per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich am
besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
- Gewerbeanmeldung vom 30.10.
- Notarrechnung (HR) vom 31.10.
Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen, kann
ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11. buchen?
Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja sowieso
nix reinzuschreiben.
Gruß
Thomas
Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
im Newsbeitrag: 3be0f844...@news.t-online.de...
> per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich
> am besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
> - Gewerbeanmeldung vom 30.10.
> - Notarrechnung (HR) vom 31.10.
> Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen,
> kann ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11.
> buchen?
Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
Aufwand an Privat
Falls Du nicht zwei Kassen führen möchtest (eine private und eine
betriebliche), kannst Du alle Barzahlungen für Deinen Betrieb mit
Schuldübernahmen buchen.
> Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
> eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja sowieso
> nix reinzuschreiben.
Eine Eröffnungsbilanz brauchst Du dennoch. Es ist jedoch nichts dagegen
einzuwenden, wenn die Bilanzsumme null ist. Drei Posten könntest Du in
Deiner Eröffnungsbilanz angeben: Anlagevermögen und Umlaufvermögen
sowie Eigenkapital.
Grüß Dich!
Carsten Jodjahn
--
www.netrow.de
Buchführung erlernen & anwenden
(it´s software, isn´t it?)
Hallo Carsten,
> > per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich
> > am besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
> > - Gewerbeanmeldung vom 30.10.
> > - Notarrechnung (HR) vom 31.10.
bestimmt machst Du nur eine EÜR, also wenn Du nur die Einnahmen und
Ausgaben aufzeichnest, so ist Deine obige Darstellung schon richtig, für
die Spalte Ausgaben.
Wenn Du ein Buchführungsprogramm benutzt, dann solltest Du ein
Verrechnungskonto benutzen (1371 SKR 03) oder richtig auf Kasse bzw.
Bank buchen.
> > Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen,
> > kann ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11.
> > buchen?
Privateinlage musst Du für die EÜR nicht buchen (s.o.).
> Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
> Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
>
> Aufwand an Privat
Wenn man später von der EÜR zur Bilanzierung geht/gehen muss, dann ist
es IMHO besser gleich richtig zu buchen, also Aufwand an Kasse/Bank.
> Falls Du nicht zwei Kassen führen möchtest (eine private und eine
> betriebliche), kannst Du alle Barzahlungen für Deinen Betrieb mit
> Schuldübernahmen buchen.
Was wäre den dies für ein Konto?
> > Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
> > eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja
> > sowieso nix reinzuschreiben.
> Eine Eröffnungsbilanz brauchst Du dennoch. Es ist jedoch nichts
> dagegen einzuwenden, wenn die Bilanzsumme null ist. Drei Posten
> könntest Du in Deiner Eröffnungsbilanz angeben: Anlagevermögen
> und Umlaufvermögen sowie Eigenkapital.
Die erste zu Beginn des Geschäftsbetriebs erstellte Bilanz ist die
Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB ). Ihr steht gleich die
Anfangsbilanz, die anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung
durch EÜR zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen ist. Gilt also
nicht für die EÜR.
Dann folgen zum Schluss jedes Geschäfts- oder Wirtschaftsjahrs die
Jahresschlussbilanzen, im Falle einer Übereinstimmung des Geschäfts-
oder Wirtschaftsjahrs mit dem Kalenderjahr jeweils zum 31.
Dezember(Wirtschaftsjahr ).
Hier nochmal die steuerrechtliche Vorgabe für die Erstellung einer
Bilanz:
§ 60 Unterlagen zur Steuererklärung EStDV zu EStG § 25
(1) Wird der Gewinn nach *§ 4 Abs. 1 , § 5 oder § 5a* des Gesetzes
ermittelt, so ist der Steuererklärung eine Abschrift der Bilanz, die auf
dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des
Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz, beizufügen. Werden
Bücher geführt, die den Grundsätzen der doppelten Buchführung
entsprechen, ist eine Gewinn- und Verlustrechnung und außerdem auf
Verlangen des Finanzamts eine Hauptabschlußübersicht beizufügen.
(2) Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen
Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch
Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen. Der
Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften
entsprechende Bilanz (Steuerbilanz) beifügen.
(3) Liegt ein Anhang, ein Lagebericht oder ein Prüfungsbericht vor, so
ist eine Abschrift der Steuererklärung beizufügen. Bei der
Gewinnermittlung nach § 5a des Gesetzes ist das besondere Verzeichnis
nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes der Steuererklärung beizufügen.
Da steht nix drin von § 4 (3) EStG. Auch kann man dem § 60 EStDV
entnehmen, dass eine reine Steuerbilanz nicht Pflicht ist, wenn man eine
mit entsprechenden Zusätze versehene Handelsbilanz einreicht.
Also hätte Thomas schon ein paar Fakten mehr mitteilen müssen, aber ich
denke, dass ich richtig liege, dass er nur EÜR (Gewinnermittlung nach §
4 (3) EStG) macht.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hans-Peter Popowski <LStH-V...@t-online.de>
schrieb im Newsbeitrag: 9rr5tg$pjr$06$1...@news.t-online.com...
> > Falls Du nicht zwei Kassen führen möchtest (eine private und eine
> > betriebliche), kannst Du alle Barzahlungen für Deinen Betrieb mit
> > Schuldübernahmen buchen.
> Was wäre den dies für ein Konto?
Entweder das Privatkonto oder das Eigenkapitalkonto. Das Privatkonto
ist bei Verwendung eines festen Eigenkapitalkontos erforderlich.
> Also hätte Thomas schon ein paar Fakten mehr mitteilen müssen, aber
> ich denke, dass ich richtig liege, dass er nur EÜR (Gewinnermittlung
> nach § 4 (3) EStG) macht.
Thomas macht einen Bilanzvergleich.
Genau, ich mache doppelte Buchführung, ich dachte das Wort
Eröffnungsbilanz sagt das schon aus.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
> >> Also hätte Thomas schon ein paar Fakten mehr mitteilen müssen, aber
> >> ich denke, dass ich richtig liege, dass er nur EÜR
> >> (Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG) macht.
> >Thomas macht einen Bilanzvergleich.
> Genau, ich mache doppelte Buchführung, ich dachte das Wort
> Eröffnungsbilanz sagt das schon aus.
nicht unbedingt, nur wenn man weiß, wann man eine Eröfnungsbilanz machen
muss, manche stolpern da ja schon im Fragebogen des FAes über diesen
Punkt.
Nicht dass ich Dir irgendwelche Unkenntnis unterstellen wollte, aber die
meisten Frager haben eben diesen Hintergrund. ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Gut Ok, den Eröffnungsbogen habe ich auch noch nicht, aber Notarkosten
für einen HR-Eintrag sind ja eindeutig.
Gruß
Thomas
Natürlich bin ich bilanzierungspflichtig, aber warum zweifelst du
deshalb an meinem Sachverstand? Vorlesungen in Buchführung und
Steuerlehre hat man nunmal als WIng-student und einen Stapel Bücher
auch. Man wird ja wohl trotzdem ein paar Fragen stellen können, oder?
Gruß
Thomas
>"Thomas Braun" <thomas...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
>news:3be0f844...@news.t-online.de...
>
>> Hallo,
>> Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
>> eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja sowieso
>> nix reinzuschreiben.
>
>ich habe mich auch vor kurzem selbstständig gemacht. Beim Eröffnungsbogen
>des Finanzamts wurde zwar um eine Eröffnungsbilanz gebeten, auf Anraten
>unseres Steuerberaters aber habe ich einfach den Hinweis "E/A-Rechnung" auf
>den Bogen geschrieben, da wir in vorhersehbarer Zeit sowieso nicht
>bilanzierungspflichtig sein werden. Das FA fand das offenbar in Ordnung so.
Hilft leider nicht, da ich durch den HR-Eintrag buchführungspflichtig
bin.
Gruß
Thomas
>Hallo Thomas!
>
>Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
>im Newsbeitrag: 3be0f844...@news.t-online.de...
>
>> per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich
>> am besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
>> - Gewerbeanmeldung vom 30.10.
>> - Notarrechnung (HR) vom 31.10.
>> Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen,
>> kann ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11.
>> buchen?
>
>Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
>Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
>
>Aufwand an Privat
Ok, wenn ich so direkt buchen kann gut, aber welches Datum nehme ich?
Belegdatum ist ja der 30.10. bzw. 31.10., aber selbständig bin ich
erst ab 1.11.
>Falls Du nicht zwei Kassen führen möchtest (eine private und eine
>betriebliche), kannst Du alle Barzahlungen für Deinen Betrieb mit
>Schuldübernahmen buchen.
Ich führe eine und zwar die betriebliche und die muss stimmen, das
private ist mir ziemlich egal.
>> Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
>> eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja sowieso
>> nix reinzuschreiben.
>
>Eine Eröffnungsbilanz brauchst Du dennoch. Es ist jedoch nichts dagegen
>einzuwenden, wenn die Bilanzsumme null ist. Drei Posten könntest Du in
>Deiner Eröffnungsbilanz angeben: Anlagevermögen und Umlaufvermögen
>sowie Eigenkapital.
Naja, eine Bilanzgliederung nach §266 HGB kann ich ja nehemn, muß bloß
überall Nullen reinschreiben. Wenn's das FA so haben will...
Gruß
Thomas
> per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich am
> besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
> - Gewerbeanmeldung vom 30.10.
> - Notarrechnung (HR) vom 31.10.
> Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen, kann
> ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11. buchen?
Mit der Privateinlage liegst du richtig, da man nur Geld ausgeben kann was
man hat, buchungstechnisch.
wenn du aber schon vorher Kosten hattest fuer deine Selbstaendigkeit, wie
Porto fuer Geschaeftsbriefe, Fahrten zu Behoerden, Konzepterstellung usw.,
wären dies deine ersten Buchungen. Kosten die entstehen um sich Selbstaendig
zu machen sind bereitz Betriebskosten.
> Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
> eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja sowieso
> nix reinzuschreiben.
Da du Notarkosten hattest, bin ich mir nicht im Klaren, ob du eventuell eine
GmbH gegruendet hast oder eine andere Möglichkeit gewaehlt hast. Zudem
haengt es davon ab ob du EÜR oder doppelte Buchfuehrung machen mußt. Bei
doppelter Buchfuehrung benötigst du eine Eroeffungsbilanz.
Man kann immer was rein schreiben oder benoetigt dein Unternehmen keine
Materialien oder Einrichtungen, die du eingebracht hast, z.B. PC
Schreibtisch, Büromaterial, Stuhl usw.?
--
Mit freundlichem Gruß
Martina Vogt
Hannes Birnbacher <noema...@hannes-birnbacher.de>
schrieb im Newsbeitrag: 9rr94b.3...@hannes-birnbacher.de...
> > Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
> > Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
> >
> > Aufwand an Privat
> >
> > Falls Du nicht zwei Kassen führen möchtest (eine private und
> > eine betriebliche), kannst Du alle Barzahlungen für Deinen
> > Betrieb mit Schuldübernahmen buchen.
> Zweifelhafte Methode, wenn Du mich fragst
Kannst Du nicht die Buchungssätze unseres britischen Kollegen Peter
Voigt zurechtrücken, anstatt mir Fehler zu unterstellen, wo keine sind?
> bzw. je nach Beleglage. Eine Rechnung mit Vermerk "bar bezahlt"
> ist da etwas anderes als ein Eigenbeleg "Umzugshilfe vom Nachbarn"
> oder eine Sammlung Kassenquittungen ohne Text.
Schuldübernahme heißt, daß betriebliche Ausgaben aus der privaten
Kasse oder vom privaten Bankkonto gezahlt werden. Dabei werden
die Rechnungen wie gewohnt an den Betrieb adressiert.
> Bei Bankbewegungen wird die Dokumentation durch eine
> unzweifelhafte externe Stelle geliefert, nämlich die Bank.
Bei der Schuldübernahme ist es nicht anders.
> Bei Barzahlungen kann man eigentlich alles buchen. Dein Ratschlag
> läuft auf ein Kassenbuch ohne Abstimmung hinaus.
Bitte erklären, was Du mit Abstimmung meinst.
> Eine physische Kasse mit einer Kassenbuchführung, bei der die
> Kontrolle "Anfangsbestand plusminus Bewegungen muss Endbestand
> ergeben" durchgeführt und dokumentiert (!) wird, hat Beweiskraft.
> Klar, auch das wird von jedem Unternehmer in den ruhigen Tagen
> zwischen Weihnachten und Silvester unter Berücksichtigung der in
> der gesamten Verwandtschaft gesammelten Bewirtungsrechnungen
> geschrieben. Aber wenn der das nicht wenigstens mit
> unterschiedlichen Kulis macht und nicht vermeidet, dass der
> rechnerische Bestand monatelang unter Null kommt, ist er wegen
> Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung dran. Die Fiktion ist
> jedenfalls, dass eine buchhalterisch korrekte Kasse geführt
> werden muss, die dann den Buchungen, wie die Auszüge von der
> Bank, die Glorie der Wahrheit verleiht.
Wer kein Ladenlokal mit Kassen hat und wer seinen Betrieb nicht als
Kapitalgesellschaft betreibt, kann sich doppelte Kassen ersparen.
Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
im Newsbeitrag: 3be1b06a...@news.t-online.de...
> > Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
> > Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
> >
> > Aufwand an Privat
> Ok, wenn ich so direkt buchen kann gut, aber welches Datum nehme
> ich? Belegdatum ist ja der 30.10. bzw. 31.10., aber selbständig bin
> ich erst ab 1.11.
Die Ausgaben sind betrieblich veranlaßt und Deinem Betrieb kannst
Du sie problemlos zurechnen. Eventuell machst Du handschriftlich
einen Vermerk für ein korrigiertes Datum auf Deinen Rechnungen.
Martina hatte darauf hingewiesen, daß Du etwaige Kosten, die vor
Deiner Gründung entstanden sind, ebenfalls berücksichtigen könntest.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß die dafür erforderliche
Bilanzierungshilfe für Ingangsetzungsaufwand nur handelsrechtlich
zulässig ist. Weil Deine Bilanz bestimmt eine Steuerbilanz oder eine
Einheitsbilanz sein wird, solltest Du davon nicht unbedingt Gebrauch
machen.
Wenn Du diese Bilanzierungshilfe in Anspruch nimmst, aktivierst Du
die Aufwendungen, die Du bis zur Gründung hattest. Bitte nicht die
Notarkosten oder die Rechnung des Amtsgerichtes aktivieren.
> >Falls Du nicht zwei Kassen führen möchtest (eine private und eine
> >betriebliche), kannst Du alle Barzahlungen für Deinen Betrieb mit
> >Schuldübernahmen buchen.
>
> Ich führe eine und zwar die betriebliche und die muss stimmen, das
> private ist mir ziemlich egal.
Laß es mich so formulieren: Wenn Du unterwegs bist, brauchst Du für
betrieblich veranlaßte Barausgaben kein zweites Portemonnaie.
> Naja, eine Bilanzgliederung nach §266 HGB kann ich ja nehemn, muß
> bloß überall Nullen reinschreiben. Wenn's das FA so haben will...
Die Bilanz und GUV eines Einzelkaufmannes, einer OHG oder KG braucht
nur die römischen Ziffern der §§ 266 und 275 HGB zu umfassen. Für die
Eröffnungsbilanz genügen die Posten, die mit Buchstaben gekennzeichnet
sind. Was Du in Deine Bilanz nicht schreibst, etwa Rechnungsabgrenzungen,
braucht auch nicht mit Null beziffert zu werden. Aber mit Anlagevermögen
und Umlaufvermögen würde ich es trotzdem machen.
>Hallo Thomas,
>
>> per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich am
>> besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
>> - Gewerbeanmeldung vom 30.10.
>> - Notarrechnung (HR) vom 31.10.
>> Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen, kann
>> ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11. buchen?
>Mit der Privateinlage liegst du richtig, da man nur Geld ausgeben kann was
>man hat, buchungstechnisch.
>wenn du aber schon vorher Kosten hattest fuer deine Selbstaendigkeit, wie
>Porto fuer Geschaeftsbriefe, Fahrten zu Behoerden, Konzepterstellung usw.,
>wären dies deine ersten Buchungen. Kosten die entstehen um sich Selbstaendig
>zu machen sind bereitz Betriebskosten.
Die einzigen Kosten vor dem 01.11. sind die beiden oben.
>> Und noch eine zweite Frage fällt mir gerade ein, brauche ich
>> eigentlich eine eröffnungsbilanz? Ich denke nicht, ich habe ja sowieso
>> nix reinzuschreiben.
>
>Da du Notarkosten hattest, bin ich mir nicht im Klaren, ob du eventuell eine
>GmbH gegruendet hast oder eine andere Möglichkeit gewaehlt hast. Zudem
>haengt es davon ab ob du EÜR oder doppelte Buchfuehrung machen mußt.
Eingetragener Kaufmann -> Bilanz
>Bei doppelter Buchfuehrung benötigst du eine Eroeffungsbilanz.
>Man kann immer was rein schreiben oder benoetigt dein Unternehmen keine
>Materialien oder Einrichtungen, die du eingebracht hast, z.B. PC
>Schreibtisch, Büromaterial, Stuhl usw.?
Reinzuschreiben ist da nix, der PC ist schon in der Firma meines
Vaters aktiviert. Also ich schreibe eine leere EB.
Gruß
Thomas
OK, ich buche also am 01.11., ich frage mich nur gerade welches
Aufwandskonto? Im SKR04 habe ich beim durchschauen nix passendes
gefunden.
>Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß die dafür erforderliche
>Bilanzierungshilfe für Ingangsetzungsaufwand nur handelsrechtlich
>zulässig ist. Weil Deine Bilanz bestimmt eine Steuerbilanz oder eine
>Einheitsbilanz sein wird, solltest Du davon nicht unbedingt Gebrauch
>machen.
Es soll eine Einhaitsbilanz werden, aber Gründungskosten sind sowieso
keine zu aktivieren.
>> Naja, eine Bilanzgliederung nach §266 HGB kann ich ja nehemn, muß
>> bloß überall Nullen reinschreiben. Wenn's das FA so haben will...
>
>Die Bilanz und GUV eines Einzelkaufmannes, einer OHG oder KG braucht
>nur die römischen Ziffern der §§ 266 und 275 HGB zu umfassen. Für die
>Eröffnungsbilanz genügen die Posten, die mit Buchstaben gekennzeichnet
>sind. Was Du in Deine Bilanz nicht schreibst, etwa Rechnungsabgrenzungen,
>braucht auch nicht mit Null beziffert zu werden. Aber mit Anlagevermögen
>und Umlaufvermögen würde ich es trotzdem machen.
OK.
Gruß
Thomas
> Naja, eine Bilanzgliederung nach §266 HGB kann ich ja nehemn, muß bloß
> überall Nullen reinschreiben. Wenn's das FA so haben will...
Die Posten mit der "0" lässt du einfach weg. :-)
Gruß
Peter
--
"Je mehr man weiss, desto groesser die Erkenntnis, dass man eigentlich
nichts weiss." ( Goethe)
>Thomas Braun schrieb:
>
>> Naja, eine Bilanzgliederung nach §266 HGB kann ich ja nehemn, muß bloß
>> überall Nullen reinschreiben. Wenn's das FA so haben will...
>
>Die Posten mit der "0" lässt du einfach weg. :-)
Aber das sind doch alle !?
Gruß,
Thomas
Hallo Hannes,
> >> Bei Barzahlungen kann man eigentlich alles buchen. Dein
> >> Ratschlag läuft auf ein Kassenbuch ohne Abstimmung hinaus.
> > Bitte erklären, was Du mit Abstimmung meinst.
> Das Geld nachzählen und dann das Kassenbuch nachrechnen, ob's
> übereinstimmt. Den Zählvorgang verantwortlich dokumentieren.
und die 2 Pfennig die zuviel drin sind als außerordentlichen Ertrag
buchen und wenn 2 Pfennig fehlen sollten, dann eben als
außerordentlichen Verlust.
<vbg>
Irgendwie muss ja auch der Griff in die Ladenkasse gebucht werden,
natürlich nur, wenn man nicht selbst hineingegriffen hat. ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Hannes,
[...] Abstimmung insoweit unterschreib
> Aber spätestens wenn, wie
> weiland auf der milliardenschweren Baustelle Basrah Airport die
> Hauptkasse wochenlang ein paar Tausender im Minus war, jedes
> Tagesblatt immer schön von zwei Leuten für Richtigkeit und
> nachgerechnet unterschrieben, dann kommt man doch in's Grübeln
> ;-).
ist das nicht die "doppelte" Buchführung?
Eine hat der Hauptbuchhalter in seinem Büro und die andere hat der Chef
in seinem Tresor?
<vbg>
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Hannes,
> >> Aber spätestens wenn, wie
> >> weiland auf der milliardenschweren Baustelle Basrah Airport
> >> die Hauptkasse wochenlang ein paar Tausender im Minus war,
> >> jedes Tagesblatt immer schön von zwei Leuten für Richtigkeit
> >> und nachgerechnet unterschrieben, dann kommt man doch in's
> >> Grübeln ;-).
> > ist das nicht die "doppelte" Buchführung?
> > Eine hat der Hauptbuchhalter in seinem Büro und die andere
> > hat der Chef in seinem Tresor?
> > <vbg>
> Nö, Chaos eben, und Leute, die aus ihrer Tasche Ausgaben für
> einen Weltkonzern vorstrecken.
> Oder, banaler, Leute, die ihre Ausgabenbelege nen Monat lang mit
> sich rumtragen (-müssen, weil sie irgendwo in der Wüste unterwegs
> sind) und ein Buchhalter, der doof genug ist, die Ausgabenbelege
> nach ihrem Originaldatum (sofern entzifferbar) anzuordnen statt
> nach dem Tag, an dem die Kohle aus seiner Kasse rausgegangen ist.
>
> Such mal nen perfekten Buchhalter, nicht Alkoholiker, nicht von
> der Polizei oder seiner Frau gesucht, und frag ihn, ob er mal
> eben zwei Jahre in der arabischen Wüste Dienst tuen möchte;-).
jaja, schon, aber wer geht schon freiwillig in die Wüste? Man schickt
höchstens jemand dahin.
<g> duck & wech.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
im Newsbeitrag: 3be2704c...@news.t-online.de...
> OK, ich buche also am 01.11., ich frage mich nur gerade welches
> Aufwandskonto? Im SKR04 habe ich beim durchschauen nix passendes
> gefunden.
Im Kontenrahmen gibt es Aufwandkonten für die Inanspruchnahme von
Rechten und Diensten. Dort müßtest Du ein Konto für Gebühren finden.
>Hallo Thomas!
>
>Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
>im Newsbeitrag: 3be2704c...@news.t-online.de...
>
>> OK, ich buche also am 01.11., ich frage mich nur gerade welches
>> Aufwandskonto? Im SKR04 habe ich beim durchschauen nix passendes
>> gefunden.
>
>Im Kontenrahmen gibt es Aufwandkonten für die Inanspruchnahme von
>Rechten und Diensten. Dort müßtest Du ein Konto für Gebühren finden.
Vielleicht 6825 Rechts- und Beratungskosten? Passt nicht ganz ist aber
nah dran.
Gruß
Thomas
Hallo Hannes,
> >> Such mal nen perfekten Buchhalter, nicht Alkoholiker, nicht
> >> von der Polizei oder seiner Frau gesucht, und frag ihn, ob
> >> er mal eben zwei Jahre in der arabischen Wüste Dienst tuen
> >> möchte;-).
> > jaja, schon, aber wer geht schon freiwillig in die Wüste?
> Wer clever und strebsam ist und z.B. niemanden zuhause zu
> versorgen hat, tut gut daran.
>
> Zumindest seinerzeit konnte man ungefähr so rechnen, dass man
> sein bisheriges, der Ausbildung entsprechendes Gehaltsniveau
> brutto für netto sich auf dem Bankkonto ansammeln lassen konnte
> und vor Ort von der sog. "Auslösung", in Landeswährung gezahlte
> Zusatzvergütung, lebte. Das war eine greifbare Lösung, wie man
> sich als Industriekaufmann, Kfz-Meister usw. binnen einem oder
> zwei Jahren z.B. das Eigenkapital für eine Immobilie
> zusammensparen konnte, ohne Akademiker sein zu müssen und dann
> noch Beziehungen zu haben, um etwa als Arzt eine gute Praxis oder
> als Anwalt eine Klientel bekommen zu können.
>
> Im Inland musst du eben schon besondere Voraussetzungen haben, um
> aus dem Stand heraus etwas Vermögen zu schaffen.
ja, ich weiß, kenne die Problematik, obwohl sich da einiges schon
verschlechtert hat, aber immer noch lukrativ.
Aber das mit der Wüste, war nur ein Spaß von mir und nicht ernst
gemeint.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
Hallo Hannes,
> > ja, ich weiß, kenne die Problematik, obwohl sich da einiges
> > schon verschlechtert hat, aber immer noch lukrativ.
> > Aber das mit der Wüste, war nur ein Spaß von mir und nicht
> > ernst gemeint.
> <g> War auch zu vermuten. Trotzdem finde ich es nützlich, diese
> Hinweise zu verbreiten. Es finden sich immer noch viel zuwenig
> Leute, die auch in's Ausland gehen. Dabei - was für den
> Angestellten immer ein erheblicher Karrieresprung ist, weil er
> selbständig arbeitet und Verantwortung bewiesen hat (egal, was er
> im Ausland macht...), kann auch für den Gewerbetreibenden
> keine unnütze Erfahrung sein.
> Ich denke schon, dass ich mit einem Stapel Papier und einem
> Bleistift eine Buchhaltung aufziehen kann, wie man das im Ausland
> halt schon mal nötig hat. Mir hat mein erster Boss, Quade in
> Kainji (Hochland Nigeria) aber auch vorgemacht, dass der
> Baukaufmann das Wasserfilter reparieren oder drauf aufpassen
> können muss, dass die frisch gegossene Betondecke (ich red nicht
> von ner Garage, sondern einem Flughafen) genügend mit Wasser
> gekühlt wird... ;-).
ja, Allrounder muss man da sein oder man wird es dann meist zwangsläufig
(Ausnahmen bestätigen die Regel).
Auslandserfahrungen sind immer gut, ein Schwager von mir war einmal
1 Jahr in Shanghai (1991), dort musste er die Webmaschinen eines von der
Treuhand abgewickelten Betrieb wieder aufbauen und die Angestellten
einarbeiten. Der Auftraggeber hatte in Hof eine "Firma", die nur aus
einem kleinen angemieteten Zimmer mit Telefonanschluss bestand. Alles
andere war entsprechend. War für ihn auch "Lehrgeld", ich meine er dabei
auch so seine Erfahrungen sammeln können. Aber was wusste man hier 1991
von der "Marktwirtschaft"?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Hallo Thomas!
>
>Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
>im Newsbeitrag: 3be0f844...@news.t-online.de...
>
>> per 01.11. bin ich selbständig, nun frage ich mich gerade wie ich
>> am besten die ersten vorher entstandenen Kosten buche.
>> - Gewerbeanmeldung vom 30.10.
>> - Notarrechnung (HR) vom 31.10.
>> Da muss ja davor auch noch eine Privateinlage um das zu bezahlen,
>> kann ich die vor dem 1.11. buchen oder sollte ich die am 1.11.
>> buchen?
>
>Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
>Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
>
>Aufwand an Privat
Aber die Vorsteuer kann ich dann wohl vergessen, oder?
Gruß
Thomas
Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag: 3bebadc3...@news.t-online.de...
> > Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
> > Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
> >
> > Aufwand an Privat
> Aber die Vorsteuer kann ich dann wohl vergessen, oder?
Die Vorsteuerforderung berücksichtigst Du natürlich. Aber wenn es in
einem Beispiel nicht um die Umsatzsteuer geht, lasse ich sie weg.
>Hallo Thomas!
>
>Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag: 3bebadc3...@news.t-online.de...
>
>> > Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
>> > Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
>> >
>> > Aufwand an Privat
>
>> Aber die Vorsteuer kann ich dann wohl vergessen, oder?
>
>Die Vorsteuerforderung berücksichtigst Du natürlich. Aber wenn es in
>einem Beispiel nicht um die Umsatzsteuer geht, lasse ich sie weg.
Buche ich dann VSt. an Privat?
Thomas
Thomas Braun <thomas...@gmx.net> schrieb
im Newsbeitrag: 3bebbda0...@news.t-online.de...
> > > > Du kannst die Rechnungen für Deine Gewerbeanmeldung und den
> > > > Notar als Schuldübernahmen folgendermaßen buchen:
> > > >
> > > > Aufwand an Privat
> > > Aber die Vorsteuer kann ich dann wohl vergessen, oder?
> > Die Vorsteuerforderung berücksichtigst Du natürlich. Aber wenn es in
> > einem Beispiel nicht um die Umsatzsteuer geht, lasse ich sie weg.
> Buche ich dann VSt. an Privat?
Ja.
Grüß Dich!
Carsten Jodjahn
--
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