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[Presse] <10KB> DIHT zum Thema Scheinselbstaendigkeit

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Jens Jeremies

unread,
Feb 21, 1999, 3:00:00 AM2/21/99
to

Schutzgelderpressung ist die angemessene Bezeichnung für das
Gesetz:

aus Protokoll der Ausschussberatung im Bundestag:
... Die geplante Neuregelung sei aber für
viele Menschen, die aus der sozialen Absicherung herausgedrängt worden
seien, ein wirklicher Fortschritt ist, da sie den Weg in die
Sozialversicherung wieder eröffne ...

Mir ist bewusst, dass die Threads zu diesem Thema eine
unendliche Geschichte sind; es fallen leider immer wieder
neue negative Aspekte auf.
Beispiel Informationstechnolgie: in vielen Projekten ist die
Verständigungssprache Englisch, weil viele freelancer ausm
Ausland kommen und kein Deutsch können. Man wird davon ausgehen
können, dass ein grosser Teil von denen in Zukunft Deutschland den
Rücken kehren werden, wenn die ersten Horrorgeschichten die Runde
machen werden. Resultat: ein noch massiverer Mangel an Fachkräften
auf einem neuralgischen Sektor der Volkswirtschaft, weiter sinkende
Wettbewerbsfähigkeit ; ein wirksamer Beitrag zum Thema brüchtigten Thema
Standort Deutschland.

Gerald Fiesser

unread,
Feb 21, 1999, 3:00:00 AM2/21/99
to
On Sun, 21 Feb 1999 15:34:10 GMT, p...@bigFOOT.de (Patrik Seidel)
wrote:

>Mit dem
>Steuerberater sollte daher auch die Gründung
>einer Einpersonen-GmbH durchaus einmal
>besprochen werden.

Klarer Fall von Umgehungstatbestand. Es wurde auch bereits in der NG
angesprochen, daß die Kosten einer GmbH (Bilanzerstellung, höhere
Gewerbesteuer gegenüber Personengesellschaft etc.) den (wohl
illegalen) Nutzen gegen Null sinken lassen können.
Eine solche GmbH könnte auch die Durchgriffshaftung auf den
Geschäftsführer erleichtern und damit die Haftungsbegrenzung einer
GmbH aushebeln.

Gerald

Peter Ehrenberg

unread,
Feb 22, 1999, 3:00:00 AM2/22/99
to
m...@iides.com (Gerald Fiesser) writes:
> On Sun, 21 Feb 1999 15:34:10 GMT, p...@bigFOOT.de
> (Patrik Seidel) wrote:

> >Mit dem Steuerberater sollte daher auch die
> >Gründung einer Einpersonen-GmbH durchaus einmal
> >besprochen werden.
>
> Klarer Fall von Umgehungstatbestand.

Was ist ein "Umgehungstatbestand" und wieso ist
das hier ein "Klarer Fall" davon? Alle von mir
diesbezüglich konsultierten Rechtsanwälte sagen:
"Die GmbH bietet Schutz vor dem Vorwurf der
sog. Scheinsebständigkeit". Für alle anderen
möglichen Rechtsformen (abgesehen von der AG)
bekommt man z.Z. keine Aussage diesbezüglich.

Siehst Du das Problem speziell in der
_Einpersonen_-GmbH, oder grundsätzlich in der
GmbH?

> Es wurde auch bereits in der NG angesprochen,
> daß die Kosten einer GmbH (Bilanzerstellung,
> höhere Gewerbesteuer gegenüber
> Personengesellschaft etc.) den (wohl illegalen)
> Nutzen gegen Null sinken lassen können.

Gerade die Gewerbesteuer läßt sich bei der GmbH
steuern: Die Gewerbesteuer fällt auf den Gewinn
(der GmbH) an, das Gehalt der Geschäftsführers
mindern diesen Gewinn -- dafür fällt also
definitiv _keine_ Gewerbesteuer an.

Ich weiß das diese Steuerung seine Grenzen hat
(Stichwort: Verdeckte Gewinnausschüttung).

Gerade im Bereich der Software-Erstellung, die
immer hart an der Grenze der Gewerblichkeit
segelt, kann die GmbH also eine Lösung
darstellen.

Dennoch muß man bei der GmbH mit Mehrkosten
gegenüber der Freiberuflichkeit von mehreren
zehntausend DM pro Jahr rechnen.

> Eine solche GmbH könnte auch die
> Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer
> erleichtern und damit die Haftungsbegrenzung
> einer GmbH aushebeln.

Wieder die Frage: Meinst Du speziell die
_Einpersonen_-GmbH? Natürlich haftet ein
Geschäftsführer gegenüber seinem Arbeitgeber. Im
Falle der Personalunion von Gesellschafter und
Geschäftsführer hat der Geschäftsführer
normalerweise natürlich nichts zu befürchten...

Fehlt in einer bestimmten Situation aber dem (oder
den) Gesellschafter(n) die Kontrolle darüber,
sieht das natürlich anders aus (Konkurs,
vielleicht Versicherungs-Schaden?).

Gruß PE

Tobias Kafurke

unread,
Feb 23, 1999, 3:00:00 AM2/23/99
to
Hallo an alle im Thread,
[Posting jeschnippt]

ein letztes Wort bevor ich mich aus diesem Thread ausklinke:

Es ist auffallend, daß versucht wird individuellen
Tatbeständen mit pauschalen Lösungsmöglichkeiten zu
begegnen.

Bevor es zu dieser Thematik keine höchstrichterliche
Rechtsprechung gibt, helfen pauschale Ansätze nicht weiter,
die man bei Gleichartigkeit analog zum entspr. Urteil
heranziehen kann.

Das Konstrukt der Ein-Mann-GmbH scheint sehr favorisiert zu
werden. Übernimmt der RA oder StB. auch die Haftung sollte
diese Variante falsch sein - schon mal jefragt? Oder ist es
vielmehr nur eine Empfehlung mit Betonung auf
Unverbindlichkeit?

Beim Blick auf die Kriterien kann eine solche E-M-GmbH durch
aus einen Umgehungstatbestand darstellen. Eine Erklärung
hierzu spare ich mir, da das Wesentliche aus dem Wort hervor
geht.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß diese janze Jeschicht
mit ner heißen Nadel jestrickt wurde und dies aus der Not
geboren das marode Rentensystem zu refinanzieren (oder wie
auch immer).

Es ist bezeichnend, daß Handelsvertreter einen "Status quo"
inne zu haben scheinen, wobei andere Berufsgruppen gänzlich
ausgeklammert wurden (die Medienwirtschaft ist
beispielsweise ein wenig am agieren). Tja - manchmal zahlt
sich Lobbymismus halt aus.

Nach WWW-Recherchen habe ich festgestellt, daß so manch
einer am Wirbeln ist und sich wohl auch Interessenverbände
zusammenfinden, um hier eine Änderung/Korrektur o.ä.
herbeizuführen.

Es wäre auch interessant das Recht in anderen Staaten
(innerhalb der EU) zu vergleichen, wie es da gehandhabt
wird. Es wäre nicht das erste Mal, daß Deutschland vor dem
EuGH auf die Nase fällt.

Möglicherweise könnten auch verfassungsrechtliche Bedenken
angemeldet werden. Leider fehlt mir momentan die Zeit dort
tiefer zu graben.

Wie oft hab ich viele hier auf Kammern schimpfen hören -
nu jetzt mal los - spitzt die an - soll z.B. der DIHT
konstruktiv mal a bisserl wirbeln.

Edgar und ich denken darüber nach zu dieser Thematik
Grundsätzliches in Form eines eintägigen Seminars zu
vermitteln. Hierbei ist auch angedacht mögliche Strategien
hinsichtlich unternehmerischen Agierens aufzuzeigen.

Denn - um auf diese Frage eine Antwort zu finden, müssen
bestimmte Basics vorhanden sein.

Also - wie schon eingangs erwähnt - ohne das Kennen der
individuellen Situation, des Geschäftsbetriebs, der
einzelnen Handlungen, der Auftragsvergabe etc. kann nur
heiße Luft verströmt werden, die letztlich zu einer Lösung
des Problems nicht beiträgt sondern immer neue
Unsicherheiten schafft.

In diesem Sinne
freundlicher Gruß
Tobias Kafurke
--
TKaf...@t-online.de
Existenzgründung und mehr:
http://www.welcome.to/TK-Beratung


T. Homilius

unread,
Feb 23, 1999, 3:00:00 AM2/23/99
to
On Sun, 21 Feb 1999 19:03:52 GMT, m...@iides.com (Gerald Fiesser)
wrote:

>Klarer Fall von Umgehungstatbestand.

Was meinst du mit Umgehungstatbestand? Ist sowas verboten?
Im Zusammenhang mit den Steuergesetzen gibt es den § 42 AO
"Gestaltungsmissbrauch", gilt der in irgendeiner Weise auch fuer die
Sozialversicherung?

Gruss Thomas


Edgar Warnecke

unread,
Feb 23, 1999, 3:00:00 AM2/23/99
to
Am Tue, 23 Feb 1999 12:38:18 +0100, TKaf...@t-online.de (Tobias
Kafurke) meinte:


>Edgar und ich denken darüber nach zu dieser Thematik
>Grundsätzliches in Form eines eintägigen Seminars zu
>vermitteln. Hierbei ist auch angedacht mögliche Strategien
>hinsichtlich unternehmerischen Agierens aufzuzeigen.
>
>Denn - um auf diese Frage eine Antwort zu finden, müssen
>bestimmte Basics vorhanden sein.

Heute Mittag beschlossen und verkuendet.
Termine werden bekanntgegeben.
Wegen der Individualitaet des Themas kleine (max. 10 people) Gruppen.

Preis weit unter ein Kilomark, je nach *Fresswunsch*.

Subventionsmoeglichkeit scheint mir gegeben, wird abgeprueft.
Dann wird es noch preiswerter.

Fuer mich hier EO[Scheinselbstaendigkeit]T.

Gruss

Edg@r vorm Huy
--
Keine Rechtsberatung! Keine Steuerberatung !
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater!
http://www.EdgarvormHuy.de

Heinz M.

unread,
Feb 23, 1999, 3:00:00 AM2/23/99
to

Tobias Kafurke schrieb in Nachricht <7au4aq$edi$1...@news01.btx.dtag.de>...

>Hallo an alle im Thread,
>[Posting jeschnippt]

>Edgar und ich denken darüber nach zu dieser Thematik


>Grundsätzliches in Form eines eintägigen Seminars zu
>vermitteln. Hierbei ist auch angedacht mögliche Strategien
>hinsichtlich unternehmerischen Agierens aufzuzeigen.
>
>Denn - um auf diese Frage eine Antwort zu finden, müssen
>bestimmte Basics vorhanden sein.


Seminar ???
Was? Wann? Wo? Wieviel?
Infos zu dem Seminar duerften gerne an he...@commandx.de geschickt werden
:-)

Gruss - der Heinz

Hans-Peter Popowski

unread,
Feb 24, 1999, 3:00:00 AM2/24/99
to

Tobias Kafurke schrieb in Nachricht <7au4aq$edi$1...@news01.btx.dtag.de>...
[...]

>Es ist bezeichnend, daß Handelsvertreter einen "Status quo"
>inne zu haben scheinen, wobei andere Berufsgruppen gänzlich
>ausgeklammert wurden (die Medienwirtschaft ist
>beispielsweise ein wenig am agieren). Tja - manchmal zahlt
>sich Lobbymismus halt aus.

[...]

Hallo Tobias,

auf den ersten Blick möchte ich Dir hinsichtlich der Handelsvertreter recht
geben, aber auch da ist es ein Problem (siehe Eismann).

Die Frage ist nur, wie es die *verantwortlichen* Instanzen sehen; vorige
Woche (Mittwoch) waren wir in der LVA (Plauen), die sind für gar nichts
zuständig (Aussage der Beraterin für Arbeitgeber), das macht alles die
Krankenkasse.
Auf den Hinweis hin, das es auch eine Haftung für Falschberatung
(Amtshaftung) gibt, meinte sie, das sie das nicht so gesagt habe, nur ihr
Amt wäre *nicht* zuständig und was die Außenprüfer der LVA feststellen
(müssen?) entzieht sich ihrer Kenntnis; ansonsten war der Wissensstand zum
Thema Scheinselbständigkeit gleich null, weil es ja Sache der KV wäre.
Anschließend bei der AOK gewesen, einen kompetenten Ansprechpartner gab es
zu diesem Zeitpunkt nicht und die gute Frau die evtl. in Frage käme hat uns
dann am Freitag zu folgenden Erkenntnissen gebracht:
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Eine E-Mail an mich im Volltext:
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
wie vereinbart hatte ich am Freitag bei der AOK, Frau Krone, angerufen.

Lt. Darstellung von Frau Krone ist es richtig, daß die jeweilige
Krankenkasse zuständig ist für die erstmalige Einstufung ob Selbständiger
oder Arbeitnehmer. Bei der Anmeldung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
ist dies eindeutig. Bei der freiwilligen Versicherung von Selbständigen
folgt die Krankenkasse im Allgemeinen den Angaben des zukünftigen Mitglieds
hinsichtlich seiner Selbständigkeit. Die Prüfung erfolgt nur an Hand der
vorgelegten Unterlagen. Die vorgelegten Unterlagen (z.B. Verträge zwischen
Auftragnehmern und Auftraggebern) geben im Prinzip nie eine Handhabe die
Selbständigkeit abzulehnen, da die Verträge von beiden Seiten gewünscht sind
um Kosten zu sparen, z.B. keine Rentenversicherung; höhere Betriebsausgaben
möglich als als Werbungskosten ansetzbare Beträge; Vorsteuerabzug u.s.w.
Die Verträge sind deshalb auch im Allgemeinen rechtlich exakt formuliert.
Eine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort erfolgt durch die
Krankenkasse nicht.

Probleme gab es bisher nur, wenn ein als selbständig deklariertes
Vertragsverhältnis im Nachhinein (z.B. weil die Einkünfte nicht so waren wir
versprochen) auf Betreiben des Auftragnehmers als Tätigkeit als Arbeitnehmer
bewertet werden soll und damit SV-Nachzahlungen des Arbeitgebers entstehen.
Derzeit gäbe es in Plauen einen derartigen durch Auftragnehmer ausgelösten
Fall (Branche nicht genannt), bei dem es um Nachzahlung von bis zu 90.000,-
DM durch den Auftraggeber/Arbeitgeber kommen könnte, wenn die streitigen
Vertragsverhältnisse als Arbeitnehmertätigkeit eingestuft werden.

Richtig ist, daß Beitragsprüfung und die Prüfung der tatsächlichen
Verhältnisse (Auftragnehmer oder Arbeitnehmer) durch die
Rentenversicherungsträger erfolgt. Dies erfolgt aber erst nach Jahresende
und nur bei Vorliegen besonderer Gründe im laufenden Geschäftsjahr. Richtig
ist auch, daß dafür z.B. nicht die Geschäftsstellen der LVA, BfA in Plauen
zuständig sind, sondern spezielle Bereiche der Rentenversicherungsträger.
Unzweifelhaft ist, daß durch diese Aufgabenverteilung zwischen Krankenkasse
und Rentenversicherungsträger (Krankenkasse bei der Anmeldung in der o.g.
Form und Rentenersicherungsträger im Nachhinein) Informationsdefizite und
widersprüchliche Beurteilungen nicht auszuschließen sind und auch teilweise
in einzelnen Fällen Verantwortlichkeiten dem jeweils Anderem zugeordnet
werden.

Frau Krone hat Informationsmaterial zu Gesetzesänderungen ab 1.1.99, welches
sie uns gerne zur Verfügung stellt. Grundsätzliche Änderungen für die Arbeit
der Krankenkassen ergibt sich daraus nicht. Da uns ein Gespräch mit Frau
Krone und das Informationsmaterial voraussichtlich nichts Neues bringt, habe
ich erst einmal keinen Gesprächstermin mit Frau Krone vereinbart. Wolfgang
habe ich gebeten das Informationsmaterial abzuholen.

Meine Meinung:
Für die Krankenkasse ist die Einstufung der Vertragsverhältisse
Auftraggeber/ Auftragnehmer oder Arbeitgeber/Arbeitnehmer nicht von großer
Bedeutung, da immer irgend ein Versicherungsverhätnis vorliegt und
Beitragseinnahmen gegeben sind. (geringfügige Beschäftigung - versichert
durch Bezug von Lohnersatzleistungen, versichert als Rentner oder
familienversichert; keine geringfügige Beschäftigung - versichert als
Arbeitnehmer oder freiwillig versichert als Selbständiger) Soweit der
Selbständige sich privat versichert ist dies für die gesetzliche
Krankenkasse auch nicht nachteilig, da damit der Leistungsanspruch für diese
Person und deren Familienmitglieder bei Familienversicherung wegfällt.

Wie dies mit der Neuregelung ab April wird ist noch unklar. Hier wird
eventuell die Krankenkasse ein Interesse entwickeln, daß die als selbständig
gemeldeten geringfügigen Beschäftigungen als abhängige Beschäftigungen
eingestuft werden, da damit zusätzliche Beitragseinnahmen möglich sind ohne
zusätzliche Kosten für die Krankenkassen, denn für alle diese Beschäftigten
mußten bisher auch ohne diese zusätzlichen Einnahmen ebenfalls Leistungen
sei es aus der Versicherung über das Arbeitsamt oder über die
Familienversicherung erbracht werden. Im Gegensatz dazu müssen in Zukunft
die
Rentenversichungen zumindest für diejenigen, die selbst noch zuzahlen
zusätzliche Leistungen erbringen (BU-Rente, Rehabilitation, Altersrente).
Wie das konkrete Verhalten der Krankenkassen und der Rentenversicherungen ab
April (wenn das Gesetz wirklich so kommt wie geplant) sein wird ist m.e.
noch völlig unklar und wird auch nicht von den einzelnen Geschäftsstellen
beeinflußt.

Unabhängig davon schlage ich vor, daß wir uns demnächst wieder treffen um
das Informationsmaterial der AOK auszuwerten .......

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Edgar Warnecke

unread,
Feb 24, 1999, 3:00:00 AM2/24/99
to
Am Wed, 24 Feb 1999 11:09:19 +0100, LStH-V...@t-online.de
(Hans-Peter Popowski) meinte:

[hochinteressant, aber..]

Hallo Hans-Peter,

interpretiere ich das jetzt richtig, dass man weiss, dass man nichts
weiss ?


Gruss

Edgar

Hans-Peter Popowski

unread,
Feb 25, 1999, 3:00:00 AM2/25/99
to

Edgar Warnecke schrieb in Nachricht <36d40ba4...@news.btx.dtag.de>...

>Am Wed, 24 Feb 1999 11:09:19 +0100, LStH-V...@t-online.de
>(Hans-Peter Popowski) meinte:
>
>[hochinteressant, aber..]
>
>Hallo Hans-Peter,
>
>interpretiere ich das jetzt richtig, dass man weiss, dass man nichts
>weiss ?


Und nicht mal das wußten sie richtig.
Es ging ihnen wie dem Tischler der einen Tisch ohne Tischplatte herstellte,
wo auch noch die Beine fehlten.

;-)))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

P.S.: Aber wir geben die Hoffnung nicht auf, irgendwann müssen sie ja mal
ein paar *Direktiven* bekommen, 's ist halt wie zu DDR-Zeiten, ohne
Direktive des ZK konnte man keine konkrete Aussage treffen.


Hans-Peter Engel

unread,
Feb 25, 1999, 3:00:00 AM2/25/99
to
On Sun, 21 Feb 1999 15:34:10 GMT, p...@bigFOOT.de (Patrik Seidel)
wrote:

>Der Staat als Pate
>
>Gesetz zur Scheinselbständigkeit bringt
>Versicherungszwang für Gewerbetreibende
>

Tolles Gesetz.
Ich bin seit 1992 als Softwareentwickler selbstständig.
Erst Freiberufler, dann meinte das Finanzamt Gewerbe, da Software
nicht eindeitig als Betriebssystem identifizierbar.
Eigentlich bin ich immer an längefristigen Projekten (>6 Monate)
interessiert und laufe damit wohl automatisch in die
Scheinselbständigkeitsfalle.
Der "Arbeitgeberanteil" an der Sozialversicherung wird dann bei der
ohnehin notwendigen knappen Preiskalkulkation (FP-Projekte) zu meinen
Lasten gehen.
Also lohnt es sich in diesem Fall wohl fast, mit dem Auftraggeber ein
befristetes (Schein-)Arbeitsverhältnis abzuschließen ?
Das hätte den Vorteil, daß man dann ja auftragsschwächere Zeiten dank
Arbeitsamt überbrücken kann.
Und man ist nicht mehr selbstständig, wird also als Nebenprodukt wohl
auch noch die IHK und andere sinnlose Berufsverbände los.

Ach ja , mein Wohnort liegt in Sichtweite der französischen Grenze.
Will ich diesen rot-grünen Wahnsinn nicht mitmachen, wird also nichts
weiter überigbleiben, als meinen Wohnort 3 km in westlicher Richtung
zu verlegen.
Ist schon bedauerlich, daß 3 km so viele Probleme lösen können.

CU, Peter
"Die Spinnen - die Römer"


Heinrich Lang

unread,
Feb 27, 1999, 3:00:00 AM2/27/99
to
Wer weiß, wie lange die 3 km schützen! Außerdem - Frankreich hat auch eine

entsprechend "gefärbte" Regierung und da Schröder offensichtlich beim
österreichischen
Klima "gelernt" hat, wie man bei der "Scheinselbständigkeit"sregelung
sieht ( siehe unten) - ich wäre vorsichtig.

Wir haben uns wegen der Überbürokratisierung in Österreich firmenmäßig
nach Bayern
"abgesetzt" und schwups - ein roter "Chef" + Anhang und schon holen uns
die Blödheiten, denen wir entgehen wollten, zumindest teilweisen ein.

In Österreich gibts seit ca. 2 Jahren - der Beginn ist aufgrund
höchstgerichtlich ausgetragener Kämpfe nicht genau festlegbar - ähnliche
Schröpf-Regelungen mit
wie Angestellte versicherte Werkvertragsnehmer, ect. .
Andererseits kann man aufgrund dieser Regelungen in Österreich, wenn man
es
geschickt anstellt, um ATS 600,--/Monat (ca. DM 84,--) volle
Sozialversicherungsleistungen haben - diese Regelungen wurden wohl
getroffen
nach dem Motto "jetzt sind Krankenkasse und Pensionsversicherungen pleite,
daher alles Geld her, egal was das später an Leistungsansprüchen kostet
(das ist ja sicher nach den übernächsten Wahlen oder noch später)".

Also, ein Wechsel "über die Grenze" nach Österreich kann interessant sein,
kann aber
auch "voll ins Auge" gehen. Evtl. so "gut": Gewerbesitz in D,
"geringfügige Beschäftigung"
als Angestellter (zusätzlich) in A oder D, Wohnung in A --dann
sotialversichert in A >> Effekt siehe oben (ATS600,--).

Wenn Interesse vorhanden, kann ich einiges an Info liefern.

Beste Grüße von daheim (Niederösterreich)

Heinrich

Hans-Peter Engel schrieb:

Jens Jeremies

unread,
Feb 28, 1999, 3:00:00 AM2/28/99
to

>>Ach ja , mein Wohnort liegt in Sichtweite der französischen >>Grenze.Will ich diesen rot-grünen Wahnsinn nicht mitmachen, wird also >>nichts weiter überigbleiben, als meinen Wohnort 3 km in westlicher >>Richtung zu verlegen.

>>Ist schon bedauerlich, daß 3 km so viele Probleme lösen können.

Ich halte diese Sichtweise für etwas naiv, es sei denn du arbeitest
gleichzeitig auch nicht mehr in Deutschland. Wenn du weiter
als scheinselbständig Eingestufter in Deutschland arbeiten willst,
ohne Beiträge zur RV abzudrücken, dann wirst du den hiesigen
Terrokraten auch nachweisen müssen, dass du in Frankreich entsprechend
sozial versichert bist. Das nur zur Sozialversicherung.
Und soweit ich die Gesetzgebung verstehe, können auch die Finanzbehörden
es für bequemer halten, die
dann fällige Lohnsteuer gleich direkt von deinem Arbeitgeber
einzukassieren ( mit allen Konsequenzen; warum dann überhaupt noch
"selbständig sein ?! )
Europa ist im wesentlichen sozialistisch, und ich glaube man kann
in keinem Staat von vorneherein mit "vernünftigen" Regelungen rechnen,
sondern muss sich sehr genau über die jeweils vorliegenden
Regelungen genaustens informieren.

jj

Werner Hülsmeier

unread,
Mar 3, 1999, 3:00:00 AM3/3/99
to
Hallo,

die Wiederholung der zahlreichen Fragen,
die Hans-Peter gestellt hat, erspare ich mir,
weil auch ich keine befriedigenden Antworten
habe. Leider!

Meine Befuerchtung ist es, daß diese Fragen,
und noch viele mehr, die hiesigen Gerichte
endlos beschaeftigen werden.
Positiv:
Neue Arbeitsplätze in der Justiz. Vielleicht.
(Bitte nicht ernstnehmen!)

Negativ:
Die Prozesse werden uns allen wieder
einmal sehr viel Geld kosten!
[Groll]

Bis dann

Werner

Hans-Peter Engel

unread,
Mar 4, 1999, 3:00:00 AM3/4/99
to
On Sun, 28 Feb 1999 12:41:16 +0100, Jens Jeremies
<Jens.J...@Verein-fuer-Landschaftspflege.bayern.de> wrote:

>

>Europa ist im wesentlichen sozialistisch, und ich glaube man kann
>in keinem Staat von vorneherein mit "vernünftigen" Regelungen rechnen,
>sondern muss sich sehr genau über die jeweils vorliegenden
>Regelungen genaustens informieren.
>
>

Wenn man nur irgendwo Informationen bekommen würde !!

Ich hatte oben bereits geschrieben, daß ich seit Jahren als
Freiberufler arbeite und bisher immer an längerfristigen Aufträgen (>6
Monate) interessiert war. Bei großen Projekten konnte auch schon mal
ein Jahr daraus werden. (IT - Client/Server Projekte)
Aber wie das jetzt funktionieren soll ?

Habe ich einen Leistungsvertrag, dann schreibe ich eine normale
Rechnung + MWSt.
Bin ich als scheinselbsständig eingestuft (also abhängig beschäftigt),
dann müßte ja die Abrechnung über die Lohnsteuerkarte erfolgen.
Also keine Mehrwertsteuer.
Erfolgt eine nachträgliche Einstufung als scheinselbstständig, dann
wäre wohl die Rückerstattung der bereits berechneten Mehrwertsteuer an
den Auftraggeber durch das Finanzamt notwendig.
Da ich aber im eigenen Büro , mit eigener Technik,Fahrzeug u.s.w.
"produziere" , entstehen mir Kosten , welche ein "normaler"
Arbeitnehmer nicht hat.
Kosten entstehen mir auch in der Regel schon ehe es zu einem
Vertragsabschluß kommt. Werbung , Fahrtkosten , Telefon,
Verwaltungskosten.
Nicht jeder Kontakt führt auch zu einem Vertrag.
Mal abgesehen davon das es schwer ist solche "indirekten Kosten" zu
quantifizieren, kann ich diese Kosten dann als Werbungskosten, erhöhte
berufsbedingte Ausgaben o.ä. geltend machen ?
Die für diese Kosten angefallene Mehrwertsteuer wurde bisher über den
Gewinn verrechnet. Kann ich diese nun über "Lohn" verrechnen oder ist
das Geld auch futsch.

Wenn ich dann sozialversicherungspflichtig bin, gilt das auch für die
Arbeitslosenversicherung ?
Oder was passiert in der Zeit, zwischen zwei Projekten wo ich dann ja
wohl arbeitslos bin.
Wie hoch sind in Zeiten ohne "scheinselbstständige" Beschäftigung die
Sozialversicherungskosten.
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung, muß ich jetzt
wieder in eine gesetzliche Kasse wechseln ?
Eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist dann wohl auch nicht mehr
haltbar.

Ich kann mich nicht erinnern, daß es einer Regierung in den ersten 100
Tagen ihrer Amtszeit schon mal gelungen ist, ein derartiges Chaos in
fast allen Bereichen anzurichten.


CU, Peter

Tobias Kafurke

unread,
Mar 4, 1999, 3:00:00 AM3/4/99
to
Hallo Werner und Hans-Peter,

schaut doch einmal bei DejaNews nach. Es gab hier zu dieser
Thematik nicht nur einen Thread.

Befriedigende Antworten könnt ihr hier auch nicht erhalten,
da es immer auf die Einzelfall-Betrachutung ankommt.

Ich glaube mal nicht, daß ihr euch hier im Usenet "gläsern"
präsentieren wollt - oder?

Matthias Weingart

unread,
Mar 4, 1999, 3:00:00 AM3/4/99
to

"Werner Hülsmeier" wrote:
>
>
> Negativ:
> Die Prozesse werden uns allen wieder
> einmal sehr viel Geld kosten!
> [Groll]

Da jetzt noch ne Rechtsschutzversicherung abzuschliessen
hat wohl auch keinen Sinn - da der Tatbestand ja wohl ab
1.1.99 beginnt :-(

Matthias

Wolfgang Broeker

unread,
Mar 5, 1999, 3:00:00 AM3/5/99
to
Thomas F. Unke schrub am Thu, 4 Mar 1999 12:40:52 MET:
> Das wurde doch hier jetzt schon tausendmal durchgekaut: Auch als
> Scheinselbstaendiger bleibst Du weiterhin selbstaendig, zahlst aber
> Sozialabgaben bzw. Rentenversicherung (als arbeitnehmeraehnlicher
> Selbststaendiger).

Auch wenn ich nochmal nachkäue: Der Scheinselbständige und der
arbeitnehmerähnliche Selbständige sind zwei verschieden Dinge.

1. Beim Scheinselbständigen hat sich gegenüber der bisherigen
Rechtslage substantiell wenig verändert. Scheinselbständigkeit
gab es auch bisher schon, und wie bisher sind die Folgen volle
Sozialversicherungspflicht des Scheinselbständigen. Typisches
Leitbild scheint mir der outgesourcete Mitarbeiter zu sein, der
dieselbe Tätigkeit am gleichen Arbeitsplatz, die er früher als
Angestellter erbrachte, jetzt als "freier" Mitarbeiter erbringt.
Der Statuswechsel kommt wohl oft unter Druck des Arbeitgebers
zustande.

2. Der arbeitnehmerähnliche Selbständige, das ist eine neue Kon-
struktion, ist weiterhin kein Arbeitnehmer, sondern Freiberufler
oder Gewerbetreibender. Der Gesetzgeber verpaßt im lediglich einen
"sozialen Schutz" per Zwangsmitgliedschaft bei der gesetzlichen
Rentenversicherung. Davon gibt es Ausnahmen, etwa bei vorliegen
einer eigenen Versicherung angemessener Höhe oder bei Selbstän-
digen, die 1949 oder früher geboren sind.


Gruß - Wolfgang

--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***
*** Fri, 05 Mar 1999 07:42 +0100 ***

Werner Hülsmeier

unread,
Mar 5, 1999, 3:00:00 AM3/5/99
to

Wolfgang Broeker schrieb in Nachricht ...
[...]

>2. Der arbeitnehmerähnliche Selbständige, das ist eine neue Kon-
>struktion, ist weiterhin kein Arbeitnehmer, sondern Freiberufler
>oder Gewerbetreibender. Der Gesetzgeber verpaßt im lediglich einen
>"sozialen Schutz" per Zwangsmitgliedschaft bei der gesetzlichen
>Rentenversicherung. Davon gibt es Ausnahmen, etwa bei vorliegen
>einer eigenen Versicherung angemessener Höhe oder bei Selbstän-
>digen, die 1949 oder früher geboren sind.


Is ja alles hinlaenglich durchgekaut!

Fuer mich sind "arbeitnehmeraehnliche Selbstaendige"
wie "naturindentische Aromastoffe".
Natur oder nicht Natur? - Das ist die Frage!
Aber dazu bedarf es einer sauberen Gesetzgebung.

Edgar Warnecke

unread,
Mar 5, 1999, 3:00:00 AM3/5/99
to
Am Thu, 04 Mar 1999 23:51:07 +0100, Matthias Weingart
<matt...@boerde.de> meinte:

Hi Matthias,

es *koennte* noch Sinn machen, wenn noch niemand Deine
Selbstaendigkeit angezweifelt hat.

Probleme sehe ich allerdings darin eine Rechtsschutzversicherung zu
finden, die dieses Risiko absichert.

Gruss

Edg@r vorm Huy
__
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Zu Risiken und Nebenwirkungen


fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater !

http://www.edgarvormhuy.de
Konkrete Infos zur "Scheinselbstaendigkeit" ab Sonntag

Wolfgang Broeker

unread,
Mar 6, 1999, 3:00:00 AM3/6/99
to
Werner Hülsmeier schrub am Fri, 5 Mar 1999 12:20:38 +0100:

> Is ja alles hinlaenglich durchgekaut!

Warum wird dann hier ständig wieder Scheinselbständigkeit
mit arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit verwechselt?


> Fuer mich sind "arbeitnehmeraehnliche Selbstaendige"
> wie "naturindentische Aromastoffe".
> Natur oder nicht Natur? - Das ist die Frage!

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich :-)

Die Übergänge der Tätigkeiten vom Arbeitnehmer zum Selbstän-
digen sind fließend. Ein tingelnder Freelancer, der für eine
gewisse Zeit weitgehend in die Organisation seines Auftrag-
gebers eingebunden ist, stellt rein intuitiv nicht unbedingt
den Prototypen des selbständigen Unternehmers dar.

Gruß - Wolfgang

--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***

*** Sat, 06 Mar 1999 07:42 +0100 ***

Werner Hülsmeier

unread,
Mar 6, 1999, 3:00:00 AM3/6/99
to

Wolfgang Broeker schrieb in Nachricht ...
[...]
>Warum wird dann hier ständig wieder Scheinselbständigkeit
>mit arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit verwechselt?


Weil man lange nachdenken muss, um einen Bloedsinn mit
dieser Qualität zu verzapfen ;-))
Meiner Meinung nach waere es wesentlich sinnvoller
gewesen, die Abgrenzung zwischen selbstaendiger und
abhaengiger Taetigkeit gesetzlich genauer zu definieren,
und die Durchfuehrung der Zuordnung vorher zu planen.
Statt dessen werden mit dem neuen Gesetz zwei
Wolpertinger eingefuehrt:
1. der Selbststaendige, der dies nur scheinbar ist.
2. der Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag, der selbststaendig ist.

[...]


>Die Übergänge der Tätigkeiten vom Arbeitnehmer zum Selbstän-
>digen sind fließend. Ein tingelnder Freelancer, der für eine
>gewisse Zeit weitgehend in die Organisation seines Auftrag-
>gebers eingebunden ist, stellt rein intuitiv nicht unbedingt
>den Prototypen des selbständigen Unternehmers dar.

[...]

Tut mir leid, mir fehlt trotzdem jegliches Verstaendnis,
weil es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, gerade in solchen
Faellen, fuer Rechtssicherheit zu sorgen. Oder?????????

In anderen Bereichen funktioniert es doch auch!
Oder hat jemand schon etwas von einem Scheindiebstahl
oder einer diebstahlähnlichen Unterschlagung gehoert?

Gruss

Werner


Wolfgang Broeker

unread,
Mar 6, 1999, 3:00:00 AM3/6/99
to
Werner Hülsmeier schrub am Sat, 6 Mar 1999 12:34:07 +0100:

> Statt dessen werden mit dem neuen Gesetz zwei
> Wolpertinger eingefuehrt:
> 1. der Selbststaendige, der dies nur scheinbar ist.
> [...]

Der erste Wolpertinger ist uralt, aber ich wiederhole mich.


> Tut mir leid, mir fehlt trotzdem jegliches Verstaendnis,
> weil es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, gerade in solchen
> Faellen, fuer Rechtssicherheit zu sorgen.

Die vier bzw. zwei Kriterien sind für ein Gesetzeswerk im
Sozialrecht bemerkenswert konkret. Ich vermute mal, das
die Neuregelung bei Herrn Blüm schon nahezu fertig in der
Schublade lag und lediglich im Hinblick auf den damaligen
Koalitionspartner nicht realisiert wurde.


Gruß - Wolfgang

--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***

*** Sat, 06 Mar 1999 19:59 +0100 ***

Hans-Peter Popowski

unread,
Mar 7, 1999, 3:00:00 AM3/7/99
to

Wolfgang Broeker schrieb in Nachricht ...
[...]
Hallo Wolfgang,

>> Tut mir leid, mir fehlt trotzdem jegliches Verstaendnis,
>> weil es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, gerade in solchen
>> Faellen, fuer Rechtssicherheit zu sorgen.
>
>Die vier bzw. zwei Kriterien sind für ein Gesetzeswerk im
>Sozialrecht bemerkenswert konkret. Ich vermute mal, das
>die Neuregelung bei Herrn Blüm schon nahezu fertig in der
>Schublade lag und lediglich im Hinblick auf den damaligen
>Koalitionspartner nicht realisiert wurde.


IMHO entstand diese Regelung durch vernünftige Erwägungen zum Schutze des
Gemeinwohls.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Tobias Kafurke

unread,
Mar 7, 1999, 3:00:00 AM3/7/99
to
Hallo Wolfgang,

>Die vier bzw. zwei Kriterien sind für ein Gesetzeswerk im
>Sozialrecht bemerkenswert konkret. Ich vermute mal, das
>die Neuregelung bei Herrn Blüm schon nahezu fertig in der
>Schublade lag und lediglich im Hinblick auf den damaligen
>Koalitionspartner nicht realisiert wurde.

Nicht ganz richtig. Dieses Papier wurde schon 1996 durch die
SPD so verfaßt und eingebracht. Durch das BMA wurde dann
eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Zahlen, die durch
die SPD vorgelegt wurden, nicht stützte und somit das BMA
keinen Handlungsbedarf sah an der bisherigen Regelung etwas
zu ändern.

Wolfgang Broeker

unread,
Mar 7, 1999, 3:00:00 AM3/7/99
to
Thomas F. Unke schrub am Sat, 6 Mar 1999 21:52:36 MET:
> Wie war eigentlich die bisherige Regelung zur
> Scheinselbstaendigkeit ?

Wie jetzt in der Sache immer noch: Es werden die Gesamtumstände
der konkreten Situation gewürdigt. Dabei spielen Dinge wie
Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Organisation, wirt-
schaftliche und soziale Abhängigkeit eine Rolle. Wir hatten hier
vor längerer Zeit mal einen Thread, in dem das ausführlich dis-
kutiert wurde.

Die Neuregelung bringt zum Punkt Scheinselbständigkeit lediglich
eine Verfahrensänderung, indem sie eine widerlegbare Vermutung für
deren Vorliegen konstituiert. Beim Versuch der Widerlegung, die
allerdings dem "Delinquenten" obliegt, kommt es dann wieder wie
bisher zur Betrachtung und Bewertung der Gesamtumstände.


Gruß - Wolfgang

--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***

*** Sun, 07 Mar 1999 09:29 +0100 ***

Peter Dunkel

unread,
Mar 14, 1999, 3:00:00 AM3/14/99
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Hallo Wolfgang,

unter die Beweispflicht, kein Scheinselbständigen zu sein, fallen fast
alle EDV-Berater. Sicher können wir zumeist beweisen, daß wir keine
Scheinselbständige sind. Der arbeitnehmerähnliche Selbständige ist
eher der Handelsvertreter (der ja Vollkaufmann sein muss und eine
freie Zeiteinteilung hat), jedoch häufiger von einem "Lieferanten"
abhängig ist, die Versicherungsvertreter sind hier ein gutes Beispiel.

Mir geht die Diskussion eigentlich am ... vorbei. Ich sichere mich,
seit dem ich selbständig bin, für das Alter ab, und bin dazu (neben
langfristen Geldanlagen) auch freiwilliges "Pflicht-" Mitglied der
gesetzlichen Rentenversicherung. Aus eigener Erfahrung weiss ich
(leider), daß die Absicherung durch die BFA sehr sinnvoll sein kann.
Mein Vater war auch Selbständiger, zahlte bei der BFA ein, ich ich
bekam nach seinem Tod einige Jahre eine Halbwaisenrenten, nicht viel,
aber beim Studium sehr nützlich.

Das einzigste, was mich bisher "störte" war die Tatsache, daß ich als
Selbständiger gegenüber den Pflichtmitgliedern bei der Berufs- bzw.
Arbeitsunfähigkeit schlechter gestellte war, sprich in dem Fall hätte
ich nichts bekommen.

Nach meinem Verständnis bin ich jetzt Pflichtmitglied, müßte also auch
eine BU Leistung erhalten. Hat das schon jemand abgeklärt?

mfg Peter Dunkel

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