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congstar nimmt nur Privatpersonen ohne gewerbliche Zwecke

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Marc Bauer

unread,
Dec 8, 2009, 6:35:40 PM12/8/09
to
Hallo,
congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
ist
verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
ungültig
zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
nicht.
Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
wie
schon bei Erwerb der Congstar-Karte? Hat jmd hier schon Erfahrung
damit?
- Weiss jmd ob das FA "mit Freude" die Congstar-Rechnung ABerkennt (!)
weil diese wissen, dass jede Congstar-Rechnung eine PDF-Rechnung
gewesen
sein muss WEIL eben congstar ja NUR PDF-Rechnungen ausstellt, siehe
AGB
von Congstar.

Gruss
Marc

Dirk Ruth

unread,
Dec 8, 2009, 7:07:48 PM12/8/09
to
Marc Bauerschrieb:

"
>Hallo,
>congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
>ist
>verst�ndlich: Gesch�ftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
>abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
>Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
>ung�ltig
>zur�ckgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
>nicht.
>Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei �berweisung
>von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
>wie
>schon bei Erwerb der Congstar-Karte? Hat jmd hier schon Erfahrung
>damit?

Meine Frage: Wenn congstar das so in seine AGB schreibt, warum willst
du dann trotzdem mit aller Macht diese Bedingungen nicht anerkennen?
Sind die Dollarzeichen so gro�?

Dirk

Marc Haber

unread,
Dec 9, 2009, 3:58:05 AM12/9/09
to
Dein Artikel ist extrem schlecht lesbar, seit wann produziert Knode
denn so einen Bockmist?

Marc Bauer <ma...@nurfuerspam.de> wrote:
>congstar (D1) gibt laut AGB nur Karten an Privatpersonen. Der Grund
>ist
>verständlich: Geschäftsleute sollen nicht zu dem Billigableger von D1
>abwandern. Ein weiterer Grund: gewerblich arbeitende Kunden haben
>Anspruch auf eine Papier-Rechnung (PDF-Rechnung kann vom FA als
>ungültig
>zurückgewiesen werden), das kostet Congstar Geld, das wollen die
>nicht.

§ 368 BGB gilt auch für Privatpersonen.

Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
das Ansetzen als Betriebskosten.

>Meine Frage: wenn ich doch Congstar nehme, erhalte ich bei Überweisung
>von 15 Eur vom Bankkonto eine Rechnung auf meinen Namen zum download
>wie
>schon bei Erwerb der Congstar-Karte?

Bei Congstar Prepaid bekommst Du gar nichts. Congstar Postpaid stellt
iirc PDF-Rechnungen aus.

Grüße
Marc

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Marc Haber

unread,
Dec 9, 2009, 10:49:56 AM12/9/09
to
Michael Holzt <sp...@fqdn.org> wrote:

>Marc Haber wrote:
>> Und - so weit ich weiß - kann das Finanzamt eine nicht signierte
>> elektronische Rechnung für den Vorsteuerabzug ablehnen, aber nicht für
>> das Ansetzen als Betriebskosten.
>
>Korrekt.

Sprich, das ist dann halt keine sofort ziehbare Vorsteuer, sondern
Betriebskosten? Oder kann man nur den Nettobetrag als Betriebskosten
geltend machen?

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