man nehme einen Zettel und schreibe das Wort Rechnung darauf
Peter
>man nehme einen Zettel und schreibe das Wort Rechnung darauf
... lasse den Satz mit der MwSt weg und denke an ein konkretes Zahlungsdatum
(nicht innerhalb xy) und was es sonst noch so zu beachten gibt ...
- Uli -
> ... lasse den Satz mit der MwSt weg und denke an ein konkretes
Zahlungsdatum
> (nicht innerhalb xy) und was es sonst noch so zu beachten gibt ...
prima.
also kann ich rechnungen schreiben wie ich lutig bin und das alles ohne
gewerbe.
wie führe ich die dann am jahresende bei der steuererklärung ab ??
stop - hier setzen das EStG und die GewO Grenzen. Je nachdem was du
vorhast kann daraus durchaus ein Gewerbe werden. Es dürfte schwierig
zu erklären warum man als "Privatmann" 300 Rechner im Jahr verkauft
hat (mal als Beispiel).
Vielleicht teilst Du mal mit, was du eigentlich vorhast.
Gruß
Tobias
--
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wie jede andere Forderung/EInnahme: aufführen
Peter
> Vielleicht teilst Du mal mit, was du eigentlich vorhast.
ich möchte halt aushilfsweise messestände aufbauen und muß dann halt nacher
rechnungen schreiben.
das ganze bewegt sich vielleicht bei 2 rechnungen im monat. geht das ohne
gewerbe ?
nun das wären 24 pro Jahr. Doch lassen wir es mal dahingestellt, da
Dir diese Frage das FA besser beantworten kann als ich.
Aber: Für wen baust du auf? Für ein und dasselbe Messebauunternehmen?
Wenn ja, so solltest Du die Sache mit der Scheinselbständigkeit
prüfen. Es wäre durchaus möglich, dass das eine geringfügige
Beschäftigung sein könnte, wenn die Voraussetzungen (z.B. DM 630
Basis) vorliegen.
Ausserdem: Was ist mit Deinem Versicherungsschutz - da kann ja immer
mal was passieren.
Anmerkung:
Manchmal ists doch besser mal nachzufragen, als einfach zu sagen, dass
er Rechnungen schreiben kann. :-)
Hallo Thorsten,
> > Vielleicht teilst Du mal mit, was du eigentlich vorhast.
> ich möchte halt aushilfsweise messestände aufbauen und muß dann halt
> nacher rechnungen schreiben.
> das ganze bewegt sich vielleicht bei 2 rechnungen im monat. geht das ohne
> gewerbe ?
für das Finanzamt reicht _eine_ Rechnung/Handlung, wenn die
_Wiederholungsabsicht_ besteht, dann sind es Einnahmen aus gewerblicher
Tätigkeit; der Rückschluss Richtung Gewerbeamt wäre somit gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>ich möchte halt aushilfsweise messestände aufbauen und muß dann halt nacher
>rechnungen schreiben.
>das ganze bewegt sich vielleicht bei 2 rechnungen im monat. geht das ohne
>gewerbe ?
Das geht nicht, ohne dass du ein Gewerbe anmeldest, weil es de facto
ein Gewerbe ist, dem du da nachgehst. Warum willst du das denn nicht
tun, ist doch überhaupt kein Aufwand! Anruf bei der Kreisverwaltung,
die schicken dir ein Formular, ausfüllen, zurückschicken, fertig.
Viel Erfolg,
Thomas
>Warum willst du das denn nicht
>tun, ist doch überhaupt kein Aufwand!
Thomas,
hehe, die Anmeldung nicht, aber die Buchhaltung schon, die dann
erforderlich wird.
Hans-Georg
_______________
No mail please.
>>tun, ist doch überhaupt kein Aufwand!
>hehe, die Anmeldung nicht, aber die Buchhaltung schon, die dann
>erforderlich wird.
Ich vergaß :) "Eine gute Buchführung ist die Seele des Geschäfts"
Gruß,
Thomas
Christian
Christian,
wenn man's einmal kann und tut, dann ist es nicht so schwer,
aber bis man dort ist, muss man Software installieren! Das ist
das, wovon immer der Computer kaputt geht <grins>.
>Warum willst du das denn nicht tun, ist doch überhaupt kein Aufwand! Anruf
bei der >Kreisverwaltung, die schicken dir ein Formular, ausfüllen,
zurückschicken, fertig.
ganz einfach. weil dadurch auch wieder andere kosten entstehen
(kreihandwerkerschaft, berufsgenossenschaft usw.)
tom