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Name der GbR bei mehr als 2 Gesellschaftern

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Michael Huber

unread,
Dec 13, 2003, 1:22:08 PM12/13/03
to
Habe jetzt viel recherchiert, aber 100%ig bin ich nicht sicher. Es geht um
den Namen der GbR. Dieser muß ja bekannterweise aus den Vor- und Zunamen der
Gesellschafter bestehen. Der Zusatz GbR ist empfehlenswert aber nicht
zwingend.

So, manche Quellen sagen, bei mehr als 2 Gesellschafter folgendes:

"Bei mehr als zwei Beteiligten reichen zwei Namen."
Quelle: http://www.anwaltskanzlei-online.de/gbr.htm#Teil%203

Diesbezüglich gibt es aber wie gesagt unterschiedliche Aussagen, weil oft
angegeben wird: *Alle* Gesellschafter müssen angegeben sein.

Was stimmt nun und wo finde ich für die 'Namensgebung der GbR' eine
Rechtsgrundlage (leider bisher nicht fündig geworden)?

Danke und Gruß,
Michael


Martin Hentrich

unread,
Dec 13, 2003, 3:18:27 PM12/13/03
to
Michael Huber bemerkte:

>Der Zusatz GbR ist empfehlenswert aber nicht
>zwingend.

Der Zusatz GbR *ist* zwingend.

Martin
--
"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)

Matthias Hanft

unread,
Dec 13, 2003, 3:37:48 PM12/13/03
to
Martin Hentrich schrieb:

>
> Der Zusatz GbR *ist* zwingend.

Das ist mir _sehr_ neu. Aufgrund welcher Bestimmung?

Gruß Matthias.

Martin Hentrich

unread,
Dec 13, 2003, 3:58:24 PM12/13/03
to
Matthias Hanft bemerkte:

>> Der Zusatz GbR *ist* zwingend.
>
>Das ist mir _sehr_ neu. Aufgrund welcher Bestimmung?

Hast ja Recht. Bei zweien ist es nicht nötig, nur beide Vor+Zunamen.
Sind es mehr, dann muß ein Zusatzerkennen lassen, daß es mehr sind. Der
Zusatz GbR ist dann nicht unbedingt so verständlich, mag aber so
verstanden werden. Wenn es drei oder mehr Partner sind, ist die Angabe &
Partner ja nicht zulässig (wg. Verwechslung mit
Partnerschaftsgesellschaft, dann wäre es aber keine GbR) und was wäre
dann die Alternative zu GbR (falls mehr als 3?).

Da die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen jedoch neben der
*Firma* auch den Rechtsformzusatz angeben *müssen* (e.K., OHG, GmbH, AG
etc.) ist die adäquate Angabe des Rechsformzusatzes bei einer GbR
*schlüssig*, wenngleich ich keine zwangsweise gesetzliche Forderung
kenne.

Gewerbeordnung:
http://www.nonprofit-management.de/gesetze/gewo/0f.htm

§ 15a Anbringung von Namen und Firma

1. ) Gewerbetreibende, die nicht offene Verkaufsstelle haben, eine
Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene Betriebsstätte haben,
sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang der offenen
Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte
in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.

2. ) Gewerbetreibende, für die eine Firma im Handelsregister
eingetragen ist, haben außerdem ihre Firma in der in Absatz 1
bezeichneten Weise anzubringen; ist aus der Firma der Familienname des
Geschäftsinhabers mit einem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, genügt
die Anbringung der Firma.

3. ) Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der
Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden
Gesellschafter gilt, was in betreff der Namen der Gewerbetreibenden
bestimmt ist. Juristische Personen, die eine offene Verkaufsstelle
haben, eine Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene
Betriebsstätte haben, haben ihre Firma oder ihren Namen in der in Absatz
1 bezeichneten Weise anzubringen.

4. ) Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in
der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien
mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz
aufgenommen werden. Die zuständige Behörde kann im einzelnen Fall die
Angabe der Namen aller Beteiligten anordnen.

-------

Michael Huber

unread,
Dec 13, 2003, 4:01:57 PM12/13/03
to
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb

> Der Zusatz GbR *ist* zwingend.
>

Die deutschen IHK's sind anderer Meinung:

"Im rechtsgeschäftlichen Verkehr müssen die einzelnen Gesellschafter der GbR
mit ausgeschrieben Vor- und Zunamen aufgeführt sein. Der Zusatz "GbR" ist
nicht unbedingt notwendig."

Hast Du vielleicht eine Rechtsgrundlage parat? :)


Michael Huber

unread,
Dec 13, 2003, 4:06:59 PM12/13/03
to
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb ...

> Wenn es drei oder mehr Partner sind, ist die Angabe &
> Partner ja nicht zulässig (wg. Verwechslung mit
> Partnerschaftsgesellschaft, dann wäre es aber keine GbR) und was wäre
> dann die Alternative zu GbR (falls mehr als 3?).

Was wäre denn nun eine zulässige Angabe bei z.B. einer GbR mit 6
Gesellschaftern? (wir wären nämlich soviele. Ob da jetzt eine GbR zweckmäßig
steht auf einem anderen Blatt ;)). Ich kann mir nicht vorstellen, dass man
alle 6 Gesellschafter mit Vor- und Zunamen angeben *muß*. Aber wie dann:
Heinrich Meier & Martin Schulz & Co. GbR?


Martin Hentrich

unread,
Dec 13, 2003, 4:13:55 PM12/13/03
to
Michael Huber bemerkte:

>Was wäre denn nun eine zulässige Angabe bei z.B. einer GbR mit 6
>Gesellschaftern? (wir wären nämlich soviele. Ob da jetzt eine GbR zweckmäßig
>steht auf einem anderen Blatt ;)). Ich kann mir nicht vorstellen, dass man
>alle 6 Gesellschafter mit Vor- und Zunamen angeben *muß*. Aber wie dann:
>Heinrich Meier & Martin Schulz & Co. GbR?

Dem Wortlaut der Gewerbeordnung nach:

...


Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in
der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien
mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz
aufgenommen werden.

...

würde dein Vorschlag korrekt sein. (IMHO ist das " & Co." nicht
*reserviert*)

Martin

Thorsten Kuthe

unread,
Dec 14, 2003, 4:33:49 AM12/14/03
to
Martin Hentrich <tax...@aol.com> gab die nachfolgende Information
kund:

>verstanden werden. Wenn es drei oder mehr Partner sind, ist die Angabe &
>Partner ja nicht zulässig (wg. Verwechslung mit
>Partnerschaftsgesellschaft, dann wäre es aber keine GbR) und was wäre
>dann die Alternative zu GbR (falls mehr als 3?).

Beliebt ist "& Coll." oder "und Kollegen"

Thorsten

Goetz Buchholz

unread,
Dec 14, 2003, 6:14:10 AM12/14/03
to
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:brfvgd$qpb$05$1...@news.t-online.com...

> würde dein Vorschlag korrekt sein. (IMHO ist das " & Co."
> nicht *reserviert*)

...wobei das "GbR" wieder entfallen könnte: "Heinz Meier, Otto Schulze &
Co." reicht meines Erachtens.

Goetz

--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
wo...@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net


Heinrich Butschal

unread,
Dec 14, 2003, 6:56:16 AM12/14/03
to
Michael Huber wrote:
> "Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb ...
....

> Was wäre denn nun eine zulässige Angabe bei z.B. einer GbR mit 6
> Gesellschaftern? (wir wären nämlich soviele. Ob da jetzt eine GbR
> zweckmäßig steht auf einem anderen Blatt ;)).

Au fein, ich freue mich auf die erste Jahresabrechung, der Gewinne,
Verluste, Spesenabrechungen und Haftungsrückstellungen mit
Nachschusspflichten oder Gewinnausschüttungen.
Das Ganze dann mit mindestens 6 Steurerberatern, 6 Rechtsanwälten
und 18 Meinungen. :-))

Bitte hier in einem Jahr wieder melden, ich habe mir eine Pocornmaschine
dafür bestellt.

--
Heinrich Butschal
Beratung, Projektmanagement
http://consulting.butschal.de


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