Ich führe (zumindest nach Einschätzung des Finanzamtes) ein Gewerbe.
In diesem Zusammenhang fallen einige Dienstfahrten an. Ich bin nicht
sicher, inwieweit ich diese gegenüber dem Finanzamt geltend machen
kann.
Einerseits gibt es Dienstfahrten (Besuche der Klienten, ca 20 km
täglich) und außerdem die Fahrten für's Pendeln (von zu Hause ins Büro
und zurück - einfache Fahrt sind 15 km)
Weil ich schon verschiedene Antworten auf diese Fragen bekommen habe,
stelle ich sie hier nun nochmals:
Kann ich die Kilometerpauschale von 30 Cent geltend machen oder darf
ich nur die Quittungen für's Tanken einreichen?
Falls ich die 30 Cent anrechnen kann, gilt das für's Pendeln und die
Dienstfahrten? Inwieweit muss ich das belegen? (ich habe Vordrucke für
"Reisekostenabrechnungen" - das Ausfüllen ist sehr zeitaufwändig -
reicht nicht auch ein Fahrtenbuch oder so?)
Nicht einfacher macht es wahrscheinlich, dass ich das Auto meiner
Freundin für diese Fahrten nutze, welches außerdem auch privat benutzt
wird.
Dann kann Dein Unternehmen dieser Freundin 30 Cent pro km für die
Dienstfahrten auszahlen und als Betriebsausgabe abziehen. Reise-
kostenabrechnung ist nötig; die Tankquittungen kann man dagegen
wegschmeißen.
Die "Fahrten zur Arbeit" sind jedoch Dein Privatvergnügen.
Gruß Matthias.
> Dann kann Dein Unternehmen dieser Freundin 30 Cent pro km für die
> Dienstfahrten auszahlen und als Betriebsausgabe abziehen. Reise-
> kostenabrechnung ist nötig; die Tankquittungen kann man dagegen
> wegschmeißen.
Hallo Matthias,
danke für den Hinweis. Dein Vorschlag klingt soweit ganz gut. Ist denn
das so wirklich denkbar, wenn ich als Selbständiger (keine weiteren
Beschäftigten) meine Freundin bezahle und eigentlich offensichtlich
ist, dass das gezahlte Geld dann wieder in die selbe private Kasse
wandert? Bleibt außerdem die Frage, wie detailliert ich die Fahrten
nachweisen muss.
Die Tankquittungen wegzuschmeißen klingt auch ganz gut, die bringen es
wirklich nicht. Die Kosten für das Fahrzeug sind doch tatsächlich
höher...
Viele Grüße,
Udo
Wie willst Du ohne Tankquittungen nachweisen, dass die Fahrten
tatsächlich stattgefunden haben? Sie sind zwar keine Buchungsbelege,
aber dennoch Reisebelege.
Gruß
Will
Wichtig ist nur, dass das Kfz deiner Freundin nicht auch gewerblich genutzt
wird, also "rein privat" ist. Grundsätzlich ist es übrigens nicht relevant,
welches Fahrzeug du nutzt, es kann auch das von einem wildfremden Menschen
sein (nur wird der dir sein Auto halt nicht geben :-) )
r.
"Stollentroll" <ud...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1175112286.6...@l77g2000hsb.googlegroups.com...
Danke, Roland!
RolandSB schrieb: