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Verlangt Krankenkasse Beiträge auch rückwirkend?

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msand...@yahoo.de

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Jan 30, 2005, 6:09:04 PM1/30/05
to
Hallo!

Ich habe mich vor einiger Zeit selbständig gemacht und bin
als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse
geblieben.

Da ich zunächst nicht viel Gewinn gemacht habe, mußte ich
keinen hohen Beitrag zahlen.

Inzwischen habe ich mehr Gewinn und wenn die Krankenkasse
demnächst wieder danach fragt wird sie wohl meinen Beitrag
anheben.

Fragen:

- Muß ich damit rechnen, daß die Versicherung auch rückwirkend
den höheren Beitrag verlangt oder sind die erfahrungsgemäß
so nett den Beitrag nur für die Zukunft anzupassen?

- Hätte ich ansonsten vielleicht die Chance der Nachzahlung zu
entgehen wenn ich die Krankenversicherung jetzt wechsele? Wenn
ich kein Mitglied mehr bin werden sie vielleicht nicht mehr
nach dem Gewinn fragen?

- Darf ich warten bis die Krankenkasse mich nach meinen Gewinn
fragt oder bin ich verpflichtet den Gewinn sofort mitzuteilen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Markus Sandheide

Jens Schmidt

unread,
Jan 30, 2005, 9:20:40 PM1/30/05
to
msand...@yahoo.de schrieb:

[freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse]


> Fragen:
>
> - Muß ich damit rechnen, daß die Versicherung auch rückwirkend
> den höheren Beitrag verlangt oder sind die erfahrungsgemäß
> so nett den Beitrag nur für die Zukunft anzupassen?

Bei mir stand immer ausdrücklich drin, dass für diesen Fall rückwirkende
Änderungen nicht stattfinden. Allerdings missverständlich formuliert: Wenn
die Anfrage der Kasse zB. im Februar kommt und Du im April endlich den
höheren Gewinn gestehst, gilt die Erhöhung trotzdem schon ab März.

> - Hätte ich ansonsten vielleicht die Chance der Nachzahlung zu
> entgehen wenn ich die Krankenversicherung jetzt wechsele? Wenn
> ich kein Mitglied mehr bin werden sie vielleicht nicht mehr
> nach dem Gewinn fragen?

Nicht relevant.

> - Darf ich warten bis die Krankenkasse mich nach meinen Gewinn
> fragt oder bin ich verpflichtet den Gewinn sofort mitzuteilen?

Du darfst warten. Grundlage ist der zuletzt vor der Anfrage erhaltene
Einkommensteuerbescheid.
--
Viele Grüße,
Jens Schmidt

Josef Elfring

unread,
Jan 31, 2005, 2:14:58 AM1/31/05
to
Hallo arkus,
aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, die Krankenkassen sind nur nett
wenn es nicht um Leistungen geht.Anhand Deiner ersten Steuerbilanz werden
die Abrechnungen auf den Cent genau berechnet. Achtung:wenn Du
Überbrückungsgeld o.ä. beziehst werden diese Bezüge voll mit
eingerechnet!!So war es zumindestens bei der TK!Doch wohl ein sehr
gründerfreundliches Verhalten!!!!
Gruß
Josef Elfring


Frank Weinmann

unread,
Jan 31, 2005, 4:37:39 AM1/31/05
to
Wären hier nicht mal generelle Überlegungen über einen Wechsel in die PKV
angebracht?

Hier nur bei der Auswahl aufpassen: Das marktfeindliche Verhalten der
privaten Krankenversicherer macht einen späteren Wechsel des Versicherers
fast unmöglich (fehlender Kontraktionszwang, keine Mitnahme der
Altersrückstellung). Aber trotz dieses Makels dürfte das System der PKV dem
der GKV überlegen sein.


Matthias Hanft

unread,
Jan 31, 2005, 5:50:36 AM1/31/05
to
Josef Elfring schrieb:

Woher erfahren die das denn mit dem Überbrückungsgeld?
Da das ja steuer- und progressionsfrei ist, steht das
ja nicht in der Steuererklärung / dem Steuerbescheid.
Wenn sich also der KK-Beitrag nach dem ZvE berechnet,
dürfte das ja eigentlich keine Rolle spielen...?!

Gruß Matthias.

Josef Elfring

unread,
Jan 31, 2005, 6:00:09 AM1/31/05
to
Hallo Matthias,
hab ich leider auch gedacht.Aber Überbrückungsgeld ist bei der Steuer als
sonstige Einnahmen mit anzugeben,den Fiskus lässt das kalt,aber nicht die
Krankenkasse.Fairerweise muss ich erwähnen,diese Klausel stand in dem
Anmeldeformular zur Versicherung

Gruß
Josef Elfring


Jockel Hofmann

unread,
Jan 31, 2005, 6:19:23 AM1/31/05
to
Frank Weinmann am Montag, 31. Januar 2005 10:37:

> Wären hier nicht mal generelle Überlegungen über einen Wechsel in die PKV
> angebracht?

Aber bitte genau rechnen!

> Hier nur bei der Auswahl aufpassen: Das marktfeindliche Verhalten der
> privaten Krankenversicherer macht einen späteren Wechsel des Versicherers
> fast unmöglich (fehlender Kontraktionszwang, keine Mitnahme der
> Altersrückstellung). Aber trotz dieses Makels dürfte das System der PKV
> dem der GKV überlegen sein.

Wenn du jung, hübsch, gesund, reich und kinderlos bist und bleibst, dann
sicher.

:-) Jockel

--
http://debs-faq.de
Web-Auftritte: http://www.web-am-main.de/
Marketing: http://jockelhofmann.de/

Matthias Hanft

unread,
Jan 31, 2005, 7:47:22 AM1/31/05
to
Josef Elfring schrieb:

> hab ich leider auch gedacht.Aber Überbrückungsgeld ist bei der Steuer als
> sonstige Einnahmen mit anzugeben,den Fiskus lässt das kalt,aber nicht die
> Krankenkasse.Fairerweise muss ich erwähnen,diese Klausel stand in dem
> Anmeldeformular zur Versicherung

Wo muß man das denn bei der Steuererklärung angeben? Bei
"Lohnersatzleistungen" in Anlage N? Wird das dann - rein
informativ - in den Steuerbescheid mit reingedruckt?

Bist Du sicher, daß Du da aktuelle Infos hast? Bis 2002
unterlag Ü-Geld nämlich noch dem Progressionsvorbehalt
(so daß es für die ESt-Berechnung wichtig war), aber das
wurde 2003 im Zuge der Gleichstellung mit dem Existenz-
gründungszuschuß ("Ich-AG") abgeschafft! Und üblicher-
weise braucht man steuer- UND progressionsfreie Einkünfte
dann auch gar nicht mehr in die ESt-Erklärung rein-
schreiben...

Gruß Matthias.

Susanne Dieter

unread,
Jan 31, 2005, 10:52:35 AM1/31/05
to
msand...@yahoo.de wrote:

> - Muß ich damit rechnen, daß die Versicherung auch rückwirkend
> den höheren Beitrag verlangt oder sind die erfahrungsgemäß
> so nett den Beitrag nur für die Zukunft anzupassen?

Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die meisten begnügen sich
mit dem Steuerbescheid im nächsten Jahr und setzen danach dann die
zukünftigen Beiträge fest.

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de

Ruprecht Wiskott

unread,
Jan 31, 2005, 12:56:32 PM1/31/05
to
Jockel Hofmann schrieb:

> Wenn du jung, hübsch, gesund, reich und kinderlos bist und bleibst, dann

^^^^^^

Wie und wo wird *das* beurteilt und tarifiert? ;-)

> sicher.
>
> :-) Jockel

SCNR
Ruprecht

... der von den anderen Kriterien einige nicht erfüllt, so daß sich die
Frage nicht wirklich stellt.

Frank Weinmann

unread,
Feb 1, 2005, 3:52:20 PM2/1/05
to

"Jockel Hofmann" <po...@jockelhofmann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:366ihrF...@individual.net...

> Wenn du jung, hübsch, gesund, reich und kinderlos bist und bleibst, dann
> sicher.

Hübsch? Aber beim Rest hast du recht: Ich sagte ja, es ist ne
Marktfeindliche Bande, die ihre Pfründe schützen will. Nur weil die Versager
in Berlin das gesetzliche Gesundheitssystem so gründlich vor die Wand
gefahren haben, gibt es über die Unzulänglichkeiten der PKV noch wenig
öffentliche Diskussion.


Message has been deleted

Peter Fleischer

unread,
Feb 6, 2005, 5:32:22 AM2/6/05
to
Matthias Hanft wrote:
...

> Bist Du sicher, daß Du da aktuelle Infos hast? Bis 2002
> unterlag Ü-Geld nämlich noch dem Progressionsvorbehalt
> (so daß es für die ESt-Berechnung wichtig war), aber das
> wurde 2003 im Zuge der Gleichstellung mit dem Existenz-
> gründungszuschuß ("Ich-AG") abgeschafft! Und üblicher-
> weise braucht man steuer- UND progressionsfreie Einkünfte
> dann auch gar nicht mehr in die ESt-Erklärung rein-
> schreiben...

Auch 2003 und 2004 ist Überbrückungsgeld als Lohnersatzleistung bei der
Steuererklärung nazugeben und wird im Prograssionsvorbehalt berücksichtigt.

Peter

Eric Lorenz

unread,
Feb 6, 2005, 6:00:57 AM2/6/05
to
Peter Fleischer schrieb:

> Auch 2003 und 2004 ist Überbrückungsgeld als Lohnersatzleistung bei der
> Steuererklärung nazugeben und wird im Prograssionsvorbehalt berücksichtigt.

Dein Rechtstand ist veraltet. Überbrückungsgeld ist steuerfrei und
unterliegt seit dem 01.01.2003 auch nicht mehr dem
Progressionsvorbehalt. (übrigens genau wie der Existenzgründerzuschuß)
Es findet in der Steuererklärung dadurch keine Berücksichtigung mehr!

Eric

Peter Fleischer

unread,
Feb 6, 2005, 10:31:36 AM2/6/05
to

Eric,
das war auch meine Meinung, hat aber die Bearbeiterin meiner Steuererklärung
mir im Oktober 2004 genau anders herum erklärt.

Peter

Eric Lorenz

unread,
Feb 6, 2005, 10:48:48 AM2/6/05
to
Peter Fleischer schrieb:

> das war auch meine Meinung, hat aber die Bearbeiterin meiner Steuererklärung
> mir im Oktober 2004 genau anders herum erklärt.

Dann war das eine absolute falsche Auskunft! Der Bescheid ist schon
rechtsgültig?

Die Verwirrung ist aufgekommen, da die Änderung rückwirkend war.

Eric

Will Berghoff

unread,
Feb 6, 2005, 11:09:34 AM2/6/05
to
"Peter Fleischer" <peter.fleis...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:36mriuF...@individual.net...

Es steht im Bewilligungsbescheid, dass das ÜG nicht dem
Progressionsvorbehalt unterliegt und steuerfrei ist.

Gruß
Will


Eric Lorenz

unread,
Feb 6, 2005, 11:20:35 AM2/6/05
to
Will Berghoff schrieb:

>
> Es steht im Bewilligungsbescheid, dass das ÜG nicht dem
> Progressionsvorbehalt unterliegt und steuerfrei ist.

In der ersten Zeit noch nicht. Wurde meist (jedenfalls in Niedersachsen)
erst gegen Ende 2003 geändert. Waren wohl noch alte Vordrucke.

Eric

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