Folgendes Problem:
ich wohne in Dorf D. Ich arbeite in Stadt S.
Meine Freundin wohnt auch in Stadt S in der Wohnung W. Praktisch bin ich
also auch in Stadt S und in der Wohnung W zu erreichen.
Nun habe ich nebenberuflich ein Gewerbe in Stadt S angemeldet, welches
wenn es ausgeübt wird in einem bei bedarf angemieteten Raum R
durchgeführt wird.
Da ich nur zu direkten Ausübung in R bin, habe ich die Geschäftsadresse
auf W lauten.
Welchen Ärger könnte ich mir da einhandeln?
Wie liese sich der Ärger vermeiden?
Wie gesagt, das Gewerbe wird nicht in W, sodern in R ausgeübt. Nur die
Post soll an W gehen!
Den Ärger Ä.
> Wie liese sich der Ärger vermeiden?
Durch die Idee I.
SCNR. ;-)
Stefan
Danke für dein Posting P...
...aber eine ernstgemeinte Antort wäre mir doch lieber gewesen.
Thomas Thiele <krac...@gmx.de> schrieb:
[...]
> Danke für dein Posting P...
>
> ...aber eine ernstgemeinte Antort wäre mir doch lieber gewesen.
Tja, Deine Art der Fragestellung hat dazu eingeladen. :-)
Wenn ich das richtig auseinandergeklamüsert habe, dann hast Du Deine
Wohnung und Deinen Gewerberaum nicht in ein und derselben Stadt. Deine
Freundin wohnt aber in eben dieser Stadt und Du lebst eigentlich mehr
bei Deiner Freundin und der Bequemlichkeit halber soll die Post eben an
deren Wohnungsadresse gehen. (?)
Ich habe leider keine Ahnung ob das bei Dir Ärger geben kann (ich
schätze mal schon, weil Du an der Postadresse ja nicht gemeldet bist).
Aber einen Vorschlag zum Umgehen habe ich:
Wie wäre es mit einem Postfach? Und das dann natürlich am Postamt in der
Nähe der Wohnung Deiner Freundin.
Andrea
>Wie wäre es mit einem Postfach? Und das dann natürlich am Postamt in der
>Nähe der Wohnung Deiner Freundin.
Zweifel möchte ich jedoch anmelden, ob
1. das zuständige Gewerbeamt ein Gewerbe im Postfach anmelden lässt,
2. das entsprechende Postamt einer Zusatznutzung des Postfachs als
gewerblich genutzter Raum zustimmt und
3. das Postfach für eine gewerbliche Nutzung überhaupt groß genug bzw.
bei entsprechendem Parteiverkehr ausreichend repräsentativ wäre.
SCNR
Jens
Große Unternehmen haben auch Postanschrift und physikalische Anschrift
getrennt.
Dabei muss die Postanschrift nicht einmal ein Postfach sein.
Axel
Folgendes Problem:
<< Ende Zitat
Große Unternehmen haben auch Postanschrift und physikalische Anschrift
getrennt.
Dabei muss die Postanschrift nicht einmal ein Postfach sein.
Frag doch einfach mal Dein Finanzamt. Freundlich gestellte Fragen wurden
auch mir freundlich beantwortet.
Axel
keine Angst vor den Behörten und Problemen.
Du besitzt in diesem sinne:
Den Geschäftsitz ( Unternehmenssitz) das ist dort wo dein Gewerberaum
gemeldet ist (R)
und
deine Postanschrift wo du gerade deine Post empfangen willst.
Eine postalische Ummeldung Fubktioniert in diesem Fall nicht, du müsstest
deine Postanschrift also bekannmachen. Auf Geschäftsbriefen z.B.
Gruß
Günter
"Thomas Thiele" <krac...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B520D50...@gmx.de...
> Den Geschäftsitz ( Unternehmenssitz) das ist dort wo dein Gewerberaum
> gemeldet ist (R)
> und
> deine Postanschrift wo du gerade deine Post empfangen willst.
Und wo melde ich mein Gewerbe an, wenn ich keinen festen Geschäftssitz
habe?
Sagen wir mal ich wäre Webdesigner (bin ich nicht! Wird nur so gerne als
Beispiel hier gebrauch...hähäh...ich bin's wirklich nicht) und die
Kunden sollen mich unter W erreichem können. Also in der Wohnung der
Freundin. Nun habe ich keinen festen Geschäfts(ausübungs-)sitz, sondern
miete mich je nach Kunde im Hinterzimmer einer Kneipe ein, baue meinen
Rechner auf, und arbeite dort. Da ich je nach Service auch mal die
Kneipe wechseln möchte oder mich der Kneiper jederzeit rausschmeissen
könnte, kann das nicht als Geschäftssitz dienen.
Ein anderes Beispiel wäre der Maler, der jederzeit ein anderes Atelier
mitbenutzt oder anmietet oder der Tontechniker/Produzent der in
verschiedenen Studios arbeitet. Allerdins nicht im Auftrag des Studios,
sondern er mietet das Studio für sich und seine Kunden.
(BTW. darum drehts sichs)
Thomas
Hi Thomas,
> Den Geschäftsitz ( Unternehmenssitz) das ist dort wo dein Gewerberaum
> gemeldet ist (R)
irgendwo, werden aber die unternehmensbezogenen Entscheidungen
getroffen, die Geschäftspapiere geschrieben, empfangen, abgeheftet, die
Buchführung erledigt, etc.
Schau Dir einmal die §§ 10 bis 12 AO an.
Auch für die Gewerbesteuer und die Betriebsausgaben gilt § 42 AO.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Und wo melde ich mein Gewerbe an, wenn ich keinen festen Geschäftssitz
>habe?
Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO.
SCNR
Jens
Und falls ja, wie man das umgehen könnte. Erlaubnis von Vermieter
einholen? etc.
Thomas
2 Fragen:
1. Kann der Sitz des Gewerbes eine Adresse sein, an der du nicht gemeldet
bist und auch keinen Mietvertrag o.ä. vorweisen kannst?
Weiß ich nicht! Könnte mir aber vorstellen, dass es geht, wenn du irgend
einen Schrieb a la "Ich bin damit einverstanden, dass Thomas Thiele in den
Räumen, die ich gemietet habe, ein klitzekleines Nebengewerbe ausübt."
vorlegst. Wobei dann wahrscheinlich die Rennerei auf dem Amt losgeht, weil
die sowas noch nicht gehabt haben.
Kennst du "Asterix erobert Rom"? Das Haus, das Verrückte macht? _Das_ ist
die Taktik!
2. Darfst du ein Gewerbe in zu Wohnzwecken angemieteten Räumen ausüben?
AFAIK ja, solange du keine größeren Maschinen aufstellst (Stanzmaschine?
;-), keinen Publikumsverkehr hast und nicht mit explosiven Stoffen
handelst. Du solltest also, während du dein Gewerbe ausübst, ähnliche
Sachen ausüben, wie wenn du so wo rumwohnst. Kann dir aber keinen
Paragraphen oder Urteil darüber um die Ohren hauen ;-)
> Und falls ja, wie man das umgehen könnte. Erlaubnis von Vermieter
> einholen? etc.
Der hat in dieser Beziehung überhaupt nichts zu melden. (solange kein
Publikumsverkehr ...)
:-) Jockel
--
Marketing: www.jockelhofmann.de
Bilder vom debs-meet am 30.4.2001 alias ...
... Sachsenhäuser Konzil: www.jockelhofmann.de/debs/debsmeet.html
Antrag auf Antrag eines Antragformulars...jaja, die Stelle ist klasse.
...und vor allem ab und an recht realitätsnah. :-)
Gruß,
Wolfgang
Thomas Thiele <krac...@gmx.de> schrieb:
> ...zum eigentliche Kern, auf den ich hinaus wollte sind wir leider noch
> nicht gekommen.
... trotzdem hättest Du keinen neuen Thread anfangen müssen.
> Nämlich darauf, ob mir jemand wegen der gewerblichen Nutzung der Wohnung
> jemand ans Bein pinkeln könnte, wenn ich die Geschäftsadresse an eine,
> von mir offiziell nicht bewohnte Wohnung lege.
Ja klar. Was glaubst Du denn?
Du kannst doch kein Gewerbe auf eine Adresse laufen lassen, wo Du selbst
nicht geführt wirst.
Ich, als Dein potentieller Kunde, würde Dich jedenfalls schon mal in die
Schublade mit den "krummen Hunden" stecken. Womöglich stehst Du auch
nicht im Telefonbuch unter der Adresse --> Schublade "Gauner".
Melde Dich doch offiziell dort an. Oder, wenn es nur um die
Bequemlichkeit der Postadresse geht, nimm ein Postfach. Es sieht aber
schon etwas seltsam aus, wenn der Unternehmenssitz in einer anderen
Stadt liegt als das Postfach. :-/
> Wei gesagt es handelt sich zwar um ein relativ unbedeutendes Gewerbe,
> was auch nicht an diesem Ort ausgeführt wird.
Hast Du die AOs aus Hans-Peters Posting schon mal angeguckt?
Im Moment weißt nur Du genau, /was/ Du /wo/ machst.
> Und falls ja, wie man das umgehen könnte. Erlaubnis von Vermieter
> einholen? etc.
Der Vermieter ist dabei nicht mit im Spiel. Du kannst ohne weiteres die
PrivatwWohnung als Unternehmenssitz angeben. Es kommt dabei auf die Art
der Tätigkeit an. Mehr Informationen dazu findest Du in älteren Threads.
Andrea
>... trotzdem hättest Du keinen neuen Thread anfangen müssen.
Hat er nicht, was du an den References im Header leicht feststellen
kannst. Er hat lediglich das Subject geändert. Mein Agent schreibt daher
die Postings immer noch in den gleichen Thread, weil ich ihm gesagt
habe, daß er auf Subject-Änderungen nicht reagieren soll.
Martin