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Umgang mit Finanzamt - korrigierte Umsatzsteuer-Erklärung

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Helge Adler

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Dec 1, 2019, 12:00:53 PM12/1/19
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Hallo allerseits!

Auskenner zu Kleinklein-Problemen gefordert! :-)

Durch manuelles Aufschreiben und Berechenen (Papier, Kuli,
Taschenrechner) der Ausgaben/Umsaetze und der vierteljaehrlich
eingereichten USt-Voranmeldungen im Wirtschaftsjahr kam insgesamt ein
Fehlbetrag von rund 400 Euro zustande.

Also: Die Steuerpflichtige bezahlte insgesamt 400,- ZUVIEL U-Steuer an
das Finanzamt! Richtig gerechnet waere also weniger USt zu bezahlen
gewesen.

Der Fehler fiel erst auf, als am Jahresende saemtliche manuell
erfassten Zahlen nochmals in ein Buchhaltungsprogramm eingegeben
wurden. Das rechnete dann natuerlich richtig.

ELSTER wurde uebrigens nicht genutzt.

Das Nachreichen von vier korrigierten USt-Voranmeldungen liegt nahe +
schriftliche Erklaerung ueber das Zustandekommens der Differenz - dem
Sachverhalt entsprechend.

Was meinen die Auskenner? Reicht das dem FA aus?

Meine Bekannte ist eine aeltere Freelancerin, kleiner Laden, kleine
Umsaetze. Nicht mehr besonders helle. Ich helfe ihr.

Danke fuer ein paar Rueckmeldungen und Tipps!

Matthias Hanft

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Dec 1, 2019, 12:56:51 PM12/1/19
to
Helge Adler schrieb:
>
> ELSTER wurde uebrigens nicht genutzt.

Hat sie dafür tatsächlich eine Sondergenehmigung wegen Härtefall
gekriegt? Ohne ist ELSTER nämlich vorgeschrieben.

> Das Nachreichen von vier korrigierten USt-Voranmeldungen liegt nahe +
> schriftliche Erklaerung ueber das Zustandekommens der Differenz - dem
> Sachverhalt entsprechend.
> Was meinen die Auskenner? Reicht das dem FA aus?

Im Prinzip ja, aber wenns zeitlich gerade passt, würde es auch
genügen, einfach die Jahres-USt-Erklärung abzugeben. Da werden
die Vorauszahlungen ja eh damit verrechnet, und ein Guthaben
wird prompt erstattet. 400 € geht vielleicht sogar gerade noch
ohne großes Erläuterungsgedöns durch.

Gruß Matthias.

Helge Adler

unread,
Dec 1, 2019, 7:27:45 PM12/1/19
to
Matthias Hanft schrieb am 01.12.2019 um 18:56:
> Helge Adler schrieb:
>>
>> ELSTER wurde uebrigens nicht genutzt.
>
> Hat sie dafür tatsächlich eine Sondergenehmigung wegen Härtefall
> gekriegt? Ohne ist ELSTER nämlich vorgeschrieben.

Ja, einfach einst auf Vordruck eingereicht, das galt gleichezeitig
ohne weiteres als Antrag auf diese "Sondergenehmigung".

Ist wohl auch altersabhaengig, alten Leuten will man nicht mehr
zumuten, auf Computer umzusteigen.

Das Eintippen in eine Buchhaltungssoftware hat jetzt das Enkelchen
uebernommen.


>> Das Nachreichen von vier korrigierten USt-Voranmeldungen liegt nahe +
>> schriftliche Erklaerung ueber das Zustandekommens der Differenz - dem
>> Sachverhalt entsprechend.
>> Was meinen die Auskenner? Reicht das dem FA aus?
>
> Im Prinzip ja, aber wenns zeitlich gerade passt, würde es auch
> genügen, einfach die Jahres-USt-Erklärung abzugeben. Da werden
> die Vorauszahlungen ja eh damit verrechnet, und ein Guthaben
> wird prompt erstattet. 400 € geht vielleicht sogar gerade noch
> ohne großes Erläuterungsgedöns durch.
>
> Gruß Matthias.


Dann wuerde in dem Fall jetzt erstmal die Jahreserklaerung
eingereicht, evtl. mit Angebot des Nachreichens der berichtigten
USt-Voranmeldungen.

Danke zunaechst fuer dein Interesse, Matthias!

Matthias Hanft

unread,
Dec 2, 2019, 3:31:15 AM12/2/19
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Helge Adler schrieb:
>
> Dann wuerde in dem Fall jetzt erstmal die Jahreserklaerung
> eingereicht, evtl. mit Angebot des Nachreichens der berichtigten
> USt-Voranmeldungen.

Nach dem Einreichen der Jahres-USt-Erklärung ist eine rückwirkende
Korrektur der Voranmeldungen in keinem Fall nötig. Es kann ledig-
lich passieren, dass das Finanzamt einen netten Brief schickt à
la "bitte erläutern Sie die Differenz zwischen Voranmeldungen und
Erklärung". Dann macht man das halt. In vorauseilendem Gehorsam
würde ich das aber nicht machen - die Finanzbeamten sind froh um
jedes Papier, das sie *nicht* bearbeiten müssen.

Gruß Matthias.

Helge Adler

unread,
Dec 4, 2019, 9:18:57 PM12/4/19
to
DAS istn Tipp, Matthias, dankeschoen!

So wird's gemacht, sage meiner Bekannten Bescheid.

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