Ist jemanden so was auch für unsere Nachbarländer bekannt.
Inzwischen haben sich doch einiges an Ausfällen angesammelt, dass ich diese
doch betreiben möchte.
Es rechnet sich wohl aber nur wenn man das Ladesintern macht.
Auch wäre eine Verfahrens- und Kostenübersicht für die einzelnen Länder
wünschenswert.
Das ist doch eine ganz normale Anwaltskanzlei, also...
> Ist jemanden so was auch für unsere Nachbarländer bekannt.
...brauchst Du Dich nur an einen Anwalt im jeweiligen Ausland wenden,
bzw. an eine inländische Kanzlei, die mit Anwälten im jeweiligen Aus-
land zusammenarbeitet.
Dagegen wäre sowas wie http://www.mahnantrag-online.de (wo man Mahn-
bescheide direkt beim Gericht, also ohne Anwalt) beantragen kann,
viel interessanter - aber da kenne ich leider auch nix...
Gruß Matthias.
> Dagegen wäre sowas wie http://www.mahnantrag-online.de (wo man Mahn-
> bescheide direkt beim Gericht, also ohne Anwalt) beantragen kann,
> viel interessanter - aber da kenne ich leider auch nix...
Für Österreich:
http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=73&recordid=50
Die "Mahnklage" scheint das entsprechende zum Mahnverfahren zu sein.
E.D.
Die Beantragung solcher Titel im Ausland bedarf in der Regel die
Einschaltung eines Anwalts vor Ort, da die Rechtssysteme schon noch sehr
unterschiedlich sind. Auch kann ein Anwalt vor Ort die Erfolgsaussichten
besser abschätzen.
Falls vertraglich oder per AGB ein Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort in
Deutschland vereinbart wurde, einfach mal nach "Internationalem
Mahnbescheid" oder "grenzüberschreitendem Mahnverfahren" googeln, da
findet man Hinweise, wo und wie das geht. Lohnt sich aber IMHO wegen der
Kosten und dem Aufwand nur bei entsprechend hohen Forderungen (die Höhe
muss jeder für sich selber bestimmen).
Siehe auch hier:
http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitraege-d/Deutsches-grenzueberschreitendes-Mahnverfahren.html.
Gruß
Thomas
> Falls vertraglich oder per AGB ein Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort in
> Deutschland vereinbart wurde, einfach mal nach "Internationalem
> Mahnbescheid" oder "grenzüberschreitendem Mahnverfahren" googeln, da
Bei privaten kann man doch gar nicht einen Gerichtsstand festlegen. (?)
> Ist jemanden so was auch für unsere Nachbarländer bekannt. Inzwischen
> haben sich doch einiges an Ausfällen angesammelt, dass ich diese doch
> betreiben möchte.
Die Botschaft in Wien stellt Informationen zur Verfügung
http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04/
Servicespektrum__Konsularhilfe/Downloaddateien/
DownloadDatei_20Merkblatt_20Rechtsberatung,property=Daten.pdf
gleichzeitig kannst du über die AHK den Inkassoservice buchen.
http://oesterreich.ahk.de/dienstleistungen/inkasso/
Komplizierter empfinde ich die Schweiz, da sie nicht zum Binnenmarkt
zählt ... aber auch hier kann die AHK helfen
http://www.handelskammer-d-ch.ch/home/de/tmp_1_1414682369/
Inkasso___Schiedsgericht_detail.aspx
hth
ralf
--
Pop Art
http://www.r23.de/
Aber den Erfüllungsort. Das sollte reichen, wenn ich das auf der
Internetseite richtig verstanden habe (IANAL).
Wo treiben sich eigentlich immer die mitlesenden Juristen rum, wenn man
sie mal benötigt? ;-))
Gruß
Thomas
eine oder deine? ;-)
> Falls vertraglich oder per AGB ein Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort in
> Deutschland vereinbart wurde, einfach mal nach "Internationalem
bei Konsumenten?
#m