> Hallo an alle,
> ich habe mich gerade zusammen mit einem Freund selbständig gemacht.
Gerade eben heute Nachmittag? Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!
> Wir wollen uns zumindest zu Beginn noch von der Umsatzsteuer befreien
> lassen, da es einiges an Arbeit spart und wir auch keine größeren
> Investitionen planen.
Wenn Ihr zudem noch überwiegend für Privatkunden arbeitet, kann das auch
sinnvoll sein, weil Ihr etwas bessere Preise machen könnt.
> Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie
> ich meine Rechnungen formulieren muss.
> Auf http://www.e-lancer-nrw.de habe ich gelesen, dass ich auf
> Rechnungen IMMER den Betrag, zzgl. der MwSt. schreiben soll. Wenn ich
> jedoch davon befreit bin darf ich sie ja gar nicht ausweisen, oder ?
> Müsste ich nicht außerdem noch den Satz(Keine MwSt. ausweisbar, siehe
> § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz)
> hinzufügen, wenn ich nichts von MwSt. auf die Rechnung schreibe ?
Genau richtig. Da steht nur ein Rechnungsendbetrag. Nichts von Umsatzsteuer,
auch kein Steuersatz. Denn es gibt ja bei Euch keine. Und der Satz mit § 19
UstG ist genau richtig. Schreibt ihn auf jeden Fall hin, damit es auch jeder
Tölpel begreift.
> Ansonsten würde da ja einmal der Rechnungsbetrag zzgl. der MwSt stehen
> und gleich darunter der Satz, dass keine MwSt ausgewiesen werden
> kann?!?
Jawoll.
> Kann mir jemand sagen, wie ich es formulieren muss, damit ich die
> Rechnung richtig schreiben kann?
Einfach den Rechnungsendbetrag hinschreiben, so wie er sich aus den
Einzelpositionen errechnet. Dann noch ein Satz, sinngemäß: "Diese Rechnung
enthält gemäß § 19 UstG keine Umsatzsteuer". Und wenn Du es idiotensicher
machen möchtest, dann kannst Du noch ergänzen: "Demnach kann auch keine
Vorsteuer geltend gemacht werden".
Viel Erfolg für Euch!
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
wirklich ? naja, wenn alles so einfach wäre...
> und wir auch keine größeren
> Investitionen planen.
gutes Argument. Spart Privatkunden Geld. Nur denen. Besseres Kriterium:
wer sind Eure Kunden ? Gewerblichen iss es wurscht ob Ihr 100 EUR oder
100 EUR + Märchensteuer kassiert. Und dann könnt Ihr auch von den
geringen Investitionen die Mwst. kassieren. Vorsicht vor allem wenn es
Handel ist ! Beim Einkauf Mwst. bezahlen aber dem Gewerbekunden nicht
ausweisen bringt Euch um jede Handelsspanne (oder um den Gewerbekunden
selber, wenn Ihr die Spanne auf die Bruttsumme aufschlagt)
>Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie
> ich meine Rechnungen formulieren muss.
> Auf http://www.e-lancer-nrw.de habe ich gelesen, dass ich auf
> Rechnungen IMMER den Betrag, zzgl. der MwSt. schreiben soll.
nöö.
>Wenn ich
> jedoch davon befreit bin darf ich sie ja gar nicht ausweisen, oder ?
exakt. Entweder mit Mwst. oder ohne (mit allen Konsequenzen).
> Müsste ich nicht außerdem noch den Satz(Keine MwSt. ausweisbar, siehe
> § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz)
> hinzufügen, wenn ich nichts von MwSt. auf die Rechnung schreibe ?
müssen musst Du glaub ich nicht, aber schaden kanns auch nicht, dann
kapieren es mehr ohne dumme Fragen.
> Ansonsten würde da ja einmal der Rechnungsbetrag zzgl. der MwSt
stehen
> und gleich darunter der Satz, dass keine MwSt ausgewiesen werden
> kann?!?
Widerspruch in sich ? nee so bescheuert ist das auch das Steuersystem
nur selten.
Joachim
Hi ..Genau so machen wir es auch:
Auf der Rechnung ganz unten steht dann:
Anmerkung:
Nach § 19 UstG sind wir von der Umsatzsteuer befreit
> Ansonsten würde da ja einmal der Rechnungsbetrag zzgl. der MwSt stehen
> und gleich darunter der Satz, dass keine MwSt ausgewiesen werden
> kann?!?
> Kann mir jemand sagen, wie ich es formulieren muss, damit ich die
> Rechnung richtig schreiben kann?
s.o.
> Herzlichen Dank, fG Malte Günther
Bitte
Paul