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Hausverbot

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Peter Kramer

unread,
Oct 13, 1999, 3:00:00 AM10/13/99
to
Hallo NG,

aus gegebenem Anlass folgende Frage:

Ist der Messestand einer Firma bei einer internationalen Ausstellung wie ein
Teil der Firma selbst zu behandeln und kann eine Firma dafür ein Hausverbot
aussprechen (und bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte einleiten) oder ist
dieser Messestand eine öffentliche Fläche, die jeder Fachbesucher dieser
Messe betreten kann.


--
Grüsse

Peter Kramer
kra...@pkp.de

J.Spahn

unread,
Oct 13, 1999, 3:00:00 AM10/13/99
to
Ich denke offentliche Fläche

Peter Kramer <kra...@pkp.de> wrote in message
news:7u1csn$fft$1...@fu-berlin.de...

Joachim Geraedts.

unread,
Oct 13, 1999, 3:00:00 AM10/13/99
to
Am Wed, 13 Oct 1999 09:37:31 +0200, schrieb "Peter Kramer"
<kra...@pkp.de> :

>Hallo NG,
>
>aus gegebenem Anlass folgende Frage:
>
>Ist der Messestand einer Firma bei einer internationalen Ausstellung wie ein
>Teil der Firma selbst zu behandeln und kann eine Firma dafür ein Hausverbot
>aussprechen (und bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte einleiten) oder ist
>dieser Messestand eine öffentliche Fläche, die jeder Fachbesucher dieser
>Messe betreten kann.

Ich tendiere zu ersterer Auffassung : Auch wenn der Messestand kein
abschließbarer Raum ist, hat die Firma doch die Fläche von der
Messegesellschaft zum vertragsgemäßen Gebrauch *gemietet*, so daß ich
ihr entsprechende Rechte a priori und "aus dem hohlen Bauch"
zubilligen würde, sofern der "vertragsgemäße Gebrauch" im Mietvertrag
nicht anders definiert ist und dergleichen ausschließt (wobei ich
erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einer derartigen Klausel
hätte ...).

Zusammenfassung : IMHO Hausverbot (+)

Gruß,

Joachim.

Hilde Stopp

unread,
Oct 13, 1999, 3:00:00 AM10/13/99
to
RA...@GMX.de meinte am 13.10.99
zum Thema "Re: Hausverbot":

Hi Joachim,


> >aus gegebenem Anlass folgende Frage:
> >Ist der Messestand einer Firma bei einer internationalen Ausstellung wie
> >ein Teil der Firma selbst zu behandeln und kann eine Firma dafür ein
> >Hausverbot aussprechen (und bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte
> >einleiten) oder ist dieser Messestand eine öffentliche Fläche, die jeder
> >Fachbesucher dieser Messe betreten kann.
> Ich tendiere zu ersterer Auffassung : Auch wenn der Messestand kein
> abschließbarer Raum ist, hat die Firma doch die Fläche von der
> Messegesellschaft zum vertragsgemäßen Gebrauch *gemietet*, so daß ich
> ihr entsprechende Rechte a priori und "aus dem hohlen Bauch"
> zubilligen würde, sofern der "vertragsgemäße Gebrauch" im Mietvertrag
> nicht anders definiert ist und dergleichen ausschließt (wobei ich
> erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einer derartigen Klausel
> hätte ...).
> Zusammenfassung : IMHO Hausverbot (+)

welcher Unterschied ist eigentlich zwischen einer Messe (s.o.) und einem
Jahrmarkt ?
Meinen Wissens habe beide eine bestimmte Flaeche gemietet und dafuer Platz-
bzw.Standgeld bezahlt und sind somit fuer die gemietete Flaeche haftbar !
Das heisst ,das sie fuer ihren Platz/ Stand ein sogenanntes" Hausrecht"
haben ,also Platz-/Standverbot geben koennen ggf. dieses auch durch
zuhilfenahme der Polizei/Bewachungsgesellschaften durchsetzen koennen.

Gruß Hilde
--

E-Mail: HSt...@HIT.Handshake.de
oder
Creativ...@T-Online.de


Peter `g' Bouillon

unread,
Oct 14, 1999, 3:00:00 AM10/14/99
to
Peter Kramer <kra...@pkp.de> wrote:
> kann eine Firma [für ihren Messestand] ein Hausverbot aussprechen

> (und bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte einleiten) oder ist dieser
> Messestand eine öffentliche Fläche, die jeder Fachbesucher dieser Messe
> betreten kann.

Ich würde mal aus dem hohlen Bauch vermuten, wenn sich jemand auf einer
Messe total danebenbenimmt, dann wird die Messeleitung einen Weg wissen,
ihn vom Gelände zu entfernen.

Wenn nicht -- nun, womöglich kann man diejenigen wenigen Quadratmeter
schützen, die man im engeren Sinne von der Messe gemietet hat; nur wenn
sich dann jemand suggestiv und nervenderweise direkt _vor_ den Quadratmetern
irgendwo im Gang aufbaut und sich nicht explizit danebenbenimmt; wenn er
dann womöglich noch ein paar Bekannte mitnimmt, mit denen er sich
lautstark (aber nicht explizit schreiend) über bestimmte Dinge unterhält,
sodaß es alle potentiellen Besucher mitkriegen müssen: was will man dann
dagegen machen?

Wenn man seinen Stand in abgeschlossener Bauweise aufstellt, wird er wenig
Besucher anlocken. Baut man dagegen offen, dann ist der Stand halt eben,
nun, offen. Und dann muß man damit leben, daß vorbei kommende Besucher
tatsächlich nolens volens im Stand "integriert" sind, selbst wenn sie
Hausverbot haben.

P.
--
Am schwersten fällt es uns sicher, einem Menschen / Peter `g' Bouillon
zu glauben, wenn wir davon überzeugt sind, daß wir /
an seiner Stelle und in seiner Situation lügen /
würden -- Danny Kaye / g...@newton.rhein-neckar.de

Joachim Geraedts.

unread,
Oct 15, 1999, 3:00:00 AM10/15/99
to
Am 13 Oct 1999 21:28:00 +0200, schrieb hst...@hit.handshake.de (Hilde
Stopp) :

>RA...@GMX.de meinte am 13.10.99
>zum Thema "Re: Hausverbot":
>
>Hi Joachim,
>> >aus gegebenem Anlass folgende Frage:
>> >Ist der Messestand einer Firma bei einer internationalen Ausstellung wie

>> >ein Teil der Firma selbst zu behandeln und kann eine Firma dafür ein


>> >Hausverbot aussprechen (und bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte
>> >einleiten) oder ist dieser Messestand eine öffentliche Fläche, die jeder
>> >Fachbesucher dieser Messe betreten kann.

>> Ich tendiere zu ersterer Auffassung : Auch wenn der Messestand kein
>> abschließbarer Raum ist, hat die Firma doch die Fläche von der
>> Messegesellschaft zum vertragsgemäßen Gebrauch *gemietet*, so daß ich
>> ihr entsprechende Rechte a priori und "aus dem hohlen Bauch"
>> zubilligen würde, sofern der "vertragsgemäße Gebrauch" im Mietvertrag
>> nicht anders definiert ist und dergleichen ausschließt (wobei ich
>> erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einer derartigen Klausel
>> hätte ...).
>> Zusammenfassung : IMHO Hausverbot (+)
>welcher Unterschied ist eigentlich zwischen einer Messe (s.o.) und einem
>Jahrmarkt ?
>Meinen Wissens habe beide eine bestimmte Flaeche gemietet und dafuer Platz-
>bzw.Standgeld bezahlt und sind somit fuer die gemietete Flaeche haftbar !
>Das heisst ,das sie fuer ihren Platz/ Stand ein sogenanntes" Hausrecht"
>haben ,also Platz-/Standverbot geben koennen ggf. dieses auch durch
>zuhilfenahme der Polizei/Bewachungsgesellschaften durchsetzen koennen.

Das seh' ich genauso. Allerdings hat die Haftung (Haftbarkeit) *nix*
mit dem Hausrcht zu tun ... !

Gruß,

Joachim.

Joerg Hertzer

unread,
Oct 15, 1999, 3:00:00 AM10/15/99
to
In article <7QmdM...@hit-hstopp.hit.handshake.de>,
Hilde Stopp <hst...@hit.handshake.de> wrote:

[Diverses zum Thema Hausverbot auf Messestaenden, mit der
Einschaetzung, dass so etwas moeglich sei]

Wozu mir einfaellt: Gilt ein fuer das Betriebsgelaende ausgesprochenes
Hausverbot ohne weiteres auch fuer Messestaende oder waere das getrennt
auszusprechen?

Joerg

--
Dr.-Ing. Joerg Hertzer Phone: ++49-711-685-5734
Computing Center University of Stuttgart Fax: ++49-711-682357
Allmandring 30 A E-Mail: Her...@rus.uni-stuttgart.de
70550 Stuttgart, Germany

Joern Bialek

unread,
Oct 15, 1999, 3:00:00 AM10/15/99
to
Peter `g' Bouillon schrieb in Nachricht
<7u36qt$6o4$1...@newton.rhein-neckar.de>...
<schnippelwech>

>Wenn nicht -- nun, womöglich kann man diejenigen wenigen Quadratmeter
>schützen, die man im engeren Sinne von der Messe gemietet hat; nur
wenn
>sich dann jemand suggestiv und nervenderweise direkt _vor_ den
Quadratmetern
>irgendwo im Gang aufbaut und sich nicht explizit danebenbenimmt; wenn
er
>dann womöglich noch ein paar Bekannte mitnimmt, mit denen er sich
>lautstark (aber nicht explizit schreiend) über bestimmte Dinge
unterhält,
>sodaß es alle potentiellen Besucher mitkriegen müssen: was will man
dann
>dagegen machen?
...zum einen die Messeleitung informieren und zum anderen die
Polizei... dürfte IMHO trotzdem Rufschädigung o.ä. sein... oder
nicht??
--
Grüßlis aus dem schönen Schleswig-Holstein,
Jörn Bialek - J.Bi...@HardFair.de
~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~
Wenn Du entdeckst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab.


Joerg Hertzer

unread,
Oct 22, 1999, 3:00:00 AM10/22/99
to
In article <7Qylc$AB...@hit-hstopp.hit.handshake.de>,
Hilde Stopp <hst...@hit.handshake.de> wrote:
>rush...@zsdjh.rus.uni-stuttgart.de meinte am 15.10.99
>zum Thema "Re: Hausverbot":
>Hi Joerg,

>> [Diverses zum Thema Hausverbot auf Messestaenden, mit der
>> Einschaetzung, dass so etwas moeglich sei]

>> Wozu mir einfaellt: Gilt ein fuer das Betriebsgelaende ausgesprochenes
>> Hausverbot ohne weiteres auch fuer Messestaende oder waere das getrennt
>> auszusprechen?

>Hmm,da faellt mir unser Supermarkt( P***y ) ein ,der ueber der Kasse ein
>Schild haengen auf dem steht " Ein fuer diesen Markt ausgesprochenes
>Hausverbot gilt auch fuer unsere anderen Maerkte ,also Bundesweit .
>Ausserdem wenn ich in A-Dorf auf der Kirmes jemandem Geschaeftsverbot
>( Hausverbot) an der Schiessbude gebe ,so gilt diese fuer alle meine
>andern Geschaefte ....

Es geht mir nicht um den Unterschied zwischen Messestand in A und
Messestand in B, sondern um den zwischen Betriebsgelaende (das ja
i.d.R. nicht fuer Publikumsverkehr gedacht ist) und Messestand (wo
Publikumsverkehr i.d.R. erwuenscht ist).

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