ich will einem E-Technik-Studenten die Möglichkeit geben, bei unserer GbR
ein Praktikum zu machen.
Dieser (bzw. diese) ist kein EU-Bürger, aber in D sozialversichert und die
Erlaubnis zu Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums ist in die
Aufenthaltsgenehmigung eingetragen.
Ich nehme an, hier gibt es keine anderen Regelungen als für einen Deutschen?
Von einem Ex-Praktikanten habe ich gehört, dass man
- keine extra Sozialversicherung abschliessen muss
- eine extra Haftpflichtversicherung abschliessen soll
- das ganze auch nicht der sozialvesicherung melden muss.
Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus
Ernst Murnleitner
> Hallo,
>
> ich will einem E-Technik-Studenten die Möglichkeit geben, bei unserer GbR
> ein Praktikum zu machen.
Frag doch einfach bei seiner Hochschule nach. Die wissen sowas sicherlich am
besten!
ray