Gruss
Marc
Meine Frage: Wenn congstar das so in seine AGB schreibt, warum willst
du dann trotzdem mit aller Macht diese Bedingungen nicht anerkennen?
Sind die Dollarzeichen so gro�?
Dirk
Marc Bauer <ma...@nurfuerspam.de> wrote:
>congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
>ist
>verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
>abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
>Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
>ungültig
>zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
>nicht.
§ 368 BGB gilt auch für Privatpersonen.
Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
das Ansetzen als Betriebskosten.
>Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
>von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
>wie
>schon bei Erwerb der Congstar-Karte?
Bei Congstar Prepaid bekommst Du gar nichts. Congstar Postpaid stellt
iirc PDF-Rechnungen aus.
Grüße
Marc
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Sprich, das ist dann halt keine sofort ziehbare Vorsteuer, sondern
Betriebskosten? Oder kann man nur den Nettobetrag als Betriebskosten
geltend machen?