Johann
Eine KG ist und bleibt eine Personengesellschaft. Wenn die KG also
nicht mehr zahlungsfähig ist, greift IMHO sofort die Haftung des
Komplementärs.
Ein Insolvenzverfahren als solches gibt es AFAIK für eine KG nicht.
But IANAL.
--
Vik...
Falsch. Die KG ist, ebenso wie die oHG und die GbR insolvenzfähig. Mit
dem vollstreckbaren Titel sollte man demzufolge schnell gegen den
Komplementär vorgehen und hoffen, dass die anschließende Insolvenz noch
etwas dauert (wg. evtl. Anfechtung durch den Insolvenzverwalter), da im
Insolvenzverfahren nur noch der Insolvenzverwalter Ansprüche gegen den
pers. haftenden Gesellschafter geltend machen kann.
Vorhandene Titel sind dann Makulatur.
Gruß
Thomas
> Viktor Kafke schrieb:
>> Johann Pleiderer wrote:
>>
>>> Hallo zusammen. kann der pers. haftende Gesellschafter einer KG sofort
>>> nach vollstreckbaren titel gegen die KG in die Haftung genommen werden,
>>> oder muss erst ein Insolvenzverfahren gegen die KG vorausgehen?
>>> Danke für Tips.
[...]
>> Ein Insolvenzverfahren als solches gibt es AFAIK für eine KG nicht.
>> But IANAL.
>
> Falsch. Die KG ist, ebenso wie die oHG und die GbR insolvenzfähig.
Na dann will ich mal nichts gesagt haben. Danke für die Aufklärung.
> Mit dem vollstreckbaren Titel sollte man demzufolge schnell gegen den
> Komplementär vorgehen und hoffen, dass die anschließende Insolvenz noch
> etwas dauert (wg. evtl. Anfechtung durch den Insolvenzverwalter), da im
> Insolvenzverfahren nur noch der Insolvenzverwalter Ansprüche gegen den
> pers. haftenden Gesellschafter geltend machen kann.
>
> Vorhandene Titel sind dann Makulatur.
Das hieße jetzt also (um auf die Frage des OP zurück zu kommen), daß
der Gläubiger mit seinem Titel direkt auf den Vollhafter durchgreifen
und die KG umgehen kann?
--
Vik...
Nur bis zur Insolvenzeröffnung, dann wird der Titel wertlos. Und für
eine gewissen Zeitraum vorher stehen dem Insolvenzverwalter noch diverse
Anfechtungsmöglichkeiten zur Verfügung, die vorhergehende
Vollstreckungsmaßnahmen rückwirkend aushebeln.
Gruß
Thomas