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Wie fakturiere ich Rabatt als Spende?

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Oliver Henniges

unread,
Aug 26, 2008, 8:13:49 AM8/26/08
to
Kunde (gemeinnütziger Verein) fragt bei einem etwas größeren Auftrag
nach Rabatt gegen Spendenbescheinigung. Wie fakturiere/buche ich das:

a) Normale Faktura, auf dem Konto geht weniger Geld ein und die
Differenz (verminderte Einnahme wie eine Ausgabe) ist meine Spende.
Alternativ Rücküberweisung des Spendenbetrags bei vollem
Zahlungseingang.

b) Ich fakturiere den Rabatt auf der Rechnung, um die buchhalterischen
Fragen kümmert sich mein Steuerberater und die Spendenbescheinigung
senkt meine Steuern.

Kurzum: Weise ich den Rabatt auf der Rechnung aus oder nicht?

Bodo Rzany

unread,
Aug 26, 2008, 8:35:36 AM8/26/08
to

Ich würde den Spendenbetrag (Rabatt, oder wie auch immer) auf der
Rechnung ausweisen (damit er belegt ist) und die Rechnung sonst,
bis auf die Verfolgung des Einganges der Spendenbescheinigung, wie
eine ganz normale Rechnung behandeln. Wie und wo die Bescheinigung
behandelt/gebucht wird, ist eine Frage der Organisation. Auf jeden
Fall muß sich bei der Abfassung der Steuererklärung noch jemand an
das Ding erinnern...

Bodo

Martin Dietrich

unread,
Aug 26, 2008, 10:48:10 AM8/26/08
to

Ich würde den Rechnungsbetrag zu 100% verlangen und wenn innerhalb der
Zhalungsfrist bezahlt wurde, eerhält der Verein eine BAR-Spende (den Rabatt)
gegen Spendenbescheinigung.
Vorteile: Der Verein hat einen Grund schnell die Rechnung zu bezahlen und
die Spendensache ist Steuerlich sauber geregelt.

Martin

Oliver Henniges

unread,
Aug 26, 2008, 12:58:14 PM8/26/08
to
> Martin- Zitierten Text ausblenden -
>
> - Zitierten Text anzeigen -

Ich denke auch, darauf wirds hinauslaufen. Allerdings macht im
Fernabsatz eine Barauszahlung wenig Sinn, also kann der Kunde das
gegen Übersendung von der Spendenbescheinigung bei der Überweisung
abziehen und mein Steuerberater macht eine entsprechende Splitbuchung.
Müßte eigentlich gehen.

Aber es ist ein guter Tip, das an ein zügiges Zahlungsziel zu koppeln.
Danke dafür.

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Matthias Hanft

unread,
Aug 26, 2008, 3:24:25 PM8/26/08
to
Rüdiger Silberer schrieb:
>
> Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke nicht, daß das geht. Soweit ich
> weiß, darf eine Spendenquittung nur ausgestellt werden, wenn tatsächlich
> Geld fließt (oder es ist eben eine Sachspende). Deshalb auch Martins
> Vorschlag in der Form, nehme ich an.

Doch, stells Dir halt so vor:

a) ich verkaufe dem Verein ganz normal was für 119 EUR und stelle
eine ganz normale Rechnung.

b) ich spende dem Verein 119 EUR als ganz normale Geldspende.

Und statt daß die mir jetzt 119 EUR für meine Rechnung überweisen
und ich denen parallel dazu 119 EUR für die Spende, behält einfach
jeder sein Geld - das kommt aufs gleiche raus und spart Bankgebühren.

Vom Stb so abgesegnet... (auch wenn das nix heißen muß :-) )

Gruß Matthias.

Martin Hentrich

unread,
Aug 26, 2008, 3:34:31 PM8/26/08
to
On Tue, 26 Aug 2008 21:24:25 +0200, Matthias Hanft <m...@hanft.de>
wrote:

>a) ich verkaufe dem Verein ganz normal was für 119 EUR und stelle
> eine ganz normale Rechnung.
>
>b) ich spende dem Verein 119 EUR als ganz normale Geldspende.
>
>Und statt daß die mir jetzt 119 EUR für meine Rechnung überweisen
>und ich denen parallel dazu 119 EUR für die Spende, behält einfach
>jeder sein Geld - das kommt aufs gleiche raus und spart Bankgebühren.

Ja das ist korrekt so, aber wir hatten hier ja schon dargelegt, dass
dies nix bringt und die Spende - obwohl kein Geld fließt - nur kostet.
Denn der Umsatz ist gewinnerhöhend und umsatzsteuerpflichtig, dies
wird durch die absetzbare Spendenquittung nicht ausgeglichen.

Einen Rabatt als Spende zu deklarieren und dann eine Quittung
auszustellen halte ich jedoch nicht für gesetzlich korrekt und ich
halte das für Gestaltungsmißbrauch. Denkt mal an einen Fall mit 100%
Rabatt. Das würde ja eine Spendenbescheinigung für den Gesamtpreis
ergeben, jedoch keine Folgen für Gewinn und USt haben.

Martin

--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!

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Matthias Hanft

unread,
Aug 27, 2008, 9:34:59 AM8/27/08
to
Rüdiger Silberer schrieb:
>
> Also es spricht nichts gegen das oben dargestellte Verfahren, allerdings
> ist die Spende durch eine "nach amtlich vorgeschrieben Vordruck
> erstellte Zuwendungsbescheinigung" nachzuweisen.

Richtig. Falls jemand eine braucht: http://tinyurl.com/6s3v28
(BMF-Schreiben vom 13.12.2007)

Gruß Matthias.

Martin Dietrich

unread,
Aug 27, 2008, 10:25:52 AM8/27/08
to
Oliver Henniges wrote:
> On 26 Aug., 16:48, "Martin Dietrich" <mdietrich...@gmx.invalid> wrote:

>> Ich würde den Rechnungsbetrag zu 100% verlangen und wenn innerhalb
>> der Zhalungsfrist bezahlt wurde, eerhält der Verein eine BAR-Spende
>> (den Rabatt) gegen Spendenbescheinigung.
>> Vorteile: Der Verein hat einen Grund schnell die Rechnung zu
>> bezahlen und die Spendensache ist Steuerlich sauber geregelt.
>>

> Ich denke auch, darauf wirds hinauslaufen. Allerdings macht im
> Fernabsatz eine Barauszahlung wenig Sinn, also kann der Kunde das
> gegen Übersendung von der Spendenbescheinigung bei der Überweisung
> abziehen und mein Steuerberater macht eine entsprechende Splitbuchung.
> Müßte eigentlich gehen.
>
> Aber es ist ein guter Tip, das an ein zügiges Zahlungsziel zu koppeln.
> Danke dafür.

Ich habe bei den Angeboten / Auftragsbestätigungen folgenden Text
eingebunden:

"ZAHLUNGSWEISE: ..... Eventuell gewährte Rabatte werden/dürfen erst an der
Schlussrechnung berücksichtigt/abgezogen werden, jedoch nur, soweit die
angeforderten Abschlagszahlungen innerhalb der/den vereinbarten
Zahlungsfrist/en geleistet wurden."

Seit ich diese Regelung habe, und auch konsequent einhalte, brauche ich
nicht mehr - bei den Abschlagsrechnung - auf mein Geld warten bzw. Abschläge
anmahnen. Kann es nur weiter empfehlen.

Martin

Martin Dietrich

unread,
Aug 27, 2008, 10:29:55 AM8/27/08
to
Matthias Hanft wrote:

> Und statt daß die mir jetzt 119 EUR für meine Rechnung überweisen
> und ich denen parallel dazu 119 EUR für die Spende, behält einfach
> jeder sein Geld - das kommt aufs gleiche raus und spart Bankgebühren.

also wenn Dich in diesem Falle die geringen Bankgebühren so belasten, kannst
Du ja den "Rabatt" um einen Euro kürzen, oder den Verkauspreis um einen Euro
erhöhen. Man nennt das _Kalkulation_

Martin *kopfschüttel*

Matthias Hanft

unread,
Aug 27, 2008, 10:42:30 AM8/27/08
to
Martin Dietrich schrieb:

>
> also wenn Dich in diesem Falle die geringen Bankgebühren so belasten, kannst
> Du ja den "Rabatt" um einen Euro kürzen, oder den Verkauspreis um einen Euro
> erhöhen. Man nennt das _Kalkulation_

Ich glaube, die Bankgebühren für zwei Buchungen halte ich noch aus
- ich wollte nur demonstrieren, daß es Blödsinn ist, den gleichen
Geldbetrag gleichzeitig in zwei Richtungen gegenseitig zu über-
weisen.

Wenn man bei einem Lieferanten ein Guthaben hat, kürzt man die
Überweisung ja auch gleich um den Guthabenbetrag statt alles zu
überweisen und sich den Rest zurücküberweisen zu lassen - kommt
also im normalen Geschäftsverkehr ja auch dauernd vor; warum also
nicht auch beim Spenden...

Gruß Matthias.

Bodo Rzany

unread,
Aug 27, 2008, 11:03:01 AM8/27/08
to
On 27.08.2008 16:42, Matthias Hanft wrote:
> Martin Dietrich schrieb:
>> also wenn Dich in diesem Falle die geringen Bankgebühren so belasten, kannst
>> Du ja den "Rabatt" um einen Euro kürzen, oder den Verkauspreis um einen Euro
>> erhöhen. Man nennt das _Kalkulation_
>
> Ich glaube, die Bankgebühren für zwei Buchungen halte ich noch aus
> - ich wollte nur demonstrieren, daß es Blödsinn ist, den gleichen
> Geldbetrag gleichzeitig in zwei Richtungen gegenseitig zu über-
> weisen.

Tja, wennste das Hin- und Herüberweisen in CO2-Ausstoß umgerechnet
gehabt haben tätest, täte vielleicht niemand gemeckert haben, oder
so... ;-)

Wie Peer Steinbrück mit seinem Dienstwagenprivileg (und dem
Werkstorprinzip für seine Wähler und Nichtwähler) das dann aber
sehen mögen würde?

Bodo

Martin Dietrich

unread,
Aug 27, 2008, 12:14:50 PM8/27/08
to

Ich bezahle lieber ab und an mal mehr Bankgebühren, aber habe damit - auch
nach Jahren - alles leicht nachvollziehbar. Es ist viel teurer, wenn man
beim kumulieren alles (Zusammenhänge) sauber notieren muss und sich z.B. bei
einer Betriebsprüfung auch noch den Kopf machen muss "habe ich es richtig
gemacht?". So hat jeder Vorgang seine eigene Beleg- und Zahlungsstruktur.

OK, wenn ich bei einem Lieferanten ein Guthaben habe (meist bitte ich um
Überweisung desselben), dann bezahle ich eine Rechnung z.B. "RE-Nr: xyz" und
schreibe zugleich auf den Beleg (2. Zeile) "abzgl. GU-Nr: abc" - dies ist
für jeden leicht nachvollziehbar, weil die Belege ja bereits im Hause sind.

Bei dem Falle des OP - würde man die Spende von der RE-SUmme als Rabatt
abziehen - kommt die Spendenbescheinigung erst viel später (meist muss man
dieser auch noch nachrennen) und dann muss man den Vorgang nochmals aus der
ABlage holen und die entsprechenden Vermerke schreiben. Das ist mir zu
umständlich (meine Arbeitszeit kostet ja auch) und somit sind getrennte
Überweisungsvorgänge definitiv billiger und leichter nachvollziehbarer.

Martin

>
> Gruß Matthias.

Thomas Hochstein

unread,
Aug 27, 2008, 10:43:15 AM8/27/08
to
Matthias Hanft schrieb:

> a) ich verkaufe dem Verein ganz normal was für 119 EUR und stelle
> eine ganz normale Rechnung.

Das ist ein Verkauf.

> b) ich spende dem Verein 119 EUR als ganz normale Geldspende.

Das ist eine Geldspende.

> Und statt daß die mir jetzt 119 EUR für meine Rechnung überweisen
> und ich denen parallel dazu 119 EUR für die Spende, behält einfach
> jeder sein Geld - das kommt aufs gleiche raus und spart Bankgebühren.

Das ist eine Sachspende. Dafür darf dann natürlich keine
Spendenbescheinigung über eine Geldspende ausgestellt werden - was
sich schon deshalb aufdrängt, weil man ansonsten jede Sach- zu einer
Geldspende ummodeln könnte.

-thh

Mirko Keller

unread,
Aug 27, 2008, 4:59:11 PM8/27/08
to
R�diger,

> ist die Spende durch eine "nach amtlich vorgeschrieben Vordruck
> erstellte Zuwendungsbescheinigung" nachzuweisen.

danke, ich dachte schon, hier hat sich noch niemand wirklich mit der
Problematik auseinandergesetzt.

Mu� nicht die fiskalisch wirksame Spende explizit an die Gemeinde, wo der
Verein angesiedelt ist, mit entsprechendem Verwendungszweck gezahlt werden?!

Alles andere sehe ich als au�enpr�funguntaglich.
Mirko


Matthias Hanft

unread,
Aug 28, 2008, 3:55:14 AM8/28/08
to
Martin Dietrich schrieb:

>
> Ich bezahle lieber ab und an mal mehr Bankgebühren, aber habe damit - auch
> nach Jahren - alles leicht nachvollziehbar. Es ist viel teurer, wenn man
> beim kumulieren alles (Zusammenhänge) sauber notieren muss und sich z.B. bei
> einer Betriebsprüfung auch noch den Kopf machen muss "habe ich es richtig
> gemacht?". So hat jeder Vorgang seine eigene Beleg- und Zahlungsstruktur.

Ist aber auch bei Verrechnung so. Dann erscheint in der Fibu halt kein
Bank-, sondern ein Verrechnungskonto. Nachvollziehbar ist das aber auch
alles...

> Bei dem Falle des OP - würde man die Spende von der RE-SUmme als Rabatt
> abziehen - kommt die Spendenbescheinigung erst viel später (meist muss man
> dieser auch noch nachrennen) und dann muss man den Vorgang nochmals aus der
> ABlage holen und die entsprechenden Vermerke schreiben. Das ist mir zu
> umständlich (meine Arbeitszeit kostet ja auch) und somit sind getrennte
> Überweisungsvorgänge definitiv billiger und leichter nachvollziehbarer.

Bis zur Spendenbescheinigung hat man halt den OPOS in der Fibu stehen. Der
Eingang der Spendenbescheinigung ist dann eben vollkompatibel zum Eingang
der Zahlung - und macht auch kaum mehr Arbeit bzw. Buchungen.

Also so (z.B. im SKR03):

Bei Rechnungsstellung: wie üblich:
Debitor an Erlöse z.B. 10001 an 8400

Bei Erhalt der Spendenquittung:
Verrechnung an Debitor z.B. 1360 an 10001
Spende an Verrechnung z.B. 2383 an 1360

Einfach, nicht? :-)

Gruß Matthias.

Matthias Hanft

unread,
Aug 28, 2008, 3:57:59 AM8/28/08
to
Thomas Hochstein schrieb:
>
[Spendenquittung gegen LuL]

> Das ist eine Sachspende. Dafür darf dann natürlich keine
> Spendenbescheinigung über eine Geldspende ausgestellt werden - was
> sich schon deshalb aufdrängt, weil man ansonsten jede Sach- zu einer
> Geldspende ummodeln könnte.

Nee, das ist eine Geldspende. Eine Sachspende ist, wenn ich was aus
meinem Anlagevermögen herschenke, z.B. den (dann Ex-)Firmen-Pkw. Dafür
stellt mir der Verein dann eine Sachspendenquittung aus, damit das
Finanzamt mir nicht unterstellen kann, ich hätte mein Anlagevermögen
"schwarz" verkauft und damit Gewinne unterschlagen.

Gruß Matthias.

Joachim Peter

unread,
Aug 28, 2008, 4:28:30 AM8/28/08
to
Matthias Hanft schrieb:
...

> Ich glaube, die Bankgebühren für zwei Buchungen halte ich noch aus
> - ich wollte nur demonstrieren, daß es Blödsinn ist, den gleichen
> Geldbetrag gleichzeitig in zwei Richtungen gegenseitig zu über-
> weisen.

Und den Märchensteuerbetrag möchtest du dem Finanzamt spenden?
Wird das Finanzamt sicher nichts dagegen haben.
Aber einfacher und ohne Spende ans Finanzamt ginge es, wenn du den
Artikel gleich als Sachspende deklarierst. Bzw. der OP sie eben zu dem
Preis verkauft, zu dem er ihn an den Verein verkaufen will.
Dafür bekommt man zwar keine Spendenquittung, aber gewinnmäßig (und
damit für die Ekst) kommt das gleiche raus.

Joachim

Matthias Hanft

unread,
Aug 28, 2008, 4:45:10 AM8/28/08
to
Joachim Peter schrieb:

>
> Und den Märchensteuerbetrag möchtest du dem Finanzamt spenden?
> Wird das Finanzamt sicher nichts dagegen haben.

Ich hab' nicht gesagt, daß ich sowas mache und/oder gut finde,
sondern nur den technischen Ablauf beschrieben :-)

> Aber einfacher und ohne Spende ans Finanzamt ginge es, wenn du den
> Artikel gleich als Sachspende deklarierst. Bzw. der OP sie eben zu dem
> Preis verkauft, zu dem er ihn an den Verein verkaufen will.
> Dafür bekommt man zwar keine Spendenquittung, aber gewinnmäßig (und
> damit für die Ekst) kommt das gleiche raus.

So isses!

Gruß Matthias.

Thomas Hochstein

unread,
Aug 28, 2008, 1:08:10 PM8/28/08
to
Matthias Hanft schrieb:

> Nee, das ist eine Geldspende. Eine Sachspende ist, wenn ich was aus
> meinem Anlagevermögen herschenke, z.B. den (dann Ex-)Firmen-Pkw.

Nun ja, aber Du könntest doch auch dafür Geld verlangen, daß Du dann
wieder spenden willst, und der Einfachheit halber auf die
Hin-und-Her-Überweisung verzichten, womit wir dann dieselbe Sachlage
hätten. Wenn das so ging, könnte man auf diese Weise beliebig jede
Sachspende zu einer Geldspende machen. Daher ging ich bisher davon
aus, daß eine Geldspende nur dann vorliegt, wenn tatsächlich Geld
fließt, eine Sachspende hingegen, wenn eine Sache überlassen - und auf
eine Bezahlung verzichtet - wird. Ist das nicht so?

-thh

Message has been deleted

Matthias Hanft

unread,
Aug 29, 2008, 2:55:36 AM8/29/08
to
Thomas Hochstein schrieb:

>
> Nun ja, aber Du könntest doch auch dafür Geld verlangen, daß Du dann
> wieder spenden willst, und der Einfachheit halber auf die
> Hin-und-Her-Überweisung verzichten, womit wir dann dieselbe Sachlage
> hätten. Wenn das so ging, könnte man auf diese Weise beliebig jede
> Sachspende zu einer Geldspende machen. Daher ging ich bisher davon
> aus, daß eine Geldspende nur dann vorliegt, wenn tatsächlich Geld
> fließt, eine Sachspende hingegen, wenn eine Sache überlassen - und auf
> eine Bezahlung verzichtet - wird. Ist das nicht so?

Ich habs noch nicht höchstrichterlich prüfen lassen :-) - aber ich
kenne hier einige Firmen in meinem Umfeld, die das so machen wie
beschrieben: also erst ganz normale Rechnung (allerdings für eine
Dienstleistung, nicht für Waren!) schreiben, und als Bezahlung kommt
dann nicht Geld, sondern eine Spendenquittung. Und das nicht-gegen-
seitig-überwiesene Geld wird dann über ein Verrechnungskonto gebucht.

Es scheint zu funktionieren und zulässig zu sein, sonst hätte der
Steuerberater gemault und/oder das nicht alles auch so in den Jahres-
abschluß geschrieben :-)

Sagen wir mal so: Warum sollte diese "Geld-Umwidmung" bei _Sachen_
jemand freiwillig machen wollen? Er müßte dann ja noch die (nicht
in bar erhaltene) USt ans Finanzamt abführen und zahlt dadurch
letztendlich drauf. Also schenkt man seinen abgeschriebenen Kopierer
halt einfach her und kriegt eine Sachspendenquittung.

Aber was macht ein Internet-Provider, der die Website des Tierheims
hostet? Der spendet ja keine "Sache". Da bleibt IMHO nur die oben
beschriebene Lösung (was wohl auch so sein muß, da das UStG ja eine
_Leistung_ besteuert und das Hosting schließlich eine Leistung dar-
stellt - also fällt USt an, ob nun gespendet wird oder nicht).

Sind aber "just my $.02" - ich hab nicht Steuertheorie studiert... :-)

Gruß Matthias.

Martin Schoenbeck

unread,
Aug 31, 2008, 10:24:06 AM8/31/08
to
Hallo Oliver,

Oliver Henniges schrieb:

In jedem Fall solltest Du eine Variante wählen, bei der Du keine
Spendenbescheinigung bekommst. Die Spendenbescheinigung dient dazu, bereits
versteuerte Gelder nachträglich wieder von der Steuer zu befreien. Dann ist
aber die Umsatzsteuer bereits Geschichte. D.h. Du zahlst Umsatzsteuer auf
Deine Spende. Deshalb ist die Idee mit dem Rabatt schon sinnig, nur auf die
Spendenbescheinigung wirst Du verzichten müssen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Matthias Lindner

unread,
Nov 9, 2021, 10:24:25 AM11/9/21
to
Um das noch mal aufzugreifen.
Man kann m.E. durchaus Preisnachlässe gegen Spendenbeschenigung umsetzten.
"Es handelt sich dann um eine Geldzuwendung mit abgekürztem Zahlungsweg. "
Quelle, dort findet man auch, wie man es buchhalterisch umsetzt:
https://www.osb1924.de/images/stories/osb/pdf_Vereinsrecht/02%20Sponsering-Preisnachlass%20als%20Spende.pdf
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