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Lotterie gründen?

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Manfred Kowalewski

unread,
Dec 29, 2004, 2:04:57 PM12/29/04
to
Hallo,

darf man in Deutschland eine private Lotterie gründen? Oder hat der
Staat das Monopol? Welche Möglichkeiten gibt es?

Gruß
Manfred

Heinrich Butschal

unread,
Dec 29, 2004, 4:26:38 PM12/29/04
to
Manfred Kowalewski schrieb:

Viele Möglichkeiten - theoretisch.

Praktisch eher nicht, ausser man hat viel Geld, politschen Einfluss und
einen langen Atem. Wenn nur eines fehlt - keine Chance.

Ich wollte als Student mal in München ein Spielcasino gründen.
Finanzierung war durch Wagniskapital (das hies damals nur anders) gesichert.

Stellungnahme des Glückspieldezernates - negativ (wenn ich auch
hochinteressante Mensche kennen gelernt habe)
Gewerbeamt ebenfalls - negativ.
Einige Abgeordnete im Bayerischen Landtag - ebenfalls negativ, weil es
zu der Zeit gerade Skandale mit Krediten und Spielbanken in Bayern gab.
u.s.w.


Grüße,
Heinrich Butschal

--
www.online-boerse.org
www.meister-atelier.de
www.schmuckfabrik.de
www.royal-magazin.de

Frank Sertic

unread,
Dec 29, 2004, 5:12:00 PM12/29/04
to
Heinrich Butschal <heinrich...@despammed.com> wrote:
> Viele Möglichkeiten - theoretisch.
>
> Praktisch eher nicht, ausser man hat viel Geld, politschen Einfluss und
> einen langen Atem. Wenn nur eines fehlt - keine Chance.

Es geht nicht mal richtig wenn du einen weltweiten Namen hast.
http://www.ksta.de/servlet/CachedContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1103195634111&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994347600402
(Achtung Umbruch da sehr lang.)

Aber zur Zeit läuft dagegen eine Verfassungsklage gegen den
Lotteriestaatsvertrag, vieleicht geht das dann einfacher.

Wird aber wohl noch ein halbes Jahr dauern bis das Gericht Im Namen des
Volkes schreibt.

gruss Frank


--
http://www.maexchen1.de/

Manfred Kowalewski

unread,
Dec 30, 2004, 8:32:54 AM12/30/04
to
Heinrich Butschal schrieb:

> Manfred Kowalewski schrieb:
>
>> Hallo,
>>
>> darf man in Deutschland eine private Lotterie gründen? Oder hat der
>> Staat das Monopol? Welche Möglichkeiten gibt es?
>>
>> Gruß
>> Manfred
>
>
> Viele Möglichkeiten - theoretisch.
>
> Praktisch eher nicht, ausser man hat viel Geld, politschen Einfluss und
> einen langen Atem. Wenn nur eines fehlt - keine Chance.
>

Ich dachte eher an etwas Kleineres: Z.B. alle Teilnehmer zahlen einen
Betrag auf ein Konto, und am Ende des Monats werden Gewinne wieder
zurück überwiesen. Man könnte auch einen Teil für Hilfsorganisationen
einbehalten.

Wäre das keine Lotterie?

Betreiben Anbieter wie web.de-Millionenklick, lotty usw. auch Lotterien?

Gruß
Manfred

Message has been deleted

Heinrich Butschal

unread,
Dec 31, 2004, 12:46:16 PM12/31/04
to
Manfred Kowalewski schrieb:
...

> Ich dachte eher an etwas Kleineres: Z.B. alle Teilnehmer zahlen einen
> Betrag auf ein Konto, und am Ende des Monats werden Gewinne wieder
> zurück überwiesen. Man könnte auch einen Teil für Hilfsorganisationen
> einbehalten.
>
> Wäre das keine Lotterie?
>
> Betreiben Anbieter wie web.de-Millionenklick, lotty usw. auch Lotterien?
>
Auch kleine Lotterien brauchen eine Genehmigung für Glückspiel. Und die
bekommst Du eben eher nicht.

Georg Redder

unread,
Jan 3, 2005, 8:11:05 AM1/3/05
to
Heinrich Butschal <heinrich...@despammed.com> wrote:

>Manfred Kowalewski schrieb:
>> Hallo,
>>
>> darf man in Deutschland eine private Lotterie gründen? Oder hat der
>> Staat das Monopol? Welche Möglichkeiten gibt es?
>>
>> Gruß
>> Manfred
>
>Viele Möglichkeiten - theoretisch.
>
>Praktisch eher nicht, ausser man hat viel Geld, politschen Einfluss und
>einen langen Atem. Wenn nur eines fehlt - keine Chance.

Praktisch ... da fällt mir so mancher Spot im Glotzophon ein, bei dem
zur Preisfrage die Antwort direkt mitgeliefert wird. Unter den
"Gewinnern" entscheidet dann das Los. Offiziell nennt man das dann
Preisauschreiben und schert sich einen /&%& um die Vorschriften für
Lotterien.
Oder interpretiere ich das falsch?

Bis denn
Georg

Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 3, 2005, 9:25:56 AM1/3/05
to

"Heinrich Butschal" <heinrich...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:cr438g$qfm$1...@svr7.m-online.net...

Hallo Heinrich,

> > Ich dachte eher an etwas Kleineres: Z.B. alle Teilnehmer zahlen einen
> > Betrag auf ein Konto, und am Ende des Monats werden Gewinne wieder
> > zurück überwiesen. Man könnte auch einen Teil für Hilfsorganisationen
> > einbehalten.
> >
> > Wäre das keine Lotterie?
> >
> > Betreiben Anbieter wie web.de-Millionenklick, lotty usw. auch Lotterien?

> Auch kleine Lotterien brauchen eine Genehmigung für Glückspiel. Und die
> bekommst Du eben eher nicht.

hmm, Kettenbriefe, Herzkreise, MLM und noch so'n paar sind doch kein Problem
in de, auch wenn es diesbezügliche Strafgesetze gibt, es gilt in de immer
noch der Richterspruch und der ist allmächtig, egal wie er ausschaut. :-((

Und was habe ich heute für ein Impressumm gefunden?
Mein spezieller Freund:
Life Learning e.K.
Schulstr. 93
97525 Schwebheim
Geschäftsführer:
Kerstin Höller T: 09723-9370950
F: 09723-936849
e-mail: li...@juergenhoeller.com
Amtsgericht Schweinfurt
Handesregister-Nr.: HRA 1235
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 133877018

Hmm, wer heißt den Life Learning?
Oder sollte das eine neue noch unbekannte Rechtsform sein?

Gibt's den "Freiherrn" überhaupt noch? ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Message has been deleted

Hans- Peter Walther

unread,
Jan 3, 2005, 2:02:17 PM1/3/05
to
Jan Voges schrieb:

> Hallo!


>
> Am Mon, 3 Jan 2005 15:25:56 +0100 schrieb Hans-Peter Popowski:
>
>> Und was habe ich heute für ein Impressumm gefunden?
>> Mein spezieller Freund:
>> Life Learning e.K.
>> Schulstr. 93
>> 97525 Schwebheim
>> Geschäftsführer:
>> Kerstin Höller T: 09723-9370950
>> F: 09723-936849
>> e-mail: li...@juergenhoeller.com
>> Amtsgericht Schweinfurt
>> Handesregister-Nr.: HRA 1235
>> Umsatzsteueridentifikationsnummer:
>> DE 133877018
>>
>> Hmm, wer heißt den Life Learning?
>> Oder sollte das eine neue noch unbekannte Rechtsform sein?
>

> Ich seh den Fehler nicht. Firma plus Rechtsform. Das ist
> doch ok.
> Jan

Ein eingetragener Kaufmann mit Namen *Life Learning*?
Und dieser eingetragene Kaufmann hat einen Geschäftsführer (wer der
auch immer sei <bg>)?
Aus welchem Ärmel holst du da das ok?
mfg
HPW

--
Frage an Radio Eriwan: Kann ein Troll schwimmen?
Antwort: Im Prinzip ja, er ist ja hohl. Trotzdem wird er
untergehen, weil er nicht ganz dicht ist.
(Ist nicht von mir!)

Jan Voges

unread,
Jan 3, 2005, 4:11:37 PM1/3/05
to
Hallo!

Am Mon, 03 Jan 2005 20:02:17 +0100 schrieb Hans- Peter Walther:

>>> Hmm, wer heißt den Life Learning?
>>> Oder sollte das eine neue noch unbekannte Rechtsform sein?
>>
>> Ich seh den Fehler nicht. Firma plus Rechtsform. Das ist
>> doch ok.

> Ein eingetragener Kaufmann mit Namen *Life Learning*?

Wie der eingetragene Kaufmann heißt, ist doch für die
Firmierung (ich nahm an, um die ging es HPP nur) ohne
Belang. Das der Mensch *Inhaber* und nicht GF ist, ist
klar.

Jan

Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 3, 2005, 4:38:08 PM1/3/05
to

"Hans- Peter Walther" <hpwa...@wagra.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1587583.y...@post.wagra.de...

Hallo Hans-Peter und Jan (da ich das Posting nicht finde, wohl gecancelt?),

> >> Und was habe ich heute für ein Impressumm gefunden?
> >> Mein spezieller Freund:
> >> Life Learning e.K.
> >> Schulstr. 93
> >> 97525 Schwebheim
> >> Geschäftsführer:
> >> Kerstin Höller T: 09723-9370950
> >> F: 09723-936849
> >> e-mail: li...@juergenhoeller.com
> >> Amtsgericht Schweinfurt
> >> Handesregister-Nr.: HRA 1235
> >> Umsatzsteueridentifikationsnummer:
> >> DE 133877018
> >>
> >> Hmm, wer heißt den Life Learning?
> >> Oder sollte das eine neue noch unbekannte Rechtsform sein?

> > Ich seh den Fehler nicht. Firma plus Rechtsform. Das ist
> > doch ok.

wow, Firma dürfte klar sein "e.K.", aber wo ist der Name oder die
Rechtsform?
Oder kennst Du jemand, der Life Learning heißt?
Oder gibt es eine Rechtsform namens Learning?
Man könnte ja von "e.K." auf die "Rechtsform" des Einzelunternehmers
schließen, wobei die Betonung auf "könnte" liegt. ;-))

> Ein eingetragener Kaufmann mit Namen *Life Learning*?
> Und dieser eingetragene Kaufmann hat einen Geschäftsführer (wer der
> auch immer sei <bg>)?
> Aus welchem Ärmel holst du da das ok?

Solch einen Ärmel gibt es nicht, deswegen ja mein Hinweis auf den König der
Abmahnanwälte (Gravi - Schülerin Tanja lässt grüßen). ;-))

Hier noch die Quelle:
http://www.juergenhoeller.com/neu/site/kont_imp/index.php?kont=ff0000

*Er ist wieder da!* ;-))

Bananenrepublik bleibt eben Bananenrepublik, da beißt die Maus keinen Faden
ab, oder so..
Hmm, war das nicht von Äsop, das mit der Maus, die den Löwen aus den Netz
befreite, indem sie es zerbiss?
Hmm, wieder so ein wirrer Gedankengang von mir. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Jan Voges

unread,
Jan 3, 2005, 6:03:26 PM1/3/05
to
Hallo!

Am Mon, 3 Jan 2005 22:38:08 +0100 schrieb Hans-Peter Popowski:

>>>> Mein spezieller Freund:
>>>> Life Learning e.K.

> Man könnte ja von "e.K." auf die "Rechtsform" des Einzelunternehmers


> schließen, wobei die Betonung auf "könnte" liegt. ;-))

Tja, da komme ich wohl irgendwie nicht mehr ganz mit. Keine Ahnung was
Du für Infos hast, aber ich hab überhaupt kein Zweifel daran, dass in
dem angegebenen HR ein Unternehmen mit der Firma "Life Learning e.K."
eingetragen ist. Und die Rechtsform ist nach $19 HGB auch eindeutig.
Selbst der "Geschäftsführer" lässt da kaum Zweifel zu.

> Solch einen Ärmel gibt es nicht, deswegen ja mein Hinweis auf den König der
> Abmahnanwälte (Gravi - Schülerin Tanja lässt grüßen). ;-))

Ist das "Anfrufen" von Gravenreuth mittlerweile nicht ein wenig
abgeschmackt?

Gruß
Jan

Jan Voges

unread,
Jan 3, 2005, 6:20:34 PM1/3/05
to
Hallo!

Am Mon, 3 Jan 2005 22:38:08 +0100 schrieb Hans-Peter Popowski:

>>>> Mein spezieller Freund:
>>>> Life Learning e.K.

> Man könnte ja von "e.K." auf die "Rechtsform" des Einzelunternehmers


> schließen, wobei die Betonung auf "könnte" liegt. ;-))

Tja, da komme ich wohl irgendwie nicht mehr ganz mit. Keine Ahnung was

Du für Infos hast, aber ich hab überhaupt kein Zweifel daran, dass in
dem angegebenen HR ein Unternehmen mit der Firma "Life Learning e.K."
eingetragen ist. Und die Rechtsform ist nach $19 HGB auch eindeutig.
Selbst der "Geschäftsführer" lässt da kaum Zweifel zu.

> Solch einen Ärmel gibt es nicht, deswegen ja mein Hinweis auf den König der


> Abmahnanwälte (Gravi - Schülerin Tanja lässt grüßen). ;-))

Ist das "Anrufen" von Gravenreuth mittlerweile nicht ein wenig
abgeschmackt?

Gruß
Jan

Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 3, 2005, 6:43:52 PM1/3/05
to

"Jan Voges" <jas...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:1m0iaapqjttu8.1...@40tude.net...

Hallo Jan,

> >>>> Mein spezieller Freund:
> >>>> Life Learning e.K.

> > Man könnte ja von "e.K." auf die "Rechtsform" des Einzelunternehmers
> > schließen, wobei die Betonung auf "könnte" liegt. ;-))

> Tja, da komme ich wohl irgendwie nicht mehr ganz mit. Keine Ahnung was
> Du für Infos hast,

habe keine anderen Infos, als sie dem Impressum zu entnehmen sind.

> aber ich hab überhaupt kein Zweifel daran, dass in
> dem angegebenen HR ein Unternehmen mit der Firma "Life Learning e.K."
> eingetragen ist.

Der e.K. meldet sich mit seinem Namen an, der im Perso steht; und Du kennst


jemand, der Life Learning heißt?

Kann ich mir nicht vorstellen.

> Und die Rechtsform ist nach $19 HGB auch eindeutig.

Welche denn?

> Selbst der "Geschäftsführer" lässt da kaum Zweifel zu.

Klar kann man auch als Einzelunternehmer einen "Geschäftsführer" einstellen,
nur wird man ihn so nicht öffentlich (z.B. im Impressum oder auf
Geschäftsbriefen) bezeichnen.

> > Solch einen Ärmel gibt es nicht, deswegen ja mein Hinweis auf den König
> > der Abmahnanwälte (Gravi - Schülerin Tanja lässt grüßen). ;-))

> Ist das "Anrufen" von Gravenreuth mittlerweile nicht ein wenig
> abgeschmackt?

Kann ihn zwar wegen seiner Praxis auch nicht leiden (eigentlich noch nie und
das schon zu DDR-Zeiten, nur konnte er nicht über die Mauer hinweg agieren
<bg>), aber in diesem Falle würde ich ihm den Erfolg schon gönnen, (Höller
ist nicht Tanja).
Wie sagte meine Omma? Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Andrea Glatthor

unread,
Jan 4, 2005, 1:40:35 AM1/4/05
to
"Hans-Peter Popowski" <Vogtla...@t-online.de> schrieb:
> "Jan Voges" <jas...@gmx.net> schrieb

[ Life Learning e.K. ]


>> aber ich hab überhaupt kein Zweifel daran, dass in
>> dem angegebenen HR ein Unternehmen mit der Firma "Life Learning e.K."
>> eingetragen ist.
>
> Der e.K. meldet sich mit seinem Namen an, der im Perso steht; und Du kennst
> jemand, der Life Learning heißt?

Ich stehe genauso wie Jan auf dem Schlauch ... "Life Learning" ist doch
die _Firma_, oder etwa nicht?

Andrea

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Jan Voges

unread,
Jan 4, 2005, 3:37:18 AM1/4/05
to
Hallo!

Am Tue, 04 Jan 2005 09:17:07 +0100 schrieb Hans- Peter Walther:

> Darf ich höflichst darum bitten, sich HPP's und meine postings *genau*
> durchzulesen?

Dann schreib mal, was wir da immer übersehen.

> Als kleine Hilfe würde sich die FAQ auf
> http:://www.debs.de
> anbieten (Dort könnte man was über *Firmen* nachlesen!).

Das steht auch nichts anderes als im HGB:
***Auch ein Einzelunternehmer kann nur (!) unter einen anonymen
Fantasienamen auftreten, wenn er sich in das Handelsregister
eintragen läßt, dann darf beim Unternehmensnamen (Firma) jedoch
der Rechtsformzusatz nicht weggelassen werden, beispiel
"SuperSoft e.K.". e.K. bedeutet "eingetragener Kaufmann" und
darf nicht weggelassen werden!***
Kein Hinweis darauf das in der Firma ein Personenname autauchen
muss. Das ist ja auch gerade der Witz des "e.K.".

Jan

Andrea Glatthor

unread,
Jan 4, 2005, 4:37:45 AM1/4/05
to
Hans- Peter Walther <hpwa...@wagra.de> schrieb:
> Andrea Glatthor schrieb:

[ Life Learning e.K. ]

>> Ich stehe genauso wie Jan auf dem Schlauch ... "Life Learning" ist
>> doch die _Firma_, oder etwa nicht?

> Als kleine Hilfe würde sich die FAQ auf http://www.debs.de

> anbieten (Dort könnte man was über *Firmen* nachlesen!).

Ich kenne die Definition der Firma (deswegen hatte ich in meinem Posting
den Begriff unterstrichen).

In der debs-FAQ steht:

| § 17 HGB
|
| Begriff
|
| (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine
| Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
|
| [...]
| Wer also im Handelsregister in den Abteilungen A oder B eingetragen
| ist, der hat eine Firma, alle anderen nicht.

Der e.K. ist eingetragen. Und wo ist jetzt mein Denkfehler?

Andrea

Hans- Peter Walther

unread,
Jan 4, 2005, 6:59:58 AM1/4/05
to
Andrea Glatthor schrieb:

Abschicken geht schnell...
Zürücknehmen hat nicht mehr geklappt - also bitte: ignorieren!
Ich nehme alles zurück und behaupte... Oder so.
;-)

Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 4, 2005, 8:22:44 AM1/4/05
to

"Andrea Glatthor" <a...@baustoffchemie.de> schrieb im Newsbeitrag
news:crdh6e...@baustoffchemie.de...

Hallo Andrea,

> [ Life Learning e.K. ]
> >> aber ich hab überhaupt kein Zweifel daran, dass in
> >> dem angegebenen HR ein Unternehmen mit der Firma "Life Learning e.K."
> >> eingetragen ist.

> > Der e.K. meldet sich mit seinem Namen an, der im Perso steht; und Du
> > kennst jemand, der Life Learning heißt?

> Ich stehe genauso wie Jan auf dem Schlauch ... "Life Learning" ist doch
> die _Firma_, oder etwa nicht?

ja, es ist die "Firma", nur wer steht hinter ihr?

[Impressum]
dazu gehören die Namen natürlicher und juristischer Personen sowie die von
Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu
erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, z.B. OHG, KG. (Dies ergibt sich
aus § 3 S. 2 TDG).
Der Name einer natürlichen Person umfasst den Familiennamen und mindestens
einen ausgeschriebenen Vornamen (z. B. Andrea Glatthor).

Und nun nochmals die Frage, wer ist Life Learning? Ob es einen
Personalausweis gibt, in dem dieser Name so steht? Ach, nein, es ist ja die
"Firma" und die hat keinen Personalausweis. ;-))

Und dann könnte man evtl. noch schlussfolgern, das der Rechtsformzusatz
"e.K." falsch ist, zumindest lässt der weitere Hinweis auf einen
"Geschäftsführer" im Impressum ein solches vermuten. Zumindest sind die
Angaben "irreführend".
"Geschäftsführer" heißt ja nicht unbedingt, dass damit der Eigentümer der
Firma gemeint ist.
Ist der Diensteanbieter eine juristische Personoder eine
Personengesellschaft i.S.d. § 3 Satz 2 TDG, muss zusätzlich der Name des
Vertretungsberechtigten angeben werden. Vertretungsberechtigt sind
diejenigen, die rechtlich verbindlichstellvertretend für die Vereinigung
handeln können. Das ist beispielsweise für die AG der Vorstand nach § 78
Abs.1 AktG oder bei der OHG und KG die vertretungsberechtigten
Gesellschafter
(§125 Abs. 1 HGB).

Immer öfter stellt man fest, dass Unternehmen auf Rechnungen und sonstigen
Geschäftspapieren gar nicht mehr angeben, wer dahintersteht, wo der Sitz
ist, ob sie eingetragen sind u.s.w. Das ist jedenfalls dann höchst
problematisch, wenn es sich um gleichzeitig eintragungspflichtige oder
bereits eingetragene Unternehmen handelt. Es kann Zwangsgelder des
Registergerichts nach sich ziehen, teure Abmahnungen von Konkurrenten und
Bußgelder der Gewerbeaufsicht. Und das Internet ist in dieser Beziehung ein
Tummelplatz aller möglichen Individuen.

Also wer steht hinter "Life Learning e.K." und welche Rechtsform liegt
möglicherweise vor?
Und als was sollte man den "Geschäftsführer" betrachten? Als
Gesellschafter(in)?
Also ist der (die) Geschäftsführer(in) die Eigentümerin der Firma "Life
Learning"?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 4, 2005, 9:07:43 AM1/4/05
to

"Jan Voges" <jas...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:34qgrpih7x9t$.1uf7pyt9jjge1$.dlg@40tude.net...

Hallo Jan,

> > Darf ich höflichst darum bitten, sich HPP's und meine postings *genau*
> > durchzulesen?

> Dann schreib mal, was wir da immer übersehen.

das was alles in ein "Impressum" reingehört.
Denn wie willst Du sonst ermitteln, wer dahinter steht?

> > Als kleine Hilfe würde sich die FAQ auf
> > http:://www.debs.de
> > anbieten (Dort könnte man was über *Firmen* nachlesen!).

> Das steht auch nichts anderes als im HGB:
> ***Auch ein Einzelunternehmer kann nur (!) unter einen anonymen
> Fantasienamen auftreten, wenn er sich in das Handelsregister
> eintragen läßt, dann darf beim Unternehmensnamen (Firma) jedoch
> der Rechtsformzusatz nicht weggelassen werden, beispiel
> "SuperSoft e.K.". e.K. bedeutet "eingetragener Kaufmann" und
> darf nicht weggelassen werden!***
> Kein Hinweis darauf das in der Firma ein Personenname autauchen
> muss. Das ist ja auch gerade der Witz des "e.K.".

Aber im Impressum (und auf Geschäftspapieren, Rechnungen etc.) muss der
Eigentümer des Unternehmens stehen. Und das ist eben nicht Life Learning,
denn das ist nur ein Phantasiename.
Und ein "Geschäftsführer" im eigentlichen Sinne ist der gesetzliche
Vertreter
einer GmbH.
Also, vielleicht kannst Du nun die Frage nach dem Eigentümer von Life
Learning und der Rechtsform beantworten?
Sollte doch ein Leichtes für Dich sein, ich habe zumindest Probleme damit.
Aber ich bin lernfähig und nicht nur lernfähig sondern auch willens. ;-)

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 4, 2005, 8:47:41 AM1/4/05
to

"Andrea Glatthor" <a...@baustoffchemie.de> schrieb im Newsbeitrag
news:crdril...@baustoffchemie.de...

Hallo Andrea,

> [ Life Learning e.K. ]
> >> Ich stehe genauso wie Jan auf dem Schlauch ... "Life Learning" ist
> >> doch die _Firma_, oder etwa nicht?

> > Als kleine Hilfe würde sich die FAQ auf http://www.debs.de
> > anbieten (Dort könnte man was über *Firmen* nachlesen!).

> Ich kenne die Definition der Firma (deswegen hatte ich in meinem Posting
> den Begriff unterstrichen).
>
> In der debs-FAQ steht:
>
> | § 17 HGB
> |
> | Begriff
> |
> | (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine
> | Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
> |
> | [...]
> | Wer also im Handelsregister in den Abteilungen A oder B eingetragen
> | ist, der hat eine Firma, alle anderen nicht.
>
> Der e.K. ist eingetragen. Und wo ist jetzt mein Denkfehler?

weil Du Dich am HGB festbeißt und die Impressumspflicht dabei vergisst. ;-))
Aber man sollte beides im Zusammenhang sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Jan Voges

unread,
Jan 4, 2005, 9:16:02 AM1/4/05
to
Hallo!

Am Tue, 4 Jan 2005 14:22:44 +0100 schrieb Hans-Peter Popowski:

>>> Der e.K. meldet sich mit seinem Namen an, der im Perso steht; und Du
>>> kennst jemand, der Life Learning heißt?

Du hast es nochmal zitiert, aber ich verstehe es immer noch nicht.
Warum muss jemand "Life Learning" heißen, wenn er als e.K. "Life
Learning" in der Firma haben will?


>> Ich stehe genauso wie Jan auf dem Schlauch ... "Life Learning" ist doch
>> die _Firma_, oder etwa nicht?
>
> ja, es ist die "Firma", nur wer steht hinter ihr?

Nein, das ist nicht die Firma. Die Firma enthält immer zwingend den
Rechtsformzusatz (§ 19 Abs. 1 HGB) und somit ist die Rechtsform ablesbar.
Denn ein "e.K." in der Firma, das nicht für "eingetragener Kaufmann"
steht, würde ja gegen die Firmenklarheit verstoßen und gar nicht erst
ins HR gelangen.

> Also ist der (die) Geschäftsführer(in) die Eigentümerin der Firma "Life
> Learning"?

Wenn ich keinen begründeten Verdacht habe, dass da was verschleiert
werden soll, käme ich nicht auf die Idee, dass mit dem "Geschäfts-
führer" wer anders gemeint ist, als der Inhaber.
Kleine Google-Statisik dazu:
'impressum "e.k." inhaber -geschäftsführer' -> 42000 Treffer
'impressum "e.k." -inhaber geschäftsführer' -> 26600 Treffer
GF ist falsch, aber offensichtlich "sexier". Aber das dürfte kaum
abmahnbar sein. BTW: Auf Briefpapier müsste der Inhaber noch nicht
einmal genannt werden.

Jan

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Hans-Peter Popowski

unread,
Jan 6, 2005, 5:26:02 PM1/6/05
to

"Rüdiger Silberer" <Silberer...@lycos.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cjezh1op2j7o.1x...@40tude.net...

Hallo Rüdiger,

> > ja, es ist die "Firma", nur wer steht hinter ihr?

> Das erfährst Du doch im Handelsregister. Bei einer GmbH mußt Du doch
> auch dort nachsehen, wer "dahinter" steht. Bei der GmbH ist zwar der
> Geschäftsführer anzugeben, aber über die Gesellschafter weißt Du immer
> noch nichts.

> > [Impressum]
> > dazu gehören die Namen natürlicher und juristischer Personen sowie die
> > von Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind,
> > Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, z.B. OHG, KG.
> > (Dies ergibt sich aus § 3 S. 2 TDG).
> > Der Name einer natürlichen Person umfasst den Familiennamen und
> > mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen (z. B. Andrea Glatthor).
> >
> > Und nun nochmals die Frage, wer ist Life Learning? Ob es einen
> > Personalausweis gibt, in dem dieser Name so steht? Ach, nein, es ist ja
> > die "Firma" und die hat keinen Personalausweis. ;-))

> Die Firma heißt "Life Learning e.K.".

ja.

> > Und dann könnte man evtl. noch schlussfolgern, das der Rechtsformzusatz
> > "e.K." falsch ist, zumindest lässt der weitere Hinweis auf einen
> > "Geschäftsführer" im Impressum ein solches vermuten. Zumindest sind die
> > Angaben "irreführend".

> Nein, das läßt der Hinweis auf keinen Fall vermuten.

Doch.

> > "Geschäftsführer" heißt ja nicht unbedingt, dass damit der Eigentümer
> > der Firma gemeint ist.
> > Ist der Diensteanbieter eine juristische Personoder eine
> > Personengesellschaft i.S.d. § 3 Satz 2 TDG, muss zusätzlich der Name des
> > Vertretungsberechtigten angeben werden. Vertretungsberechtigt sind
> > diejenigen, die rechtlich verbindlichstellvertretend für die Vereinigung
> > handeln können. Das ist beispielsweise für die AG der Vorstand nach § 78
> > Abs.1 AktG oder bei der OHG und KG die vertretungsberechtigten
> > Gesellschafter
> > (§125 Abs. 1 HGB).

> Ich denke, dem ist hier mit der Angabe des "Geschäftsführers" Genüge
> getan.

Nein, der Einzelunternehmer hat seinen Namen und seinen Vornamen im
Impressum anzugeben, denn nur er ist "Gesellschafter".

> [..]


>
> > Also wer steht hinter "Life Learning e.K." und welche Rechtsform liegt
> > möglicherweise vor?

> Ganz eindeutig ein Einzelunternehmer. Du produzierst Unklarheiten wo
> keine sind.

Höchstwahrscheinlich ist es ein Einzelunternehmer und zwar der um den es in
dieser Seite geht und den auch die E-Mailadresse vermuten lässt.

> > Und als was sollte man den "Geschäftsführer" betrachten? Als
> > Gesellschafter(in)?

> Wie kommst Du auf Gesellschafter. Ich würde einen Angestellten annehmen,
> der die laufenden Geschäfte führt und vertretungsberechtigt ist.

Der muss aber im Impressum nicht angegeben werden sondern die Person des
Einzelunternehmers mit Vor- und Zunamen.

> > Also ist der (die) Geschäftsführer(in) die Eigentümerin der Firma "Life
> > Learning"?

> Könnte, muß aber nicht.

Könnte auch eine Strohfrau sein, weil man der maßgebenden Person z.B. ein
Gewerbe untersagt hat. Es gibt viele Möglichkeiten warum.

Also mit anderen Worten bist Du der Meinung, dass sich eine "natürliche
Person" im Impressum anonymisieren kann, indem es einen "Geschäftsführer"
angibt, der nicht er selbst ist?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

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