auf den Seiten des Bundesmininisterium für Finanzen kann man ja
verschiedene AfA-Tabellen runterladen. Die AfA-Tabelle AV hat dort den
letzten Stand vom 28.04.2003. Ist das die Aktuelle? Wenn nicht, wo finde
ich eine Neuere?
Bisher habe ich immer nur PCs/Notebooks und deren Zubehör abgeschrieben,
zuletzt über 3 Jahre, was sich mit der AfA-Tabelle ja auch deckt.
Wie sieht das mit Software aus? Vielleicht habe ich es überlesen, aber
dazu stand nichts in der Tabelle. 3 Jahre (habe ich bisher so gemacht)?
Nun habe ich mir vor kurzem ein neues Handy für meine freiberufliche
Tätigkeit gekauft; laut AfA-Tabelle müßte ich das über 5 Jahre
abschreiben (6.13.2.2 Mobilfunkendgeräte). Ist das korrekt? Da im März
gekauft, also Abschreibung für dieses Jahr 10/12 von 1/5, also 1/6,
richtig? 5 Jahre finde ich ja reichlich lange, aber wen interessiert das
schon...
Vor ein paar Tagen habe ich mich nun endlich durchgerungen, endlich
einen guten, ergonomischen Büroarbeitsstuhl zu kaufen, der natürlich
mehr als GWG gekostet hat. Den müßte ich laut dieser Tabelle über *13
Jahre* abschreiben (6.15 Büromöbel). Wer nutzt denn seinen Bürostuhl so
lange? Gibt es hier auch andere, rechtlich einwandfreie Möglichkeiten,
wie ich den Stuhl, der netto nur ein paar Euro über GWG liegt, über
einen kürzeren Zeitraum abschreiben kann oder sind mir da schlicht die
Hände gebunden?
Bin für jeden Tipp dankbar. Und auch über Korrekturen, Bestätigungen etc.
Gruß
Carmen Smolne
Hallo Carmen,
>Gibt es hier auch andere, rechtlich einwandfreie Möglichkeiten,
>wie ich den Stuhl, der netto nur ein paar Euro über GWG liegt,
>über einen kürzeren Zeitraum abschreiben kann oder sind mir
>da schlicht die Hände gebunden?
Die AfA-Tabelle ist kein Gesetz, sondern definiert die aus Sicht der
Finanzämter "üblichen" Nutzungsdauern. Du hast aber jederzeit die
Möglichkeit, eine andere Nutzungsdauer anzusetzen. Wenn du das Finanzamt
davon überzeugen kannst, dass deine Zahl realistisch ist, wird es sie
akzeptieren.
Aber nur dann. Da musst du dir halt ein bisschen Überzeugungsarbeit machen.
Und Umstände darlegen können, die vom Standard abweichen.
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
wo...@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Aha. Wenn ich also z.B. mein FA davon überzeuge, daß bei einem Teil
meiner verwendeten Software jedes Jahr ein Update rauskommt, das ich
unbedingt verwenden muß (und rein lizenzrechtlich die Orginalversion
dann ja nicht mehr weiterverwendet werden darf), dann sollte ich diese
Software komplett im ersten Jahr abschreiben dürfen (oder eben in dem
Jahr, in dem das Update rauskommt). Logisch betrachtet, macht das auch
Sinn, aber zu diesem Punkt hatte ich in der Vergangenheit schon mehrere
unfruchtbare Diskussionen mit meinem FA-Mitarbeiter. Seiner Meinung nach
schreibt die AfA-Tabelle eine Abschreibung über x Jahre vor, und da
müsse man sich dran halten. Für ihn ist sie wohl doch Gesetz. Steht das
irgendwo, dass die Tabelle kein Gesetz ist sondern nur eine Liste der
'üblichen' Nutzungsdauern? Dann hätte ich ein bißchen
Argumentationshilfe (auch bezüglich des genannten Stuhls...).
Danke für deine Hilfe.
Gruß
Carmen
> Seiner Meinung nach
> schreibt die AfA-Tabelle eine Abschreibung über x Jahre vor, und da
> müsse man sich dran halten. Für ihn ist sie wohl doch Gesetz. Steht das
> irgendwo, dass die Tabelle kein Gesetz ist sondern nur eine Liste der
> 'üblichen' Nutzungsdauern? Dann hätte ich ein bißchen
> Argumentationshilfe (auch bezüglich des genannten Stuhls...).
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=1369
Gruss
Peter
--
"Schon die Mathematik lehrt uns, das man Nullen nicht uebersehen darf." (Gabriel Laub)
Carmen Smolne schrieb:
> Hi,
>
> auf den Seiten des Bundesmininisterium für Finanzen kann man ja
> verschiedene AfA-Tabellen runterladen. Die AfA-Tabelle AV hat dort den
> letzten Stand vom 28.04.2003. Ist das die Aktuelle? Wenn nicht, wo finde
> ich eine Neuere?
>
> Bisher habe ich immer nur PCs/Notebooks und deren Zubehör abgeschrieben,
> zuletzt über 3 Jahre, was sich mit der AfA-Tabelle ja auch deckt.
>
> Wie sieht das mit Software aus? Vielleicht habe ich es überlesen, aber
> dazu stand nichts in der Tabelle. 3 Jahre (habe ich bisher so gemacht)?
>
Bei Software kommt es darauf an ob diese unabhängig nutzbar ist... oder
so ähnlich. genau weiss ich das leider auch nicht mehr. Ein
Betriebssystem z.B. wird mit dem PC zusammen abgeschrieben.
> Nun habe ich mir vor kurzem ein neues Handy für meine freiberufliche
> Tätigkeit gekauft; laut AfA-Tabelle müßte ich das über 5 Jahre
> abschreiben (6.13.2.2 Mobilfunkendgeräte). Ist das korrekt?
Ja, es sei denn du kannst dem FA glaubhaft machen, das du das Gerät
nicht 5 Jahre nutzen kannst
Da im März
> gekauft, also Abschreibung für dieses Jahr 10/12 von 1/5, also 1/6,
> richtig? 5 Jahre finde ich ja reichlich lange, aber wen interessiert das
> schon...
>
Wie gesagt, wenn du dem FA glaubhaft machen kannst, das du schon nach 3
Jahren ein neues brauchst, dann kannst du auch 3 Jahre abschreiben.
Nur mal so ne Frage: Was hast du denn für eine Handy gekauft teurer ist
als ein GWG? Mit oder ohne Vertrag?
> Vor ein paar Tagen habe ich mich nun endlich durchgerungen, endlich
> einen guten, ergonomischen Büroarbeitsstuhl zu kaufen, der natürlich
> mehr als GWG gekostet hat. Den müßte ich laut dieser Tabelle über *13
> Jahre* abschreiben (6.15 Büromöbel). Wer nutzt denn seinen Bürostuhl so
> lange? Gibt es hier auch andere, rechtlich einwandfreie Möglichkeiten,
> wie ich den Stuhl, der netto nur ein paar Euro über GWG liegt, über
> einen kürzeren Zeitraum abschreiben kann oder sind mir da schlicht die
> Hände gebunden?
>
Wie gesagt, mach den FA dglaubhaft, das du ihn nicht 13 Jahre nutzen kannst.
Wenn dein Bürostuhl nur etwas mehr als ein GWG gekostet hat, dann dürfte
es doch relativ wenig ausmachen, wenn nur geringe Beträge abgeschrieben
werden, oder? Du hast den Stuhl halt nur 13 Jahre im Anlagenspiegel, was
aber bei einer PC Buchhaltung auch kein Problem sein sollte.
Du bist nicht zwangsläufig an die Afa Tabellen gebunden.
Ein Nokia 6230 ohne Vertrag, weil ich bereits einen Vertrag hatte, der
noch ein Jahr läuft und das Handy, das ich mit dem Vertrag erhalten
habe, hier im Grenzgebiet zu Frankreich einen schwachen Empfang hatte.
Außerdem brauche ich oft HSCSD und GPRS, und bei HSCSD hat mein altes
Handy (ein Nokia 6100) leider sehr gezickt und sich oft nur mit 19.2
verbunden, manchmal auch nur mit 9.6, obwohl ein noch älteres privates
Nokia 6210 am gleichen Standort mit der gleichen SIM-Karte deutlich mehr
schaffte. Da das 6210 aber nur noch durch ein Klebeband zusammengehalten
wird und der Akku schwächelt, war ein neues datentaugliches
Geschäftshandy einfach notwendig. Bluetooth sollte es haben, um sich
etwas komfortabler mit meinem T3 zu verbinden, und Infrarot, um mit
meinem Notebook online gehen zu können (solange ich dafür kein
Bluetooth-Modul habe). Den anderen Schnickschnack, sprich Kamera,
MP3-Player, Radio etc. nutze ich nicht (finde ich auch absolut
überflüssig in einem Handy), aber zu diesem Zeitpunkt gab es kein
anderes Business-Handy, das auf mein Anforderungsprofil gepaßt hätte.
Das 6230 kam zu diesem Zeitpunkt gerade erst raus und war wohl deshalb
etwas teuer...ich vermute mal, inzwischen wird es weniger als GWG kosten.
Wenn ein Handy üblicherweise über 5 Jahre abgeschrieben wird, ist das
für ein Handy, mit dem im Wesentlichen nur telefoniert, durchaus
angemessen. Im Datenbereich ändert sich allerdings so viel, man denke
nur an UMTS, da ist eine kürzere Nutzungsdauer IMHO sinnvoller. Da UMTS
zur Zeit nicht flächendeckend zur Verfügung steht, wollte ich kein UMTS
Handy kaufen, aber wie die Situation in 2 bis 3 Jahren aussieht, weiß
man ja heute noch nicht. Dann könnte ein neueres Handy vielleicht wieder
Sinn machen. Natürlich könnte man auch stattdessen ein möglichst
einfaches Handy kaufen und eine zusätzliche Karte fürs Notebook. Aber
dann paßt das ganze wieder nicht zum PDA. Alles in allem sind die Kosten
vielleicht die gleichen, aber der Nutzen ist in dieser Kombination für
mich größer.
Gruß
Carmen
>>Steht das
>>irgendwo, dass die Tabelle kein Gesetz ist sondern nur eine Liste der
>>'üblichen' Nutzungsdauern? Dann hätte ich ein bißchen
>>Argumentationshilfe (auch bezüglich des genannten Stuhls...).
>
> http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=1369
Danke, Peter! Genau sowas habe ich gesucht. Damit kann ich sicher im
Hinblick auf die Abschreibung von Software (z.B. Compiler) beim
Finanzamt besser argumentieren.
Gruß
Carmen
>Seiner Meinung nach schreibt die AfA-Tabelle eine
>Abschreibung über x Jahre vor, und da müsse man sich dran
>halten.
Das ist falsch: Software findet man in überhaupt keiner AfA-Tabelle. Das
soll dir der Finanzbeamte doch mal zeigen, wo er das gefunden hat.
Für Software gilt: Trivialsoftware (die ist definiert als Software mit einen
Preis von maximal 410 Euro plus MwSt.) kann immer gleich im Jahr des Kaufs
voll abgesetzt werden. Bei teurerer Software hängt es von den konkreten
Umständen ab.
Hallo Carmen,
> >>Gibt es hier auch andere, rechtlich einwandfreie Möglichkeiten,
> >>wie ich den Stuhl, der netto nur ein paar Euro über GWG liegt,
> >>über einen kürzeren Zeitraum abschreiben kann oder sind mir
> >>da schlicht die Hände gebunden?
> > Die AfA-Tabelle ist kein Gesetz, sondern definiert die aus Sicht der
> > Finanzämter "üblichen" Nutzungsdauern. Du hast aber jederzeit die
> > Möglichkeit, eine andere Nutzungsdauer anzusetzen.
> Aha. Wenn ich also z.B. mein FA davon überzeuge, daß bei einem Teil
> meiner verwendeten Software jedes Jahr ein Update rauskommt, das ich
> unbedingt verwenden muß (und rein lizenzrechtlich die Orginalversion
> dann ja nicht mehr weiterverwendet werden darf), dann sollte ich diese
> Software komplett im ersten Jahr abschreiben dürfen (oder eben in dem
> Jahr, in dem das Update rauskommt). Logisch betrachtet, macht das auch
> Sinn, aber zu diesem Punkt hatte ich in der Vergangenheit schon mehrere
> unfruchtbare Diskussionen mit meinem FA-Mitarbeiter. Seiner Meinung nach
> schreibt die AfA-Tabelle eine Abschreibung über x Jahre vor, und da
> müsse man sich dran halten. Für ihn ist sie wohl doch Gesetz. Steht das
> irgendwo, dass die Tabelle kein Gesetz ist sondern nur eine Liste der
> 'üblichen' Nutzungsdauern? Dann hätte ich ein bißchen
> Argumentationshilfe (auch bezüglich des genannten Stuhls...).
die Afa-Tabelle ist eine Vorgabe der Finanzverwaltung, die üblicherweise so
von den Sachbearbeitern auch angesetzzt wird, sollte der Stpfl. eine andere
"betriebsgewöhnliche" Nutzungsdauer annehmen wollen, so muss er dies
begründen.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird bei Erwerb von 3Software4 als
besonderes WG auf regelmäßig drei Jahre geschätzt (E. Schmidt, a. a. O.).
Degressive 3AfA4 nach § 7 Abs. 2 EStG sind nicht zulässig, da immaterielle
WG nicht zu den körperlichen WG gehören und nur für diese die Einteilung in
bewegliche und unbewegliche WG in Betracht kommt (BFH v. 22. 5. 1979, BStBl
II S. 634). Das gleiche gilt für Sonderabschreibungen und erhöhte
Absetzungen (sowie für InvZ), die nur für bewegliche und für unbewegliche WG
gewährt werden. Wird ein noch nicht voll abgeschriebenes Programm durch ein
Update ersetzt, so ist der Restbuchwert des alten Programms abzuschreiben.
Der Erwerb des Updates stellt sich als Anschaffung eines neuen WG dar.
Etwas anderes ist es, wenn der PC und die Software im "Bundle" (Bundling)
erworben wird, dann wird es nicht als eigenständiges WG abgeschrieben
sondern mit dem PC zusammen (Anschaffungskosten).
Aber das Thema Software ist schon ein Thema für sich.
Man sollte unterscheiden, ob die Software
- ein besonderes WG ist,
- zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört,
- ein materielles oder immaterielles WG ist,
- ein abnutzbares oder nicht abnutzbares WG ist,
- von einem Dritten entgeltlich erworben oder selbst hergestellt worden ist,
natürlich mit den jeweils sich daraus ergebenden Konsequenzen. ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> Danke, Peter! Genau sowas habe ich gesucht. Damit kann ich sicher im
> Hinblick auf die Abschreibung von Software (z.B. Compiler) beim
> Finanzamt besser argumentieren.
Diesen Artikel habe ich noch gefunden:
http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?steu62.htm
Gruss
Peter
--
"Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen,
sondern mit den Augen die Tuer zu finden." (Walter von Siemens)
[Abschreiung von Software]
> Aber das Thema Software ist schon ein Thema für sich.
> Man sollte unterscheiden, ob die Software
> - ein besonderes WG ist,
> - zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört,
> - ein materielles oder immaterielles WG ist,
> - ein abnutzbares oder nicht abnutzbares WG ist,
> - von einem Dritten entgeltlich erworben oder selbst hergestellt worden ist,
> natürlich mit den jeweils sich daraus ergebenden Konsequenzen. ;-))
Vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen zu diesem Thema. Kein
Wunder, dass auch die Finanzamt-Mitarbeiter hier Fehler machen.
Aber jetzt bin ich beim nächsten Software-Update gewappnet.
Gruß
Carmen
> Diesen Artikel habe ich noch gefunden:
>
> http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?steu62.htm
Super. Meiner nächsten Steuererklärung werde ich diese Seite in
ausgedruckter Form anhängen. Mal sehen, was das Finanzamt dazu sagt ;-)
Gruß
Carmen