Ich habe gegen einen Firmenkunden aus Italien in Deutschland einen
vollstreckbaren Titel erwirkt. Das hat dank Gerichtsstand in DE über das
normale Formular gut geklappt auch ohne einen Anwalt hinzuziehen. Jetzt
stehe ich allerdings etwas blöd mit dem Titel in der Hand da, und weis
nicht, wie es weitergeht. An wen muss man sich in Italien wenden, um die
Zwangsvollstreckung einzuleiten?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
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Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
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>Jetzt stehe ich allerdings etwas blöd mit dem Titel in der Hand da,
>und weis nicht, wie es weitergeht. An wen muss man sich in Italien
>wenden, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten?
Schritt 1:
Der Titel sollte, zur weiteren Vereinfachung des Verfahrens zunächst
als "Europäischer Vollstreckungstitel" bestätigt werden. Das kannst du
in Deutschland beantragen. Ich binmir mit der zuständigkeit nicht
sicher, vermute aber, dass das Gericht zuständig ist, das den Titel
auch ausgestellt hat. einfach anfragen.
Schritt 2:
Nach einer kurzen Google-Recherche behauptet die deutsch-italienische
Handelskammer, dass du für Zwangsvollstreckungen in Italien einen dort
zugelassenen Anwalt brauchst. Bei der AHK kann man sich sicher
erkundigen, ob diese Vorschrift noch aktuell ist und wo du einen
zweisprachigen Anwalt findest.
Schritt 3:
Kosten und Nutzen abwägen.
Gruß
Marcus
--
Jede Dummheit findet einen, der sie macht. (Tennessee Williams)
> Hat hier jemand Erfahrung mit Zwangsvollstreckung in Italien?
>
> Ich habe gegen einen Firmenkunden aus Italien in Deutschland einen
> vollstreckbaren Titel erwirkt. Das hat dank Gerichtsstand in DE über das
> normale Formular gut geklappt auch ohne einen Anwalt hinzuziehen. Jetzt
> stehe ich allerdings etwas blöd mit dem Titel in der Hand da, und weis
> nicht, wie es weitergeht. An wen muss man sich in Italien wenden, um die
> Zwangsvollstreckung einzuleiten?
Du kannst einen Inkassoservice beauftragen.
DEinternational Italia Srl
http://www.deinternational.it/
DEinternational Italia Srl ist die Dienstleistungsgesellschaft
der Deutsch-Italienischen Handelskammer
http://www.ahk-italien.it/index.php?id=inkassoservice&L=0&0=
Die AHK stellt hier auch ein Merkblatt für die
Zwangsvollstreckung zur Verfügung
http://www.ahk-italien.it/fileadmin/user_upload/Dokumente/
Recht_und_Steuern/Merkblaetter_Rechtsauskuenfte/Zwangsvollstreckung.pdf
viel Glück
ralf
--
Pop Art
http://www.r23.de/
>> Jetzt stehe ich allerdings etwas blöd mit dem Titel in der Hand da,
>> und weis nicht, wie es weitergeht. An wen muss man sich in Italien
>> wenden, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten?
Inzwischen bin ich, auch dank der Hinweise auf die DE-IT Handelskammer,
etwas schlauer geworden :)
> Schritt 1:
>
> Der Titel sollte, zur weiteren Vereinfachung des Verfahrens zunächst
> als "Europäischer Vollstreckungstitel" bestätigt werden. Das kannst du
> in Deutschland beantragen. Ich binmir mit der zuständigkeit nicht
> sicher, vermute aber, dass das Gericht zuständig ist, das den Titel
> auch ausgestellt hat. einfach anfragen.
Das ist für eine Vollstreckung in Italien offenbar unbedingt erforderlich.
> Schritt 2:
>
> Nach einer kurzen Google-Recherche behauptet die deutsch-italienische
> Handelskammer, dass du für Zwangsvollstreckungen in Italien einen dort
> zugelassenen Anwalt brauchst. Bei der AHK kann man sich sicher
> erkundigen, ob diese Vorschrift noch aktuell ist und wo du einen
> zweisprachigen Anwalt findest.
In der Tat, die haben mir drei Adressen genannt.
> Schritt 3:
>
> Kosten und Nutzen abwägen.
Nach dem die von der AHK empfohlenen Anwälte Stundensätze von 150-300
EUR genannt haben, könnte man schnell geneigt sein, die Sache
fallenzulassen. Netterweise hat mir eine Kanzlei aber auch die Adresse
eines Kollegen beim Schuldner vor Ort genannt, der das für ein
überschaubares Honorar erledigen wird. Ein Anwalt am Wohn-/Geschäftssitz
des Antragsgegners wäre sowieso erforderlich gewesen. Ich denke, auf
diesem Weg werde ich doch noch an mein Geld kommen.
Gruß
Thorsten
Pronto é bàsta!
;-)
SCNR