als kleine Webagentur (auch klassische Werbung), die sich vor zwei Jahren
gegründet hat, müssen unsere Kunden eine Künstlersozialabgabe zahlen. Und
wir müssen beim Einkauf von Drittleistungen (kreativer Natur) auch eine
Abgabe zahlen.
Wir haben die Aufklärung über die Künstlersozialabgabe in den AGBs
verankert. Ist das gängige Pracxis? Man ist wohl nicht verpflichtet
explizit im Vorgespräch oder Angebot daruf hinzuweisen.
Eine andere Frage ist, können wir (zwei Gesellschafter einer GbR) sich über
die Künstlersozialkasse versichern? Oder kann man das pauschal nicht sagen,
das es sehr feine Nuancen der Abgrenzung gibt? Vielleicht sind GbRs ohnehin
raus aus dem Spiel. Aber unsere Kiunden müsen schließlich Abgaben zahlen...
....ein großes spanisches Dorf. Vielleicht könnt ihr helfen.
Gruß und Danke!
Bastian
Bastian Larsen wrote:
>
> Hallo,
>
> als kleine Webagentur (auch klassische Werbung), die sich vor zwei Jahren
> gegründet hat, müssen unsere Kunden eine Künstlersozialabgabe zahlen. Und
> wir müssen beim Einkauf von Drittleistungen (kreativer Natur) auch eine
> Abgabe zahlen.
>
> Wir haben die Aufklärung über die Künstlersozialabgabe in den AGBs
> verankert. Ist das gängige Pracxis? Man ist wohl nicht verpflichtet
> explizit im Vorgespräch oder Angebot daruf hinzuweisen.
>
> Eine andere Frage ist, können wir (zwei Gesellschafter einer GbR) sich über
> die Künstlersozialkasse versichern? Oder kann man das pauschal nicht sagen,
> das es sehr feine Nuancen der Abgrenzung gibt? Vielleicht sind GbRs ohnehin
> raus aus dem Spiel. Aber unsere Kiunden müsen schließlich Abgaben zahlen...
>
> ....ein großes spanisches Dorf. Vielleicht könnt ihr helfen.
>
Ehm... das höre ich auch heute zum ersten mal ;) Scheint's aber wirklich
zu geben ;)
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/news/ksk05-10.html
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/-Reform-f%FCr-K%FCnstlersozialkasse/1538443/1538443/
usw.
---snip---
Die Folgen für die Künstlersozialabgabe:
Für Werbeagenturen und andere Unternehmen, die mit freien Webdesignern arbeiten,
heißt dies: alle Entgeltzahlungen hierfür unterliegen der Künstlersozialabgabe.
Nur die technischen Tätigkeiten - Webadministration etc - brauchen nicht in die
Abgabepflicht einbezogen zu werden.
....
angeblich muß jeder Grafiker, Webdesigner und andere Berufe mit künstlerischem
Schwerpunkt nun auf seinen Rechnungen 5,1 % Künstlersozialabgabe auf seinen
Rechnungen ausweisen.
...
---snap--
Ich fasse es nicht...
Es ist natürlich die Frage ob alle Web-Layouts "Kunst" sind; beim zahlen
bestimmt.. ;-)
S.
>
> Ich fasse es nicht...
> Es ist natürlich die Frage ob alle Web-Layouts "Kunst" sind; beim zahlen
> bestimmt.. ;-)
>
Achso.. das ist die Pflichtversicherung (Sozial- und Rentenversicherung)
für selbständig tätige Künstler und Publizisten; also keine neue GEZ etc ;)
Deren Beiträge erscheinen denke ich nicht extra in der Rechnung des
Webdesigners (sind halt mit zu berücksichtigen und von dem zu entrichten).
S.
NACK! Die Abgabe ist von dem Unternehmen zu entrichten, das den Künstler
beauftragte.
"Die KSA darf nicht auf den Künstler abgewälzt
werden (§ 36a KSVG iVm § 32 SGB I) !
Eine entsprechende vertragliche Klausel ist
unwirksam."
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/basics-ksa.pdf
Gruß
Roland
--
Leben und leben lassen
Wo ist das Problem? Kannst ja auch fest einstellen, dann fällt es weg.
Hintergründe über Sinn udn Zweck der KSK sind bekannt?
Kleiner Tip, google hilft, habe da schon mehrfach was zu geschrieben.
Kurzform: KSK weil es den kreativen Berufen (Künstler usw) im Schnitt
finanziell eher mies geht, duchschnittlicher Verdienst (!) der KSK
Mitglieder lag IIRR so um die 10.000 Euro im Jahr.
Mitglieder in der KSK haben einen Höchstverdienst (um die 50.000 Euro,
genaue Zahlen findest Du auf deren Webseite), danach kommen sie nicht
mehr in den Genuss der Vorteile.
Ausserdem darf ein Mitglied maximal 1 Angestellten haben.
Die KSK finanziert sich u.a. über die Verwertungsgesellschaften und
eben auch die Leute, die die Berufe, die die KSK unterstützt,
beauftragen (sprich in den Genuss kommen, einen billigeren/flexibleren
Selbständigen zu beauftragen, anstatt jmd einzustellen), zahlen auch
einen Teil dazu.
>Es ist natürlich die Frage ob alle Web-Layouts "Kunst" sind; beim zahlen
>bestimmt.. ;-)
Nachdem ein (paar) Webdesigner auf Mitgliedschaft in der KSK geklagt
und gewonnen hatten, ja, berechtigterweise.
Müsst ihr, wenn Ihr eine "künstlerische Leistung" einkauft. Oder das,
was die KSK dafür hält. Egal, ob der "Künstler" tatsächlich bei der KSK
versichert ist, sein kann oder muss oder nicht.
>
> Wir haben die Aufklärung über die Künstlersozialabgabe in den AGBs
> verankert. Ist das gängige Pracxis? Man ist wohl nicht verpflichtet
> explizit im Vorgespräch oder Angebot daruf hinzuweisen.
Wenn ihr "künstlerische Leistungen" einkauft (oder das, was die KSK
dafür hält), müsst _ihr_ an die KSK zahlen. Wie ihr das Geld von eurem
Kunden zurückbekommt, ist eure kalkulatorische Aufgabe. Welche Teile du
davon dem Kunden offenlegst ist dein Bier.
Wenn Ihr als GbR künstlerische Leistungen (oder das, was die KSK dafür
hält) erbringt, muss _euer Kunde_ nochmal_ für diese KSK-Beitrag an die
KSK zahlen. Egal, ob ihr selbst in der KSK versichert seit, sein könnt,
sein müssst oder nicht. Das muss aber der Kunde selbst tun, ihr seit
dafür nicht verantwortlich.
Beispiel: Eine Band tritt auf. Sie ist GbR. Der Veranstalter zahlt die
Gage an die Band und den KSK-Beitrag an die KSK.
Der Schlagzeuger erkrankt, die Band lässt aber den Auftritt nicht
platzen sondern engagiert einen Ersatzmann. Sie zahlt ihm Gage +
(nochmal) KSK-Beitrag an die KSK. :-(
Andere Variante: Der Veranstalter kürzt der Band die Gage und bezahlt
den Schlagzeuger direkt - KSK nur einmal.
>
> Eine andere Frage ist, können wir (zwei Gesellschafter einer GbR) sich über
> die Künstlersozialkasse versichern? Oder kann man das pauschal nicht sagen,
> das es sehr feine Nuancen der Abgrenzung gibt? Vielleicht sind GbRs ohnehin
> raus aus dem Spiel. Aber unsere Kiunden müsen schließlich Abgaben zahlen...
Als GbR könnt ihr euch bei über die KSK versichern, wenn ihr vorwiegend
"künstlerische Leistungen" erbringt. Oder das, was die KSK dafür hält.
Vorsicht, der Begriff "künstlerische Leistung" ist schwammig definiert,
beim Einfordern ist die KSK eifriger als beim Versichern.
IANAL
Joachim
> Kurzform: KSK weil es den kreativen Berufen (Künstler usw) im Schnitt
> finanziell eher mies geht, duchschnittlicher Verdienst (!) der KSK
> Mitglieder lag IIRR so um die 10.000 Euro im Jahr.
>
> Mitglieder in der KSK haben einen Höchstverdienst (um die 50.000 Euro,
> genaue Zahlen findest Du auf deren Webseite), danach kommen sie nicht
> mehr in den Genuss der Vorteile.
BtW gibt es z.Zt. Bestrebungen die KSK wieder abzuschaffen, da ein Großteil
der Mitglieder eben keine "echten" Künstler mehr sind, sondern Webdesigner
& Co., also eigentlich Freiberufler, die sich auf diese Weise günstig
versichern können (ein Teil der KSK wird nämlich von Steuergeldern
finanziert). Was natürlich eigentlich nicht Sinn der Sache ist. Es gab dazu
kürzlich mal einen recht informativen Zeitungsartikel, damnach machten die
tatsächlichen Künstler nur noch sowas um die 25% aller Leute aus, die in
der KSK versichert sind. Der Rest waren Webdesigner & Co.
http://www.tagesspiegel.de/kultur/;art772,2611134
Grüße,
Frank
> BtW gibt es z.Zt. Bestrebungen die KSK wieder abzuschaffen, da ein
> Großteil
> der Mitglieder eben keine "echten" Künstler mehr sind, sondern Webdesigner
> & Co., also eigentlich Freiberufler, die sich auf diese Weise günstig
> versichern können (ein Teil der KSK wird nämlich von Steuergeldern
> finanziert).
Eben, die KSK sollte wieder zu dem werden was sie war, eine Versicherung für
Künstler die mehr oder weniger brotlose Kunst produzieren, alle anderen
Freiberufler haben da nichts zu suchen.
[...]
Grüße
Nek.
Dann sollte der Gesetzgeber aber auch so fair sein und die
Abgabepflicht auf Leistungen der Mitglieder beschränken. Das ist aus
meiner Sicht die größte Sauerei an der KSK, dass dort nicht für die
Mitglieder, sondern für die Leistung kassiert wird, egal wer sie
erbringt. Und vor allem sollten sich Finanzamt und KSK mal
untereinander einigen, wer nun Recht hat. So kann es vorkommen, dass
das Finanzamt jemanden als Gewerbetreibenden sieht und volle Pulle
Gewerbesteuer kassiert, die KSK denjenigen aber als Künstler sieht und
volle Pulle Künstlersozialabgabe von dessen Auftraggebern fordert. Und
um die Kunden nicht zu verlieren, kürzt derjenige natürlich freiwillig
seine Rechnungen um fünf Prozent, damit dem Kunden kein Nachteil
entsteht. Es wird also doppelt kassiert. Und das nur, weil unser Staat
so sozial ist, dass er meint, für brotlose Künstler eine Extra-
Konstruktion bauen zu müssen.
Christian
>> Eben, die KSK sollte wieder zu dem werden was sie war, eine Versicherung
>> für
>> Künstler die mehr oder weniger brotlose Kunst produzieren, alle anderen
>> Freiberufler haben da nichts zu suchen.
>Dann sollte der Gesetzgeber aber auch so fair sein und die
>Abgabepflicht auf Leistungen der Mitglieder beschränken.
Richtig, da stopfen sich mal wieder in diesem Land einige unberechtigt die
Taschen voll...
>Das ist aus
>meiner Sicht die größte Sauerei an der KSK, dass dort nicht für die
>Mitglieder, sondern für die Leistung kassiert wird, egal wer sie
>erbringt.
Genau das...
[...]
>Es wird also doppelt kassiert. Und das nur, weil unser Staat
>so sozial ist, dass er meint, für brotlose Künstler eine Extra-
>Konstruktion bauen zu müssen.
Die Konstruktion gönne ich den wirklich brotlosen Künstlern ja, denn
anderenfalls fallen die uns auf Kosten aller zur Last, nur diesem Murks
(Abzocke) mit anderen Berufgruppen sollte man schleunigst bereinigen, bevor
die mangels Nachfrage auch noch zu Sozialfällen mutieren...
Grüße
Nek.
> als kleine Webagentur (auch klassische Werbung),
Ich glaube WebDesigner dürfen sich über die KSK versichern
> Wir haben die Aufklärung über die Künstlersozialabgabe in den AGBs
> verankert. Ist das gängige Pracxis? Man ist wohl nicht verpflichtet
> explizit im Vorgespräch oder Angebot daruf hinzuweisen.
sinnvoll - zumindest steht es auch in meinen Angeboten
> Eine andere Frage ist, können wir (zwei Gesellschafter einer GbR) sich
> über die Künstlersozialkasse versichern? Oder kann man das pauschal
> nicht sagen, das es sehr feine Nuancen der Abgrenzung gibt? Vielleicht
> sind GbRs ohnehin raus aus dem Spiel.
Die GbR wird vermutlich kein Problem bereiten.. Du stellst
einfach einen Antrag (download online) danach bekommst du vermutlich
umfangreiche Fragen (paassend zu deiner Anmeldung) - Ich musste z.b.
meinen Lebenslauf, den Nachweis meiner Tätigkeiten (Ausstellungskataloge,
Werbung) und ein paar Rechnungen beifügen. Ach ja - und eine Krankenkasse
suchen, die mir bescheinigte, dass sie mich versichert.
> ....ein großes spanisches Dorf. Vielleicht könnt ihr helfen.
Viel Glück
Ralf
--
Pop Art
http://www.r23.de/
Ändert aber nix am geringen durchschnittlichem Verdienst der
Mitglieder. Naja, ist sicher besser, diese Leute alle in H4 zu
stecken, denn sich mit Behörden rumzuschlagen ist produktiver... ^^
> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:
>>BtW gibt es z.Zt. Bestrebungen die KSK wieder abzuschaffen, da ein Großteil
>>der Mitglieder eben keine "echten" Künstler mehr sind, sondern Webdesigner
>>& Co., also eigentlich Freiberufler, die sich auf diese Weise günstig
>>versichern können (ein Teil der KSK wird nämlich von Steuergeldern
>>finanziert). Was natürlich eigentlich nicht Sinn der Sache ist. Es gab dazu
>>kürzlich mal einen recht informativen Zeitungsartikel, damnach machten die
>>tatsächlichen Künstler nur noch sowas um die 25% aller Leute aus, die in
>>der KSK versichert sind. Der Rest waren Webdesigner & Co.
>>
>>http://www.tagesspiegel.de/kultur/;art772,2611134
>
> Ändert aber nix am geringen durchschnittlichem Verdienst der
> Mitglieder. Naja, ist sicher besser, diese Leute alle in H4 zu
> stecken, denn sich mit Behörden rumzuschlagen ist produktiver... ^^
Nein, das sicher nicht. Aber imho sollte die Kasse tatsächlich Künstlern
vorbehalten bleiben, und eben nicht Programmierern, die vielleicht auch mal
eine Website gestalten und damit zum "Künstler" erhoben werden, um sich so
aus Steuergeldern subventioniert billig versichern zu können, auch wenn sie
vielleicht das Geld hätten sich woanders zu versichern.
Der geringe Durchschnittsverdienst dürfte doch eher nicht von den
Webdesignern kommen sondern eher von den "richtigen" Künstlern, und die
sollten dann auch die Vorteile der KSK in Anspruch nehmen dürfen.
Grüße,
Frank
Das eben werden sie nicht. Wenn sie mal hin und wieder eine Webseite
künstlerisch gestalten, werden sie nicht zum Künstler in dem Sinne, dass
sie sich über die KSK versichern dürfen.
Die KSK verlangt nur vom Kunden trotzdem die 5,x % KSK-Beitrag. Und
darin liegt das Problem:
- Der Kunde muss sich mit schwammigen Einzelfallentscheidungen plagen,
was nun Kunst ist und was nicht, wenn seine Entscheidung nicht mit der
Auffassung der KSK übereinstimmt und sich das erst später rausstellt,
hat er mit massiven Nachforderungen zu rechnen.
- Der Kunde ist sauer auf den "Künstler", obwohl der darauf nicht den
geringsten Einfluss hat.
Das Problem weniger darin, _dass_ Künstler damit subventioniert werden,
sondern _in der Art und Weise_ auf die es geschieht
Joachim
>Am Wed, 17 Sep 2008 01:37:35 GMT schrieb Gerrit Brodmann:
>
>> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:
>>>BtW gibt es z.Zt. Bestrebungen die KSK wieder abzuschaffen, da ein Großteil
>>>der Mitglieder eben keine "echten" Künstler mehr sind, sondern Webdesigner
>>>& Co., also eigentlich Freiberufler, die sich auf diese Weise günstig
>>>versichern können (ein Teil der KSK wird nämlich von Steuergeldern
>>>finanziert). Was natürlich eigentlich nicht Sinn der Sache ist. Es gab dazu
>>>kürzlich mal einen recht informativen Zeitungsartikel, damnach machten die
>>>tatsächlichen Künstler nur noch sowas um die 25% aller Leute aus, die in
>>>der KSK versichert sind. Der Rest waren Webdesigner & Co.
>>>
>>>http://www.tagesspiegel.de/kultur/;art772,2611134
>>
>> Ändert aber nix am geringen durchschnittlichem Verdienst der
>> Mitglieder. Naja, ist sicher besser, diese Leute alle in H4 zu
>> stecken, denn sich mit Behörden rumzuschlagen ist produktiver... ^^
>
>Nein, das sicher nicht. Aber imho sollte die Kasse tatsächlich Künstlern
>vorbehalten bleiben, und eben nicht Programmierern, die vielleicht auch mal
>eine Website gestalten und damit zum "Künstler" erhoben werden, um sich so
>aus Steuergeldern subventioniert billig versichern zu können, auch wenn sie
>vielleicht das Geld hätten sich woanders zu versichern.
So weit ACK, wobei eben das Problem ist, daß ein echter Webdesigner
eben ein Designer und kein Programmierer ist.
Sprich er wird das Layout und die Struktur der Seite entwerfen und die
Umsetzung macht dann ein Code-Knecht.
>Der geringe Durchschnittsverdienst dürfte doch eher nicht von den
>Webdesignern kommen sondern eher von den "richtigen" Künstlern, und die
>sollten dann auch die Vorteile der KSK in Anspruch nehmen dürfen.
Um in die KSK zu kommen und darin zu bleiben mußt Du auch einen
Mindestverdienst haben. Wenn also angeblich 50% "Berufsfremde" in der
KSK wären und der Durchschnittsverdienst (!) trotzdem grade mal beim
ca dem Doppelten Mindesteinkommen liegt, kannst Du davon ausgehen, daß
es den Webdesignern da drin auch nicht so rosig geht.
Wobei ich wie gesagt die Berechtigung bei echten Webdesignern nach
o.g. Definition durchaus sehe. Allerdings sehe ich diese nicht für
Leute, die aus vorhandenen Baukästen die immer gleichen php Seiten udn
Datenbanken erstellen.
Naja, ich sehe da zwei Möglichkeiten. Wenn der Kunde jmd extern
engagiert, um etwas Besonderes zu haben, so wird ihn die 5% nicht
sonderlich kratzen.
Wenn er extern engagiert hat, weil er es billigst haben will, so sind
die 5% umso gerechter eingezogen, denn diese dienen dazu, den Nachteil
des Künstlerberufes zumindest minimal aufzufangen.
Ich sehe das so, wer sich über 5% aufregt, kann ja auch den Kreativen
für die benötigte Zeit fest einstellen. Das wird dann aber mit
Sicherheit teurer...