Und bitte nicht schlagen (Informatikstudent (noch) ohne BWL Kenntnisse (werd
wohl nicht drum rum kommen :-))
Danke
Holger
Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angemeldet? Wenn ja, dann
müsstest du den Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt bekommen haben.
In diesem wird eingetragen, ob man die Kleinunternehmerregelung in
Anspruch nehmen möchte (kein Ausweis der MwSt. - keine
Vorsteuerabzugsberechtigung) oder zur Regelbesteuerung optieren möchte
(Ausweis der MwSt - Vorsteuerabzugsberechtigung).
Gruß
Tobias
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vorsteuerabzugsberechtigt bist Du in dem Moment wo Du
umsatzsteuerpflichtig bist. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, steht im
Umsatzsteuergesetz (UStG) in §2 ff. und welche Umsätzt steuerpflichtig
sind, steht in §1. Eventuelle Steuerbefreiungen sind in §4 zu finden
und der Vorsteuerabzug wird in §15 behandelt.
Damit das ganze überhaupt erst ins Rollen kommt, musst Du bei einer
freiberuflichen Tätigkeit (dürfte als Inf.Student im Bereich der
Informatik noch nicht in Frage kommen) bei Deinem
Finanzamt deine selbständige Tätigkeit anzeigen. Die schicken Dir
daraufhin einen Fragebogen und teilen Dir eine Steuernummer zu. Unter
dieser Steuernummer machst du fortan Deine Umsatzsteuervoranmeldungen
(einbehaltene Umsatzsteuer abzgl. geleistete bzw. ausgewiesene
Vorsteuer ergibt die Umsatzsteuerzahllast (kann auch negativ sein)).
Bei einem Gewerbe gehst Du zu Deiner Gemeinde und meldest dieses
an. Ein Durchschlag des Anmeldebogens geht direkt ans Finanzamt und
die melden sich i.d.R. direkt bei Dir.
>Und bitte nicht schlagen (Informatikstudent (noch) ohne BWL Kenntnisse (werd
>wohl nicht drum rum kommen :-))
Das hat nichts mit BWL-Kenntnissen zu tun. Ich habe selbst Informatik
und Wirtschaftswissenschaften studiert, aber wie eine Steuererklärung
auszufüllen ist oder eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden
muss, wird einem da nicht erklärt. Geholfen hat mit i.d.R. der direkte
Kontakt - zumeist telefonisch - mit den zuständigen Sachbearbeitern
des Finanzamtes, die Lektüre der einschlägigen Gesetzestexte oder
entsprechende Publikationen (Buchhaltungsratgeber,
Jahresabschlussratgeber, Steuer-Briefe, etc.). Hin und wieder auch der
Steuerberater, aber eher wenig.
Ciao, Georg
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