Matthias Hanft schrieb am 01.12.2019 um 18:56:
> Helge Adler schrieb:
>>
>> ELSTER wurde uebrigens nicht genutzt.
>
> Hat sie dafür tatsächlich eine Sondergenehmigung wegen Härtefall
> gekriegt? Ohne ist ELSTER nämlich vorgeschrieben.
Ja, einfach einst auf Vordruck eingereicht, das galt gleichezeitig
ohne weiteres als Antrag auf diese "Sondergenehmigung".
Ist wohl auch altersabhaengig, alten Leuten will man nicht mehr
zumuten, auf Computer umzusteigen.
Das Eintippen in eine Buchhaltungssoftware hat jetzt das Enkelchen
uebernommen.
>> Das Nachreichen von vier korrigierten USt-Voranmeldungen liegt nahe +
>> schriftliche Erklaerung ueber das Zustandekommens der Differenz - dem
>> Sachverhalt entsprechend.
>> Was meinen die Auskenner? Reicht das dem FA aus?
>
> Im Prinzip ja, aber wenns zeitlich gerade passt, würde es auch
> genügen, einfach die Jahres-USt-Erklärung abzugeben. Da werden
> die Vorauszahlungen ja eh damit verrechnet, und ein Guthaben
> wird prompt erstattet. 400 € geht vielleicht sogar gerade noch
> ohne großes Erläuterungsgedöns durch.
>
> Gruß Matthias.
Dann wuerde in dem Fall jetzt erstmal die Jahreserklaerung
eingereicht, evtl. mit Angebot des Nachreichens der berichtigten
USt-Voranmeldungen.
Danke zunaechst fuer dein Interesse, Matthias!