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GS-Buchhalter, EB-Wert eines Debitorenkontos veraendern

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Marc Haber

unread,
Dec 13, 2014, 9:38:03 AM12/13/14
to
Hallo,

dieser Artikel wird sehr wahrscheinlich nur Matthias und mich
interessieren ;-)

ich verwende den GS Buchhalter (Fibu, Ist-Versteuerung, SKR 04) zur
Zuarbeit für meinen Steuerberater. Dabei ist das System meines
Steuerberaters die Wahrheit[tm], und ich versuche, meine Zahlen im
GS-Buchhalter so weit mit denen meines Steuerberaters zu
synchronisieren, dass ich im GS-Buchhalter valide Zahlen für das
jeweils aktuelle Geschäftsjahr habe und mir somit eigene Auswertungen
ziehen kann.

Beim Jahresabschluss 2012 sind im GS-Buchhalter Dinge passiert, die
ich nicht unbedingt nachvollziehen kann. Da mein Steuerberater sehr
DATEV-zentriert arbeitet, kann er mir zwar detailliert sagen, was er
in der DATEV-Software machen muss, aber nicht, wie ich das im
GS-Buchhalter nachziehe.

Die aktuelle Aufgabe ist, die EB-Werte im GS-Buchhalter so zu
korrigieren, dass sie sich mit den Beständen in der DATEV-Software
meines Steuerberaters decken.

So ist bei mir beispielsweise das Debitorenkonto 11801 wie folgt
bebucht:

01.01.2013 EB-Wert Saldovortrag 9008 0,00 3570,00
01.01.2013 EB-Wert Saldovortrag 9008 7140,00 0,00

In der DATEV-Software steht das Konto richtigerweise auf Null, da der
Kunde alle seine Rechnungen noch im Jahr 2012 bezahlt hat. Wie der
Nicht-Null-Status im Jahr 2012 entstanden ist, interessiert nicht mehr
und kann auch nicht mehr geändert werden, da 2012 im GS-Buchhalter
abgeschlossen ist.

Für das Konto 11801 kann ich keinen manuellen Saldovortrag erfassen:
Buchhaltung => Saldenvorträge buchen, Konto-Nr. 11801 führt direkt zu
"Manuelle Vortragsbuchungen für Personenkonten können nur im ersten
Wirtschaftsjahr 2009 erfolgen".

Kann ich im Jahr 2013 eine Korrekturbuchung (und wenn ja, welche) auf
Konto 11801 erfassen, um es auf Null zu stellen? Diese
Korrekturbuchung sollte weder zu einem Eintrag in der OP-Liste führen
noch ergebnisrelevant sein.

Mit einem neuen Mandaten bei Null anfangen würde ich sehr ungerne, da
dann die gesamten Kreditoren- und Debitorendaten verloren gehen.

Wie gehe ich hier vor?

Grüße
Marc
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
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Matthias Hanft

unread,
Dec 13, 2014, 11:00:28 AM12/13/14
to
Marc Haber schrieb:
>
> dieser Artikel wird sehr wahrscheinlich nur Matthias und mich
> interessieren ;-)

Könnte sein :-)

> So ist bei mir beispielsweise das Debitorenkonto 11801 wie folgt
> bebucht:
> 01.01.2013 EB-Wert Saldovortrag 9008 0,00 3570,00
> 01.01.2013 EB-Wert Saldovortrag 9008 7140,00 0,00

Na, das riecht aber nach Doppelbuchung einer Rechnung oder so... ist ja
grad das Doppelte der Zahlung. Oder irgendwo Holl und Saben tervauscht?

> In der DATEV-Software steht das Konto richtigerweise auf Null, da der
> Kunde alle seine Rechnungen noch im Jahr 2012 bezahlt hat. Wie der
> Nicht-Null-Status im Jahr 2012 entstanden ist, interessiert nicht mehr
> und kann auch nicht mehr geändert werden, da 2012 im GS-Buchhalter
> abgeschlossen ist.

Dann den Abschluss wieder aufheben, denn...

> Für das Konto 11801 kann ich keinen manuellen Saldovortrag erfassen:
> Buchhaltung => Saldenvorträge buchen, Konto-Nr. 11801 führt direkt zu
> "Manuelle Vortragsbuchungen für Personenkonten können nur im ersten
> Wirtschaftsjahr 2009 erfolgen".

...genau. Und das ist auch gut so [tm] :-)

> Kann ich im Jahr 2013 eine Korrekturbuchung (und wenn ja, welche) auf
> Konto 11801 erfassen, um es auf Null zu stellen? Diese
> Korrekturbuchung sollte weder zu einem Eintrag in der OP-Liste führen
> noch ergebnisrelevant sein.

Nein, das gibt keinen Sinn.

Also erst mal natürlich "Dienste - Dateninspektion" machen (auch abge-
schlossene Wirtschaftsjahre) und schauen, ob der Fehler immer noch da
ist. Ganz selten werden aus unerfindlichen Gründen irgendwelche Salden
nicht aktualisiert. (BTW: Hast Du für 2013 überhaupt die "Automatische
Saldenübernahme" angekreuzt? Falls nicht, mußt Du's nach jeder 2012er-
Buchung manuell machen; evtl. löst sich das Problem dann eh schon.)

Wenn nach Dateninspektion + Saldenübernahme das Debitorenkonto immer
noch nicht stimmt, dann ist der einzig sinnvolle Weg, das Konto tat-
sächlich seit 2009 zu "verfolgen". Es genügt ja, mal eben schnell für
jedes Jahr die Bilanz anzuschauen und dann in dem Jahr, ab dem's nicht
mehr stimmt, das Kontenblatt. Irgendwo da drin MUSS dann was falsch
sein, was an der Stelle dort (parallel zum Datev-Steuerberater) auch
korrigiert werden muß.

Gruß Matthias.

PS: Falls Du selber mal Bilanzen draus bauen willst -> http://www.myebilanz.de

Marc Haber

unread,
Dec 13, 2014, 11:39:28 AM12/13/14
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> dieser Artikel wird sehr wahrscheinlich nur Matthias und mich
>> interessieren ;-)
>
>Könnte sein :-)
>
>> So ist bei mir beispielsweise das Debitorenkonto 11801 wie folgt
>> bebucht:
>> 01.01.2013 EB-Wert Saldovortrag 9008 0,00 3570,00
>> 01.01.2013 EB-Wert Saldovortrag 9008 7140,00 0,00
>
>Na, das riecht aber nach Doppelbuchung einer Rechnung oder so... ist ja
>grad das Doppelte der Zahlung. Oder irgendwo Holl und Saben tervauscht?

Das ist nicht nur an einer Stelle. Ich will das einfach nur gerade
biegen ohne noch Zeit in ein längst abgeschlossenes Jahr zu versenken.

>> Für das Konto 11801 kann ich keinen manuellen Saldovortrag erfassen:
>> Buchhaltung => Saldenvorträge buchen, Konto-Nr. 11801 führt direkt zu
>> "Manuelle Vortragsbuchungen für Personenkonten können nur im ersten
>> Wirtschaftsjahr 2009 erfolgen".
>
>...genau. Und das ist auch gut so [tm] :-)

Dann müsste ich ja alle Abschlüsse bis 2009 zurück wieder aufheben.
Der Neubeginn in einem neuen Mandanten erscheint hier jetzt plötzlich
attraktiv.

>Wenn nach Dateninspektion + Saldenübernahme das Debitorenkonto immer
>noch nicht stimmt, dann ist der einzig sinnvolle Weg, das Konto tat-
>sächlich seit 2009 zu "verfolgen". Es genügt ja, mal eben schnell für
>jedes Jahr die Bilanz anzuschauen und dann in dem Jahr, ab dem's nicht
>mehr stimmt, das Kontenblatt. Irgendwo da drin MUSS dann was falsch
>sein, was an der Stelle dort (parallel zum Datev-Steuerberater) auch
>korrigiert werden muß.

Scheiße. Nicht akzeptabel. Ich bilanziere nicht, somit kann ich jedes
Jahr sowieso wieder von vorne anfangen.

Matthias Hanft

unread,
Dec 13, 2014, 4:10:08 PM12/13/14
to
Marc Haber schrieb:
>
> Das ist nicht nur an einer Stelle. Ich will das einfach nur gerade
> biegen ohne noch Zeit in ein längst abgeschlossenes Jahr zu versenken.

Das geht schon vom System her nicht. Hab ich früher als Fibu-Anfänger
auch versucht, aber da verstrickt man sich nur immer tiefer in irgend-
welche brutalen Abgründe, und am Schluss stimmt dann gar kein Jahr mehr.
Don't.

> Dann müsste ich ja alle Abschlüsse bis 2009 zurück wieder aufheben.

Nein, nur bis in das Jahr zurück, in dem die Fehlbuchung passiert ist.
Das kann ja auch 2012 sein. Aber schau doch mal einfach das Konto über
die Jahre an, das geht doch in wenigen Sekunden. In der Buchungsliste
auf Kontenauskunft klicken, links 11801 eingeben, dann siehst Du das
aktuelle Jahr. Dann einfach immer eins zurück und Aktualisieren klicken.
Irgendwo *muss* es da eine Fehlbuchung geben. (Da werden doch wohl keine
793 Buchungen pro Jahr drauf sein auf dem Konto?!)

Ich schau hier in der Kontenauskunft die letzten fünf Jahre eines Kontos
in 30 Sekunden an, so schlimm ist das doch nicht?! (Und "Abschluss aufheben"
ist doch auch nur ein Häkchen entfernen?)

> Der Neubeginn in einem neuen Mandanten erscheint hier jetzt plötzlich
> attraktiv.

Dann gibts in BWA, GuV & Bilanz halt keine Vorjahresvergleiche. Aber wenn
Du Deine Abschlüsse eh nicht selber machst, brauchst Du das vielleicht
auch nicht.

Wenn Du willst, kannst Du mir eine Datensicherung Deines Mandanten per
Mail schicken, dann schau ichs mal an. Meinen Public Key gibts auf
http://www.hanft.de/mh.pem und ich verrat' auch nix der NSA :-)

Gruß Matthias.

Marc Haber

unread,
Dec 14, 2014, 9:26:31 AM12/14/14
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> Das ist nicht nur an einer Stelle. Ich will das einfach nur gerade
>> biegen ohne noch Zeit in ein längst abgeschlossenes Jahr zu versenken.
>
>Das geht schon vom System her nicht. Hab ich früher als Fibu-Anfänger
>auch versucht, aber da verstrickt man sich nur immer tiefer in irgend-
>welche brutalen Abgründe, und am Schluss stimmt dann gar kein Jahr mehr.
>Don't.

Danke für die deutlische Meinung. Ich hab mich auf meinen Arsch
gesetzt, die Abschlüsse aufgehoben, fischig asusehende
EB-Wert-Buchungen aus 2011 gelöscht, das Ergebnis sieht gut aus.

Noch eine ungeklärte Sache hab ich Dir per E-Mail geschrieben.

Matthias Frey

unread,
Sep 21, 2015, 12:28:29 PM9/21/15
to
Am 13.12.2014 um 15:38 schrieb Marc Haber:
> Hallo,

Hallo

> dieser Artikel wird sehr wahrscheinlich nur Matthias und mich
> interessieren ;-)

Welcher Matthias :-P

Wir verwenden noch den GS-Fibu - eine uralt Version.

Deswegen interessierte mich dein Posting - wenn auch sehr spät.


> Grüße
> Marc

Matthias


Marc Haber

unread,
Sep 21, 2015, 12:32:43 PM9/21/15
to
Matthias Frey <in...@matthias-frey.de> wrote:
>Am 13.12.2014 um 15:38 schrieb Marc Haber:
>> dieser Artikel wird sehr wahrscheinlich nur Matthias und mich
>> interessieren ;-)
>
>Welcher Matthias :-P

Matthias Hanft.

>Wir verwenden noch den GS-Fibu - eine uralt Version.

Und warum nicht die aktuelle? Ohne Servicevertrag kann man eine
Buchhaltungssoftware eh nicht ernsthaft einsetzen.

Matthias Hanft

unread,
Sep 22, 2015, 4:43:40 AM9/22/15
to
Marc Haber schrieb:
>
> Und warum nicht die aktuelle? Ohne Servicevertrag kann man eine
> Buchhaltungssoftware eh nicht ernsthaft einsetzen.

Naja, wenn man die monatliche USt-VAM von Hand ins Elsterformular
eintippt oder Winston o.ä. dafür verwendet, kann man u.U. sogar
heute noch mit GS-FIBU buchhalten. Mit einem Programm, das bei
der "Dateninspektion" mehr kaputtmacht als repariert, will das
der geneigte Buchhalter aber nicht wirklich :-)

Gruß Matthias.

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