Hallo Koni,
eigentlich ein debs-Problem und hat mit Urteilen nix zu tun.
> durch eine blöde Situation wurde versehentlich im März 2000 eine
> Rechnung von uns (GmbH) doppelt an einen Lieferanten bezahlt.
> Da zu dem Zeitpunkt einige andere offene Rechnungen von uns nicht
> bezahlt waren (teilweise Streitfälle), hat der Lieferant einfach
> abgewartet.
>
> Nun hat uns im März 2001 dieser Lieferant eine Gutschrift zugesandt
> und zugleich auch das Geld überwiesen.
>
>
> Wie ist dieser Sachverhalt UST-rechtlich zu bewerten und kaufmännisch
> zu behandeln bzw zu buchen.
>
> -Aufwand minus?
> -Ertrag?
>
> -VST minus?
> -UST?
Was ist eine Gutschrift?
Welche Kontonummern nach SKR 03 kommen für folgende Sachverhalte in
Frage:
[ ] Preisnachlass
[ ] Skonti
[ ] Boni
[ ] Rabbatte
[ ] Rechnungsberichtigung
[ ] Rücksendung der Ware
Auswahl:
1400
3400
3720
3735
3760
3770
8400
Zu beachten ist aber dabei, was zu dem jeweiligen Sachverhalt vorher
gebucht wurde (Forderung oder Erlös).
fup nach debs
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter