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Barzahlung ohne Quittung preiswerter?

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Achim Bohl

unread,
Jun 24, 2011, 9:11:45 AM6/24/11
to
Moin,

als nichtselbstständiger, aber mit Freiberuflerin Verheirateter, ist
mir heute folgendes auf einer Preisliste eines Hufschmiedes -das sind
doch auch Freiberufler?!- untergekommen:

---------------------------
"Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
Mehrwertsteuer von 19%.

Ist eine Rechnung oder Quittung nötig, erhöht sich der Betrag
automatisch um 19%."
---------------------------

Da könnte man ja was denken...obwohl mir natürlich klar ist, dass
jeder seine Preise machen kann wie er Lustig ist.

Mich würde aber mal interessieren, wie diese Runde solcherlei Vorgehen
bewertet. Steuerlich und Buchhalterisch, moralisch eher nicht.

Ist er überhaup Umsatzsteuerpflichtig, wegen des "Verkaufs" von
Hufeisen? Aber die gibt es eigentlich nur mit seiner Dienstleistung.

Ich hoffe, meine Fragestellung ist klar geworden, ansonsten bitte
nachfragen. Danke.


Gruss,

Achim

Ralf Zschemisch (r23)

unread,
Jun 24, 2011, 9:27:41 AM6/24/11
to
Am 24.06.2011 15:11, schrieb Achim Bohl:

> "Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
> Mehrwertsteuer von 19%.

> Ist er überhaup Umsatzsteuerpflichtig, wegen des "Verkaufs" von


> Hufeisen? Aber die gibt es eigentlich nur mit seiner Dienstleistung.

Warum sollte die Dienstleitung oder das Produkt Umsatzsteuerfrei sein?
Und ja - Hufschmied ist ein Freiberufler. Dies befreit aber nicht von
der Umsatzsteuer.

Kleinunternehmer die unter 50 TEuro Umsatz haben können sich auf Antrag
von der Umsatzsteuer befreien lassen.

> Ich hoffe, meine Fragestellung ist klar geworden, ansonsten bitte
> nachfragen. Danke.

Nein nicht

cu

ralf

--
Pop Art Shop http://www.r23.de
Skizzen Blog http://blog.r23.de

Achim Bohl

unread,
Jun 24, 2011, 9:38:45 AM6/24/11
to
Am 24.06.2011 15:27, schrieb Ralf Zschemisch (r23):
> Am 24.06.2011 15:11, schrieb Achim Bohl:
>
>> "Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
>> Mehrwertsteuer von 19%.
>
>> Ist er ÃŒberhaup Umsatzsteuerpflichtig, wegen des "Verkaufs" von

>> Hufeisen? Aber die gibt es eigentlich nur mit seiner Dienstleistung.
>
> Warum sollte die Dienstleitung oder das Produkt Umsatzsteuerfrei sein?
> Und ja - Hufschmied ist ein Freiberufler. Dies befreit aber nicht von
> der Umsatzsteuer.
>
> Kleinunternehmer die unter 50 TEuro Umsatz haben können sich auf Antrag

> von der Umsatzsteuer befreien lassen.

OK, dann ist _mir_ zumindest das jetzt klar geworden.

>> Ich hoffe, meine Fragestellung ist klar geworden, ansonsten bitte
>> nachfragen. Danke.
>
> Nein nicht

Schade, dann nochmal das Wesentliche:
Auszug Preisliste:
---------------------------


"Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
Mehrwertsteuer von 19%.

Ist eine Rechnung oder Quittung nötig, erhöht sich der Betrag
automatisch um 19%."
---------------------------
Klartextfrage:

Ist das ein Angebot, am Finanzamt vorbei, die Rechnungs- und
Quittungslose Bargeldzahlung einzustecken?

Oder warum 19% mehr, wenn Rechnung oder Quittung erforderlich?
Der Preis des Quittungsblocks kann es wohl eher nicht sein.

Gruss,

Achim


Kl aus-Ho lger Trape

unread,
Jun 24, 2011, 9:56:01 AM6/24/11
to

Hallo,

Achim Bohl schrieb:


> ---------------------------
> "Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
> Mehrwertsteuer von 19%.
>

> Ist eine Rechnung oder Quittung nötig, erhöht sich der Betrag


> automatisch um 19%."
> ---------------------------
> Klartextfrage:


> Ist das ein Angebot, am Finanzamt vorbei,

kann sein
wäre auch sonst häufige Praxis, der Staat will es ja so

die beamten können das ja prüfen
wenn du anschwärzen möchtest

dazu nimm einen amtsschimmel, lassen ihn (be)schlagen und laß dir
keine quittung geben.
wenn der amtsschimmel dann eine betriebsprüfung macht, kann er
sehen ob der zahlungseingang ordentlich (ver)bucht wurde.


> Oder warum 19% mehr, wenn Rechnung oder Quittung erforderlich?

natürlich kann es der zusatzaufwand sein.
große firmen machen ja auch wwerbung mit "die mehrwertsteuer
geschenkt".

--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)

Harald Friis

unread,
Jun 24, 2011, 9:59:59 AM6/24/11
to
Am 24.06.2011 15:11, schrieb Achim Bohl:

Hallo Achim,

> als nichtselbststᅵndiger, aber mit Freiberuflerin Verheirateter, ist


> mir heute folgendes auf einer Preisliste eines Hufschmiedes -das sind
> doch auch Freiberufler?!- untergekommen:

IMHO nein. Was soll denn da freiberuflich sein? Ist wohl eher gewerblich
oder hᅵngt mit landwirtschaftlicher Tᅵtigkeit zusammen.

> ---------------------------
> "Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
> Mehrwertsteuer von 19%.
>

> Ist eine Rechnung oder Quittung nᅵtig, erhᅵht sich der Betrag
> automatisch um 19%."
> ---------------------------

Ja, da kommt man ins Grᅵbeln. ;-)

> Da kᅵnnte man ja was denken...obwohl mir natᅵrlich klar ist, dass


> jeder seine Preise machen kann wie er Lustig ist.

Nein, so einfach ist das nicht. Du hast schon ein Recht auf eine
Rechnung/Quittung (ᅵ 368 BGB). Im Supermarkt wirst du auch hᅵufiger in
bar bezahlen und bekommst trotzdem das Kassenzettelchen. Die Art der
Bezahlung (bar/unbar) ᅵndert daran nichts. Fᅵr den Versand der Rechnung
kᅵnnte er das Porto verlangen, aber auch keine pauschalen 19%. Nicht
aber fᅵr die Rechnung selbst.

> Mich wᅵrde aber mal interessieren, wie diese Runde solcherlei Vorgehen


> bewertet. Steuerlich und Buchhalterisch, moralisch eher nicht.

Das ist kein dᅵnnes Eis mehr, da ist nur noch Wasser. Die Finanzᅵmter
haben da noch bᅵsere Wᅵrter. Buchhalterisch wird er vermutlich nicht in
legale und andere ("katholisch") unterscheiden, oder?

> Ist er ᅵberhaup Umsatzsteuerpflichtig, wegen des "Verkaufs" von


> Hufeisen? Aber die gibt es eigentlich nur mit seiner Dienstleistung.

Entweder alle Geschᅵfte oder keines ("Kleinunternehmer-Regelung"). Ganz
sicher nicht mit/ohne Quittung.

> Ich hoffe, meine Fragestellung ist klar geworden, ansonsten bitte
> nachfragen. Danke.

Ja klar.

Gruᅵ

Harald Friis

Achim Bohl

unread,
Jun 24, 2011, 10:47:23 AM6/24/11
to
Am 24.06.2011 15:59, schrieb Harald Friis:
> Am 24.06.2011 15:11, schrieb Achim Bohl:

> Ja, da kommt man ins Grübeln. ;-)
>
>> Da könnte man ja was denken...obwohl mir natürlich klar ist, dass


>> jeder seine Preise machen kann wie er Lustig ist.
>
> Nein, so einfach ist das nicht. Du hast schon ein Recht auf eine

> Rechnung/Quittung (§ 368 BGB). Im Supermarkt wirst du auch häufiger in


> bar bezahlen und bekommst trotzdem das Kassenzettelchen. Die Art der

> Bezahlung (bar/unbar) ändert daran nichts. Für den Versand der
> Rechnung könnte er das Porto verlangen, aber auch keine pauschalen
> 19%. Nicht aber für die Rechnung selbst.

Danke.

>> Mich würde aber mal interessieren, wie diese Runde solcherlei Vorgehen


>> bewertet. Steuerlich und Buchhalterisch, moralisch eher nicht.
>

> Das ist kein dünnes Eis mehr, da ist nur noch Wasser. Die Finanzämter
> haben da noch bösere Wörter. Buchhalterisch wird er vermutlich nicht


> in legale und andere ("katholisch") unterscheiden, oder?

Aha, 368 BGB. Da ist das also eindeutig geklärt.

Danke dir und den anderen Antwortern.

Gruss,

Achim

Pedro Hermundurius

unread,
Jun 24, 2011, 10:55:45 AM6/24/11
to
Achim Bohl schrieb:

> Schade, dann nochmal das Wesentliche:
> Auszug Preisliste:
> ---------------------------
> "Bei Barzahlung verstehen sich alle Preise inklusive Anfahrt u.
> Mehrwertsteuer von 19%.
>

> Ist eine Rechnung oder Quittung nötig, erhöht sich der Betrag


> automatisch um 19%."
> ---------------------------
> Klartextfrage:
>
> Ist das ein Angebot, am Finanzamt vorbei, die Rechnungs- und
> Quittungslose Bargeldzahlung einzustecken?


Legst Du diese Preisliste dem FA vor, werden sie Dir Deinen
Verdacht der "farblichen" T�tigkeit sicherlich gerne best�tigen
wollen ;-)

--
Sollten Sie dieses Mail nicht erhalten haben,
k�nnen Sie es gerne bei mir anfordern!

Ralf Zschemisch (r23)

unread,
Jun 24, 2011, 11:41:51 AM6/24/11
to
Am 24.06.2011 15:38, schrieb Achim Bohl:

> Ist eine Rechnung oder Quittung nötig, erhöht sich der Betrag
> automatisch um 19%."
> ---------------------------
> Klartextfrage:
>
> Ist das ein Angebot, am Finanzamt vorbei, die Rechnungs- und
> Quittungslose Bargeldzahlung einzustecken?

Ich glaube nicht, dass der Hufschmied schwarz arbeiten möchte -
nur die ständige Frage *geht es auch ohne Rechnung* hat er
für seine Kunden bereits beantwortet.

> Oder warum 19% mehr, wenn Rechnung oder Quittung erforderlich?
> Der Preis des Quittungsblocks kann es wohl eher nicht sein.

Wer gewerblich seine Leistung nutzen möchte bezahlt halt mehr.

Aber der Schwerpunkt liegt sicherlich auf "geht es auch ohne
Rechnung". Der Geiz ist Geil Kunde fühlt sich sicherlich wohl
bei diesem Hufschmied... ich würde mir einen anderen suchen...

Achim Bohl

unread,
Jun 24, 2011, 1:29:43 PM6/24/11
to
Am 24.06.2011 17:41, schrieb Ralf Zschemisch (r23):
> Am 24.06.2011 15:38, schrieb Achim Bohl:
>
>> Ist eine Rechnung oder Quittung n�¶tig, erh�¶ht sich der Betrag

>> automatisch um 19%."
>> ---------------------------
>> Klartextfrage:
>>
>> Ist das ein Angebot, am Finanzamt vorbei, die Rechnungs- und
>> Quittungslose Bargeldzahlung einzustecken?
>
> Ich glaube nicht, dass der Hufschmied schwarz arbeiten möchte -
> nur die stÀndige Frage *geht es auch ohne Rechnung* hat er
> fÃŒr seine Kunden bereits beantwortet.

>
>> Oder warum 19% mehr, wenn Rechnung oder Quittung erforderlich?
>> Der Preis des Quittungsblocks kann es wohl eher nicht sein.
>
> Wer gewerblich seine Leistung nutzen möchte bezahlt halt mehr.

OK, gleichwohl sich mir der Sinn nicht erschließen will.

> Aber der Schwerpunkt liegt sicherlich auf "geht es auch ohne

> Rechnung". Der Geiz ist Geil Kunde fÃŒhlt sich sicherlich wohl
> bei diesem Hufschmied... ich wÃŒrde mir einen anderen suchen...

Das ist natürlich auch eine Erklärungsmöglichkeit.
Kollidiert aber mit §368 BGB.

Aber ich lernte, dass Hufschmiede wohl eher einen Nachfragemarkt
bedienen...und sich der Hufschmied seine Kunden _aussucht_.

Gottseidank benötige ich diese Dienstleistung nicht.

Gruss,

Achim

Erwin Denzler

unread,
Jun 26, 2011, 8:34:44 PM6/26/11
to
Achim Bohl schrieb:

> Mich würde aber mal interessieren, wie diese Runde solcherlei Vorgehen
> bewertet. Steuerlich und Buchhalterisch, moralisch eher nicht.

Der denkt nicht steuerlich und buchhalterisch, sondern eben sehr
praktisch. Bei einem Hufschmied kann das Finanzamt den Umsatz kaum
ermitteln, ob der 2 Pferde die Woche beschlägt oder 50 weiß niemand
genau. Solange die Kunden keine Ausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Aber in die Preisliste schreibt man das eigentlich nicht rein :)

Ist halt ein Handwerker vom alten Schlag, kein Buchhalter.

E.D.

Michael Freischlad

unread,
Jun 27, 2011, 2:31:58 AM6/27/11
to
Am 24.06.2011 15:27, schrieb Ralf Zschemisch (r23):
> Am 24.06.2011 15:11, schrieb Achim Bohl:
>
>> Ist er überhaup Umsatzsteuerpflichtig, wegen des "Verkaufs" von
>> Hufeisen? Aber die gibt es eigentlich nur mit seiner Dienstleistung.
>
> Warum sollte die Dienstleitung oder das Produkt Umsatzsteuerfrei sein?
> Und ja - Hufschmied ist ein Freiberufler. Dies befreit aber nicht von
> der Umsatzsteuer.
>
> Kleinunternehmer die unter 50 TEuro Umsatz haben können sich auf Antrag
> von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Ergänzung:
Kleinunternehmer ist man automatisch, wenn man im Vorjahr die
Umsatzgrenze von 17.500 Euro unterschritten und im laufenden Jahr die
Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Gruß
Michael

Matthias Hanft

unread,
Jun 27, 2011, 3:09:22 AM6/27/11
to
Erwin Denzler schrieb:

>
> Der denkt nicht steuerlich und buchhalterisch, sondern eben sehr
> praktisch. [...]

Sowas ähnliches hab ich neulich aber auch bei der Messe Frankfurt
gesehen. Die haben Eintrittskarten in zwei Versionen verkauft:
"a) für Privatbesucher X EUR inkl. Mwst., eine Rechnung wird nicht
erstellt; b) für gewerbliche Besucher X EUR zzgl. Mwst., Rechnung
mit ausgewiesener Mwst. wird zugesandt".

Klar, Drucken/Falten/Eintüten/Verschicken macht Arbeit und damit
Kosten. Aber das rein optisch auf die Mwst. abzuwälzen ist schon
irgendwie seltsam.

Gruß Matthias.

Stefan Froehlich

unread,
Jun 27, 2011, 3:20:31 AM6/27/11
to
On Mon, 27 Jun 2011 09:09:22 Matthias Hanft wrote:
> Sowas ähnliches hab ich neulich aber auch bei der Messe Frankfurt
> gesehen. Die haben Eintrittskarten in zwei Versionen verkauft:
> "a) für Privatbesucher X EUR inkl. Mwst., eine Rechnung wird nicht
> erstellt; b) für gewerbliche Besucher X EUR zzgl. Mwst., Rechnung
> mit ausgewiesener Mwst. wird zugesandt".

> Klar, Drucken/Falten/Eintüten/Verschicken macht Arbeit und damit
> Kosten. Aber das rein optisch auf die Mwst. abzuwälzen ist schon
> irgendwie seltsam.

Dummerweise hat man als Verbraucher keinen Anspruch auf eine Rechnung,
was ein unmittelbares Vorgehen gegen solche Praktiken schwierig macht.
Vermutlich kaeme man trotzdem rechtlich dagegen an, aber halt nicht
schnell genug, als dass man die Messe noch besuchen koennte...

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan, so verziert wie die Verführung.
(Sloganizer)

Bodo Rzany

unread,
Jun 27, 2011, 3:43:40 AM6/27/11
to

Du meinst aber jetzt nicht ernsthaft, daß die Messe Frankfurt, wie
Erwin im Fall des Hufschmiedes unterstellt hat, die Umsatzsteuer
hinterzieht? Auf der anderen Seite fände ich es aber auch sehr
bedenklich, wenn sich Deine beiden "X" unterschieden und das mit
der von Dir angegebenen Begründung. Natürlich könnte man auf der
anderen Seite einen angeblichen Sozialrabatt für Privatbesucher
aber auch nicht widerlegen.

Irgendwie gefällt mir das nicht.

Gruß Bodo

Will Berghoff

unread,
Jun 27, 2011, 4:23:37 AM6/27/11
to
Am 27.06.2011 09:09, schrieb Matthias Hanft:
> Erwin Denzler schrieb:
>>
>> Der denkt nicht steuerlich und buchhalterisch, sondern eben sehr
>> praktisch. [...]
>
> Sowas ähnliches hab ich neulich aber auch bei der Messe Frankfurt
> gesehen. Die haben Eintrittskarten in zwei Versionen verkauft:
> "a) für Privatbesucher X EUR inkl. Mwst., eine Rechnung wird nicht
> erstellt; b) für gewerbliche Besucher X EUR zzgl. Mwst., Rechnung
> mit ausgewiesener Mwst. wird zugesandt".

Das läuft auf dem gleichen Niveau ab wie die Werbung der diversen
Hyper-Preislüger "Wir schenken Ihnen die MwSt."...

Will Berghoff

unread,
Jun 27, 2011, 4:24:42 AM6/27/11
to
Am 27.06.2011 08:31, schrieb Michael Freischlad:

>> Kleinunternehmer die unter 50 TEuro Umsatz haben können sich auf Antrag
>> von der Umsatzsteuer befreien lassen.
>
> Ergänzung:
> Kleinunternehmer ist man automatisch, wenn man im Vorjahr die
> Umsatzgrenze von 17.500 Euro unterschritten und im laufenden Jahr die
> Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Und deshalb muss man dann explizit darauf verzichten, diese Regel für
sich anwenden zu wollen.

Karl Friedrich Siebert

unread,
Jun 27, 2011, 5:23:02 AM6/27/11
to

Privatbesucher sind Endverbraucher und bekommen nur auf Wunsch eine
Rechnung mit ausgewiesener MwSt.; Gewerbl. Besucher müssen eine Rechnung
mit ausgewiesener MwSt. erhalten , da sie die Steuer in irgendeiner Form
weitergeben,wobei der Endbetrag natürlich gleich ist.

--
Gruß
Karl Friedrich

Stefan Froehlich

unread,
Jun 27, 2011, 5:42:01 AM6/27/11
to
On Mon, 27 Jun 2011 11:23:02 Karl Friedrich Siebert wrote:
> >> "a) für Privatbesucher X EUR inkl. Mwst., eine Rechnung wird nicht
> >> erstellt; b) für gewerbliche Besucher X EUR zzgl. Mwst., Rechnung
> >> mit ausgewiesener Mwst. wird zugesandt".

[...]



> Privatbesucher sind Endverbraucher und bekommen nur auf Wunsch eine
> Rechnung mit ausgewiesener MwSt.;

Im genannten Beispiel jedenfalls nicht.

> Gewerbl. Besucher müssen eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erhalten ,
> da sie die Steuer in irgendeiner Form weitergeben,wobei der Endbetrag
> natürlich gleich ist.

Im genannten Beispiel ist der genannte Endbetrag eben gerade nicht
gleich.

Oder beziehst Du Dich auf eine vollkommen andere (und imho wesentlich
korrektere) Vorgehensweise?

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Dezent und doch verblüffend?! Stefan - für die Beichte danach.
(Sloganizer)

Bodo Rzany

unread,
Jun 27, 2011, 5:53:47 AM6/27/11
to
On 27.06.2011 11:23, Karl Friedrich Siebert wrote:
> Am 27.06.2011 09:43, schrieb Bodo Rzany:
>> On 27.06.2011 09:09, Matthias Hanft wrote:
>>> Erwin Denzler schrieb:
>>>> Der denkt nicht steuerlich und buchhalterisch, sondern eben sehr
>>>> praktisch. [...]
>>>
>>> Sowas ähnliches hab ich neulich aber auch bei der Messe Frankfurt
>>> gesehen. Die haben Eintrittskarten in zwei Versionen verkauft:
>>> "a) für Privatbesucher X EUR inkl. Mwst., eine Rechnung wird nicht
>>> erstellt; b) für gewerbliche Besucher X EUR zzgl. Mwst., Rechnung
>>> mit ausgewiesener Mwst. wird zugesandt".
>>
>> Du meinst aber jetzt nicht ernsthaft, daß die Messe Frankfurt, wie
>> Erwin im Fall des Hufschmiedes unterstellt hat, die Umsatzsteuer
>> hinterzieht? Auf der anderen Seite fände ich es aber auch sehr
>> bedenklich, wenn sich Deine beiden "X" unterschieden und das mit
>> der von Dir angegebenen Begründung. [...]

>
> Privatbesucher sind Endverbraucher und bekommen nur auf Wunsch eine
> Rechnung mit ausgewiesener MwSt.; Gewerbl. Besucher müssen eine Rechnung
> mit ausgewiesener MwSt. erhalten , da sie die Steuer in irgendeiner Form
> weitergeben,wobei der Endbetrag natürlich gleich ist.

So ist das dann völlig in Ordnung. Damit paßt Matthias' Beispiel (Messe
Frankfurt) aber nun wirklich nicht zum Vorgehen des Hufschmiedes, der ja
offensichtlich bei Tätigwerden ohne Rechnung die Umsatzsteuer hinterzieht.

Gruß
Bodo

Matthias Hanft

unread,
Jun 27, 2011, 6:15:54 AM6/27/11
to
Bodo Rzany schrieb:

>
> Du meinst aber jetzt nicht ernsthaft, daß die Messe Frankfurt, wie
> Erwin im Fall des Hufschmiedes unterstellt hat, die Umsatzsteuer
> hinterzieht?

Nein, hatte ich ja auch nicht geschrieben.

> Auf der anderen Seite fände ich es aber auch sehr
> bedenklich, wenn sich Deine beiden "X" unterschieden und das mit
> der von Dir angegebenen Begründung.

Die "X" waren IIRC identisch.

Dabei sind die Wirkungen für einen geschäftlichen Messebesucher ja
doch eigentlich sogar gleich: Entweder er klickt auf "privat", zahlt
z.B. 20 EUR (inkl. "versteckter" Mwst., die er nicht zum Vorsteuer-
abzug einreichen kann), oder er klickt auf "gewerblich" und zahlt
20 EUR zzgl. Mwst. und Vorsteuerabzug. In beiden Fällen hat er eine
Betriebsausgabe von 20 EUR (die zahlreichen Voraussetzungen an eine
formaljuristische Rechnung gelten ja nur umsatzsteuerlich; eine
Betriebsausgabe kann ja auch z.B. nur durch die Lastschrift auf
dem Firmenkonto begründet sein, und im gegebenen Fall kann man
sogar die selbergedruckten PDF-Tickets dazuheften).

> Irgendwie gefällt mir das nicht.

"Irknwie blöd" find ich dieses Vorgehen durchaus auch.

Gruß Matthias.

Bodo Rzany

unread,
Jun 27, 2011, 6:42:32 AM6/27/11
to
On 27.06.2011 12:15, Matthias Hanft wrote:
> Bodo Rzany schrieb:
>> Du meinst aber jetzt nicht ernsthaft, daß die Messe Frankfurt, wie
>> Erwin im Fall des Hufschmiedes unterstellt hat, die Umsatzsteuer
>> hinterzieht?
>
> Nein, hatte ich ja auch nicht geschrieben.

Stimmt. Explizit hattest Du es nicht geschrieben. Du hattest aber
das Beispiel im Zusammenhang mit der Hufschmied-Vorgabe gebracht,
was mich dann zu dieser Vermutung verleitet hat.

>> Auf der anderen Seite fände ich es aber auch sehr
>> bedenklich, wenn sich Deine beiden "X" unterschieden und das mit
>> der von Dir angegebenen Begründung.
>
> Die "X" waren IIRC identisch.

Das beruhigt und freut mich. Die Messen in München und Nürnberg
geben Eintrittskarten ab, auf denen Eintrittspreis und USt-Betrag
aufgedruckt sind. Das sollte als Beleg eigentlich allemal reichen.
Und wenn man als "Fachbesucher" in Nürnberg keinen Eintritt zahlt,
gibt's eben auch keine solchen Karten (Rechnungen)...

> Dabei sind die Wirkungen für einen geschäftlichen Messebesucher ja
> doch eigentlich sogar gleich: Entweder er klickt auf "privat", zahlt
> z.B. 20 EUR (inkl. "versteckter" Mwst., die er nicht zum Vorsteuer-
> abzug einreichen kann), oder er klickt auf "gewerblich" und zahlt
> 20 EUR zzgl. Mwst. und Vorsteuerabzug. In beiden Fällen hat er eine
> Betriebsausgabe von 20 EUR (die zahlreichen Voraussetzungen an eine
> formaljuristische Rechnung gelten ja nur umsatzsteuerlich; eine
> Betriebsausgabe kann ja auch z.B. nur durch die Lastschrift auf
> dem Firmenkonto begründet sein, und im gegebenen Fall kann man
> sogar die selbergedruckten PDF-Tickets dazuheften).

Betriebsausgabe != Vorsteuerabzug. Im Falle der Betriebsausgabe
minderst Du nur den Gewinn mit der Folge eines geringeren zu
versteuernden Gewinnes. Beim Vorsteuerabzug minderst Du direkt
den Steuerbetrag.

> "Irknwie blöd" find ich dieses Vorgehen durchaus auch.

Lebt man, wie ich, auf dem Lande und erlebt derogleichen des Öfteren
selbst, dann läßt sich das Vorgehen des Hufschmiedes sogar verstehen.
Er will halt seinen (meist gut bekannten) Kunden die von ihnen zu
entrichtende Umsatzsteuer ersparen - und begibt sich damit natürlich
auf ein für ihn gefährliches Pflaster.

Manchmal bin ich wirklich froh, daß ich es in meinem Laden in der
Regel nicht mit Endverbrauchern zu tun habe.

Gruß
Bodo

Will Berghoff

unread,
Jun 27, 2011, 7:04:19 AM6/27/11
to
Am 27.06.2011 11:53, schrieb Bodo Rzany:
> ... Vorgehen des Hufschmiedes, der ja

> offensichtlich bei Tätigwerden ohne Rechnung die Umsatzsteuer hinterzieht.

Womit willst Du das "offensichtlich" beweisen? Damit, dass es für
Kundengruppen unterschiedliche Preise gibt?

Bodo Rzany

unread,
Jun 27, 2011, 7:16:44 AM6/27/11
to

"Beweisen" brauche und will ich überhaupt nichts. Aber wenn jemand
für das Schreiben einer Rechnung einen Aufschlag von genau 19 %
auf den Rechnungsbetrag verlangt, wird man sich wohl seinen Teil
dabei denken müssen. Und wie ich in meiner Antwort an Matthias
Hanft schon geschrieben habe: Ich lebe auf dem Land und kenne
durchaus meine Pappenheimer. Und schließlich gibt es auch in meinem
Umfeld durchaus einmal reine Privatausgaben, für die nicht unbedingt
Rechnungen verlangt werden...

Will Berghoff

unread,
Jun 27, 2011, 7:32:39 AM6/27/11
to
Am 27.06.2011 13:16, schrieb Bodo Rzany:

> "Beweisen" brauche und will ich überhaupt nichts.

Warum behauptest Du dann derart unverantwortlichen Unsinn? Ah, weil Du
das völkische Bauchgefühl ins Spiel bringst:

> Aber wenn jemand
> für das Schreiben einer Rechnung einen Aufschlag von genau 19 %
> auf den Rechnungsbetrag verlangt, wird man sich wohl seinen Teil
> dabei denken müssen.

Tatsächlich. Bei 18,9% oder 19,1% wäre das nicht der Fall?
Gewerbetreibende, die Privaten 19% Rabatt geben, hinterziehen
grundsätzlich? Nein, ach, nicht alle, denn Du differenzierst ja weiter:

> Und wie ich in meiner Antwort an Matthias
> Hanft schon geschrieben habe: Ich lebe auf dem Land und kenne
> durchaus meine Pappenheimer.

Soso, die Landbevölkerung ist als typisch für Steuerhinterzieher, ja,
dann ist ja alles klar. Und logisch ist es auch:

> Und schließlich gibt es auch in meinem
> Umfeld durchaus einmal reine Privatausgaben, für die nicht unbedingt
> Rechnungen verlangt werden...

Ich lebe auf dem Lande und verlänge beim Kauf der morgendlichen Brötchen
nie eine Rechnung. Also leiste ich jetzt Beihilfe zur
Steuerhinterziehung? Das werde ich umgehend ändern, die Warteschlange
beim Bäcker wird dafür sicher Verständnis haben.

Und was passiert, wenn eine Landbevölkerung beim Medien- oder Möbelmarkt
während der Aktion "Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer" einkauft? Ja,
da muss der Staat doch endlich wach werden, das ist ja schlimmer als
Griechenland.

Übrigens wurden mit dem identischen Begründungsmuster auch die Juden im
Dritten und allen anderen Reichen umgebracht.

Liebe Leute, habt Ihr keine anderen Sorgen, als Euch unbekannte Menschen
pauschal zu verurteilen?

Bodo Rzany

unread,
Jun 27, 2011, 7:43:10 AM6/27/11
to
On 27.06.2011 13:32, Will Berghoff wrote:
> [snipped, but:]

> Übrigens wurden mit dem identischen Begründungsmuster auch die Juden im
> Dritten und allen anderen Reichen umgebracht.

Oja...

> Liebe Leute, habt Ihr keine anderen Sorgen, als Euch unbekannte Menschen
> pauschal zu verurteilen?

Du hast Dich abkotzen wollen und ich habe das (wieder einmal)
nicht rechtzeitig bemerkt. Ich hoffe, Dir geht es jetzt wieder
besser.

Übrinx ist es hier im Süden auch sehr warm...

Martin Hotze

unread,
Jun 27, 2011, 2:38:41 PM6/27/11
to
Am 24.06.2011 16:55, schrieb Pedro Hermundurius:
> Legst Du diese Preisliste dem FA vor, werden sie Dir Deinen
> Verdacht der "farblichen" Tätigkeit sicherlich gerne bestätigen
> wollen ;-)

AFAIK ist schwarz doch keine Farbe, oder?

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)

Thomas Grund

unread,
Jul 13, 2011, 2:22:37 AM7/13/11
to
Karl Friedrich Siebert wrote:

> Privatbesucher sind Endverbraucher und bekommen nur auf Wunsch eine
> Rechnung mit ausgewiesener MwSt.; Gewerbl. Besucher müssen eine Rechnung
> mit ausgewiesener MwSt. erhalten , da sie die Steuer in irgendeiner Form
> weitergeben,wobei der Endbetrag natürlich gleich ist.

Was meint Ihr immer mit "ausgewiesener Mehrwertsteuer"? Ein Taxifahrer
schreibt auf seine Quittung handschriftlich "inkl. 19%", dasselbe hat
ein Zeitschriftenverkäufer auf der letzten W-JAX gemacht (allerdings 7%).

Das sind doch gültige Belege, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, auch
ohne daß die Rechnung per Post zugestellt wird. Wo ist denn die Grenze,
ab der der Betrag auch als absoluter Wert ausgewiesen werden muß? Vom
Taxifahrer wird doch keiner erwarten, daß er 19% von irgendwas
tatsächlich ausrechnet. (Abgesehen davon, daß es keinen Aufwand für die
Frankfurter Messe bedeuten würde, die Mehrwertsteuer auch für
Privatkunden auszuweisen. Jede Supermarktkasse kann das).

Grüße, Thomas

Stefan Froehlich

unread,
Jul 13, 2011, 2:57:03 AM7/13/11
to
On Wed, 13 Jul 2011 08:22:37 Thomas Grund wrote:
> Was meint Ihr immer mit "ausgewiesener Mehrwertsteuer"? Ein Taxifahrer
> schreibt auf seine Quittung handschriftlich "inkl. 19%", dasselbe hat
> ein Zeitschriftenverkäufer auf der letzten W-JAX gemacht (allerdings 7%).
>
> Das sind doch gültige Belege, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, auch
> ohne daß die Rechnung per Post zugestellt wird. Wo ist denn die Grenze,
> ab der der Betrag auch als absoluter Wert ausgewiesen werden muß?

UStG, §11 (1):
| [...]
| Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts
| anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten:
| [...]
| 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag.

UStG, §11 (6)
| Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen neben
| dem Ausstellungsdatum folgende Angaben:
|
| 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden
| Unternehmers;
|
| 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten
| Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung;
|
| 3. der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum,
| über den sich die Leistung erstreckt;
|
| 4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige
| Leistung in einer Summe und
|
| 5. der Steuersatz.

Das ist jetzt oesterreichisches Recht, aber gerade das UStG ist in
Deutschland meist so gut wie wortident.

> Vom Taxifahrer wird doch keiner erwarten, daß er 19% von irgendwas
> tatsächlich ausrechnet.

Das haengt lediglich von der Rechnungshoehe, d.h. von der gefahrenen
Strecke ab.

Servus,
Stefan

--
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Stefan - Für Anfänger: Backen wenn es juckt!
(Sloganizer)

Thomas Grund

unread,
Jul 13, 2011, 11:08:30 AM7/13/11
to
Stefan Froehlich wrote:
> On Wed, 13 Jul 2011 08:22:37 Thomas Grund wrote:

>> Das sind doch gültige Belege, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, auch
>> ohne daß die Rechnung per Post zugestellt wird. Wo ist denn die Grenze,
>> ab der der Betrag auch als absoluter Wert ausgewiesen werden muß?
>
> UStG, §11 (1):
> | [...]

Super, danke, das ist genau die Info, die mir gefehlt hat.

Bleibt immer noch die Frage, warum die Frankfurter Messe nicht generell
Rechnungen mit USt. ausstellt.

Oder, wie neulich gehabt, warum ein Internet-Händler seiner Ware keine
ausgedruckte Rechnung beilegt, obwohl das Paket einen DIN
A4-Lieferschein enthält und ein unsigniertes PDF per Email kommt, also
schon erzeugt war.

Aber zumindest letztere Frage hat sich ja wohl inzwischen erledigt.

Danke, Gruß,

Thomas

Will Berghoff

unread,
Jul 13, 2011, 1:28:22 PM7/13/11
to
Am 13.07.2011 17:08, schrieb Thomas Grund:
> ... ein unsigniertes PDF per Email kommt, also

> schon erzeugt war.
>
> Aber zumindest letztere Frage hat sich ja wohl inzwischen erledigt.

Nein. Das Gesetzespaket ist im Bundesrat erwartungsgemäß geplatzt. Dabei
hatte selbst der BMF schon die Änderung der Richtlinie verbreitet...

Sozusagen eine E....o praecox, obwohl man das dem BMF ja nicht so
wirklich zutraut.

Wolfgang Allinger

unread,
Jul 13, 2011, 4:27:00 PM7/13/11
to

On 13 Jul 11 at group /de/etc/beruf/selbstaendig in article
<real_...@berghoff.net> (Will Berghoff) wrote:

>Nein. Das Gesetzespaket ist im Bundesrat erwartungsgemäß geplatzt.
>Dabei hatte selbst der BMF schon die Änderung der Richtlinie
>verbreitet...
>
>Sozusagen eine E....o praecox,

Also auf deutsch: vor dem Segen aus der Kirche gehen :)

>obwohl man das dem BMF ja nicht so wirklich zutraut.

Du meinst normal ist nur heisse Luft?

Saludos Wolfgang

--
Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Lötzinn.
Wolfgang Allinger Paraguay reply Adresse gesetzt !
ca. 15h00..21h00 MEZ SKYPE:wolfgang.allinger

Will Berghoff

unread,
Jul 14, 2011, 3:54:14 AM7/14/11
to
Am 13.07.2011 22:27, schrieb Wolfgang Allinger:

>> Sozusagen eine E....o praecox,


>> obwohl man das dem BMF ja nicht so wirklich zutraut.
>
> Du meinst normal ist nur heisse Luft?

Nein, üblicherweise stülpen die sozusagen noch einen Überzieher über die
Kerze, um nicht schwanger zu werden.

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