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Dozent=Scheinselbständig?

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Thomas

unread,
Feb 23, 2002, 6:32:10 AM2/23/02
to
Thomas aus Berlin
Ich war bis 31.12.01 selbst. in der Baubranche, die BfA bescheinigte mir
dafür die Befreiung von der RVPflicht..
Seit01.01.02 habe ich eine Tätigkeit als Aus- u. Weiterbildungasfirma beim
GewA angemeldet. Ich bin auch jetzt noch für versch. Unternehmen u. auch
private Auftraggeber tätig, habe aber keine Angestellten.
Muß ich bei der BfA meine Befreiung von der RVPflicht neu beantragen u.
besteht dann überhaupt die Aussicht auf erfolg.
Ich freue mich über jede anwort die mir helfen kann u. bedanke mich im
Voraus bei allen Helfern.

Gruh...@gmx.de

Erwin Denzler

unread,
Feb 23, 2002, 7:22:57 AM2/23/02
to

Thomas schrieb:


>
> Seit01.01.02 habe ich eine Tätigkeit als Aus- u. Weiterbildungasfirma beim
> GewA angemeldet.

Unterrichten ist eigentlich ein freier Beruf, kein Gewerbe.

> Ich bin auch jetzt noch für versch. Unternehmen u. auch
> private Auftraggeber tätig, habe aber keine Angestellten.
> Muß ich bei der BfA meine Befreiung von der RVPflicht neu beantragen u.
> besteht dann überhaupt die Aussicht auf erfolg.

Eher nicht, weil die RV-Befreiung zwar für arbeitnehmerähnliche
Selbständige möglich ist, aber nicht für selbständige Lehrer. Da es aber
in der RV immer sehr auf den Einzelfall ankommt: bei der BfA beraten
lassen.

E.D.

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