Thomas schrieb:
>
> Seit01.01.02 habe ich eine Tätigkeit als Aus- u. Weiterbildungasfirma beim
> GewA angemeldet.
Unterrichten ist eigentlich ein freier Beruf, kein Gewerbe.
> Ich bin auch jetzt noch für versch. Unternehmen u. auch
> private Auftraggeber tätig, habe aber keine Angestellten.
> Muß ich bei der BfA meine Befreiung von der RVPflicht neu beantragen u.
> besteht dann überhaupt die Aussicht auf erfolg.
Eher nicht, weil die RV-Befreiung zwar für arbeitnehmerähnliche
Selbständige möglich ist, aber nicht für selbständige Lehrer. Da es aber
in der RV immer sehr auf den Einzelfall ankommt: bei der BfA beraten
lassen.
E.D.