ich habe eine offenen Rechnung von einem Kunden, welcher leider Insolvenz
angemeldet hat.
Gehe davo aus, das ich die Rechnung nicht mehr bezahlt bekomme.
Kann ich jetzt eigentlich den Rechnungsbetrag als Kosten von der Steuer
absetzen?
MFG
Peter
"Absetzen" ist ein pöses[tm] Wort :-) Verwende lieber "Betriebsausgabe".
Jedenfalls: Klar, Konto 2406 "Forderungsverluste 19% USt". Dann ist auch
das Debitorenkonto wieder Null.
(Bei EÜR+Istversteuerung buchst Du die Rechnung einfach gar nicht - ist
ja auch kein Zahlungseingang da...)
Gruß Matthias.
> ich habe eine offenen Rechnung von einem Kunden, welcher leider
> Insolvenz angemeldet hat.
> Gehe davo aus, das ich die Rechnung nicht mehr bezahlt bekomme.
Du kannst deine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
> Kann ich jetzt eigentlich den Rechnungsbetrag als Kosten von der Steuer
> absetzen?
Der Forderungsausfall hat nichts mit Kosten zu tun, sondern er
reduziert deinen Umsatz und kann somit auch deine Umsatzsteuerschuld
reduzieren ... dies hat also Auswirkungen auf dein Jahresergebnis.
hth
r23
--
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> Am Fri, 21 Nov 2008 10:30:42 +0100 schrieb richter:
>
>> ich habe eine offenen Rechnung von einem Kunden, welcher leider
>> Insolvenz angemeldet hat.
>> Gehe davo aus, das ich die Rechnung nicht mehr bezahlt bekomme.
>
> Du kannst deine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
Kann er, wobei es in der Praxis selten mehr als 2 - 3% der Forderung gibt.
Je nach Höhe der Forderung springt da nicht mal das Porto für den nötigen
Schriftverkehr bei raus. Aber die Höhe der Quote kann man ja beim
Insolvenzverwalter mal erfragen.
Grüße,
Frank
Das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden, heißt das das ich die 19% USt
welche auf der Rechnung ausgewiesen waren, ich aber nicht erhalten habe,
trotzdem mit meinen USt Einnahmen gegenrechen kann?
MFGPeter
>>> Kann ich jetzt eigentlich den Rechnungsbetrag als Kosten von der Steuer
>>> absetzen?
>>
>> "Absetzen" ist ein pöses[tm] Wort :-) Verwende lieber "Betriebsausgabe".
>>
>> Jedenfalls: Klar, Konto 2406 "Forderungsverluste 19% USt". Dann ist auch
>> das Debitorenkonto wieder Null.
>
> Das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden, heißt das das ich die 19% USt
> welche auf der Rechnung ausgewiesen waren, ich aber nicht erhalten habe,
> trotzdem mit meinen USt Einnahmen gegenrechen kann?
Kann? Du solltest das keinesfalls tun.
Lutz
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> Kann ich jetzt eigentlich den Rechnungsbetrag als Kosten von der
> Steuer absetzen?
Welche Kosten erzeugt die Rechnung die du nicht bereits als Kosten
verbucht hast?
Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Naja, wenn er sie vorher als Erlös (OPOS) gebucht hat? Dann muß
er sie natürlich wieder abziehen. Aber er verrät uns ja nicht,
ob er doppelte Buchführung macht oder nicht.
Gruß Matthias.
Die Fragen, die sich hier ergeben:
EÜR oder Bilanz?
IST oder SOLL Versteuerung!
Eric
Nein, so nicht. Du musst Deinen Umsatz und die Umsatzsteuer
korrigieren.
Den Umsatz buchst Du über "Forderungsverlust 19%" wieder weg,
dann sind Ertrag (Umsatz minus Forderungsverlust), Umsatzsteuer
und Personenkonto korrigiert.
Grüße
Matthias