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Namensänderung einer GmbH

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Martin Dietrich

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Jul 18, 2008, 6:39:48 AM7/18/08
to
Hallo NG,

kann mir jemand sagen wo man Detailliertes über die Pflichten,
Vorgehensweise sowie die Kosten nachlesen kann?

Eine über 30 Jahre alte GmbH mit Namen "ABC-GmbH" soll umbenannt werden in
Name: "XYZ-GmbH" alle Verbindlichkeiten, Verträge etc. sollen
selbstverständlich übernommen werden (also nur einen altbackenen Namen
moderner machen)

Danke für Tipps und Hinweise.

M@rtin

Ulrich Hoffmann

unread,
Jul 18, 2008, 8:04:15 AM7/18/08
to

"Martin Dietrich" schrieb:

> Eine über 30 Jahre alte GmbH mit Namen "ABC-GmbH" soll umbenannt
> werden in Name: "XYZ-GmbH"

Das geschieht über eine Satzungsänderung (beim Notar).
Kostet dasselbe wie eine ganz neue Satzung. Man sollte
sich also überlegen, was an der Satzung gleich mit-
bereinigt werden soll.

> alle Verbindlichkeiten, Verträge etc. sollen
> selbstverständlich übernommen werden

Wie stellst Du Dir eine Namensänderung vor, ohne dass
die Verbindlichkeiten und Verträge hinterher noch dieselben
sind. Wenn eine Frau den Namen ihres Mannes annimmt (oder
umgekehrt), geht das doch auch nicht mit einer Entschul-
dung einher (abgesehen von dem Fall, dass Mann eine reiche
Frau heiratet...).

UH

Martin Dietrich

unread,
Jul 18, 2008, 10:41:16 AM7/18/08
to
Ulrich Hoffmann wrote:
> "Martin Dietrich" schrieb:
>
>> Eine �ber 30 Jahre alte GmbH mit Namen "ABC-GmbH" soll umbenannt
>> werden in Name: "XYZ-GmbH"
>
> Das geschieht �ber eine Satzungs�nderung (beim Notar).

> Kostet dasselbe wie eine ganz neue Satzung. Man sollte
> sich also �berlegen, was an der Satzung gleich mit-
> bereinigt werden soll.

kennt jemand die Gesamtkosten? (ca.) Notar und Amtsgericht etc.

>> alle Verbindlichkeiten, Vertr�ge etc. sollen
>> selbstverst�ndlich �bernommen werden
>
> Wie stellst Du Dir eine Namens�nderung vor, ohne dass
> die Verbindlichkeiten und Vertr�ge hinterher noch dieselben


> sind. Wenn eine Frau den Namen ihres Mannes annimmt (oder
> umgekehrt), geht das doch auch nicht mit einer Entschul-
> dung einher (abgesehen von dem Fall, dass Mann eine reiche
> Frau heiratet...).

Ich entnehme Deiner Ausf�hrung, dass eine Namens�nderung f�r die Kredi- und
Debitoren keinerlei Auswirkungen auf bestehende Verbindlichkeiten/Vertr�ge
hat. Korrekt?

M@rtin

>
> UH

Matthias Kryn

unread,
Jul 18, 2008, 3:47:01 PM7/18/08
to
Martin Dietrich schrieb:

[Umfirmierung]

> kennt jemand die Gesamtkosten? (ca.) Notar und Amtsgericht
> etc.

Notar: ca. 300 Euro.

Amtsgericht inkl elektron. Veröffentlichung: ca. 80 Euro.

Habe ich gerade diese Woche irgendwo gebucht.

> Ich entnehme Deiner Ausführung, dass eine Namensänderung für


> die Kredi- und Debitoren keinerlei Auswirkungen auf

> bestehende Verbindlichkeiten/Verträge hat. Korrekt?

ACK. Eine Umfirmierung ist nichts anderes als ein neuer Name für
das Kind.

Grüße
Matthias

Martin Dietrich

unread,
Jul 18, 2008, 3:56:15 PM7/18/08
to
Matthias Kryn wrote:
> Martin Dietrich schrieb:

>> Ich entnehme Deiner Ausführung, dass eine Namensänderung für
>> die Kredi- und Debitoren keinerlei Auswirkungen auf
>> bestehende Verbindlichkeiten/Verträge hat. Korrekt?
>
> ACK. Eine Umfirmierung ist nichts anderes als ein neuer Name für
> das Kind.

Super!

Vielen Dank für Deine (Kosten-)Informationen.

Noch eine Frage zu Reihenfolge:
Man erstellt (bei Bedarf) die neue Satzung und macht dann einen Termin beim
Notar. Ders sendet das ganze ans Amtsgericht und gut ist die Sache. Wieviele
Tage/Wochen dauert es ab Zeiotpunkt Notar bis der "neue" Firmenname
offiziell verwendet werden darf? (Sind ja bestimmt einige Prüfungen seitens
des Amtsgerichts etc. erforderlich).

Gruß

M@rtin

Will Berghoff

unread,
Jul 19, 2008, 4:25:49 AM7/19/08
to
Man veranstaltet eine Gesellschafterversammlung.

Diese beschliesst die Namensänderung. Mit diesem Beschluss geht man zum
Notar. Eine "Satzung" bei einer GmbH gibt es nicht. Der Notar fertigt
einer Niederschrift des Beschlusses der Gesellschafterversammlung als
Ergänzung zum Gesellschaftsvertrag an.

Das geht zum AG.

Kosten Notar bei Minimum-GmbH 90 EUR, AG 80 EUR.

Ralf Zschemisch

unread,
Jul 19, 2008, 3:33:16 PM7/19/08
to
Am Fri, 18 Jul 2008 21:47:01 +0200 schrieb Matthias Kryn:

> Martin Dietrich schrieb:
>
> [Umfirmierung]
>
>> kennt jemand die Gesamtkosten? (ca.) Notar und Amtsgericht etc.
>
> Notar: ca. 300 Euro.

Bevor man zum Notar geht, würde ich den neuen Namen eben
von einem Patentanwalt prüfen lassen, ob der Name nicht evtl.
Rechte anderer verletzt.

§ 15 MarkenG

Selbstverständlich würde ich auch etwas Geld in die
Marktforschung investieren (Namensfindung)


> Grüße
> Matthias

Hast du dich nicht vor einigen Tagen lauthals verabschiedet?

bye

ralf


--
Pop Art
http://www.r23.de/

Matthias Kryn

unread,
Jul 19, 2008, 5:36:04 PM7/19/08
to
Ralf Zschemisch schrieb:

> Hast du dich nicht vor einigen Tagen lauthals verabschiedet?

10 Monate.

Grüße
Matthias

Georg Schupp

unread,
Jul 19, 2008, 5:43:12 PM7/19/08
to
Ralf Zschemisch schrieb:

> Bevor man zum Notar geht, würde ich den neuen Namen eben
> von einem Patentanwalt prüfen lassen, ob der Name nicht evtl.
> Rechte anderer verletzt.

Da dürfte es eine runde Googlen und ein Besuch
auf der Website des DPMA auch tun. Wenn beides
keinen Treffer ergibt, ist die Wahrscheinlichkeit
ins Fettnäpfchen zu treten, wohl eher gegen Null.

Georg

Ralf Zschemisch

unread,
Jul 19, 2008, 7:16:00 PM7/19/08
to

> Ralf Zschemisch schrieb:

Geiz ist Geil? Muss man wirklich auf die Fachberatung bei der
üblichen Prüfung verzichten?

Es sollte eigentlich doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass man
auch sein Firmenlogo

http://de.wikipedia.org/wiki/Firmenlogo

eben eintragen lässt. Selbstverständlich auch von einem
Patentanwalt... und dieser wird sicherlich vor dem
Antrag eben den Namen prüfen.

Aber wenn man den Namen einer GmbH ändert möchte man meiner
Meinung - zumindest unterstelle ich dies dem OP - eine
Marke mit allen Vorteilen etablieren. Dazu reicht
kein Notar... dieser steht am Ende eines Findungs-Prozesses...

Message has been deleted

Oliver Henniges

unread,
Jul 20, 2008, 4:08:19 AM7/20/08
to
On 20 Jul., 01:16, Ralf Zschemisch <i...@r23.de> wrote:

> Geiz ist Geil? Muss man wirklich auf die Fachberatung bei der
> üblichen Prüfung verzichten?

> ...eine Marke mit allen Vorteilen etablieren. Dazu reicht


> kein Notar... dieser steht am Ende eines Findungs-Prozesses...

Da hast du sicher völlig recht. Allein

1) Wenn das was taugen soll, würde ich die Kosten für diese
professionelle Baratung mindestens im fünfstelligen Bereich ansiedeln.
Nur für die Namensfindung und Eintragung, sowie die Eruierung
potentieller Marketingkampagnen als Umsetzung des branding. Die Kosten
für die Kampagnen selber kämen dann noch dazu.

2) Ein solches nahezu sechsstelliges Marketingbudget wäre nur durch
einen zusätzlichen Rohertrag ab 300 TE p.a. aufwärts gerechtfertigt.

3) Wer von uns hier spielt überhaupt in dieser Liga?

Georg Schupp

unread,
Jul 20, 2008, 5:41:36 AM7/20/08
to
Ralf Zschemisch schrieb:

> Am Sat, 19 Jul 2008 23:43:12 +0200 schrieb Georg Schupp:
>
>> Ralf Zschemisch schrieb:
>
>>> Bevor man zum Notar geht, würde ich den neuen Namen eben von einem
>>> Patentanwalt prüfen lassen, ob der Name nicht evtl. Rechte anderer
>>> verletzt.
>> Da dürfte es eine runde Googlen und ein Besuch auf der Website des DPMA
>> auch tun. Wenn beides keinen Treffer ergibt, ist die Wahrscheinlichkeit
>> ins Fettnäpfchen zu treten, wohl eher gegen Null.
>
> Geiz ist Geil? Muss man wirklich auf die Fachberatung bei der
> üblichen Prüfung verzichten?

Wenn ich in diesem Fall selbst zu dem Ergebnis kommen
kann, warum sollte ich dann mehr bezahlen? Ich buche
Reisen auch nur noch online, weil im örtlichen Reise-
büro für gewöhnlich die gleichen Datenbanken abgefragt
werden und bei einer Frage zur Qualität des Hotels
genauso bei holidaycheck.de geschaut wird. Von daher:
die x tausend Euro für den Anwalt lieber in die
Entwicklung einer vernünftigen Corporate Identity
stecken - für das Geld sollte man zumindest ein gutes
Logo bekommen.

Georg

Message has been deleted

Will Berghoff

unread,
Jul 21, 2008, 5:04:04 AM7/21/08
to
Hier wurde nirgendwo geschrieben, dass die Namensänderung
markenrechtskritische Inhalte haben muss.

Wenn ich z.B. von Geiz-ist-Geil-Beteiligungs.-GmbH in
Geiz-ist-Geil-zweite-Beteiligungs-GmbH ändere, habe ich diese Sorge nicht.

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