Heute sah ich eine Gutschrift von 0,17 EUR für Habenzinsen auf meinem
Geschäftskonto.
Soll ich das unter Einnahmen verbuchen? Welches Konto?
Zählt das wie eine normale Einnahme mit 16% USt?
Die paar Pfenning sind natürlich eigentlich wurscht, aber mich
interessiert's vom Prinzip her.
Es kann ja später mal mehr auf'm Konto sein.
Ulf
Hallo Ulf,
> Heute sah ich eine Gutschrift von 0,17 EUR für Habenzinsen auf meinem
> Geschäftskonto.
Schön für dich!
> Soll ich das unter Einnahmen verbuchen? Welches Konto?
> Zählt das wie eine normale Einnahme mit 16% USt?
Da mir die Glaskugel nicht verrät, welchen Kontenrahmen du nutzt, geh
ich jetzt vom SKR03 aus - da buchst du das auf das "8650 - Erlöse
Zinsen"-
> Die paar Pfenning sind natürlich eigentlich wurscht
GDOB?
--
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Pfefferkorn
EDV-Service Stefan Pfefferkorn
E-Mail: use...@edv-pfefferkorn.com
Internet: http://www.edv-pfefferkorn.com
> Da mir die Glaskugel nicht verrät, welchen Kontenrahmen du nutzt, geh
> ich jetzt vom SKR03 aus
Haengt es vom verwendeten Kontenrahmen ab, ob Zinsen mit USt ausgewiesen
werden? Und wer weist da die USt an wen aus? Und warum? :-)
Servus,
Stefan (Zinsen gar nicht selbst versteuern muessend)
--
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Stefan - Freiheit im Kaufrausch!
(Sloganizer)
> Da mir die Glaskugel nicht verrät, welchen Kontenrahmen du nutzt, geh
> ich jetzt vom SKR03 aus - da buchst du das auf das "8650 - Erlöse
> Zinsen"-
Mein Steuerberater hat mir da 2650 erzählt.
Und Umsatzsteuer ist in Zinsen natürlich nicht drin.
Gruß Matthias.
Hallo Matthias,
> > da buchst du das auf das "8650 -
> > Erlöse Zinsen"-
>
> Mein Steuerberater hat mir da 2650 erzählt.
Hm - in meiner Hilfe zum SKR steht folgendes:
2650 - Hier verbuchen Sie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge die Sie
z.B. durch die Vergabe von Darlehen erwirtschaften.
8650 - Zinsen und Diskontspesen können Sie über dieses Konto als Ertrag
verbuchen.
Danach wäre das 8650er Konto passender.
In diesem Fall wäre 2650 angesagt. Auf 8650 kommen Zinsen, wenn du die
deinem Kunden in Rechnung gestellt hast (Verzugszinsen)
Eric
Ist auch richtig!
> Und Umsatzsteuer ist in Zinsen natürlich nicht drin.
>
Ist auch richtig!
Ich bin begeistert!
Eric
Hallo Eric,
Danke - wieder was dazugelernt!
> 2650 - Hier verbuchen Sie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge die Sie
> z.B. durch die Vergabe von Darlehen erwirtschaften.
>
> 8650 - Zinsen und Diskontspesen können Sie über dieses Konto als Ertrag
> verbuchen.
Es sollte sich eigentlich schon auf den Aufbau des SKR ergeben.
Das andere Problem sind bei DATEV die Programmverbindungen. Hier würde
es in so einem Fall zu einer falschen Darstellung kommen!
Eric
Ist es Aufgabe des Betriebes Zinsen zu erwirtschaften? Wenn das so wäre,
wären die Erlöskonten angesagt. Zinserträge sind aber quasi ein
Abfallprodukt und nicht die eigentliche Aufgabe: Dann 2650!
Eric
Ja - von der Seite her gesehen ....
Da auf das 8650er Konto dann die an meinen berechneten Verzugszinsen
kommen, dann hat das dann aber auch ne Umsatzsteuerbuchung zur Folge,
da ich die ja auch auf die Verzugszinsen erhebe.
...was aber IMNSHO verkehrt ist, da Zinsen (ebenso wie Mahngebühren)
umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 8 UStG).
Gruß Matthias.
Wieso?
Ok! Dröseln wir mal den Denkfehler auf und erweitern ihn auch glich mal
etwas:
Verzugszinsen
Die Verzugszinsen sind kein Teil des Entgeltes für eine Lieferung und
Leistung. Daher fehlt es am Tatbestandsmerkmal und unterliegen nicht der
Umsatzsteuer!
Mahngebühren
Werden einen säumigen Kunden Mahngebühren in Rechnung gestellt,
unterliegen diese ebenfalls nicht der Umsatzsteuer. Da es sich dabei um
einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt.
Hat noch kein Kunde gemeckert?
Eric
Ergebnis richtig, Begründung aber falsch!
Der Nr. 8 ist nicht auf Verzugszinsen anwendbar!
In § 4 wird von steuerfreien Umsätzen gesprochen. Die Verzugszinsen sind
aber nichtsteuerbar. Du kommst also überhaupt nicht die Prüfung der
Steuerfreiheit!
Eric
Hallo Eric,
> > Da auf das 8650er Konto dann die an meinen berechneten Verzugszinsen
Nein, was aber daran liegt, das mein Aufkommen an Verzugszinsen und
Mahngebühren gegen Null tendiert - Gott sei Dank.
> Da mir die Glaskugel nicht verrät, welchen Kontenrahmen du nutzt, geh
> ich jetzt vom SKR03 aus - da buchst du das auf das "8650 - Erlöse
> Zinsen"-
Ich benutze bewußt gar keinen Kontenrahmen, sondern das OpenOffice EÜR. Für
meine Zwecke reicht's.
Das ist ein Kontenrahmen in Anlehnung an...?
Ein passendes Konto finde ich dort allerdings nicht definiert.
> GDOB?
AKÜFI?
Ich weiß nicht, für was GDOB stehen soll. God damn old bastard?
Salve
Ulf
Hallo Ulf,
> > GDOB?
>
> AKÜFI?
> Ich weiß nicht, für was GDOB stehen soll. God damn old bastard?
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung! Will heißen, das dir
buchhaltungstechnisch die paar Pfennige / Cent nicht wurscht sein
sollten.
Sowas gefällt mir per se, auch wenn ich es selbst nicht nutze und nicht
einmal kenne.
> Das ist ein Kontenrahmen in Anlehnung an...?
Vielleicht den gesunden Menschenverstand und nicht unbedingt an DATEV?
> Ein passendes Konto finde ich dort allerdings nicht definiert.
Da gibt's doch bestimmt ein Konto für (zu zahlende) Zinsen und Gebühren.
Wenn nun nicht regelmäßig höhere Habenzinsen anfallen, würde ich die
wenigen Zahlen einfach als negative Beträge auf vorgenannte Konten
buchen. Bei meiner Buchführung (selbstgestrickt) gar kein Problem.
>>GDOB?
Hat Stefan ja nun schon erklärt. Für mich heißt das z.B., daß es zu
jeder Buchung einen Beleg gibt und die Bewegungen auf meinen
Geschäftskonten vollständig erfasst sind. Nicht mehr und auch nicht
weniger.
Grüße
Bodo
> Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung! Will heißen, das dir
> buchhaltungstechnisch die paar Pfennige / Cent nicht wurscht sein
> sollten.
Sind sie ja auch nicht, sonst würde ich mir den Aufwand ja nicht machen, es
herausfinden zu wollen.
Ich meinte, die 17 Cent wären vielleicht substantiell wurscht, aber nicht
eine undefinierte Buchung.
Ich hab's im EÜR erstmal im allgemeinen Einnahmenkonto 500 geparkt und werde
dann noch ein neues Konto Zinseinnahmen anlegen.
Etwas Vordefiniertes gibt es im EÜR in Richtung Zinsen nämlich tatsächlich
nicht. Da kann man nur selbst Hand anlegen.
Konten hinzufügen kann man manuell, stellt bei einem entsprechend
gewachsenen Dokument aber auch ein gewisses Risiko da.
Also auf jeden Fall Sicherungskopie anlegen und dann hinterher vergleichen.
Ulf
> Müssen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung denn jemanden
> kümmern, der zur Buchführung gar nicht verpflichtet ist?
Rechtlich vielleicht nicht, aber man profitiert ja selbst davon.
Was nützt es mir, wenn ich das nicht muß, ich vor Chaos dann aber selbst
nicht mehr durchblicke?
Auch eine simple EÜR fällt für mich unter Buchhaltung - etwas mehr Aufwand
im laufenden Jahr spart viel Aufwand am Ende des Jahres!
Ulf
> Es hat aber wenig mit Chaos zu tun, wenn man eine Zinszahlung von
> wenigen Cent nicht verbucht. Zumal das nicht unbedingt eindeutig
> möglich ist. Ich habe zum Beispiel zwei Konten. Keines davon ist
> explizit privat oder fürs Gewerbe. Stattdessen habe ich eines fürs
> private wie gewerbliche Tagesgeschäft, und eines auf dem ich Geld
> "parke". Letzteres ist nicht schlecht verzinst.
Meine Aussage bezog sich mehr generell auf das GDOB und weniger das
spezielle Zinsthema.
> Die daraus entstehenden Zinsen kann ich nun aber unmöglich dem
> Gewerbe zurechnen, zumindest nicht in voller Höhe. Und warum
> sollte ich das überhaupt tun? Das Finanzamt definiert Zinsen eh
> gesondert als gesonderte Einkunftsquelle, nämlich als "Einkünfte
> aus Kapitalvermögen". Wenn ich unter dem Freibetrag bleibe, sind
> sie steuerfrei, darüber muß ich Steuern zahlen. Um das zu
> ermitteln, muß ich aber die Zinsen nicht erst umständlich durch
> die EÜR meines Gewerbes jagen.
Richtig, es gibt keine Pflicht zum Gewerbekonto - ich habe aber eines, das
nur für's Gewerbe hergenommen wird.
Insofern sind die Zinsen bei mir zweifelsfrei auf Betriebsguthaben
entstanden.
Andererseits sind Zinseinnahmen nicht USt-pflichtig und es geht letztlich
nur um eine logisch richtige Verbuchung der Einnahme.
Ein Prüfer vom FA würde sicher nicht die 0,17 EUR beanstanden, ich habe aber
grundsätzlich ganz gerne alle Buchungen auf dem Konto auch in der EÜR.
(=Konsistenz zwischen Kontobuchungen und Buchungen in der EÜR)
Ulf
> Ja, und genau deswegen bin ich der Meinung, daß eben falsch wäre,
> sie als Gewinn des Gewerbebetriebs zu buchen.
In diesem Punkt bin ich für andere Meinungen offen.
Wenn es falsch wäre, würde ich die Buchung natürlich auch wieder aus der EÜR
herausnehmen.
Momentan wäre mein Eindruck, daß es richtig ist, diese als Einnahme zu
verbuchen.
Denn es ist ja eine Einnahme. Wie und wo dieser Tatbestand steuerlich zu
erfassen ist, wäre die zweite Frage.
Also, Experten, traut euch... ;-)
Ulf
> Ja, aber sind es nicht trotzdem "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und
> damit gerade eben keine Gewerbeinkünfte? Wenn ich das richtig sehe,
> haben Zinsen denn auch in der Anlage GSE der Steuererklärung gar
> nichts zu suchen. Wenn sie also in der EÜR vorkämen, müßte man sie
> zum Zeitpunkt der Steuererklärung eh wieder rausrechnen.
>
> Oder irre ich da?
Ja! siehe nämlich § 20 (3) EStG
(3) Soweit Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art zu den
Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus
selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind
sie diesen Einkünften zuzurechnen.
Eric
P.s. Brauchst du es auch noch handelsrechtlich?
> (3) Soweit Einkünfte der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Art zu den
> Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus
> selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind
> sie diesen Einkünften zuzurechnen.
Da würde mich mal eine genauere Definition von "gehören" interessieren.
Gruß Matthias.
Was wäre daran unklar?
Eric
> Was wäre daran unklar?
Naja, im beschriebenen Fall eines "EÜR-Unternehmers", der nicht
mal ein eigenes Geschäftskonto hat, sondern sowohl seinen pri-
vaten Haushalt als auch seine geschäftlichen Transaktionen übers
selbe Girokonto laufen läßt: Wenn da nun am Ende des Quartals
dreifuffzich Habenzinsen gutgeschrieben werden, "gehören" die
dann zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb? Ganz? Gar nicht?
Teilweise? Nach welcher Aufteilung? (Sollzinsen analog dazu.)
Ich finde das schon ein bißchen wischiwaschi.
Gruß Matthias.
>Ich finde das schon ein bißchen wischiwaschi.
In dem Stadium ist es wahrscheinlich auch völlig egal.
Trennung der Konten ist für die Zukunft zu empfehlen.
Lutz
--
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> Was wäre daran unklar?
Der Hinweis kam ja schon: viele Kleinstgewerbler werden kein separates
Geschäftskonto führen.
Soll derjenige dann wirklich jede Einzelbuchung mit den möglichen
Zinseinnahmen heraustüfteln und aufrechnen?
Der Aufwand wäre doch wegen Centbeträgen überhaupt nicht zumutbar.
Und, wie bereits festgestellt wurde, es gibt keine Pflicht zum
Geschäftskonto.
Wobei ich selbst es nie anders machen würde. Kostenlose Girokonten gibt es
genügend.
Insofern ist diese Regelung reichlich schwammig und praxisfremd.
Ich belasse es dabei: die 0,17 Euro sind steuerfreie Einnahme und bleiben in
der EÜR drin.
Ulf