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papierarme EÜR u. Steuererklärung für Freiberufler

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Michael Kallweitt

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Dec 16, 2019, 6:36:51 AM12/16/19
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[fup2 de.soc.recht.steuern+buchfuehrung]

Gegeben sei – wir wollen ja keine Rechtsberatung – der rein fiktive
Freiberufler K., der als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig
ist. Im November jeden Jahres trägt er brav seinen Schuhkarton mit den
Steuerunterlagen des Vorjahres zu seiner Steuerberaterin (zugleich vBP),
die daraus die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die
Einkommensteuererklärung erstellt.

In diesem Jahr hat unser K. allerdings viel über die am Horizont
dräuende elektronische Rechnung und über Softwarelösungen wie Billomat,
Lexoffice usw. gelesen. Seinen ganzen Datenkram packt er schon, wie es
sich gehört, in ein GoBD-konformes Archiv, zudem scannt er auch die
eingehenden Papierrechnungen, Lieferscheine und Verträge um sie
ebenfalls in dieses Archiv zu packen, so dass dort alles schön
übersichtlich zur Verfügung steht).

Nun fragt der K. anlässlich der Übergabe seines Schuhkartons seine
Steuerberaterin, ob man nicht jetzt die Übergabe desselben durch eine
elektronische Lösung (Upload in DATEV-Cloud oder Billomat, Lexoffice
pp.) ersetzen könne.

Die Steuerberaterin antwortet, dass das nicht gehe, weil das Finanzamt
bei einer Außenprüfung Papier (blättert dabei bedeutungsvoll durch den
Schuhkarton) sehen wolle und sie auch für die Erstellung der EÜR
bestätigen müsse, dass alle Unterlagen vollständig vorgelegen haben. Bei
einer elektronischen Lösung könne sie letzteres nicht und das wiederum
könne die Aufmerksamkeit des Finanzamts wecken.

Dass der K. ihr nur den Papierkram und keine CD mit dem elektronischen
Archiv über den Tisch schiebt, sei hier ergänzend erwähnt. Im übrigen
ist dem K. bekannt, dass viele seiner Kolleginnen, Mitbewerberinnen,
etc. ihre Steuererklärung gänzlich ohne Inanspruchnahme einer
Steuerberaterin erstellen.

Frage: Ist die Auskunft der Steuerberaterin begründet oder gibt es
andere Gründe (z.B. Abneigung gegen technische Lösungen)?


--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
»Meine Stücke wachsen nicht von vorne nach hinten, sondern von innen nach
außen.« Pina Bausch https://de.wikipedia.org/wiki/Pina_Bausch#Inszenierung

Rainer G

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Dec 17, 2019, 8:12:02 AM12/17/19
to
Es gibt andere Gründe - das Finanzamt will keine Papierbelege.
Die Vollständigkeit bestätigt ein StB in dem Umfang, in dem man ihm Belege vorlegt, da gibt es keinen Unterschied zwischen analog und digital.
Was ich sonst nicht empfehle, aber hier angeraten scheint: Neuen StB suchen.

Für den Unternehmer ist aber eine Verfahrensdokumentation zur Belegablage notwendig, sonst darf er die Papier-Originale nicht vernichten.

Lösungen wie Lexoffice oder Scopevisio (bei Billomat stößt man vermutlich schnell an Grenzen) sind skalierbar, unterstützen digitales Arbeiten und bieten DATEV-Exporte. Scopevisio zum Beispiel mit kostenfreien StB-Zugang, so dass der StB dort vollständige Belegsicht hat.

VG Rainer (Bilanzbuchhalter)


Am Montag, 16. Dezember 2019 12:36:51 UTC+1 schrieb Michael Kallweitt:
> [fup2 de.soc.recht.steuern+buchfuehrung]
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