Gruß, Micha.
> Gibt es, wenn man eine geringfügige Selbständigkeit angemeldet hat
Wo bitte kann man eine 'geringfügige Selbständigkeit' anmelden?
> und die
> Leistungen dem Auftraggeber nach einem festen Stundensatz in Rechnung
> stellt, eine Grenze die der Stundensatz nicht übersteigen darf, damit
> es noch als geringfügig gilt?
Dann müsste die Formel wohl lauten:
Stundensatz = 630 DM / Std. je Monat
:-)
> Dass die Summe unter 630DM/ Monat sein muss, ist
> klar (wird die Jahresobergrenze auf alle Monate des Jahres
> umgerechnet, oder nur auf den Zeitraum der angemeldeten
> Selbstständigkeit?)
Worum geht es Dir eigentlich? Bist Du Früh- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsrentner oder familienversicherter Angehöriger und
willst dennoch selbständig sein?
Gruss,
Thomas <Fragen gibbet> Neumann
>Gibt es, wenn man eine geringfügige Selbständigkeit angemeldet hat
Eine geringfügige Selbständigkeit gibt es nicht. Entweder übt man eine
selbständige (freiberufliche oder gewerbliche) Tätigkeit aus, oder
nicht. Dies kann hauptberuflich oder nebenberuflich sein. Ist der Umsatz
nicht sehr hoch (< 32.500 im Jahr), gilt die umsatzsteuerliche
Kleinunternehmerregelung. Ist der gewinn nicht sehr hoch, (<48.000 DM im
Jahr) gilt die vereinfachte Buchführungspflicht der
Kleingewernetreibenden (Freiberufler unbegrenzt). Falls man im Nebenjob
selbständig ist, ist die Abgrenzung zur SV-Pflicht im hauptjob zu
beachten, insbesondere für Schüler und Studenten bezogen auf die
KV-Familienversicherung (begrenzung der regelmäßigen Einkünfte im Monat
auf 640 DM)
Ganz egal ist jedoch alles der Einkommensteuer. Alle gewinne sind
einkommensteuerpflichtig und werden den anderen Einkünften
hinzugerechnet.
Eine geringfügige Selbständigkeit gibt es nicht.
>und die
>Leistungen dem Auftraggeber nach einem festen Stundensatz in Rechnung
>stellt, eine Grenze die der Stundensatz nicht übersteigen darf, damit es
>noch als geringfügig gilt?
Wie gesagt, für Selbständige gibt es das nicht. Beschäftige dich mit den
gesetzlichen Grundlagen.
> Dass die Summe unter 630DM/ Monat sein muss, ist
>klar (wird die Jahresobergrenze auf alle Monate des Jahres umgerechnet, oder
>nur auf den Zeitraum der angemeldeten Selbstständigkeit?)
Du unterliegst einem eklatanten Irrtum.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
http://www.nettoeinkommen.de http://www.EinzelStart.de
Hallo Thomas,
> > Gibt es, wenn man eine geringfügige Selbständigkeit angemeldet hat
> Wo bitte kann man eine 'geringfügige Selbständigkeit' anmelden?
na wo denn schon, auf dem Gewerbeamt. ;-))
Das Gewerbeamt interessiert es nicht, wieviel ein Selbständiger Gewinn
(oder -Verlust) macht und wieviel Stunden er dafür arbeitet.
Damit wollte ich nur sagen, das _jede_ gewerbliche Tätigkeit anzumelden
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> Wo bitte kann man eine 'geringfügige Selbständigkeit' anmelden?
Beim Arbeitsamt z.B., wenn man Leistungsempfänger ist.
MfG
Markus Gees
> Eine geringfügige Selbständigkeit gibt es nicht.
Leider gibt es auch das, eine "geringfügige selbstständige Tätigkeit"
jedenfalls (SGB 4, § 8). Die spielt z.B. eine Rolle, wenn man in die
Künstlersozialkasse aufgenommen werden will (dann darf die selbstständige
Tätigkeit "nicht geringfügig" sein). Oder beim Nebenverdienst für
Frührentner.
Vielleicht klärt uns Micha ja auf, um welches Problem es ihm geht. Dann
kriegt er sicher auch konkrete Antworten.
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.ratgeber-e-lancer.de
Ich will eine Selbständigkeit anmelden.
Dabei werde ich nicht soviel verdienen, bin Hauptberufl. noch Schüler. Über
630 Dm/Monat werde ich wohl nicht kommen, und sollte dann doch bei diesen
Beträgen auch keine Einkommenssteuer zahlen müssen, oder?
Darauf bezog sich auch die Frage nach der Errechnung der 630Dm. Hier, das
was ich meinte, als konkretes Beispiel:
Ich melde Anfang Oktober eine Selbständigkeit an, und verdiene bis zum
Jahresende 2500DM. Rechne ich das auf die 3 Monate um sind das also über
630DM/Monat, also muss ich Einkommensteuer zahlen (Unter 630 DM muss ich das
doch nicht, oder?)? Wird das aber aufs ganze Jahr umgerechnet, also durch 12
läge ich noch unter dem Betrag. Meine erste Frage ist nun ob ich das auf das
gesamte Jahr umrechnen darf, oder nur auf die 3 Monate, in denen ich
selbständig war.
2. Frage und Subject:
Ich würde auf Rechnungen gerne einen Stundensatz draufschreiben, damit das
für Kunden transparenter wird, ausserdem möchten das Kunden wohl auch
wissen. Nun hat mir jemand gesagt, dass bei einer "geringfügigen
Selbständigkeit" evtl. nur Stundensätze bis zu einem gewissen Wert erlaubt
seinen. Stimmt das? Wenn ich das aber recht verstanden habe, zahle ich auf
mein Einkommen die Einkommenssteuer, ohne dass Stundensätze eine Rolle
spielen. Wie ist das nun wirklich geregelt?
So, ich hoffe jetzt ist das klarer ;),
danke für Euer bemühen herauszufinden, was ich meinte,
Micha Borrmann.
Ja, Micha, so ist das klarer.
Aber ein paar Sachen bringst du noch durcheinander.
Anmelden musst du nicht eine "Selbstständigkeit", sondern vermutlich ein
Gewerbe. Es sei denn, du willst in einem "freien Beruf" arbeiten. Schau dazu
mal in
www.ratgeber-e-lancer.de
Da habe ich die Unterschiede im Kapitel 2.1.1. erklärt. Überhaupt solltest
du mal ein bisschen drin herum lesen, denn wenn du selbstständig arbeiten
willst, solltest du ein bisschen mehr von Steuern und Versicherungen wissen.
Dein Fall (selbstständig neben der Schule) ist dort übrigens im Kapitel
3.4.1. und 3.4.2. ausführlicher erklärt.
Ein paar Hinweise vorab:
Das mit dem Stundensatz kannst du wirklich vergessen, das ist wurscht.
Und Steuern wirst du auch nicht zahlen müssen.
Folgende Grenzwerte musst du kennen:
Wenn du im Durchschnitt der Monate, in denen du selbstständig tätig warst
(in deinem Beispiel also von Oktober bis Dezember) mehr als 630 DM im Monat
verdienst (entscheidend ist dabei dein Gewinn, also Einnahmen minus Kosten),
wirst du nicht mehr über die Eltern familienversichert. Wenn also deine
Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müsstest du dann eine
eigene Krankenversicherung abschließen.
Wenn du im Jahr mehr als 14.040 DM verdienst, bekommen deine Eltern kein
Kindergeld mehr.
Bis du Steuern zahlen musst, darfst du sogar noch mehr verdienen. Die Grenze
sind derzeit 14.093 DM - aber nach Abzug von Sonderausgaben (z.B.
Krankenversicherung).
So ein bisschen klarer?
Dann isses ja gut.
> Wenn du im Durchschnitt der Monate, in denen du selbstständig tätig warst
> (in deinem Beispiel also von Oktober bis Dezember) mehr als 630 DM im
Monat
> verdienst (entscheidend ist dabei dein Gewinn, also Einnahmen minus
Kosten),
> wirst du nicht mehr über die Eltern familienversichert. Wenn also deine
> Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müsstest du dann eine
> eigene Krankenversicherung abschließen.
Oh, da muss ich dann wohl tatsächlich aufpassen, habe gerade bei der Aok
nachgesehen, zähle ich dann trotzdem als pflichtversicherter Schüler, da
mein Hauptberuf Schüler ist, oder muß ich mich als Selbständiger melden?
> So ein bisschen klarer?
Auf jeden Fall, Gruß, Micha.
>> www.ratgeber-e-lancer.de
>Habe ich gemacht, echt hilfreich die Seite. Für mich trifft aber wirklich
>Freiberufler zu, da ich einen PC-Problemlösungs-service betreiben möchte.
Dieser Service ist ein gewerblicher. Du hast den Sinn und den Inhalt
einer freiberuflichen Tätigkeit noch nicht verstanden. Freiberufler über
eine Dienstleistung höherer Art aus und wer ein freiberufler ist muß
einem im Einkommensteuergesetz aufgeführten Katalogberuf angehören, es
gibt auch eine rechtliche Weiterentwicklung ähnlicher Berufe, aber auf
jeden Fall ist eine entsprechende Ausbildung oder künstlerische begabung
Voraussetzung. Einem Schüler mangelt es daran, jedenfalls was die
Ausbildung angeht.
>Oh, da muss ich dann wohl tatsächlich aufpassen, habe gerade bei der Aok
>nachgesehen, zähle ich dann trotzdem als pflichtversicherter Schüler, da
>mein Hauptberuf Schüler ist, oder muß ich mich als Selbständiger melden?
Du bist bei deinen Eltern kostenlos familienversichert in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu erhaltern deine Eltern regelmäßig
Fragebögen zu den mitversicherten familienabgehörigen. Hier müssen sie
Angaben zu z.B. auch deinem Verdienst machen.
Achso: Und als Schüler bist du ja sicher über 18? Sonst wird es mit
einem Gewerbeschein komplizierter.
> Achso: Und als Schüler bist du ja sicher über 18? Sonst wird es mit
> einem Gewerbeschein komplizierter.
Eben nicht ;)
Und dann noch zum Vormundschaftsgericht und so weiter, dann warte ich lieber
bis ich 18 bin, ist nicht mehr so lange.
Gruß, Micha,