderen Vertrag aushandelst.
>
Danke für die Antwort.
> IMHO B2B != B2C
>
Was bedeutet das im Klartext?
--
MfG Roger
>> IMHO B2B != B2C
>>
>Was bedeutet das im Klartext?
B2B bedeutet Business to Business
also Beziehungen zwischen Unternehmen
B2C bedeutet Business to Consumer
also Beziehungen zwischen Unternehmen und Endverbraucher
= bedeutet gleich
!= bedeutet ungleich
Martin
[Kluge ohne Vorname:]
>> IMHO B2B != B2C
>>
> Was bedeutet das im Klartext?
Martin wollte damit sagen, dass es Sachverhalte gibt, bei welchen es
durchaus eine Rolle spielt, ob sich ein Geschäftsverhältnis zwischen einem
Unternehmer und einer Privatperson oder zwischen zwei Unternehmen abspielt.
B2B heißt nämlich "Business to Business" und B2C bedeutet "Business to
Customer", auch B2P ("Business to Private") genannt. Und das "!=" ist im
Nutznetz beim Ascii-Text der Ersatz für ein Ungleich-Zeichen.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
>B2C bedeutet "Business to
>Customer", auch B2P ("Business to Private") genannt.
IMHO bedeutet B2C "Business to Consumer"
(Unternehmen zu Verbraucher)
siehe auch 212.000 google-Ergebnisse
und nicht
"Business to Customer"
(Unternehmen zu Kunde)
siehe auch nur 19.300 google-Ergebnisse
Na ja, ist auch nicht zu wichtig... ;-)
Dann doch noch für R. Kluge
IMHO = in my humble opinion
"meiner unmaßgeblichen Meinung nach"
Martin
begin < "R. Kluge" <Roger...@gmx.net> >
>> IMHO B2B != B2C
> Was bedeutet das im Klartext?
AFAIK Buissness to Buissness ist was anderes als Buissness to Costumer
Die Gewährleistung beginnt, sobald der Endkunde das Produkt gekauft hat.
AFAIK ;-)
Best regards,
da didi²°°²
--
Auch ein Star kann eine Meise haben.
Du hast Recht, das wollte ich an sich auch schreiben. Aber die beiden Wörter
sind eben zu ähnlich. Außerdem kann man "Customer" ja auch als "Endkunde"
verstehen, und dann sind beide sogar identisch.
Martin Hentrich schrieb:
> R. Kluge schrieb in <b7vq9a...@boss.network.de>:
>
> >Kann ich die Gewährleistung gegenüber dem Endkunden auch
> >reduzieren bzw. einschränken ...
>
> nein
doch wenn der kein "Verbraucher" sondern "Gewerblicher" Nutzer ist auf 12
mon.
Es kann nur sein, daß Du dann den Auftrag nicht bekommst.
>
>
> >oder muß der Vorlieferant auch auch die
> >Gewährleistung erbringen.
>
> auch nein.
12 mon wenn er's in seinen AGB hat und Du es akzeptiert hast sonst 24 lt
Gesetz
>
>
> Das Problem mußt du lösen, indem du eben nicht bei diesem Vorlieferanten
> einkaufst, oder wenn doch, einen anderen Vertrag aushandelst.
>
> IMHO B2B != B2C
no Sir.
Verbraucherschutz! nicht Kaufmannschutz.
>
>
> Martin
Grüße Tom
>Martin Hentrich schrieb:
>> IMHO B2B != B2C
>no Sir.
>
>Verbraucherschutz! nicht Kaufmannschutz.
Ebend, das sagt ja das Kürzel: B2B != B2C
wieso darum: no, Sir?
Martin
Martin Hentrich schrieb:
weil B2B nicht gleich B2C ist von den juristischen gesichtspunkten her.
viele GRüße
>
>
> Martin
>> >Verbraucherschutz! nicht Kaufmannschutz.
>>
>> Ebend, das sagt ja das Kürzel: B2B != B2C
>> wieso darum: no, Sir?
>
>weil B2B nicht gleich B2C ist von den juristischen gesichtspunkten her.
Ja eben, doch wahrscheinlich verstehst du das Kürzel != gar nicht. Das
bedeutet nämlich *ungleich*. Man muß eben Abkürzungen
auch lesen können. ;-)
= bedeutet gleich
!= bedeutet ungleich
Also hast du eben wieder was gelernt.
Martin