>
> On 06 Jul 19 at group /de/etc/beruf/selbstaendig in article qfqviv$kih$
1...@solani.org
> <den...@ist.invalid> (Erwin Denzler) wrote:
>
>> Am 06.07.2019 um 19:00 schrieb Stefan Froehlich:
>>> On Sat, 06 Jul 2019 12:15:51 Olaf Barheine wrote:
>>>> Wieder vergessen: Heute flatterte die Rechnung ins Haus über die
>>>> automatische Verlängerung eines Eintrags von mir in ein
>>>> Online-Portal bis zum 30.6.2020. Dabei wollte ich eigentlich schon
>>>> letztes Jahr kündigen und habe es natürlich vergessen.
>>>
>>> In solchen Fällen kündigt man ja auch - wie Du es jetzt getan hast -
>>> sofort und wartet nicht, bis die Frist knapp vor Ablauf ist.
>>>
>>>> Ich frage mich, ob das rechtlich überhaupt so zulässig ist.
>>>
>>> Ja, natürlich - wir sind hier in desb, da kann noch nicht einmal der
>>> Konsumentenschutz querschießen.
>
>> Das ist sogar bei Verbraucherverträgen sehr oft so - z.B.
>> Stromversorger, Versicherungen, Telefon, Handy. Die Aufregung wäre auch
>> groß, wenn am 1. Januar der Strom weg wäre weil man vorher den Vertrag
>> nicht verlängert hat.
>
> Das ist ja dann auch ok, aber warum nicht ein paar Tage vorher fragen (vor
> Ablauf der Kündigungsfrist, bzw. per Rechnung?) ob verlängert werden soll.
Das habe ich mich auch gefragt. Ich sage meinen Kunden immer 6 Wochen
vor Vertragsende bescheid. Dabei geht es zwar nicht um eine automatische
wenn ich für sie plötzlich nicht mehr zur Verfügung stünde. Eine kurze