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Für ausgestellte Rechnung keine Einkaufsbelege mehr vorhanden was nun ???

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Erkan Toker

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Feb 20, 2002, 10:56:14 AM2/20/02
to
Hallo zusmamen.

Ich habe mal jemandem eine Rechnung erstellt, wo ich die Einkaufsbelege
nicht mehr habe.
Jetzt hat der Kunde aber seiner Versicherung gemeldet das dieses Artikel was
ihm damals verkauft habe geklaut wurde.
Jetzt war bei mir ein Versicherungsvertreter der die Kopie der Rechnung
sehen wolle.
Das Problem ist ich habe eine kopie der Rechung aber kein einkaufsbelge
mehr.
Meine Frage ist muss ich dem Versicherunsvertreter diese Einkaufsbelege
vorzeigen und was passiert wenn ich diese Einkaufsbelege nicht vorweisen
kann.

Danke
MFG
CoTech


Andy Glaser

unread,
Feb 20, 2002, 11:12:43 AM2/20/02
to
Erkan Toker schrieb:

>
> Hallo zusmamen.
>
> Ich habe mal jemandem eine Rechnung erstellt, wo ich die Einkaufsbelege
> nicht mehr habe.
> Jetzt hat der Kunde aber seiner Versicherung gemeldet das dieses Artikel was
> ihm damals verkauft habe geklaut wurde.

Wann geklaut?

> Jetzt war bei mir ein Versicherungsvertreter der die Kopie der Rechnung
> sehen wolle.

Naja, er will halt prüfen, ob der Kunde die Ware jemals gekauft hat.

> Das Problem ist ich habe eine kopie der Rechung aber kein einkaufsbelge
> mehr.

Du kennst die Aufbewahrungspflichten?

> Meine Frage ist muss ich dem Versicherunsvertreter diese Einkaufsbelege

> vorzeigen ...

Nö, warum auch. Es reicht doch, wenn Du nachweisen kannst, dass Du sie
dem Kunde verkauft hast.

> ... und was passiert wenn ich diese Einkaufsbelege nicht vorweisen
> kann.

Es ändert sich nichts.

Andy

Matthias Koehler

unread,
Feb 20, 2002, 11:24:51 AM2/20/02
to
[Erkan:]


> Ich habe mal jemandem eine Rechnung erstellt, wo ich die Einkaufsbelege
> nicht mehr habe.

Das ist sehr schlecht. Wo ist der Beleg geblieben? Du musst als Unternehmer
alle Belege 10 Jahre aufbewahren. Also kann es praktisch überhaupt nicht
sein, dass Du ihn nicht mehr hast.

> Jetzt hat der Kunde aber seiner Versicherung gemeldet das dieses Artikel was
> ihm damals verkauft habe geklaut wurde.
> Jetzt war bei mir ein Versicherungsvertreter der die Kopie der Rechnung
> sehen wolle.

Und Du hast sie ihm gezeigt. Und nun?

> Das Problem ist ich habe eine kopie der Rechung aber kein einkaufsbelge
> mehr.

Was machst Du denn, wenn es mal eine Betriebsprüfung gibt? Dann hast Du den
Kopf noch wesentlich voller als jetzt bei dem Versicherungsheini. Aber er
war doch schon da. Was wollte er denn nun sehen? Konntest Du ihm alles
zeigen oder nicht? Außerdem hat ihn ja wohl Dein Einkaufspreis nicht zu
interessieren, oder ist da jemand anderer Meinung?

> Meine Frage ist muss ich dem Versicherunsvertreter diese Einkaufsbelege
> vorzeigen und was passiert wenn ich diese Einkaufsbelege nicht vorweisen
> kann.

Wie lief das denn nun? Er war doch schon da, oder? Somit verstehe ich die
Frage nicht. Du müsstest doch wissen, was er sehen wollte und was Du ihm
zeigen konntest?

Matthias


Thomas Budich

unread,
Feb 20, 2002, 11:32:06 AM2/20/02
to
Hallo,

Erkan Toker schrieb:


> Jetzt war bei mir ein Versicherungsvertreter der die Kopie der
> Rechnung sehen wolle.
> Das Problem ist ich habe eine kopie der Rechung aber kein
> einkaufsbelge mehr.

Dem Versicherungsmenschen mußt Du gar nichts zeigen (kannst aber wenn
nicht irgendwelche Verträge dem entgegenstehen).

Wenn Du die Einkaufsbelege nicht mehr hast, kann es nur mit dem
Finanzamt Probleme geben.
Du kannst dann eben die entsprechenden Betriebsausgaben nicht nachweisen
und mußt bei Vorsteuerabzug die UST nachzahlen! (Bei sehr großen
Umsätzen kannste Dich ja schon mal "frisch" machen).

--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich

Erkan Toker

unread,
Feb 20, 2002, 11:34:39 AM2/20/02
to
Hallo Andy

> Wann geklaut?
Das weis ich nicht was der Kunde da gemacht hat.

> Naja, er will halt prüfen, ob der Kunde die Ware jemals gekauft hat.

Das weis ich und ich kann das ja belegen das er es bei mir gekauf hat. Nur
was ist wenn die dann von mir die Einkaufsbelge sehen wollen.

> Du kennst die Aufbewahrungspflichten?
Ja ich kenn sie zum Teil. Leider finde ich Sie nicht mehr oder hab sie nicht
mehr.

> Nö, warum auch. Es reicht doch, wenn Du nachweisen kannst, dass Du sie
> dem Kunde verkauft hast.

Ich kann es Ja nur an hand der Kopie der Rechnugn die ich erstellt habe.
Was ist aber wenn die mir auch nicht glauben.

> Es ändert sich nichts.
Was ändert es nicht. Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

"Andy Glaser" <Andy....@glaser-ruder.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3C73CAFB...@glaser-ruder.de...

Erkan Toker

unread,
Feb 20, 2002, 11:47:56 AM2/20/02
to
Hallo Mattias

> Das ist sehr schlecht. Wo ist der Beleg geblieben? Du musst als
Unternehmer
> alle Belege 10 Jahre aufbewahren. Also kann es praktisch überhaupt nicht
> sein, dass Du ihn nicht mehr hast.

Ja leider hab ich sie nicht mehr ich weis auch nicht wo sie geblieben sind.
Vieleicht hab ich sie verloren so wie es aussieht.
Ich hab schon die halbe Wohnung aussereinander genommen.

> Und Du hast sie ihm gezeigt. Und nun?

Nein gezeigt hab ich sie Ihm noch nicht weil der Augenblick wo der Vertreter
vorbei kam ganz ungünstig war.

> Was machst Du denn, wenn es mal eine Betriebsprüfung gibt? Dann hast Du
den
> Kopf noch wesentlich voller als jetzt bei dem Versicherungsheini. Aber er
> war doch schon da. Was wollte er denn nun sehen? Konntest Du ihm alles
> zeigen oder nicht? Außerdem hat ihn ja wohl Dein Einkaufspreis nicht zu
> interessieren, oder ist da jemand anderer Meinung?

Das weis ich jetzt auch nicht was ich bei eienr Betriebsprüfung machen soll.
Es war da aber ich konnte ihm die Kopie der Rechnung nicht zeigen weil ich
zur Uni musste. Was er genau sehen wollte hat er mir auch nicth gesagt nur
das jemand bei der Versicherung was geltend gemacht hat was er bei mir
gekauft hat.
Rein Rechlich gesehen darf er überhaupt in meine unterlagen schauen oder
besser gesagt wer darf es überhaupt.

> Wie lief das denn nun? Er war doch schon da, oder? Somit verstehe ich die
> Frage nicht. Du müsstest doch wissen, was er sehen wollte und was Du ihm
> zeigen konntest?

Also ich wollte gerade zur Uni, da hat es an der Tür geklingelt und der
Vertrter stand vor mit. Er hat sich vorgestellt und
wollte mich einige sachen Fragen. Da ich aber keine zeit hatte habe Ich ihm
gesagt das es eventuell möglich wäre das er morgen kommt. Als er dann ging
hab ich ihn gefragt worum es überhaupt geht, da meinte er das er von eiern
Versicherung komme und das ein Kunde einen Schadensfall gemeldet hat.
Da ich ungefähr sehen konnte um welchen Kunden es geht hab ich die Rechnung
von dem Kunden schon bereitgestellt für nächste mal. Da wollte ich auch nun
die Einkaufsbelege berreitstellen sicherheitshalber, nur die hab ich nicht
gefunden.
Es kann ja sein das der kunde misst gebaut hat und die jetzt überprüfen
wollen ob es es bei mir geklauft hat.
Was mich stutzig macht ist es das wenn ich nicht beweisen kann das ich die
sachen selber gekauft habe, das dann die Versicherung behauptet das ich auch
was damit zu tun habe.
Mir geht es nur darum das ich keinen auf den Deckel bekomme weil irgendein
Kunde versucht seine Versicherung zu vereppeln.

MFG
CoTech
"Matthias Koehler" <matz...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:B8998C63.1A4C7%matz...@gmx.de...

Erkan Toker

unread,
Feb 20, 2002, 11:50:39 AM2/20/02
to
Hallo Thomas

Also Versicherungsmensch hat nicht das Recht von mir zu verlangen das ich
Ihm diese Belege vorzeige.
Das ist ja schonmal ne Erleichterung .
MFG
CoTech

"Thomas Budich" <nos...@msn.com> schrieb im Newsbeitrag
news:3C73CF86...@msn.com...

Matthias Koehler

unread,
Feb 20, 2002, 11:59:43 AM2/20/02
to
[ich:]


>> Das ist sehr schlecht. Wo ist der Beleg geblieben? Du musst als
>> Unternehmer
>> alle Belege 10 Jahre aufbewahren. Also kann es praktisch überhaupt nicht
>> sein, dass Du ihn nicht mehr hast.

[Erkan:]

> Ja leider hab ich sie nicht mehr ich weis auch nicht wo sie geblieben sind.
> Vieleicht hab ich sie verloren so wie es aussieht.
> Ich hab schon die halbe Wohnung aussereinander genommen.

Oh weh... Da war es wieder...

Dein Problem ist überhaupt nicht der Heini von der Versicherung. Dem kannst
Du, wenn Du möchtest, die Ausgangsrechnung zeigen. Mehr hast Du ja eh nicht
und Dein Einkaufsverhalten hat ihn im Prinzip nicht zu interessieren.
Allerdings kommt genau dann ein Problem auf Dich zu, wenn

a) der Verdacht besteht, dass mit der Herkunft der Ware etwas nicht stimmt
b) das Finanzamt mal eine Betriebsprüfung macht

Ich würde schleunigst versuchen, die Belege zusammenzubekommen. Frage doch
mal Deinen Lieferanten, ob er Dir eine Zweitschrift ausdrucken kann. Du
siehst sonst wirklich unheimlich alt aus, mein Guter...

Um es also nochmal ganz klar zu schreiben: Ob es in Deiner Wohnung aussieht
wie auf einer Müllkippe, das ist im Prinzip wurscht, wenn Du da sonst
niemanden hineinläßt. Aber in Deinen Belegen musst Du absolute Ordnung
haben, sonst ist das der Anfang vom Ende.

Ich schlampe auch manchmal ein bißchen im Haushalt, aber alles, was mit
Buchhaltung und Steuern zu tun hat, muss hundertprozentig in Ordnung sein.

Matthias


Erkan Toker

unread,
Feb 20, 2002, 12:15:50 PM2/20/02
to
Hallo Mattias

> Dein Problem ist überhaupt nicht der Heini von der Versicherung. Dem
kannst
> Du, wenn Du möchtest, die Ausgangsrechnung zeigen. Mehr hast Du ja eh
nicht
> und Dein Einkaufsverhalten hat ihn im Prinzip nicht zu interessieren.
> Allerdings kommt genau dann ein Problem auf Dich zu, wenn
>
> a) der Verdacht besteht, dass mit der Herkunft der Ware etwas nicht stimmt
> b) das Finanzamt mal eine Betriebsprüfung macht
>
> Ich würde schleunigst versuchen, die Belege zusammenzubekommen. Frage doch
> mal Deinen Lieferanten, ob er Dir eine Zweitschrift ausdrucken kann. Du
> siehst sonst wirklich unheimlich alt aus, mein Guter...

Was ist nun der Verdacht steht darf er dann nach der Herkunft fragen oder
wer macht das für Ihn.
Ich hab eben schon bei dem Typen angerufen bei dem ich die sachen damals
erworben habe, nur leider ist die Nummer ungültig. Anscheinend gibt es die
Person nicht mehr. Wie kann ich mich den schützen vor so einem Verdacht.
Ich bin jetzt in einer ganz missen Situation und ich will auch nicht büssen
für was was andere machen.
Kann ich den nix dagegen machen.

MFG
CoTech

"Matthias Koehler" <matz...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag

news:B899948E.1A53F%matz...@gmx.de...

Ralf Kuehl

unread,
Feb 21, 2002, 3:05:23 AM2/21/02
to
On Wed, 20 Feb 2002 18:15:50 +0100, "Erkan Toker"
<CoTe...@t-online.de> wrote:

Hallo Matthias,


>
>Was ist nun der Verdacht steht darf er dann nach der Herkunft fragen oder
>wer macht das für Ihn.
>Ich hab eben schon bei dem Typen angerufen bei dem ich die sachen damals
>erworben habe, nur leider ist die Nummer ungültig. Anscheinend gibt es die
>Person nicht mehr. Wie kann ich mich den schützen vor so einem Verdacht.
>Ich bin jetzt in einer ganz missen Situation und ich will auch nicht büssen
>für was was andere machen.
>Kann ich den nix dagegen machen.

Teil 1

Nun mal huebsch langsam. Dem Versicherungsfritzen zeigst Du maximal
die Rechnung die an deinen Endkunden ging - vorher wuerde ich
allerdings mal den Endkunden fragen was hier eigentlich los ist. Du
hast einen Vertrag mit dem Endkunden, da koennte ja jeder kommen und
sagen zeige mri mal Deine Unterlagen ich will was wissen.

Ist eigentlich eine gute Idee fuer Wettbewerbsbeobachtung :-)

Teil 2

Dir fehlt die Eingangsrechnung. Das ist auch noch kein Weltuntergang.
Hast du die Rechnung per Ueberweisung gezahlt, wenn ja schreib Dir
einen plausiblen Ersatzbeleg, aus dem Du auch in 8 Jahren noch
erkennen kannst wodrum es ging und was eigentlich passiert ist.
Solltest Du den Lieferanten noch erwischen lass Dir eine Kopie der
Rechnung ausstellen.

Du hast damals bar gezahlt, die Zahlung ist auf der verschwundenen
Rechnung dokumentiert. Es ist nur eine Rechnung verschwunden. Lass es
drauf ankommen.

Im schlimmsten Fall musst du bei der Betriebspruefung nachzahlen, aber
das ist eigentlich bei jeder Betriebspruefung der Fall :-).

Achja fuer eine Anklage wg Hehlerei brauchst es schon ein paar
Verdachtsmomente mehr als nur eine verschwundene Rechnung.

Herzliche Gruesse

Ralf


Matthias Koehler

unread,
Feb 21, 2002, 3:52:07 AM2/21/02
to
[Ralf verwechselt die Zitierebenen:]


> Hallo Matthias,
>>
>> Was ist nun der Verdacht steht darf er dann nach der Herkunft fragen oder
>> wer macht das für Ihn.
>> Ich hab eben schon bei dem Typen angerufen bei dem ich die sachen damals
>> erworben habe, nur leider ist die Nummer ungültig. Anscheinend gibt es die
>> Person nicht mehr. Wie kann ich mich den schützen vor so einem Verdacht.
>> Ich bin jetzt in einer ganz missen Situation und ich will auch nicht büssen
>> für was was andere machen.
>> Kann ich den nix dagegen machen.

[...]

Alles schön, was Du geschrieben hast. Aber es muss heißen "Hallo Erkan".

Matthias


Erkan Toker

unread,
Feb 21, 2002, 6:16:20 AM2/21/02
to
Hallo Ralf

> Teil 1
>
> Nun mal huebsch langsam. Dem Versicherungsfritzen zeigst Du maximal
> die Rechnung die an deinen Endkunden ging - vorher wuerde ich
> allerdings mal den Endkunden fragen was hier eigentlich los ist. Du
> hast einen Vertrag mit dem Endkunden, da koennte ja jeder kommen und
> sagen zeige mri mal Deine Unterlagen ich will was wissen.

Ich habe mit dem Kunden gesprochen, er meint das die Ware die ich ihm
verkauft habe geklaut wurde. Er hat daraufhin die Polizei angerufen und das
nacher der Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat jetzt natürlich meine
ausgestellte Rechnung.
Ich glaube der Kunde versucht da einen Versicherungsbetrug zu machen.

> Teil 2
>
> Dir fehlt die Eingangsrechnung. Das ist auch noch kein Weltuntergang.
> Hast du die Rechnung per Ueberweisung gezahlt, wenn ja schreib Dir
> einen plausiblen Ersatzbeleg, aus dem Du auch in 8 Jahren noch
> erkennen kannst wodrum es ging und was eigentlich passiert ist.
> Solltest Du den Lieferanten noch erwischen lass Dir eine Kopie der
> Rechnung ausstellen.

Ich hatte damals alles Bar gezahlt. Was meinst du mit einem Plausiblen
Ersatzbeleg das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Soll ich etwa mir selber einen Einkaufsbeleg schreiben.
WIe schon gesagt der Lieferant ist weg ich weis nicht wo der hin ist.

> Achja fuer eine Anklage wg Hehlerei brauchst es schon ein paar
> Verdachtsmomente mehr als nur eine verschwundene Rechnung.

Kann man den so argumentieren wenn jemandem einige Rechnungen Fehlen.
Ich hab mal jetzt überprüft mir Fehlen nur die Einkaufsbelege von dieser
einen Rechnung.
Der Rest ist alles OK.

Danke Ralf
"Ralf Kuehl" <ralf....@mokila.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3c74a844...@news.ops.de...

Ralf Kuehl

unread,
Feb 21, 2002, 7:51:52 AM2/21/02
to
On Thu, 21 Feb 2002 12:16:20 +0100, "Erkan Toker"
<CoTe...@t-online.de> wrote:

Hallo Erkan,

>Ich habe mit dem Kunden gesprochen, er meint das die Ware die ich ihm
>verkauft habe geklaut wurde. Er hat daraufhin die Polizei angerufen und das
>nacher der Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat jetzt natürlich meine
>ausgestellte Rechnung.
>Ich glaube der Kunde versucht da einen Versicherungsbetrug zu machen.

Meint er das die Ware ihm geklaut wurde oder das Du ihm geklaute Ware
verkauft hast.

>Ich hatte damals alles Bar gezahlt. Was meinst du mit einem Plausiblen
>Ersatzbeleg das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
>Soll ich etwa mir selber einen Einkaufsbeleg schreiben.

Wenn Du ueberweisen haettest, waere das mit dem Ersatzbeleg eventuell
gegangen, weil dann haettest Du ja nachweisen koennen das du das Geld
gezahlt hast und an wen. Das FA haette dir dann nur noch glauben
muessen.

>WIe schon gesagt der Lieferant ist weg ich weis nicht wo der hin ist.

Schade.

Barzahlung - kein Beleg - kein Lieferant. Ich persoenlich wuerde die
Buchung aus der Buchhaltung rausnehmen oder es drauf anlegen ob es
jemanden auffaellt bei der Pruefung aber das musst du selber wissen.


>
>> Achja fuer eine Anklage wg Hehlerei brauchst es schon ein paar
>> Verdachtsmomente mehr als nur eine verschwundene Rechnung.
>
>Kann man den so argumentieren wenn jemandem einige Rechnungen Fehlen.
>Ich hab mal jetzt überprüft mir Fehlen nur die Einkaufsbelege von dieser
>einen Rechnung.
>Der Rest ist alles OK.

Naja dann lass den Rest so wie er ist. Hast Du halt bei einer Rechnung
mal Umsatz ohne Kosten gemacht, soll schonmal vorkommen.

Gruss

Ralf


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Erkan Toker

unread,
Feb 21, 2002, 8:30:30 AM2/21/02
to
Hallo Ralf

> Meint er das die Ware ihm geklaut wurde oder das Du ihm geklaute Ware
> verkauft hast.

Dem Kunden wurde dIe Ware grklaut und er hat es der Versicherung gemeldet.

"Ralf Kuehl" <ralf....@mokila.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3c74ec51...@news.ops.de...

Matthias Koehler

unread,
Feb 21, 2002, 9:46:26 AM2/21/02
to
[Ralf:]


>> Meint er das die Ware ihm geklaut wurde oder das Du ihm geklaute Ware
>> verkauft hast.

[Erkan:]



> Dem Kunden wurde dIe Ware grklaut und er hat es der Versicherung gemeldet.

Hallo, Erkan!

Wir geben uns hier wirklich Mühe mit Dir und deshalb wäre es sehr schön,
wenn Du Dir beim Texten auch etwas mehr Mühe geben würdest.

Soll heißen: Wenn Du uns einen einzigen Satz, nämlich den von mir zitierten,
mitteilen möchtest, dann brauchst Du darunter nicht diesen ellenlangen Text
stehen lassen. Da ist das Mißverhältnis doch ziemlich groß.

Matthias


Erkan Toker

unread,
Feb 21, 2002, 9:53:22 AM2/21/02
to
Ok Mattias

Ich entschuldige mich füs das missgeschick.

Ich will mich bei allen bedanken die mir geholfen haben oder es verscuht
ahben.

DANKE DANKE


Joern Dost

unread,
Feb 21, 2002, 10:20:01 AM2/21/02
to
> WIe schon gesagt der Lieferant ist weg ich weis nicht wo der hin ist.

[..]

> Der Rest ist alles OK.


naja, ob der Rest "alles OK" ist, lass ich jetzt mal offen. Angenommen,
Du und Dein "Lieferant" sind USt-pflichtig, dann wirst Du ja auch
Vorsteuer geltend gemacht haben. Und wenn jetzt der Lieferant
"verschollen" ist, dann koennte man ja auch befuerchten, dass er nur
"zzgl. Mwst" auf die Rechnungen draufgeschrieben hat, ohne je USt
abgefuehrt zu haben ... in diesem Fall darfst Du irgendwann mit einer
saftigen Vorsteuer-Rueckzahlungs ans Finanzamt rechnen, und zwar nicht
nur fuer diesen einen Kauf (fuer den eigentlich sowieso, weil ja kein
Beleg vorhanden ist)...

Aber egal, malen wir den Teufel mal nicht an die Wand.

Gruss

Joern


Gerhard Faehling

unread,
Feb 21, 2002, 12:31:48 PM2/21/02
to
Hallo Hannes,

> Wieso hier ernsthaft mutmaßt wird, dass Versicherungen auch
> Kontrollmitteilungen an Finanzämter über die Umsatzsteuer usw.
> geben, ist mir ebenso ein Rätsel.

Du hast wohl etwas nicht richtig verstanden. Es wurde lediglich auf
eventuelle weitere Konsequenzen hingewiesen, die eine fehlende Rechnung nach
sich ziehen kann.

Und in der geschilderten Situation (keine Rechnung, keine Überweisung, kein
sonstwas) ist das ein gefundenes Fressen für einen Betriebsprüfer, der
völlig unabhängig von irgendeiner Versicherung mal zum Einsatz kommen
könnte...

Für den Vorsteuerabzug gebe ich ihm da gar keine Chancen.


Ciao

Gerhard


Michael Diederich

unread,
Feb 21, 2002, 11:49:57 AM2/21/02
to
Hola Ralf,

begin < ralf....@mokila.de (Ralf Kuehl) >

Kurze Zwischenfrage:

> Im schlimmsten Fall musst du bei der Betriebspruefung nachzahlen, aber
> das ist eigentlich bei jeder Betriebspruefung der Fall :-).

Wie läuft eine Betriebsprüfung denn genau ab?
Was erwartet mich da?

Best regards ²°°²,

Michael 'DIDI' Diederich

--
Ich schreibe Schreibmaschine im Terroristensystem: Jeden Tag ein Anschlag.

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