Hallo NG!
Ich bin Schüler an einem Oberstufengym. und plane mit einem Kumpel zusammen
etwas Geld zu verdienen, indem wir unser Hobby zum "Beruf" machen. Wir
schreiben Computerprogramme für einen kleinen, speziellen Kundenkreis (also
keine Massenprogramme) und wollen die jetzt auch verkaufen. Worauf müssen
wir achten? Müssen wir ein Gewerbe anmelden?
Können wir unseren "Namen" sichern? Dürfen wir Rechnungen ausstellen?
Wie sieht es mir Steuern aus? Wie viel Umsatz/Gewinn dürfen wir machen?
Ihr seht: Ich habe GAR keine Ahnung und hoffe, von euch etwas erfahren zu
können. Gerne lese ich mir auch ein paar Internetseiten mit Einsteigertipps
durch. Habt ihr URLs?
Danke fürs Lesen!
Bis dann
Heiko
> NEWBIE-ALARM! :-)
Na, er sagst wenigstens :-(
> Ich bin Schüler an einem Oberstufengym.
Gibts Gymnasien ohne Oberstufe? :-)
Die Fragen kommen nicht zum ersten mal in diesem Monat und
Du dürftest sie zumindest teilweise dadurch beantwortet
bekommen, indem du dir die Postings der letzten Wochen zu
Gemüte führst - ein Vorgehen, dass übrigens generell vor
dem ersten Posting in einer NG empfohlen wird.
urls? Klar:
http://www.unternehmerinfo.de
http://www.EinzelStart.de
http://www.d-e-b-s.de
http://www.gruenderzentrum.de
http://www.bmwi.de
Sollte für den Einstieg reichen ...
Grüße - Uli -
> Ich bin Schüler an einem Oberstufengym. und plane mit einem Kumpel
> zusammen etwas Geld zu verdienen, indem wir unser Hobby zum "Beruf"
> machen
Schau mal auf
www.ratgeber-e-lancer.de
Da hab' ich speziell zu deinen Fragen zwei Kapitel geschrieben, nämlich
3.4.1.2. Selbstständige neben der Ausbildung und
3.4.2. Nebenberuf, Steuern und Sozialversicherung.
Und wenn ihr die gelesen habt, könnt ihr hier gern noch genauere Fragen
stellen.
Viel Spaß
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.ratgeber-e-lancer.de
www.GoetzBuchholz.de
wo...@GoetzBuchholz.de
Moin moin,
ein Punkt ist für mich da noch offen geblieben. Ich bin zur Zeit über meine
Eltern privat versichert. Wie hoch dürfen meine Einnahmen sein, damit das so
bleibt?
Torsten Bahr
>ein Punkt ist für mich da noch offen geblieben. Ich bin zur Zeit über meine
>Eltern privat versichert. Wie hoch dürfen meine Einnahmen sein, damit das so
>bleibt?
Im Durchschnitt regelmäßig nicht über 640 DM Einkünfte pro Monat.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
http://www.nettoeinkommen.de http://www.EinzelStart.de
> >ein Punkt ist für mich da noch offen geblieben. Ich bin zur Zeit über
meine
> >Eltern privat versichert. Wie hoch dürfen meine Einnahmen sein, damit das
> > so bleibt?
>
> Im Durchschnitt regelmäßig nicht über 640 DM Einkünfte pro Monat.
Bist du sicher? In der *privaten* Krankenversicherung? Ich habe in den
einschlägigen Versicherungsbedingungen dazu leider überhaupt nichts
gefunden. Ich hätte, da Torstens Vater für ihn ja eh' einen eigenen
Versicherungsbeitrag zahlt, auf "unbegrenzt" getippt.
Unsicher
Goetz
> > Im Durchschnitt regelmäßig nicht über 640 DM Einkünfte pro Monat.
>
> Bist du sicher? In der *privaten* Krankenversicherung? Ich habe in den
> einschlägigen Versicherungsbedingungen dazu leider überhaupt nichts
> gefunden. Ich hätte, da Torstens Vater für ihn ja eh' einen eigenen
> Versicherungsbeitrag zahlt, auf "unbegrenzt" getippt.
IMHO meint Martin, dass dann eine eigene Pflichtversicherung (GKV)
begründet wird. Ein Kind kann bei Beginn des eigenen Arbeitslebens für
die Entscheidung der Eltern pro PKV nicht in Sippenhaft genommen werden.
Gruss,
Thomas Neumann
Aber eine *selbstständige* Tätigkeit - um die ging es hier - begründet keine
Pflichtversicherung in der GKV!
Ich hätte gedacht, Torsten bleibt einfach so versichert, wie er bisher war -
mit einem eigenen (Kinder-)Beitrag in der PKV seines Vaters, unabhängig
davon, wieviel er aus selbstständiger Arbeit nebenher verdient.
Aber ich bin da nicht sicher - weiß es jemand besser?
>Bist du sicher? In der *privaten* Krankenversicherung?
Habe ich überlesen. IMHO dürfte es vielleicht Unterschiede bei den PKV
geben. Es sollte in die Versicherungspolice schauen.
Meine Zahl bezog sich auf die GKV.
Goetz Buchholz schrieb:
> > IMHO meint Martin, dass dann eine eigene Pflichtversicherung (GKV)
> > begründet wird. Ein Kind kann bei Beginn des eigenen Arbeitslebens
> > für die Entscheidung der Eltern pro PKV nicht in Sippenhaft
> > genommen werden.
>
> Aber eine *selbstständige* Tätigkeit - um die ging es hier - begründet
> keine Pflichtversicherung in der GKV!
Schon klar. Selektive Wahrnehmung. :-)
> Ich hätte gedacht, Torsten bleibt einfach so versichert, wie er bisher
> war - mit einem eigenen (Kinder-)Beitrag in der PKV seines Vaters,
> unabhängig davon, wieviel er aus selbstständiger Arbeit nebenher
> verdient.
Das ist IMO die unwahrscheinlichste aller denkbaren Varianten.
Ich komme nochmal zurück auf mein zuvor Gesagtes: Beim erstmaligen
Eintritt in die Erwerbstätigkeit (für meinen Geschmack mit Einnahmen
über der Geringfügigkeit) stellt sich der Frage der Versicherung neu.
Auch die Inanspruchanhme der GKV muss für den - bis dahin - Schüler
möglich sein. Schliesslich spielen bei der Wahl der _eigenen KV_ mehr
Aspekte eine Rolle, als die aktuelle Höhe des Beitrages (spräche für
PKV).
Im Übrigen denke ich, dass die PKVen Kindertarife subventionieren, um
für Menschen mit Kindern in der Wahl zu bleiben. Insofern ist
anzunehmem, das derart Tarife mit Beginn einer eigenen Erwerbstätigkeit
ihr Ende finden.
> Aber ich bin da nicht sicher - weiß es jemand besser?
Die PKV von Torsten oder jemand auf news:de.etc.finanz.misc
Gruss,
Thomas Neumann
> Aber eine *selbstständige* Tätigkeit - um die ging es hier - begründet
keine
> Pflichtversicherung in der GKV!
> Ich hätte gedacht, Torsten bleibt einfach so versichert, wie er bisher
war -
> mit einem eigenen (Kinder-)Beitrag in der PKV seines Vaters, unabhängig
> davon, wieviel er aus selbstständiger Arbeit nebenher verdient.
> Aber ich bin da nicht sicher - weiß es jemand besser?
Ich hab' nochmal beim Verband der privaten Krankenversicherer nachgefragt.
Heute kam endlich eine Antwort: Für Kinder gibt es dort grundsätzlich keine
Einkommensgrenze. Torsten kann also aus selbstständiger Arbeit so viel
verdienen, wie er will, er bleibt immer über seinen Vater privat versichert.
Erst wenn er studiert, kommt er in den Studententarif; wenn er in einem
Arbeitsverhältnis Geld verdient, wird er versicherungspflichtig in der
Gesetzlichen.
Gruß