Am 12.11.2011 13:31, schrieb Martin Schoenbeck:
Hallo Martin,
>> Also auf diese Argumentation muss man erst einmal kommen. Betrug ist,
>> 'vorsätzlich' Geld sparen zu wollen. Da sind aber viele Betrüger
>> unterwegs im Land.
>
> Du erwartest aber nicht, daß auf dieser Basis eine inhaltliche Diskussion
> geführt werden kann, oder?
Ich mag sowohl dich als auch den OP falsch verstanden haben, aber auch
nach nochmaligem Lesen verstehe ich den Fall als:
1. Der OP hat *irrtümlich* eine Ware bestellt (weil er irgendwie an den
Absenderdaten rumgefummelt hat und testweise als Verbraucher den
Bestellknopf gedrückt hat)
2. Der OP wollte vom Verkäufer, dass dieser nachträglich ein Unternehmen
als Besteller anerkennt und diesbezüglich seine Rechnungstellung (und
alles, was damit zusammenhängt) ändert.
3. Der Verkäufer war mit der nachträglichen Änderung einverstanden,
wollte dafür jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- Euro. (ob
dies berechtigt ist oder nicht, habe ich nicht bewertet. Bei einer
Rechnungssumme von 2.500 Euro über 10 Euro zu diskutieren, finde ich von
beiden Seiten etwas lächerlich. Das ist aber ein anderes Thema.)
4. In diesem Zusammenhang meinte der OP, er hätte auch seinen Vertrag
widerrufen können und das Unternehmen hätte die Ware neu ordern können.
Du siehst darin, so habe ich dich verstanden, die Merkmale des Betrugs
erfüllt.
Diese Merkmale definiert z.B.
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/ wie folgt:
"Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung
für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters.
[...]
Der Tatbestand des Betruges muss vorsätzlich verwirklicht werden."
Diesen Vorsatz siehtst du dadurch erfüllt, dass der OP Geld sparen
wollte. Zitat von dir: "Selbstverständlich ist Vorsatz gegeben. Du
wolltest so die 10 EUR sparen."
Der Betrug manifestiert sich d.M.n. also nicht in der Bestellung (die ja
offensichtlich irrtümlich erfolgte). Betrug ist die (im Konjunktiv
vorgeschlagene) Lösung des OP, seine Verbraucherrechte geltend zu
machen. Argumentation: durch diese Geltendmachung der ihm zustehenden
Rechte würde er Geld sparen wollen.
Ja, selbstverständlich möchte er dadurch Geld sparen. Dennoch hat er
weiterhin als Verbraucher (irrtümlich) eine Ware gekauft, die er als
Verbraucher gar nicht haben möchte. Das passiert Tausenden von
Verbrauchern jeden Tag.
Wenn d.M.n. also die Rückgabe einer Ware mit der Absicht, Geld sparen zu
wollen, das Tatmerkmal des Betrugs erfüllt, dann gibt es wohl viele
Betrüger. Ich empfinde diese Argumentation als abenteuerlich.
Ob das Unternehmen eine Ware bestellt, ob bspw. der Verkäufer mit diesem
Unternehmen überhaupt in eine Geschäftsbeziehung treten möchte, kann auf
diese Wertung doch keinen Einfluß nehmen, da es sich bei dem Unternehmen
offensichtlich eben nicht um den OP handelt.
Gruß
Harald Friis