ich bin noch nicht so firm was Buchhaltung angeht und wuerde gerne wissen
auf welches Konto man Benzinrechnungen fuer den Geschaeftswagen buchen soll.
Ich verwende den PC-Buchhalter von Lexware und den SKR-04.
Wo ich gerade dabei bin: wie bestimmt sich der geschaeftliche Nutzungsgrad
bei einem Fahrzeug und/oder von welchen Kriterien laesst sich das Finanzamt
bei der Festlegung des geschaeftlichen Nutzungsgrads leiten?
Sind Spritkosten bei einem Fahrzeug das nur z.T. geschaeftlich genutzt wird
dann auch nur anteilig absetzbar?
Vielen Dank fuer alle Infos.
MfG,
--
Muharem Hrnjadovic (hrn...@spock.m.isar.de)
Schwarzwaldstr. 111a * 70569 Stuttgart * Germany
Tel (+49 172) 5372352 * Fax (+49 711) 684-101
Benzinkosten kommen im SKR 04 auf das Konto 6530 (laufende
KfZ-Betriebskosten) . Die Regelung mit dem privaten KfZ-Anteil hat ab 1997
nur noch 2 Möglichkeiten:
1. Es wird ein lückenloses Fahrtenbuch geführt. Dann werden am Jahresende
die Prozente der privaten Nutzung laut Fahrtenbuch angesetzt.
2. Die Ermittlung des privaten Anteils erfolgt mittels der 1% Regel (ich
glaube nur bei hauptberuflicher Selbständigkeit).
Bei Fragen bitte E-Mail an mich.
Axel Symancyk
--
-
DATA SALDO PLUS - Beethovenstr. 15 - D-18209 Bad Doberan
Mail: In...@DataSaldoPlus.de URL: http://www.DataSaldoPlus.de
-
M. Hrnjadovic schrieb im Beitrag
<60fsbu$4b6$1...@slsgcz.stgl.sel.alcatel.de>...
MH>ich bin noch nicht so firm was Buchhaltung angeht und wuerde gerne wissen
MH>auf welches Konto man Benzinrechnungen fuer den Geschaeftswagen buchen
MH>soll.
MH>Ich verwende den PC-Buchhalter von Lexware und den SKR-04.
Schau mal nach der Kontenbeschriftung lfd. Kfz-Betriebskosten. - Ich kenne
leidern nur den SKR 03 dabei ist es das Konto 4530.
MH>Wo ich gerade dabei bin: wie bestimmt sich der geschaeftliche
MH>Nutzungsgrad bei einem Fahrzeug und/oder von welchen Kriterien laesst
MH>sich das Finanzamt bei der Festlegung des geschaeftlichen Nutzungsgrads
MH>leiten?
MH>Sind Spritkosten bei einem Fahrzeug das nur z.T. geschaeftlich genutzt
MH>wird dann auch nur anteilig absetzbar?
Entweder schreibst du ein ordentliches Fahrtenbuch, indem du alle Fahrten
aufschlüsselst und kannst an Hand dessen den privaten prozentualen Anteil
errechnen - oder:
du rechnest pro Monat 1% des Bruttoneupreises des Wagens (dabei ist egal
wie alt das Fahrzeug ist) indem dann auch noch die Sonderausstattung mit
berücksichtigt werden muß (Die Autohändler sind sehr hilfsbereit bei der
Ermittlung dieses Wertes). - Auf diesen Wert mußt du dann noch die 15%
Umsatzsteuer draufrechnen.
z.B. MB 200D - Bj 1991 - oh. Kat - oh. Sonderausstattung
Bruttoneupreis: DM 43.800,--
davon mtl. 1% DM 438,--
+ 15% USt DM 65,70
Eigenverbrauch DM 503,70 pro Monat
Bis dahin
Silke
## CrossPoint v3.11 R ##
M. Hrnjadovic <hrn...@lts.sel.alcatel.de> schrieb im Beitrag
> ich bin noch nicht so firm was Buchhaltung angeht und wuerde gerne wissen
> auf welches Konto man Benzinrechnungen fuer den Geschaeftswagen buchen
soll.
Wie wär's denn mit 6530 ?
>
> Ich verwende den PC-Buchhalter von Lexware und den SKR-04.
>
> Wo ich gerade dabei bin: wie bestimmt sich der geschaeftliche
Nutzungsgrad
> bei einem Fahrzeug und/oder von welchen Kriterien laesst sich das
Finanzamt
> bei der Festlegung des geschaeftlichen Nutzungsgrads leiten?
>
> Sind Spritkosten bei einem Fahrzeug das nur z.T. geschaeftlich genutzt
wird
> dann auch nur anteilig absetzbar?
Du solltest 100% aller Kosten als Betriebsausgabe verbuchen, egal ob das
jeweils getankte Benzin privat oder betrieblich verbraucht wurde. Zum
Ausgleich für die privaten Fahrten mußt Du dann einen Privatanteil als
fiktive Einnahme verbuchen. Hier gibt es zwei Alternativen:
Entweder Du führst ein Fahrtenbuch. Wenn sich aus diesem dann z.B. ergibt,
daß Du 1997 10.000 km privat und 30.000 km betrieblich gefahren bist, mußt
Du 25% aller Kosten (Versicherung, Abschreibung, Benzin, etc.) als
Privatentnahme verbuchen.
Wenn Du kein Fahrtenbuch führen willst, ist die Entnahme pauschal monatlich
1% des Bruttolistenneupreises des Autos. Der gilt auch bei Gebrauchtwagen.
Insbesondere wenn Du einen gebrauchten Luxusschlitten fährst, ist diese
Methode extrem nachteilig.
Beispiel: Du kaufst jetzt einen BMW 750i, Bj 89 gebraucht für 10.000 DM,
der Neupreis war 1989: 150.000 DM. Privatentnahme im Jahr: 12x 1500 DM =
18.000 DM. Höchtens mußt Du jedoch 100% der Kosten als Privatentnahme
ansetzen.
Gruß
Alfred
> du rechnest pro Monat 1% des Bruttoneupreises des Wagens (dabei ist egal
> wie alt das Fahrzeug ist) indem dann auch noch die Sonderausstattung mit
> berücksichtigt werden muß (Die Autohändler sind sehr hilfsbereit bei der
> Ermittlung dieses Wertes). - Auf diesen Wert mußt du dann noch die 15%
> Umsatzsteuer draufrechnen.
Alles in allem lohnt es sich bei älteren Fahrzeugen meist ein
Fahrtenbuch zu fürhren. Wenn man sich mal dran gewöhnt hat geht es
eigentlich ganz gut.
lj
-------------
Lutz Jannasch
l...@exposed.de
M. Hrnjadovic (hrn...@lts.sel.alcatel.de) wrote on 26 Sep 1997 08:39:26 GMT about "Frage: wie verbuche ich Spritkosten bei geschaeftswagen?":
> ich bin noch nicht so firm was Buchhaltung angeht und wuerde gerne wissen
> auf welches Konto man Benzinrechnungen fuer den Geschaeftswagen buchen soll.
> Ich verwende den PC-Buchhalter von Lexware und den SKR-04.
Hmmm... da ich nicht weiß, welchen Kontenrahmen wir benutzen (auch wenn
ich den oft genug anwählen muß ;-), tippe ich mal darauf, daß es der
gleiche ist. Dort würde ich es unter 4530 Laufende Kfz-Betriebskosten
buchen.
> Wo ich gerade dabei bin: wie bestimmt sich der geschaeftliche Nutzungsgrad
> bei einem Fahrzeug und/oder von welchen Kriterien laesst sich das Finanzamt
> bei der Festlegung des geschaeftlichen Nutzungsgrads leiten?
Das kommt ganz darauf an. So sieht die Sache natürlich besser aus, wenn
es neben dem vermeintlichen Firmenwagen auch noch einen Privatwagen
gibt. Laut unserem Steuerberater werden vom Finanzamt ansonsten
zwischen 30% und 35% veranschlagt, die als Eigenverbrauch zu buchen
und damit auch zu versteuern sind! Es gibt dann noch die 1%-Regelung,
aber da kenne ich mich nicht mit aus.
> Sind Spritkosten bei einem Fahrzeug das nur z.T. geschaeftlich genutzt wird
> dann auch nur anteilig absetzbar?
Wenn ein fester Prozentsatz steht, ja. Du nimmst von allen Kosten einen
Teil geschäftliche Nutzung und den Rest private Nutzung über
Eigenverbrauch.
--
Ciao,
Conan.
http://www.wiwi.uni-frankfurt.de/~krother
>1. Es wird ein lückenloses Fahrtenbuch geführt. Dann werden am Jahresende
>die Prozente der privaten Nutzung laut Fahrtenbuch angesetzt.
Kann man so machen.
>2. Die Ermittlung des privaten Anteils erfolgt mittels der 1% Regel (ich
>glaube nur bei hauptberuflicher Selbständigkeit).
Nur, wenn das KFZ auf das Geschaeft angemeldet ist. Dann wird dem
Nutzer ein monatlicher Anteil von 1% des Neuwertes als geldwerter
Vorteil angerechnet und ist bei der EKST zu versteuern. Das gilt auch,
wenn das KFZ schon uralt ist (Neuwert!!!) und auch, wenn es nicht
privat gefahren wird, weil z.B. ein Privat-KFZ vorhanden ist.
Die Privatanteile der Betriebskosten werden aus den gesamten
Betriebskosten anteilig herausgerechnet.
>Alles in allem lohnt es sich bei älteren Fahrzeugen meist ein
>Fahrtenbuch zu fürhren. Wenn man sich mal dran gewöhnt hat geht es
>eigentlich ganz gut.
Ja, stimmt. BTW, ich vertreibe ein gutes und preiswertes Programm, in
dem alle Spesen, Reise- und KFZ-Kosten sehr einfach erfasst und
verbucht werden koennen. Es gibt das Proggi in mehreren Ausfuehrungen:
- Einzelplatzversion und Netzversion
- Ein-Mann-Version
- Fünf-Mann-Version
- Unbegrenzte-Mann-Version
- Datenex- und Importmoeglichkeiten
- Belegausdrucke
- Uebersichten, Auswertungen etc. pp
Preise: ab 49 DM + Ust. + Versand
Info: eMail an mich und Unterlagen anfordern.
mfg
Arthur
Silke Nagel <jul...@tsh.channel.de> schrieb
[...]
> du rechnest pro Monat 1% des Bruttoneupreises des Wagens (dabei ist egal
> wie alt das Fahrzeug ist) indem dann auch noch die Sonderausstattung mit
> berücksichtigt werden muß (Die Autohändler sind sehr hilfsbereit bei der
> Ermittlung dieses Wertes). - Auf diesen Wert mußt du dann noch die 15%
> Umsatzsteuer draufrechnen.
>
> z.B. MB 200D - Bj 1991 - oh. Kat - oh. Sonderausstattung
> Bruttoneupreis: DM 43.800,--
> davon mtl. 1% DM 438,--
> + 15% USt DM 65,70
> Eigenverbrauch DM 503,70 pro Monat
Nicht ganz! Für die Umsatzsteuerberechnung kann man von dem 1%-Wert noch
einen 20%igen Abschlag für nicht vorsteuerbelastete Kosten (Kfz-Steuer und
Versicherung) vornehmen (BMF-Schreiben zur nichtunternehmerischen
Kfz-Nutzung v. 11.3.97; Tz. I Abs. 2, BStBl. 97, Teil I, S.324)
Richtig also:
z.B. MB 200D - Bj 1991 - oh. Kat - oh. Sonderausstattung
Bruttoneupreis: DM 43.800,--
davon mtl. 1% DM 438,--
./. 20% Abschlag - 87,60
=Bemessungsgrundlage für den EV 350,40
+ 15% USt DM 52,56
= (ust'licher) Eigenverbrauch DM 402,96 pro Monat
Gruß
Alfred
Alexander Hoernigk <AHoe...@t-online.de> schrieb im Beitrag
<60i1hp$n7h$2...@news00.btx.dtag.de>...
> On 26 Sep 1997 19:00:00 +0100, jul...@tsh.channel.de (Silke Nagel)
> wrote:
>
> >du rechnest pro Monat 1% des Bruttoneupreises des Wagens (dabei ist egal
> >wie alt das Fahrzeug ist) indem dann auch noch die Sonderausstattung mit
> >berücksichtigt werden muß (Die Autohändler sind sehr hilfsbereit bei der
> >Ermittlung dieses Wertes). - Auf diesen Wert mußt du dann noch die 15%
> >Umsatzsteuer draufrechnen.
> >
> >z.B. MB 200D - Bj 1991 - oh. Kat - oh. Sonderausstattung
> >Bruttoneupreis: DM 43.800,--
> >davon mtl. 1% DM 438,--
> >+ 15% USt DM 65,70
> Moment mal... im BRUTTO-Preis ist die Umsatzsteuer doch schon drin...
>
Möchte man meinen. Wie so oft, entbehrt das Steuerrecht aber auch hier
jeglicher Logik.
Der BMF (Bundesminister der Finanzen) ist nämlich der Meinung, daß der nach
der 1%-Regelung errechnete Wert ein Nettowert sei, auf den die USt
draufgeschlagen werden soll (BMF-Schreiben zur nichtunternehmerischen
Kfz-Nutzung v. 11.3.97; Tz. I Abs. 2, BStBl. 97, Teil I, S.324).
Allerdings kann vorher noch ein 20%iger Abschlag für nicht
vorsteuerbelastete Kosten vorgenommen werden (Siehe meine Ausführungen in
der Antwort auf Silke Nagel).
Die Auffassung des BMF, daß der nach der 1%-Regelung errechnete Wert ein
Nettowert sei, auf den die USt draufgeschlagen werden soll, ist durch das
Gesetz allerdings nicht gedeckt. Wenn Du Dich also gerne mit dem FA
streitest, dann rechne die USt mit 15/115 aus dem (um 20% gekürzten)
1%-Wert heraus.
Gruß
Alfred
tschüß dag
Alexander Hoernigk <AHoe...@t-online.de> schrieb
>
> Das gilt selbst für den Fall, daß ein Großteil der Kosten infolge der
> Privatnutzung angefallen ist... beispielsweise bist Du im ganzen Jahr
> nur ein paar hundert km einer insgesamt in die Tausende gehenden
> Gesamtfahrtstrecke privar gefahren, hattest aber während einer dieser
> wenigen und kurzen Privatfahrten einen üblen Unfall mit enorm hohen
> Reparaturkosten und evtl. auch noch einer heftigen Rückstufung in
> Deiner Haftpflicht.
>
> Macht nichts, ist alles mit den paar Prozent Privatnutzung erledigt...
>
Das stimmt leider nicht. Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind nicht als
Betriebsausgabe abziehbar. (Schmidt-Kommentar zum EStG § 4 Rz 520 Stichwort
"Privatverluste von BV").
Gruß
Alfred
> - Einzelplatzversion und Netzversion
> - Ein-Mann-Version
> - Fünf-Mann-Version
> - Unbegrenzte-Mann-Version
> - Datenex- und Importmoeglichkeiten
> - Belegausdrucke
> - Uebersichten, Auswertungen etc. pp
>
> Preise: ab 49 DM + Ust. + Versand
....
Und Macintosh-Version?
Na also. Draussen...
;-)
-------------
Lutz Jannasch
l...@exposed.de
[...]
>
> Welche Erfahrungen hast Du mit dem PC-Buchhalter von Lexware
> gemacht?
Sehr gute! Kann das Teil nur weiterempfehlen, gestern fiel mir ein, ich
koennte auch mal deren hot-line in Anspruch nehmen; sehr positiver Eindruck,
denn:
- keine "bitte Warten"-Schaltungen, man kommt sofort durch
- sehr kompetente Beratung
Mit freundlichen Gruessen,
--
Muharem Hrnjadovic (hrn...@lts.sel.alcatel.de || hrn...@spock.m.isar.de)
Also, ich kenne mich mit dem Thema zwar nicht aus, aber so wie ich Dein
Posting verstehe, passt Deine Beispielberechnung nicht zu Deinem Text:
Du schreibst, dass der 20%-Abschlag fuer die Umsatzsteuerberechnung
vorzunehmen ist, da diese 20% als nicht vorsteuerbehaftet angesehen
werden. Danach muesste ich meiner Meinung nach (leider) so rechnen:
Bruttoneupreis: DM 43.800,--
davon mtl. 1% DM 438,--
./. 20% Abschlag - 87,60
=Bemessungsgrundlage für die USt 350,40
+ 15% USt DM 52,56
= Eigenverbrauch DM 490,56 pro Monat
Wer kann mir sagen, welche von beiden Rechenmethoden richtig ist?
Gruss
Martin
Fahrtenbuch ist gut und schön, aber die Schreiberei nervt schon.
Am besten elektronisches Fahrtenbuch benutzen, das die
Reisekostenpauschalen direkt mit erfaßt.
Gibt es ab ca 1200,00 DM.
Ich benutze ERFAS von IOG, das Ding basiert auf PSION Organiser II XP
und muß nicht im Fahrzeug eingebaut werden.
Außerdem kann man direkt aus dem Gerät raus drucken, bracuht also keinen
PC.
Der Psion kostet ca 500,00 DM, Das Drucker Interface 210,00 und dazu
braucht man noch einen Seriell-Parallel-Konverter SP-1000 (ca.90,00 DM)
und ein Flashpak 128 KB für 252,00 DM. Die Software würde ich bei von
meinem runterkopieren lassen.
Aber alles in Allem kostet das Komplettpaket von ERFAS ungefähr
genausoviel, also kann man das Teil auch dort kaufen, oder ich besorge
einen, wie man will.
Ich kann es nur wärmstens empfehlen.
Gruß, wim
AH>On 26 Sep 1997 19:00:00 +0100, jul...@tsh.channel.de (Silke Nagel)
AH>wrote:
AH>
AH>>du rechnest pro Monat 1% des Bruttoneupreises des Wagens (dabei ist egal
AH>>wie alt das Fahrzeug ist) indem dann auch noch die Sonderausstattung mit
AH>>berücksichtigt werden muß (Die Autohändler sind sehr hilfsbereit bei der
AH>>Ermittlung dieses Wertes). - Auf diesen Wert mußt du dann noch die 15%
AH>>Umsatzsteuer draufrechnen.
AH>>
AH>>z.B. MB 200D - Bj 1991 - oh. Kat - oh. Sonderausstattung
AH>>Bruttoneupreis: DM 43.800,--
AH>>davon mtl. 1% DM 438,--
AH>>+ 15% USt DM 65,70
AH>Moment mal... im BRUTTO-Preis ist die Umsatzsteuer doch schon drin...
Richtig - aber so schreibt es nun mal der Vater Staat vor.
Martin Lepper <m...@mlksrv.mw.tu-dresden.de> schrieb
> Also, ich kenne mich mit dem Thema zwar nicht aus, aber so wie ich Dein
> Posting verstehe, passt Deine Beispielberechnung nicht zu Deinem Text:
> Du schreibst, dass der 20%-Abschlag fuer die Umsatzsteuerberechnung
> vorzunehmen ist, da diese 20% als nicht vorsteuerbehaftet angesehen
> werden. Danach muesste ich meiner Meinung nach (leider) so rechnen:
>
> Bruttoneupreis: DM 43.800,--
> davon mtl. 1% DM 438,--
> ./. 20% Abschlag - 87,60
> =Bemessungsgrundlage für die USt 350,40
> + 15% USt DM 52,56
> = Eigenverbrauch DM 490,56 pro Monat
>
> Wer kann mir sagen, welche von beiden Rechenmethoden richtig ist?
>
Du hast in der letzten Zeile, in der ich schrieb "(ust'licher)
Eigenverbrauch" das "ust'lich", also "umsatzsteuerlich" weggelassen. Dann
stimmt's natürlich nicht mehr.
Das was ich ausgerechnet hatte, war also der umsatzsteuerliche
Eigenverbrauch (350,40+52,56=402,96) , das was Du hier berechnet hast, ist
der einkommensteuerliche.
Leider ist das Thema so wahnsinnig (und unnötig) kompliziert, daß Fehler
geradezu vorprogrammiert sind. Ich schätze mal, daß sicher die mindestens
die Hälfte aller Leser hier ihren Eigenverbrauch zu hoch ausrechnen, sofern
sie keinen StB haben, weil die Vorschriften vollkommen unverständlich sind.
Vollends katastrophal wird's, wenn man die "nichtabzugsfähigen
Betriebsausgaben für Fahrten Wohnung-Betriebstätte" ausrechnen soll.
Oder verstehst Du diesen Gesetzestext (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG):
1 Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
[...]
6. Aufwendungen für Fahrten des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und
Betriebsstätte in Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,03 vom
Hundert des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat für
jeden Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 oder
Absatz 2 ergebenden Betrag sowie Aufwendungen für Familienheimfahrten in
Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,002 vom Hundert des
inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden
Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 und 5
oder Absatz 2 ergebenden Betrag; ermittelt der Steuerpflichtige die private
Nutzung des Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, treten an die
Stelle des mit 0,03 oder 0,002 vom Hundert des inländischen Listenpreises
ermittelten Betrags für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für
Familienheimfahrten die auf diese Fahrten entfallenden tatsächlichen
Aufwendungen;"...?
Na, alles klar, oder noch irgendwelche Fragen?
Gruß
Alfred