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Weihnachtsfeier - was kann man als Kosten angeben?

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Melanie Leist

no leída,
19 oct 2001, 10:31:02 a.m.19/10/2001
para
Hallo!

Wir (GbR mit 3 Leuten) wollen einen kleine Weihnachtsfeier mit
insg. 5 Leuten machen.

Jetzt, denke ich mal, kann man das doch
als Kosten für die GbR verbuchen, oder?

Aber:
- wie hoch "darf" die Rechnung sein (Abendessen inkl. Getränke, ich rechne
mal mit ca.500,- DM)?
- muss die Rechnung was besonderes (außer der üblichen Quittung mit
Gästen etc.) enthalten?
- wenn man nachher noch in die Disco/Bar geht, kann man sowas auch als
Firmenkosten ansetzten?

Vielen Dank vorab,
Melanie


Goetz Buchholz

no leída,
19 oct 2001, 10:59:37 a.m.19/10/2001
para
Melanie Leist <melani...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
9qpdg9$v5$06$1...@news.t-online.com...

> Wir (GbR mit 3 Leuten) wollen einen kleine Weihnachtsfeier mit
> insg. 5 Leuten machen.
> Jetzt, denke ich mal, kann man das doch
> als Kosten für die GbR verbuchen, oder?

Da denkst du leider falsch: Eine solche Feier ist privat veranlasst
(Weihnachten) und gehört damit zu den Kosten der Lebensführung - selbst wenn
du auch noch Kunden dazu einladen würdest.
Feiern, die als Betriebsausgaben gelten sollen, muss man schon sehr
geschickt deklarieren. Für Weihnachts-, Geburtstags- und Beförderungsfeiern
gibt's leider sehr eindeutige Urteile.

Trotzdem schöne Weihnachten!
Goetz

--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.ratgeber-e-lancer.de
www.GoetzBuchholz.de
wo...@GoetzBuchholz.de


Domenik Haase

no leída,
19 oct 2001, 11:13:19 a.m.19/10/2001
para

"Goetz Buchholz" <wo...@GoetzBuchholz.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qpek4$3lq$00$1...@news.t-online.com...

> > Wir (GbR mit 3 Leuten) wollen einen kleine Weihnachtsfeier mit
> > insg. 5 Leuten machen.
> > Jetzt, denke ich mal, kann man das doch
> > als Kosten für die GbR verbuchen, oder?
>
> Da denkst du leider falsch: Eine solche Feier ist privat veranlasst
> (Weihnachten) und gehört damit zu den Kosten der Lebensführung - selbst
wenn
> du auch noch Kunden dazu einladen würdest.

Nein, Sie denkt nicht falsch. Langsam zweifele ich etwas an Deinem "Ratgeber
e-Lancer" offengesagt.

Weihnachtsfeier kann verbucht werden als Betriebsausgabe, allerdings
gekoppelt an bestimmte Kriterien. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang
nicht nur das Problem der Absetzbarkeit für die GbR sondern auch mit der
LSt.-Pflicht der anwesenden AN.

Folgende Kriterien:

a.) *Alle* Mitarbeiter dürfen teilnehmen, nicht nur z.B. Geschäftsführung
b.) Du darfst max. zwei Veranstaltungen im Jahr als Betriebsausgabe
deklarieren, waren da schon zwei also nicht.
c.) Die Ausgaben müssen solche sein, die auch im Zusammenhang stehen. Dazu
können aber z.B. auch Eintrittskarten gehören (Disco)
d.) Kostenbegrenzung: Die Kosten müssen pro Mitarbeiter begrenzt sein, wenn
sich nichts geändert hat dann 200,-- DM inkl. Märchensteuer. Bei Freunden
der Mitarbeiter etc. jeweils zum eigentlichen Gast zurechnend. Achtung: Wenn
über 200,-- DM und der Gast Mitarbeiter fällt Lohnsteuer an, und zwar nicht
nur für die Differenz zu 200,-- DM sondern für den ganzen Betrag - kann man
dann aber pauschal mit 25% versteuern und damit SV-frei. (Ausnahme:
Geldgeschenke)
e.) Ähnlich wie beim Geschäftsessen nach Möglichkeit aufschreiben wer da war
und bestenfalls von diesen abzeichnen lassen als Nachweis.
f.) Dauer - kein ganzes Wochenende oder so sondern nur ein Abend/Nachmittag
etc.
g.) Wegen etwaiger Weihnachtsgeschenke die auf dieser Feier verteilt werden
sollen, gilt die Grenze von 60,-- DM die aber wiederum in den 200 DM aus d.)
enthalten sein müssen.

Wenn a.)-g.) erfüllt ---> Betriesbausgabe, entsprechend zu buchen. Ob zu 80
oder 100 % weiß ich dagegen nicht, wohl aber, daß diese Kriterien gelten.
Beschäftige mich nämlich gerade auch mit der Weihnachtsfeier :-)

Die private Veranlassung die Götz anführt sehe ich überhaupt nicht, wenn die
GbR aus drei Leuten besteht und zwei von denen z.B. ihre Partner mitbringen
ist das genauso eine betriebliche Feier wie z.B. ein Firmenjubiläum im
kleinen Kreis.

HTH

Domenik


Hans-Peter Popowski

no leída,
19 oct 2001, 12:00:07 p.m.19/10/2001
para

"Goetz Buchholz" <wo...@GoetzBuchholz.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qpek4$3lq$00$1...@news.t-online.com...

Hallo Götz,

> Trotzdem schöne Weihnachten!

was? Weihnachten?
Ich denk das ist schon vorbei, Pfefferkuchen und Stollen gab es doch
schon vor 6 Wochen. ;-)

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Melanie Leist

no leída,
19 oct 2001, 12:54:43 p.m.19/10/2001
para
Hallo!

>
> Weihnachtsfeier kann verbucht werden als Betriebsausgabe, allerdings
> gekoppelt an bestimmte Kriterien. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang
> nicht nur das Problem der Absetzbarkeit für die GbR sondern auch mit der
> LSt.-Pflicht der anwesenden AN.
>
> Folgende Kriterien:
>
> a.) *Alle* Mitarbeiter dürfen teilnehmen, nicht nur z.B. Geschäftsführung
In dem Fall sinds alle 3 GbRler + 2 Partner.

> b.) Du darfst max. zwei Veranstaltungen im Jahr als Betriebsausgabe
> deklarieren, waren da schon zwei also nicht.

In diesem Jahr war noch nix, hört sich also schonmal gut an.

> c.) Die Ausgaben müssen solche sein, die auch im Zusammenhang stehen. Dazu
> können aber z.B. auch Eintrittskarten gehören (Disco)

Gut!

> d.) Kostenbegrenzung: Die Kosten müssen pro Mitarbeiter begrenzt sein, wenn
> sich nichts geändert hat dann 200,-- DM inkl. Märchensteuer. Bei Freunden
> der Mitarbeiter etc. jeweils zum eigentlichen Gast zurechnend.

Ich hatte ja mit ca. 100 pro/person gerechnet, also darf ich für alle 5 max
600 ausgeben. Das langt!

> e.) Ähnlich wie beim Geschäftsessen nach Möglichkeit aufschreiben wer da war
> und bestenfalls von diesen abzeichnen lassen als Nachweis.

OK, also wie gehabt.

> f.) Dauer - kein ganzes Wochenende oder so sondern nur ein Abend/Nachmittag
> etc.

Soll halt _ein_ netter Abend werden.

> g.) Wegen etwaiger Weihnachtsgeschenke die auf dieser Feier verteilt werden
> sollen, gilt die Grenze von 60,-- DM die aber wiederum in den 200 DM aus d.)
> enthalten sein müssen.

Geschenke jibbet nich ;-))

> Wenn a.)-g.) erfüllt ---> Betriesbausgabe, entsprechend zu buchen. Ob zu 80
> oder 100 % weiß ich dagegen nicht, wohl aber, daß diese Kriterien gelten.
> Beschäftige mich nämlich gerade auch mit der Weihnachtsfeier :-)

80% sind ja schon mal ok...

Danke, das "baut mich auf" :-)

Gruss,
Melanie


Goetz Buchholz

no leída,
19 oct 2001, 1:27:34 p.m.19/10/2001
para
Domenik Haase <dom....@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
9qpgrq$7u4$1...@news.netcologne.de...

> Nein, Sie denkt nicht falsch. Langsam zweifele ich etwas an Deinem
> "Ratgeber e-Lancer" offengesagt.

Bisher hab' ich diese Newsgroup immer als Forum verstanden, in dem man
*diskutiert*. Ich lerne jedenfalls immer noch gern dazu.

Und was deine Ausführungen zur Weihnachtsfeier angeht, so sind sie nicht
falsch, haben aber einen großen Fehler: Es sind die Kriterien für eine ganz
andere Frage. Nämlich dafür, ob Angestellte das Essen und die Geschenke bei
der betrieblichen Weihnachtsfeier als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Müssen sie nicht, wenn deine Kriterien erfüllt sind. Hab' ich auch nie
bestritten.
Ob die Kosten für eine Weihnachtsfeier aber *Betriebsausgaben* sind, ist ein
ganz anderes Thema. Wenn der Unternehmer seine Angestellten zur
Weihnachtsfeier einlädt, ist das klar mit ja zu beantworten. Aber hier geht
es darum, dass drei Gesellschafter einer GbR sich mit ihren Partnern einen
schönen Abend machen wollen. Betriebsausgabe? Ich würde immer noch sagen:
Nein. Aber ich lasse mich da gern belehren.
Sonst gehe ich (Einzelunternehmer) Weihnachten mit meiner Freundin essen und
verbuche das auch als Betriebsausgabe. Müsste nach dieser Logik dann auch
gehen.
Die Kosten für meinen 40. Geburtstag, zu dem ich Geschäftsfreunde, Kollegen
usw. in mein Büro eingeladen hab', hat der Betriebsprüfer jedenfalls nicht
als Betriebsausgaben akzeptiert. Weil die Feier privat veranlasst war.

Hallo HPP, was sagst du dazu?

Domenik Haase

no leída,
19 oct 2001, 1:37:49 p.m.19/10/2001
para

"Goetz Buchholz" <wo...@GoetzBuchholz.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qpn9g$u8j$01$1...@news.t-online.com...

> > Nein, Sie denkt nicht falsch. Langsam zweifele ich etwas an Deinem
> > "Ratgeber e-Lancer" offengesagt.
>
> Bisher hab' ich diese Newsgroup immer als Forum verstanden, in dem man
> *diskutiert*. Ich lerne jedenfalls immer noch gern dazu.

Ja, und dann kam der arrogante, klugscheißende Haase und hat alles kaputt
gemacht mit seiner Rechthaberei. :-)

M.E. ist Deine Ansicht falsch. Ginge sie jetzt dahin und würde aufgrund
dieser/Deiner Meinung die Feier nicht absetzen, wäre das fatal. Ich bin kein
Steuerberater, maße mir aber an, daß meine Ausführungen i.d.R. richtig sind,
weil nicht aus irgendwelchen Schriften zusammengereimt sondern einfach so
erlebt bzw. gehandhabt und akzeptiert von höheren Gewalten wie Finanzamt
oder gestern das Beispiel mit den Kassen. Wenn das nicht so ist, würde ich
nichts dazu schreiben. (Und ich schreibe in 99% der Beiträge hier nichts,
weil ich es einfach nicht weiß).

> Und was deine Ausführungen zur Weihnachtsfeier angeht, so sind sie nicht
> falsch, haben aber einen großen Fehler: Es sind die Kriterien für eine
ganz
> andere Frage. Nämlich dafür, ob Angestellte das Essen und die Geschenke
bei
> der betrieblichen Weihnachtsfeier als geldwerten Vorteil versteuern
müssen.
> Müssen sie nicht, wenn deine Kriterien erfüllt sind. Hab' ich auch nie
> bestritten.

Nein, den geldwerten Vorteil habe ich nur am Rande erwähnt. Es sind die
Kriterien die die Weihnachtsfeier als Betriebsausgabe gelten lassen. Um das
näher zu belegen habe ich hier etwas gefunden:
http://www.horn-stb.de/download/Info%20Bilanz.pdf ---> Punkt 7.2 auf Seite
24. "Bewirtungsausgaben", hier am Beispiel Weihnachtsfeier ---> voll
abzugsfähig als BA.

Da das von einem Steuerberater kommt, denke ich können wir dieses Dokument
als "Beweis" dafür nutzen, daß Weihnachtsfeiern mit den von mir genannten
Kriterien als BA gelten.

> Ob die Kosten für eine Weihnachtsfeier aber *Betriebsausgaben* sind, ist
ein
> ganz anderes Thema.

Nein, Du wirfst hier alles durcheinander. Die Kriterien gelten eben für
Betriebsausgaben bzw. deren Begründung - bis auf die 200 DM / 60 DM - Regel
hat alles direkt mit den BA zu tun.

>Wenn der Unternehmer seine Angestellten zur
> Weihnachtsfeier einlädt, ist das klar mit ja zu beantworten. Aber hier
geht
> es darum, dass drei Gesellschafter einer GbR sich mit ihren Partnern einen
> schönen Abend machen wollen. Betriebsausgabe? Ich würde immer noch sagen:
> Nein. Aber ich lasse mich da gern belehren.

Im Umkehrschluß dürfte eine GbR nur weil sie noch nicht groß genug ist mit
vielen Angestellten eine Weihnachtsfeier machen zu dürfen eben diese nicht
machen? Wo liegt der Unterschied der z.B. RTL-Weihnachtsfeier wo jeder eine
Begleitung mitbringen kann die ebenfalls bewirtet wird und die einer GbR wo
2/3 der Arbeitnehmer eine Begleitung mitnehmen?

> Sonst gehe ich (Einzelunternehmer) Weihnachten mit meiner Freundin essen
und
> verbuche das auch als Betriebsausgabe. Müsste nach dieser Logik dann auch
> gehen.

Dafür bräuchtest Du doch keinen Anlaß. Vielleicht bahnt sich da gerade ein
Geschäft zwischen Euch beiden an und Du setzt es als Bewirtungsausgabe -
wenn auch nur zu 80% - an?

> Die Kosten für meinen 40. Geburtstag, zu dem ich Geschäftsfreunde,
Kollegen
> usw. in mein Büro eingeladen hab', hat der Betriebsprüfer jedenfalls nicht
> als Betriebsausgaben akzeptiert. Weil die Feier privat veranlasst war.

Dann hast Du das falsch deklariert, eben als "Privatfeier", die es ja nunmal
war (im Gegensatz zur Weihnachtsfeier o.g. GbR). Kennst Du
"Beförderungsfeiern" in mittelständischen und Großunternehmen? Die feiern
jede Beförderung auf Kosten des Unternehmens. Diese werden akzeptiert.
Sicherlich würden sie nicht akzeptiert, wenn jmd. privat seinen Geburtstag
feiert und dazu auch seine Geschäftsfreunde einlädt. Deklarier es als XY mit
Z geschäftlichem Hintergrund und ich gebe Dir mein Wort, daß es durchgeht.
Wenn Du ausführliche Bilanzen und entsprechendes Material von notierten
Gesellschaften im Netz siehst, stößt Du zuweilen auch auf solche Posten.

Gruß

Domenik


Hans-Peter Popowski

no leída,
19 oct 2001, 5:26:26 p.m.19/10/2001
para

"Goetz Buchholz" <wo...@GoetzBuchholz.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qpn9g$u8j$01$1...@news.t-online.com...

Hallo Götz,

> > Nein, Sie denkt nicht falsch. Langsam zweifele ich etwas an Deinem
> > "Ratgeber e-Lancer" offengesagt.

> Bisher hab' ich diese Newsgroup immer als Forum verstanden, in dem man
> *diskutiert*. Ich lerne jedenfalls immer noch gern dazu.

ja, lesen will auch gelernt sein, aber das passiert mir auch öfters, man
liest, macht sich seine Gedanken dazu, kommt auf einen falschen Pfad
und .....
Dazu ist ja das Usenet da, das man mittels Disput, egal wie "hart" er
geführt wird, auf seine Fehler aufmerksam gemacht wird.

> Und was deine Ausführungen zur Weihnachtsfeier angeht, so sind sie
> nicht falsch, haben aber einen großen Fehler: Es sind die Kriterien
> für eine ganz andere Frage. Nämlich dafür, ob Angestellte das Essen
> und die Geschenke bei der betrieblichen Weihnachtsfeier als
> geldwerten Vorteil versteuern müssen.
> Müssen sie nicht, wenn deine Kriterien erfüllt sind. Hab' ich auch nie
> bestritten.
> Ob die Kosten für eine Weihnachtsfeier aber *Betriebsausgaben* sind,
> ist ein ganz anderes Thema.

Aber das war ja wohl die Frage, und eine Weihnachtsfeier kann man dem FA
eben nicht als BA verkaufen (s.u.)

> Wenn der Unternehmer seine Angestellten zur Weihnachtsfeier einlädt,
> ist das klar mit ja zu beantworten. Aber hier geht es darum, dass drei
> Gesellschafter einer GbR sich mit ihren Partnern einen schönen Abend
> machen wollen. Betriebsausgabe? Ich würde immer noch sagen:
> Nein. Aber ich lasse mich da gern belehren.

<g>

> Sonst gehe ich (Einzelunternehmer) Weihnachten mit meiner Freundin
> essen und verbuche das auch als Betriebsausgabe. Müsste nach
> dieser Logik dann auch gehen.

Das wäre aber wieder ein grundlegend anderer Sachverhalt oder Deine
Freundin wäre Deine Geschäftspartnerin oder Angestellte?

> Die Kosten für meinen 40. Geburtstag, zu dem ich Geschäftsfreunde,
> Kollegen usw. in mein Büro eingeladen hab', hat der Betriebsprüfer
> jedenfalls nicht als Betriebsausgaben akzeptiert. Weil die Feier
> privat veranlasst war.

Klar doch Zuordnung nach § 12 EStG.

> Hallo HPP, was sagst du dazu?

Man definiere "Weihnachtsfeier"
und man definiere "Geschäftsessen".
Man schaue sich den § 12 EStG an, besonders den Aspekt der "Trennung",
ebenso den § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG.

Sind Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden teils
betrieblich, teils privat veranlaßt, so sind die Aufwendungen in vollem
Umfang Kosten der Lebensführung, wenn eine Trennung nach objektiven
Maßstäben nicht leicht und einwandfrei möglich ist. Das ist z. B.
regelmäßig bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in der Wohnung des
Steuerpflichtigen, anläßlich seines Geburtstages in einer Gaststätte
(BFH-Urteil vom 12.12.1968 - BStBl 1969 II S. 239) oder im Zusammenhang
mit einer Weihnachtsfeier der Fall. Im übrigen gilt für die Behandlung
von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (vgl. R
21 (1) EstR).

Um Kosten der Lebensführung, die nicht abgezogen werden können, handelt
es sich stets bei den Aufwendungen, die der Steuerpflichtige -
gegebenenfalls unter Teilnahme seines Ehegatten - aus Anlaß von
gesellschaftlichen Veranstaltungen seines Berufsverbands, seines
Wirtschaftsverbands, seines Fachverbands oder seiner Gewerkschaft
gemacht hat, und zwar auch dann, wenn die gesellschaftlichen
Veranstaltungen im Zusammenhang mit einer rein fachlichen oder
beruflichen Tagung oder Sitzung standen (BFH-Urteil vom 1. 8.1968 -
BStBl II S. 713). So sind z. B. auch die Aufwendungen eines
Arbeitnehmers für eine Weihnachtsfeier mit Mitarbeitern oder für ein
Arbeitsessen mit Fachkollegen keine Werbungskosten (BFH-Urteil vom 24.
5. 1973 - BStBl II S. 634).

Nun habt ihr Melanie "aufgebaut" und ich habe sie wieder
niedergeschmettert, aber so ist nun mal das Leben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

no leída,
19 oct 2001, 5:23:20 p.m.19/10/2001
para

"Domenik Haase" <dom....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qppam$fuk$1...@news.netcologne.de...

Hallo Domenik,

> > > Nein, Sie denkt nicht falsch. Langsam zweifele ich etwas an Deinem
> > > "Ratgeber e-Lancer" offengesagt.

> > Bisher hab' ich diese Newsgroup immer als Forum verstanden, in dem
> > man *diskutiert*. Ich lerne jedenfalls immer noch gern dazu.

> Ja, und dann kam der arrogante, klugscheißende Haase und hat alles
> kaputt gemacht mit seiner Rechthaberei. :-)

es tut mir wirklich leid, diese Deine Aussage so bestätigen zu müssen.
<g>

> M.E. ist Deine Ansicht falsch. Ginge sie jetzt dahin und würde
> aufgrund dieser/Deiner Meinung die Feier nicht absetzen, wäre das
> fatal.

Warum fatal, es ist eben so, und was nicht zu ändern ist muss men eben
so hinnehmen, wie es ist.

> Ich bin kein Steuerberater, maße mir aber an, daß meine Ausführungen
> i.d.R. richtig sind, weil nicht aus irgendwelchen Schriften
> zusammengereimt sondern einfach so erlebt bzw. gehandhabt und
> akzeptiert von höheren Gewalten wie Finanzamt oder gestern das
> Beispiel mit den Kassen. Wenn das nicht so ist, würde ich
> nichts dazu schreiben. (Und ich schreibe in 99% der Beiträge hier
> nichts, weil ich es einfach nicht weiß).

Hmm, dann muss man vielleicht entweder die Quellen überprüfen oder seine
eigenen Schlussfolgerungen.

> > Und was deine Ausführungen zur Weihnachtsfeier angeht, so sind sie
> > nicht falsch, haben aber einen großen Fehler: Es sind die Kriterien
> > für eine ganz andere Frage. Nämlich dafür, ob Angestellte das Essen
> > und die Geschenke bei der betrieblichen Weihnachtsfeier als
> > geldwerten Vorteil versteuern müssen.
> > Müssen sie nicht, wenn deine Kriterien erfüllt sind. Hab' ich auch
> > nie bestritten.

> Nein, den geldwerten Vorteil habe ich nur am Rande erwähnt. Es sind
> die Kriterien die die Weihnachtsfeier als Betriebsausgabe gelten
> lassen.
> Um das näher zu belegen habe ich hier etwas gefunden:
> http://www.horn-stb.de/download/Info%20Bilanz.pdf ---> Punkt 7.2 auf
> Seite 24. "Bewirtungsausgaben", hier am Beispiel Weihnachtsfeier
> ---> voll abzugsfähig als BA.

Lesen, lesen und nochmals lesen, das Beispiel "Weihnachtsfeier" bezieht
sich auf Arbeitnehmer und nicht auf Gesellschafter und Geschäftsfreunde.

> Da das von einem Steuerberater kommt, denke ich können wir dieses
> Dokument als "Beweis" dafür nutzen, daß Weihnachtsfeiern mit den von
> mir genannten Kriterien als BA gelten.

Wenn die Weihnachtsfeier für AN, dann sind BA-Abzug u.U. zulässig.
Geschäftsessen sind dem Grunde nach betrieblich veranlasst, außer sie
fallen mit Aspekten der privaten Lebensführung (z.B. Weihnachtsfeier,
Geburtstag, persönliche Jubileen, etc.) _zusammen_, dann gilt § 12 EStG
(s.a. mein anderes Posting).

> > Ob die Kosten für eine Weihnachtsfeier aber *Betriebsausgaben* sind,
> > ist ein ganz anderes Thema.

> Nein, Du wirfst hier alles durcheinander. Die Kriterien gelten eben
> für Betriebsausgaben bzw. deren Begründung - bis auf die
> 200 DM / 60 DM - Regel hat alles direkt mit den BA zu tun.

Ja, für Arbeitnehmer.

> >Wenn der Unternehmer seine Angestellten zur
> > Weihnachtsfeier einlädt, ist das klar mit ja zu beantworten. Aber
> > hier geht es darum, dass drei Gesellschafter einer GbR sich
> > mit ihren Partnern einen schönen Abend machen wollen.
> > Betriebsausgabe? Ich würde immer noch sagen:
> > Nein. Aber ich lasse mich da gern belehren.

> Im Umkehrschluß dürfte eine GbR nur weil sie noch nicht groß genug ist
> mit vielen Angestellten eine Weihnachtsfeier machen zu dürfen eben
> diese nicht machen? Wo liegt der Unterschied der z.B.
> RTL-Weihnachtsfeier wo jeder eine Begleitung mitbringen kann die
> ebenfalls bewirtet wird und die einer GbR wo 2/3 der Arbeitnehmer
> eine Begleitung mitnehmen?

Darum geht es doch nicht, es geht um eine Weihnachtsfeier der
Gesellschafter und Geschäftsfreunde.
Aber die Problematik Betriebsfeiern mit Angestellten ist bestimmt für
manche auch wissenswert.

> > Sonst gehe ich (Einzelunternehmer) Weihnachten mit meiner Freundin
> > essen und verbuche das auch als Betriebsausgabe. Müsste nach
> > dieser Logik dann auch gehen.

> Dafür bräuchtest Du doch keinen Anlaß. Vielleicht bahnt sich da gerade
> ein Geschäft zwischen Euch beiden an und Du setzt es als
> Bewirtungsausgabe - wenn auch nur zu 80% - an?

Wobei man evtl. noch die Unangemessenheitsprüfung durchführen muss.

> > Die Kosten für meinen 40. Geburtstag, zu dem ich Geschäftsfreunde,
> > Kollegen usw. in mein Büro eingeladen hab', hat der Betriebsprüfer
> > jedenfalls nicht als Betriebsausgaben akzeptiert. Weil die Feier
> > privat veranlasst war.

> Dann hast Du das falsch deklariert, eben als "Privatfeier", die es ja
> nunmal war (im Gegensatz zur Weihnachtsfeier o.g. GbR).

Das bringen höchsten Frauen auf die Reihe, dass sie ihr wahres
Geburtsdatum verschleiern, aber beim FA wird es auch ihnen nicht
gelingen.

> Kennst Du "Beförderungsfeiern" in mittelständischen und
> Großunternehmen? Die feiern jede Beförderung auf Kosten des
> Unternehmens. Diese werden akzeptiert.
> Sicherlich würden sie nicht akzeptiert, wenn jmd. privat seinen
> Geburtstag feiert und dazu auch seine Geschäftsfreunde einlädt.
> Deklarier es als XY mit Z geschäftlichem Hintergrund und ich gebe
> Dir mein Wort, daß es durchgeht.

So ein Wort würde ich niemals geben, denn die "Deklaration" ist nicht
maßgebend, sondern das was der Außenprüfer feststellt.

> Wenn Du ausführliche Bilanzen und entsprechendes Material von
> notierten Gesellschaften im Netz siehst, stößt Du zuweilen auch auf
< solche Posten.

Nun, dann beschäftige Dich einmal mit der Arbeit eines Außenprüfers und
vor allem damit, wo er am liebsten prüft. Und die Erfolge von
Betriebsprüfern kann man auch in Statistiken nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Goetz Buchholz

no leída,
19 oct 2001, 5:47:43 p.m.19/10/2001
para
Hans-Peter Popowski <LStH-V...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
9qq5pn$eee$07$5...@news.t-online.com...

Moin, HPP,
manchmal haben deine Kilometer-Postings ja doch was für sich. Danke.

> Nun habt ihr Melanie "aufgebaut"

ich eigentlich nicht.

> und ich habe sie wieder
> niedergeschmettert, aber so ist nun mal das Leben.

Schönes Wochenende!

Michail Gross

no leída,
19 oct 2001, 6:37:43 p.m.19/10/2001
para
Hallo Hans-Peter,

Ich las von Hans-Peter Popowski:

> Man definiere "Weihnachtsfeier"
> und man definiere "Geschäftsessen".
> Man schaue sich den § 12 EStG an, besonders den Aspekt der
> "Trennung", ebenso den § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG.

Mhm, also wenn man seine Geschäftspartner *bewirtet* ist es IMO
unschädlich, wenn alle Gesellschafter mit anwesend sind. Dann ist
eine BA (Bewirtung 80%) gegeben.

Mich 'oder darf man um Weihnachten rum keine Geschäftspartner
bewirten?' ail

--
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wirklich mal ein neues BS installieren ;-)" (Lutz Schulze in debs)
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Hans-Peter Popowski

no leída,
19 oct 2001, 6:21:26 p.m.19/10/2001
para

"Goetz Buchholz" <wo...@GoetzBuchholz.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qq6hj$p4f$01$1...@news.t-online.com...

Moin Götz,

> manchmal haben deine Kilometer-Postings ja doch was für sich. Danke.

es waren doch nur 91 Zeilen, also was soll's.
<g>

> > Nun habt ihr Melanie "aufgebaut"

> ich eigentlich nicht.

War ja auch nur so ein Einwurf von mir.

> > und ich habe sie wieder
> > niedergeschmettert, aber so ist nun mal das Leben.

> Schönes Wochenende!

Dito.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

no leída,
19 oct 2001, 7:42:15 p.m.19/10/2001
para

"Michail Gross" <ne...@micoss.de> schrieb im Newsbeitrag
news:011020.0037...@home.michailgross.de...

Hallo Michail,

> > Man definiere "Weihnachtsfeier"
> > und man definiere "Geschäftsessen".
> > Man schaue sich den § 12 EStG an, besonders den Aspekt der
> > "Trennung", ebenso den § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG.

> Mhm, also wenn man seine Geschäftspartner *bewirtet* ist es IMO
> unschädlich, wenn alle Gesellschafter mit anwesend sind. Dann ist
> eine BA (Bewirtung 80%) gegeben.

> 'oder darf man um Weihnachten rum keine Geschäftspartner bewirten?

dagegen wird niemals nicht jemand etwas einzuwenden haben, das darfst Du
natürlich, aber das Weihnachtsfest ist nur für den Weihnachtsmann ein
betrieblicher Anlass und für alle anderen ist es private Lebensführung
und schon sind wir beim § 12 EStG. <bg>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Domenik Haase

no leída,
19 oct 2001, 10:12:54 p.m.19/10/2001
para

----- Original Message -----
From: "Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de>
Newsgroups: de.etc.beruf.selbstaendig
Sent: Friday, October 19, 2001 11:23 PM
Subject: Re: Weihnachtsfeier - was kann man als Kosten angeben?

> > Ja, und dann kam der arrogante, klugscheißende Haase und hat alles
> > kaputt gemacht mit seiner Rechthaberei. :-)
>
> es tut mir wirklich leid, diese Deine Aussage so bestätigen zu müssen.
> <g>

Muß Dir nicht leidtun, ist halt so. Die einen haben eine Ehefrau um ihren
Ärger über die Angestellten/Kunden/Lieferanten auszulassen, ich habe Euch
:-)

> > Ich bin kein Steuerberater, maße mir aber an, daß meine Ausführungen
> > i.d.R. richtig sind, weil nicht aus irgendwelchen Schriften
> > zusammengereimt sondern einfach so erlebt bzw. gehandhabt und
> > akzeptiert von höheren Gewalten wie Finanzamt oder gestern das
> > Beispiel mit den Kassen. Wenn das nicht so ist, würde ich
> > nichts dazu schreiben. (Und ich schreibe in 99% der Beiträge hier
> > nichts, weil ich es einfach nicht weiß).
>
> Hmm, dann muss man vielleicht entweder die Quellen überprüfen oder seine
> eigenen Schlussfolgerungen.

Die Quellen sind im Zweifelsfall einfach das FA oder der WP, der das so
akzeptiert und einmal im Jahr sein Stempelchen darunter macht. Du hattest
nicht vor, unseren WP Lügen zu strafen, oder? <böseguck>

> Wenn die Weihnachtsfeier für AN, dann sind BA-Abzug u.U. zulässig.

Darum geht es doch, sie sind als BA-Abzug zulässig.

Nochmal: Melanie hat GbR mit weiteren zwei Gesellschaftern. Da es sich um
eine GbR handelt, kann man davon ausgehen, daß die Gesellschafter nicht nur
eine Einlage leisten sondern auch arbeiten, also im Angestelltenverhältnis
zur GbR stehen. Insgesamt sind es fünf Leute, die zur Weihnachtsfeier
eingeladen werden. Vermutlich Melanies (Ehe-)Mann und vielleicht die
(Ehe-)Frau eines weiteren Gesellschafters. Oder besser: Zwei
Geschäftsfreunde. Die GbR hat keine weiteren Mitarbeiter (bin ich
stillschweigend von ausgegangen als GbR) so daß _alle_ AN zur
Weihnachtsfeier eingeladen sind (die wiederum Gäste mitbringen). Objektiv
kann davon ausgegangen werden, daß es sich um rein betrieblich veranlasste
Feier handelt die nichts privates an sich hat, da ja schließlich alle AN
eingeladen sind. Das kann Melanie auch nachweisen, z.B. durch
Teilnehmernachweis. Gehört es also zur Firmenpolitik eine Weihnachtsfeier zu
machen an der alle AN teilnehmen, ob Gesellschafter oder nicht, stellt es
eine BA dar.

> Darum geht es doch nicht, es geht um eine Weihnachtsfeier der
> Gesellschafter und Geschäftsfreunde.

--> Unternehmer=Arbeitnehmern plus Geschäftsfreunde

> Das bringen höchsten Frauen auf die Reihe, dass sie ihr wahres
> Geburtsdatum verschleiern, aber beim FA wird es auch ihnen nicht
> gelingen.

*LOL*


> Nun, dann beschäftige Dich einmal mit der Arbeit eines Außenprüfers und
> vor allem damit, wo er am liebsten prüft. Und die Erfolge von
> Betriebsprüfern kann man auch in Statistiken nachvollziehen.

Das kenne ich wohl zur Genüge, nur seit nunmehr etlichen Jahren dieser
Praxis gab es noch _nie_ irgendwelche Probleme damit. Und ich/wir gehören im
Zweifelsfall nicht zu den Leuten/Firmen die von Prüfern irgendwie
gehätschelt werden. Man könnte fast meinen, die mögen einen nicht und denken
man wäre rechthaberisch, arrogant, klugscheißend oder so. :-)

Und jetzt lasst die arme Melanie ihre Feier endlich absetzen, im
Zweifelsfall macht sie vorher noch ein paar Arbeitsverträge.

Nacht

Domenik


Harald Friis

no leída,
20 oct 2001, 4:22:53 a.m.20/10/2001
para

"Domenik Haase" <dom....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qqngi$qeo$1...@news.netcologne.de...


> Darum geht es doch, sie sind als BA-Abzug zulässig.
>
> Nochmal: Melanie hat GbR mit weiteren zwei Gesellschaftern. Da es sich um
> eine GbR handelt, kann man davon ausgehen, daß die Gesellschafter nicht
nur
> eine Einlage leisten sondern auch arbeiten, also im
Angestelltenverhältnis
> zur GbR stehen.

Hallo Domenik,

du solltest noch mal ein Semester Gesellschaftsrecht einlegen, oder?

Gruß

Harald Friis

Martin Hentrich

no leída,
20 oct 2001, 4:30:14 a.m.20/10/2001
para
Domenik Haase schrieb in <9qqngi$qeo$1...@news.netcologne.de>:

>Nochmal: Melanie hat GbR mit weiteren zwei Gesellschaftern. Da es sich um
>eine GbR handelt, kann man davon ausgehen, daß die Gesellschafter nicht nur
>eine Einlage leisten sondern auch arbeiten, also im Angestelltenverhältnis
>zur GbR stehen.

Das ist, mit Verlaub, wirklich altbackener schwachsinniger Quatsch. Kein
Selbständiger ist sein eigener Angestellter und eine GbR besteht nun mal
aus Selbständigen und die sind eben nicht gleichzeitig ihre eigenen
Angestellten.

> Insgesamt sind es fünf Leute, die zur Weihnachtsfeier
>eingeladen werden. Vermutlich Melanies (Ehe-)Mann und vielleicht die
>(Ehe-)Frau eines weiteren Gesellschafters. Oder besser: Zwei
>Geschäftsfreunde. Die GbR hat keine weiteren Mitarbeiter (bin ich
>stillschweigend von ausgegangen als GbR) so daß _alle_ AN zur
>Weihnachtsfeier eingeladen sind (die wiederum Gäste mitbringen).

Noch einmal: Es gibt in der von Melanie angesprochenen Konstellation
keine, wirklich gar keine, Arbeitnehmer. Du magst es drehen und wenden
wie du willst.

> Objektiv
>kann davon ausgegangen werden, daß es sich um rein betrieblich veranlasste
>Feier handelt die nichts privates an sich hat, da ja schließlich alle AN
>eingeladen sind.

Objektiv kann man sagen, daß eine Weihnachtsfeier von Weihnachten
veranlaßt ist und eben nicht betrieblich. Und daß es in der gegebenen
Konstellation keine AN gibt - das mußt du nun endlich begreifen.

> Das kann Melanie auch nachweisen, z.B. durch
>Teilnehmernachweis. Gehört es also zur Firmenpolitik eine Weihnachtsfeier zu
>machen an der alle AN teilnehmen, ob Gesellschafter oder nicht, stellt es
>eine BA dar.

Es gibt keine AN.

>> Darum geht es doch nicht, es geht um eine Weihnachtsfeier der
>> Gesellschafter und Geschäftsfreunde.
>
>--> Unternehmer=Arbeitnehmern plus Geschäftsfreunde

Wasn Quatsch.

>> Nun, dann beschäftige Dich einmal mit der Arbeit eines Außenprüfers und
>> vor allem damit, wo er am liebsten prüft. Und die Erfolge von
>> Betriebsprüfern kann man auch in Statistiken nachvollziehen.
>
> Das kenne ich wohl zur Genüge, nur seit nunmehr etlichen Jahren dieser
>Praxis gab es noch _nie_ irgendwelche Probleme damit. Und ich/wir gehören im
>Zweifelsfall nicht zu den Leuten/Firmen die von Prüfern irgendwie
>gehätschelt werden. Man könnte fast meinen, die mögen einen nicht und denken
>man wäre rechthaberisch, arrogant, klugscheißend oder so. :-)
>
>Und jetzt lasst die arme Melanie ihre Feier endlich absetzen, im
>Zweifelsfall macht sie vorher noch ein paar Arbeitsverträge.

Mit wem soll sie denn die Arbeitsverträge abschließen, etwa die
GbR-gesellschafter untereinander? Oder mit den Kunden?

Soviel gequirlten Quxxxx....

Soll sie die Feier absetzen, aber sie muß ja nicht Weihnachtsfeier
sagen, sondern Geschäftsessen.... ;-)

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
http://www.nettoeinkommen.de http://www.EinzelStart.de

Domenik Haase

no leída,
20 oct 2001, 4:52:49 a.m.20/10/2001
para

"Harald Friis" <Haral...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qrbv2$puefk$2...@ID-4095.news.dfncis.de...

> du solltest noch mal ein Semester Gesellschaftsrecht einlegen, oder?
>

Jaja, war etwas spät und ich müde mit GbR und Angestellten, ist mir auf der
Heimfahrt dann auch eingefallen. Tausendmal Entschuldigung.

TROTZDEM KANN MAN DIESE SCHEIXX-WEIHNACHTSFEIER ABSETZEN, UND WENN SIE ES
GESCHÄFTSESSEN NENNT.

Und wenn da tausend Leute noch schreiben "ne, geht nicht".


Hans-Peter Popowski

no leída,
20 oct 2001, 5:24:35 a.m.20/10/2001
para

"Domenik Haase" <dom....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qreub$3u5$1...@news.netcologne.de...

Hallo Domenik,

so langsam macht es mir Spaß. ;-))

> > du solltest noch mal ein Semester Gesellschaftsrecht einlegen, oder?

> Jaja, war etwas spät und ich müde mit GbR und Angestellten, ist mir
> auf der Heimfahrt dann auch eingefallen. Tausendmal Entschuldigung.

Akzeptiert.

> TROTZDEM KANN MAN DIESE SCHEIXX-WEIHNACHTSFEIER ABSETZEN, UND WENN SIE
> ES GESCHÄFTSESSEN NENNT.

Es hat niemand gesagt, dass sie es nicht **kann**, die Frage ist doch ob
es als BA anerkannt wird und da spielt die Bezeichnung "Geschäftsessen",
"Besprechung" oder "Kundengespräch" überhaupt keine Rolle, die
tatsächlichen Sachverhalte sind maßgebend.
Und zu Weihnachten ist eben Weihnachten, womit also die private
Lebensführung berührt wird.

> Und wenn da tausend Leute noch schreiben "ne, geht nicht".

Soviele Schreiber gibt es nicht in dieser NG.
Aber vielleicht hätten sich in z-netz.rechtswesen.steuern.diskurs ein
paar mehr Fachleute zu Wort gemeldet.
Etwas schoflich finde ich, das zwar das FA mitliest, sich aber der
Stimme enthält. :-((

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Jockel Hofmann

no leída,
20 oct 2001, 1:42:31 p.m.20/10/2001
para
Am Samstag, 20. Oktober 2001 00:37 schreibselte Michail Gross:


> Mhm, also wenn man seine Geschäftspartner *bewirtet* ist es IMO
> unschädlich, wenn alle Gesellschafter mit anwesend sind. Dann ist
> eine BA (Bewirtung 80%) gegeben.

Fällt mir ja glatt noch was ein: Ich habe während der Buchmesse einige
Geschäftspartner zu einem Raclette nach Hause eingeladen. Wie ist das
eigentlich mit der diesbezüglichen Metro-Rechnung?

:-) Jockel

--
Marketing: www.jockelhofmann.de

Matthias Hanft

no leída,
20 oct 2001, 4:18:47 p.m.20/10/2001
para
Jockel Hofmann schrieb:

>
> Fällt mir ja glatt noch was ein: Ich habe während der Buchmesse einige
> Geschäftspartner zu einem Raclette nach Hause eingeladen. Wie ist das
> eigentlich mit der diesbezüglichen Metro-Rechnung?

Das Problem hatte ich auch dauernd... der vorige Steuerberater hat ge-
meint "ist Betriebsausgabe" (abzgl. der üblichen 20%), der jetzige
meint "ist nicht von der privaten Lebenshaltung zu trennen und daher
keine Betriebsausgabe". Sicherheitshalber lade ich daher meine Kunden
nun nur noch in Restaurants ein...

Gruß Matthias.

Michail Gross

no leída,
20 oct 2001, 4:20:49 p.m.20/10/2001
para
Hallo Jockel,

Ich las von Jockel Hofmann:

> Am Samstag, 20. Oktober 2001 00:37 schreibselte Michail Gross:
>
>> Mhm, also wenn man seine Geschäftspartner *bewirtet* ist es IMO
>> unschädlich, wenn alle Gesellschafter mit anwesend sind. Dann
>> ist eine BA (Bewirtung 80%) gegeben.
>
> Fällt mir ja glatt noch was ein: Ich habe während der Buchmesse
> einige Geschäftspartner zu einem Raclette nach Hause eingeladen.
> Wie ist das eigentlich mit der diesbezüglichen Metro-Rechnung?

IMO sind auch Bewirtungen im eigenen Haus/Büro absetzbar.

Irgendwelche Einwände, Hans-Peter? :-)

Gruß
Michail

--
>BTW: PR-Agenturen/Werbeleute o.ä. _müssen_de facto_ immer bilanzieren.
Journalisten, die ihre Tinte nicht halten können, müssen _de_facto_
immer in debs posten. ;-) (Martin Hentrich zu David Dangel in d.e.b.s.)

Hans-Peter Popowski

no leída,
20 oct 2001, 4:27:51 p.m.20/10/2001
para

"Jockel Hofmann" <po...@jockelhofmann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:72dsq9...@kiste.jockelhofmann.de...

Hallo Jockel,

> > Mhm, also wenn man seine Geschäftspartner *bewirtet* ist es IMO
> > unschädlich, wenn alle Gesellschafter mit anwesend sind. Dann ist
> > eine BA (Bewirtung 80%) gegeben.

> Fällt mir ja glatt noch was ein: Ich habe während der Buchmesse einige
> Geschäftspartner zu einem Raclette nach Hause eingeladen. Wie ist das
> eigentlich mit der diesbezüglichen Metro-Rechnung?
> :-)

das Smiley macht es mir schwer zu antworten, also wenn die Frage ernst
gemeint war, dann verweise ich auf meine Ausführungen zu Geschäftsessen.
;-))

Vielleicht mache ich da etwas falsch, aber meine Geschäftsessen laufen
irgendwie anders ab, wir sitzen im Büro und ich gebe dem Kunden die
Nummer meines Pizzadienstes und er bestellt.
<g>
(Michail! Hast Du's mitbekommen?) ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

no leída,
20 oct 2001, 4:49:47 p.m.20/10/2001
para

"Michail Gross" <ne...@micoss.de> schrieb im Newsbeitrag
news:011020.2220...@home.michailgross.de...

Hallo Michail,

> >> Mhm, also wenn man seine Geschäftspartner *bewirtet* ist es IMO
> >> unschädlich, wenn alle Gesellschafter mit anwesend sind. Dann
> >> ist eine BA (Bewirtung 80%) gegeben.

> > Fällt mir ja glatt noch was ein: Ich habe während der Buchmesse
> > einige Geschäftspartner zu einem Raclette nach Hause eingeladen.
> > Wie ist das eigentlich mit der diesbezüglichen Metro-Rechnung?

> IMO sind auch Bewirtungen im eigenen Haus/Büro absetzbar.
>
> Irgendwelche Einwände, Hans-Peter? :-)

klar doch, vor allem muss ich bemängeln, dass Du mein Posting von
gestern nicht gelesen hast, aber weil Du es bist, wiederhole ich mich
kurzfristig:

Sind Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden teils

betrieblich, teils privat veranlasst, so sind die Aufwendungen in vollem


Umfang Kosten der Lebensführung, wenn eine Trennung nach objektiven
Maßstäben nicht leicht und einwandfrei möglich ist. Das ist z. B.
regelmäßig bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in der Wohnung des

Steuerpflichtigen, anlässlich seines Geburtstages in einer Gaststätte


(BFH-Urteil vom 12.12.1968 - BStBl 1969 II S. 239) oder im Zusammenhang
mit einer Weihnachtsfeier der Fall. Im übrigen gilt für die Behandlung
von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (vgl. R
21 (1) EstR).

Also war Dein Essen für Jockel ein kostspielige Angelegenheit. ;-))
In der Gaststätte wäre es preiswerter gekommen, zum Schmecken kann ich
aber nichts sagen, weil mir da die Vergleichsmöglichkeiten fehlen. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Tobias Kafurke

no leída,
20 oct 2001, 4:53:49 p.m.20/10/2001
para
Hi,
"Matthias Hanft" <m...@hanft.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3BD1DC26...@hanft.de...

> Das Problem hatte ich auch dauernd [...]


> der jetzige meint "ist nicht von der privaten Lebenshaltung

> zu trennen und daher keine Betriebsausgabe" [...]

kann er das, z.B. anhand von Rechtsprechung, belegen?

Gruß
Tobias
--
http://www.toka-beratung.de

Jockel Hofmann

no leída,
20 oct 2001, 5:04:02 p.m.20/10/2001
para
Am Samstag, 20. Oktober 2001 22:49 schreibselte Hans-Peter Popowski:

> Sind Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden teils
> betrieblich, teils privat veranlasst, so sind die Aufwendungen in vollem
> Umfang Kosten der Lebensführung, wenn eine Trennung nach objektiven
> Maßstäben nicht leicht und einwandfrei möglich ist.

ok: ich habe _ausschließlich_ für das _Geschäftsessen_ eingekauft. Der
Trennung ist allerdings insofern nicht ganz möglich, als das ich aus meinen
privaten Beständen Pfeffer, Salz, Essig, Öl, Wein, Strom, Gebäudekosten ...
dazugetan hatte, die ich auch gar nicht in Abzug bringen will. Beim Essen
blieb nichts übrig, was ich hätte aufheben können. (Habe aus steuerlichen
Gründen natürlich Rest des Kasten Biers im Rahmen des Geschäftsessens
selbst geleert ;-)

> Das ist z. B.
> regelmäßig bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in der Wohnung des
> Steuerpflichtigen,

Urteil?

>anlässlich seines Geburtstages in einer Gaststätte
> (BFH-Urteil vom 12.12.1968 - BStBl 1969 II S. 239) oder im Zusammenhang
> mit einer Weihnachtsfeier der Fall. Im übrigen gilt für die Behandlung
> von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (vgl. R
> 21 (1) EstR).
>
> Also war Dein Essen für Jockel ein kostspielige Angelegenheit. ;-))

Ne, Michail war nicht eingeladen und hat auch nicht gekocht.

> In der Gaststätte wäre es preiswerter gekommen,

NACK! 150,- versteuert für 12 Personen ist immer noch deutlich billiger als
entsprechende Personen außerhalb bewirtet und die mindestens DM 600,- voll
abgesetzt

> zum Schmecken kann ich
> aber nichts sagen, weil mir da die Vergleichsmöglichkeiten fehlen. ;-))

Tja, wärst du am 30.4. ...

Hans-Peter Popowski

no leída,
20 oct 2001, 6:17:46 p.m.20/10/2001
para

"Tobias Kafurke" <in...@toka-beratung.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qsodp$lto$02$1...@news.t-online.com...

Hi Tobias,

> > Das Problem hatte ich auch dauernd [...]
> > der jetzige meint "ist nicht von der privaten Lebenshaltung
> > zu trennen und daher keine Betriebsausgabe" [...]

> kann er das, z.B. anhand von Rechtsprechung, belegen?

BFHE 94, 496, BStBl II 69, 239; BFH/NV 86, 657.

Da Du auch zweifelst, möchte ich Dir u.a. ein paar Ausnahmen aufzeigen
(s.w.u.), die durch die Rechtsprechung anerkannt wurden (Umkehrschluss).
Bewirtungskosten in der Wohnung des Stpfl. sind zumeist privat
veranlasst, so dass diese Aufwendungen als Lebenskosten nach § 12 Abs. 1
EStG i. d. R. nabz. sind (vgl. R 21 EStR). Nicht anerkannt wurden bspw.
von der Rspr. pauschal geltend gemachte Repräsentationsaufwendungen
eines Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für
Geschäftsfreundebewirtung im eigenen Haus (BFH 16. 5. 63 HFR 1965, 105)
sowie Aufwendungen eines leitenden Angestellten oder des
Verbandsgeschäftsführers im eigenen Haus (BFH 18. 5. 55 DB 1955, 710).

Etwas anderes gilt für die Bewirtung ausländ. Geschäftsfreunde im
eigenen Haus, wenn diese bspw. die Unterbringung in einem Hotel ablehnen
(vgl. BFH 10. 6. 66 BStBl 1966 III 607), ferner auch für die Bewirtungen
im eigenen Haushalt des Stpfl., wenn z. B. eine geschäftliche
Unterredung geheimgehalten werden soll oder wenn diese sich bis in die
späte Nacht hinzieht oder wenn die Bewirtung mit Rücksicht auf den
Gesundheitszustand des Geschäftsfreundes oder des Stpfl. in dessen
Privathaushalt stattfindet (vgl. -el- DB 1974, 1887; Blümich/Wacker § 4
EStG Rz. 266; Littmann/Wolff-Diepenbrock 15. Aufl., §§ 4, 5 EStG Anm.
1688). Aber ob jeder Außenprüfer diese "Ausnahmen" kennt?

Normalerweise ist das Geschäftsessen beim Empfänger eine
Betriebseinnahme, wird aber nach R 18 (3) EStR aus Vereinfachungsgründen
nicht angesetzt. Anders bei Incentivreisen.

Ähnlich wird bei Gästehäusern verfahren, wenn sie sich außerhalb des
Ortes des Stpfl. befinden, also nabzf. BA. (s.a. R 21 EStR).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

no leída,
21 oct 2001, 5:24:43 a.m.21/10/2001
para

"Domenik Haase" <dom....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qqngi$qeo$1...@news.netcologne.de...

Hallo Domenik,

> > > Ja, und dann kam der arrogante, klugscheißende Haase und hat alles
> > > kaputt gemacht mit seiner Rechthaberei. :-)

> > es tut mir wirklich leid, diese Deine Aussage so bestätigen zu
> > müssen. <g>

> Muß Dir nicht leidtun, ist halt so. Die einen haben eine Ehefrau um
> ihren Ärger über die Angestellten/Kunden/Lieferanten auszulassen, ich
> habe Euch
> :-)

dann wünsche ich Dir, dass Du Dir keine blauen Flecken holst
(virtuelle). ;-))

> > > Ich bin kein Steuerberater, maße mir aber an, daß meine
> > > Ausführungen i.d.R. richtig sind, weil nicht aus irgendwelchen
> > > Schriften zusammengereimt sondern einfach so erlebt bzw.
> > > gehandhabt und akzeptiert von höheren Gewalten wie Finanzamt
> > > oder gestern das Beispiel mit den Kassen. Wenn das nicht so ist,
> > > würde ich nichts dazu schreiben. (Und ich schreibe in 99% der
> > > Beiträge hier nichts, weil ich es einfach nicht weiß).

> > Hmm, dann muss man vielleicht entweder die Quellen überprüfen oder
> > seine eigenen Schlussfolgerungen.

> Die Quellen sind im Zweifelsfall einfach das FA oder der WP, der das
> so akzeptiert und einmal im Jahr sein Stempelchen darunter macht. Du
> hattest nicht vor, unseren WP Lügen zu strafen, oder? <böseguck>

Lügen heißt, dass man es bewusst macht, alles andere sind entweder
Missverständnisse oder einfache Unwissenheit.

> > Wenn die Weihnachtsfeier für AN, dann sind BA-Abzug u.U. zulässig.

> Darum geht es doch, sie sind als BA-Abzug zulässig.

[...] Gesellschaftsrecht §§ 705 ff BGB)

> > Darum geht es doch nicht, es geht um eine Weihnachtsfeier der
> > Gesellschafter und Geschäftsfreunde.

> --> Unternehmer=Arbeitnehmern plus Geschäftsfreunde

Siehe die anderen Postings und die Asche auf Deinem Haupt. ;-))

> > Das bringen höchsten Frauen auf die Reihe, dass sie ihr wahres
> > Geburtsdatum verschleiern, aber beim FA wird es auch ihnen nicht
> > gelingen.

> *LOL*

> > Nun, dann beschäftige Dich einmal mit der Arbeit eines Außenprüfers
> > und vor allem damit, wo er am liebsten prüft. Und die Erfolge von
> > Betriebsprüfern kann man auch in Statistiken nachvollziehen.

> Das kenne ich wohl zur Genüge, nur seit nunmehr etlichen Jahren
> dieser Praxis gab es noch _nie_ irgendwelche Probleme damit. Und
> ich/wir gehören im Zweifelsfall nicht zu den Leuten/Firmen die von
> Prüfern irgendwie gehätschelt werden. Man könnte fast meinen,
> die mögen einen nicht und denken man wäre rechthaberisch, arrogant,
> klugscheißend oder so. :-)

Naja, Außenprüfer der Finanzbehörde, der SV und des AA haben eben auch
eine notwendige Arbeit zu verrichten und auch sie stehen unter
Leistungsdruck effizient arbeiten zu müssen; manche benötigen auch immer
ein besonderes Erfolgserlebnis. Es gibt eben unter ihnen auch sette un
sette, aber mehr sette wie sette.

> Und jetzt lasst die arme Melanie ihre Feier endlich absetzen, im
> Zweifelsfall macht sie vorher noch ein paar Arbeitsverträge.

Nun, das wäre dann eine "selbständige" Entscheidung von Melanie.
Sie muss eben "selbständig" entscheiden, welche Schlussfolgerungen sie
aus dem Thread zieht.
Nachvollziehbare Quellen zum Nachlesen sind ja genügend vorhanden,
welche ich aber bei Deinen Beiträgen leider vermisse. Schlussfolgerung:
also nicht besonders hilfreich, denn ein "mündiger Bürger", bzw. eine
"mündige Bürgerin" wird sich nicht darauf verlassen, weil sie eben nicht
nachprüfbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Hans-Peter Popowski

no leída,
21 oct 2001, 5:19:32 a.m.21/10/2001
para

"Jockel Hofmann" <po...@jockelhofmann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3sosq9...@kiste.jockelhofmann.de...

Hallo Jockel,

> > Sind Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden teils
> > betrieblich, teils privat veranlasst, so sind die Aufwendungen in
> > vollem Umfang Kosten der Lebensführung, wenn eine Trennung nach
> > objektiven Maßstäben nicht leicht und einwandfrei möglich ist.

> ok: ich habe _ausschließlich_ für das _Geschäftsessen_ eingekauft. Der
> Trennung ist allerdings insofern nicht ganz möglich, als das ich aus
> meinen privaten Beständen Pfeffer, Salz, Essig, Öl, Wein, Strom,
> Gebäudekosten ... dazugetan hatte, die ich auch gar nicht in Abzug
> bringen will. Beim Essen blieb nichts übrig, was ich hätte aufheben
> können. (Habe aus steuerlichen Gründen natürlich Rest des Kasten
> Biers im Rahmen des Geschäftsessens selbst geleert ;-)

und die Allgemeinheit soll jetzt dafür blechen, nur weil Dir so war, den
Rest des Bieres vernichten zu müssen?

> > Das ist z. B. regelmäßig bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in
> > der Wohnung des Steuerpflichtigen,

> Urteil?

Siehe mein anderes Posting zu den Einwendungen von Tobias.
Aber vielleicht bekommst Du ein paar von den Ausnahmen belegmäßig und
Begründungsmäßig hin.
Wenn ich mal kommen sollte, bringe ich ein Gutachten von meinem Hausarzt
mit. ;-))

> >anlässlich seines Geburtstages in einer Gaststätte
> > (BFH-Urteil vom 12.12.1968 - BStBl 1969 II S. 239) oder im
> > Zusammenhang mit einer Weihnachtsfeier der Fall. Im übrigen gilt
> > für die Behandlung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
> > § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (vgl. R 21 (1) EstR).

> > Also war Dein Essen für Jockel ein kostspielige Angelegenheit. ;-))

> Ne, Michail war nicht eingeladen und hat auch nicht gekocht.

Hmm, Du lässt Deine Geschäftsfreunde kochen?
Das ist ja fast genauso pervers wie mit dem Pizzadienst. ;-))

> > In der Gaststätte wäre es preiswerter gekommen,

> NACK! 150,- versteuert für 12 Personen ist immer noch deutlich
> billiger als entsprechende Personen außerhalb bewirtet und
> die mindestens DM 600,- voll abgesetzt

Na, damit hast Du doch schon Deinen Deckungsbeitrag "wesentlich"
verbessert. <g>

> > zum Schmecken kann ich
> > aber nichts sagen, weil mir da die Vergleichsmöglichkeiten fehlen.
;-))

> Tja, wärst du am 30.4. ...

Jaja, ich weiß, aber sag das mal dem Äskulap.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-liebergesundundreichalsarmundkrank-Peter


Domenik Haase

no leída,
21 oct 2001, 8:49:47 a.m.21/10/2001
para

"Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qu47r$vv5$05$2...@news.t-online.com...

Hallo Hans,

>
> dann wünsche ich Dir, dass Du Dir keine blauen Flecken holst
> (virtuelle). ;-))

Hm, stört mich nicht weiter. Ich gebe ja auch gerne zu, wenn ich Unrecht
hatte. (s. EÜR und USt., oder die kuriose Abwandlung zu AN und GbR) aber
trotzdem bin ich hier noch überzeugt, daß es geht.

> Naja, Außenprüfer der Finanzbehörde, der SV und des AA haben eben auch
> eine notwendige Arbeit zu verrichten und auch sie stehen unter
> Leistungsdruck effizient arbeiten zu müssen; manche benötigen auch immer
> ein besonderes Erfolgserlebnis. Es gibt eben unter ihnen auch sette un
> sette, aber mehr sette wie sette.

Das ist wohl der Unterschied zwischen uns und denen. Die sitzen den ganzen
Tag herum, müssen sich um nichts Sorgen machen und nerven uns die hier den
Karren aus dem Dreck ziehen und unser Gemeinwesen finanzieren. Sei es direkt
oder über Arbeitsplätze.

> Nachvollziehbare Quellen zum Nachlesen sind ja genügend vorhanden,
> welche ich aber bei Deinen Beiträgen leider vermisse. Schlussfolgerung:
> also nicht besonders hilfreich, denn ein "mündiger Bürger", bzw. eine
> "mündige Bürgerin" wird sich nicht darauf verlassen, weil sie eben nicht
> nachprüfbar sind.

Quellen, habe mal bei google geschaut:

http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Steuern/Feier.cfm

Da steht so ziemlich das gleiche wie in meiner ersten Mail und die
Begründung warum das bei uns z.B. so ist.

Die Seite wird eingeleitet durch:
"Weihnachtsfeiern bieten die Möglichkeit, sich in gelöster Atmosphäre
auszutauschen. Um Ihnen im Nachhinein unangenehme Überraschungen zu
ersparen, präsentieren wir Ihnen hier die steuerlichen Voraussetzungen zum
Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben."

Es geht also auch hier nicht um steuerliche Behandlung von AN sondern um
_Betriebsausgaben_. Wenn Du diese, sicherlich seriöse Quelle, liest, wirst
Du feststellen, daß sich dies vollkommen mit unsere Auffassung zur
Geltendmachung deckt.

Und jetzt? Weitere Quellen?

Viele Grüße

Domenik


Hans-Peter Popowski

no leída,
21 oct 2001, 1:33:58 p.m.21/10/2001
para

"Domenik Haase" <dom....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9quh6m$5eh$1...@news.netcologne.de...

Hallo Domenik,

> > dann wünsche ich Dir, dass Du Dir keine blauen Flecken holst
> > (virtuelle). ;-))

> Hm, stört mich nicht weiter. Ich gebe ja auch gerne zu, wenn ich
> Unrecht hatte. (s. EÜR und USt., oder die kuriose Abwandlung zu AN
> und GbR) aber trotzdem bin ich hier noch überzeugt, daß es geht.

schön, es fehlt nur noch die Bestätigung, das Weihnachtsfeiern mit den
Angestellten steuerrechtlich anders behandelt werden als
Weihnachtsfeiern mit Gesellschaftern und Geschäftsfreunden.
Bei ersteren ist ein Betriebsausgabenabzug unter bestimmten
Voraussetzungen (Kosten, Dauer u.a.) möglich, wobei beim zweiten Fall
der Betriebsausgabenabzug verwehrt wird. Bitte genau nachlesen § 12 und
§ 4 (5) Nr. 2, sowie R 21 und 18 EStR, das hilft ungemein zum
Verständnis.

> > Naja, Außenprüfer der Finanzbehörde, der SV und des AA haben eben
> > auch eine notwendige Arbeit zu verrichten und auch sie stehen unter
> > Leistungsdruck effizient arbeiten zu müssen; manche benötigen auch
> > immer ein besonderes Erfolgserlebnis. Es gibt eben unter ihnen auch
> > sette un sette, aber mehr sette wie sette.

> Das ist wohl der Unterschied zwischen uns und denen. Die sitzen den
> ganzen Tag herum, müssen sich um nichts Sorgen machen und nerven
> uns die hier den Karren aus dem Dreck ziehen und unser Gemeinwesen
> finanzieren. Sei es direkt oder über Arbeitsplätze.

Naja, so sehr polemisch würde ich es nicht sehen, denn auch ihre Arbeit
ist notwendig und wie ich meine notwendiger denn je, wenn man sich den
ursächlichen Trend genau anschaut.

> > Nachvollziehbare Quellen zum Nachlesen sind ja genügend vorhanden,
> > welche ich aber bei Deinen Beiträgen leider vermisse.
> > Schlussfolgerung:
> > also nicht besonders hilfreich, denn ein "mündiger Bürger", bzw.
> > eine "mündige Bürgerin" wird sich nicht darauf verlassen, weil sie
eben
> > nicht nachprüfbar sind.

> Quellen, habe mal bei google geschaut:
>
> http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Steuern/Feier.cfm
>
> Da steht so ziemlich das gleiche wie in meiner ersten Mail und die
> Begründung warum das bei uns z.B. so ist.
>
> Die Seite wird eingeleitet durch:
> "Weihnachtsfeiern bieten die Möglichkeit, sich in gelöster Atmosphäre
> auszutauschen. Um Ihnen im Nachhinein unangenehme Überraschungen zu
> ersparen, präsentieren wir Ihnen hier die steuerlichen Voraussetzungen
> zum Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben."
>
> Es geht also auch hier nicht um steuerliche Behandlung von AN sondern
> um _Betriebsausgaben_. Wenn Du diese, sicherlich seriöse Quelle,
liest,
> wirst Du feststellen, daß sich dies vollkommen mit unsere Auffassung
zur
> Geltendmachung deckt.

Zitierst Du nur, was Dir gefällt?
Ich zitiere weiter, also erst einmal die Überschrift:
"Betriebsfeier"
und etwas weiter unten die Teilunterschriften:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Teilnehmerkreis
Dauer der Betriebsfeier
Häufigkeit der Veranstaltung
Art der Ausgaben
Höhe der Ausgaben
Geschenke
Teilnehmernachweis
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
und hier das erste Unterkapitel:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Teilnehmerkreis
Die Teilnahme an der Veranstaltung muß allen Mitarbeitern offen stehen.
Auch Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der
Arbeitnehmer von Interesse sind, können Betriebsveranstaltungen sein
(z.B. Pensionärstreffen, Abteilungsfeier...), wenn sich die Begrenzung
des Teilnehmerkreises nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmer
darstellt. ?
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+

> Und jetzt? Weitere Quellen?

Nun, Gesetzestext, Richtlinien und Urteile hatte ich in diesem Thread
schon zur Genüge angeführt, also Quellenangabe en masse, man muss sie
nur lesen, entweder, weil man es genau wissen möchte, oder um seine
gedanklichen Irrgänge zu revidieren.

"Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore
perseverare."
[Cicero]

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Domenik Haase

no leída,
21 oct 2001, 2:38:08 p.m.21/10/2001
para

"Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qv0so$chd$01$2...@news.t-online.com...

Hallo Hans,

> schön, es fehlt nur noch die Bestätigung, das Weihnachtsfeiern mit den
> Angestellten steuerrechtlich anders behandelt werden als
> Weihnachtsfeiern mit Gesellschaftern und Geschäftsfreunden.
> Bei ersteren ist ein Betriebsausgabenabzug unter bestimmten
> Voraussetzungen (Kosten, Dauer u.a.) möglich, wobei beim zweiten Fall
> der Betriebsausgabenabzug verwehrt wird. Bitte genau nachlesen § 12 und
> § 4 (5) Nr. 2, sowie R 21 und 18 EStR, das hilft ungemein zum
> Verständnis.

Haben wir solche Bücher und wenn ja in welcher Abteilung findet man so
etwas? Ich habe kein EStR, und habe es auch noch nie irgendwo gesehen. Kann
also nicht nachlesen.

> Naja, so sehr polemisch würde ich es nicht sehen, denn auch ihre Arbeit
> ist notwendig und wie ich meine notwendiger denn je, wenn man sich den
> ursächlichen Trend genau anschaut.

´Stell Dir vor, es gäbe keine Prüfer. Du würdest trotzdem arbeiten und
Steuern bezahlen und ggf. Existenzen sichern.
Stell Dir vor es gäbe Dich nicht, dafür aber Außenprüfer. Wer bezahlt deren
Gehalt? Die Straße um ins Büro zu kommen? Deren Büro?
Das ist zwar noch polemischer aber es trifft irgendwie, oder? Soll aber kein
liberales Manifest werden...

> Zitierst Du nur, was Dir gefällt?

Was sollte ich denn sonst zitieren? Etwas was am Ende meine mühsam
aufgebaute Meinung über die Legalität unserer Weihnachtsfeiern in Frage
stellt und mich in die Kerker der Finanzämter zur tagelangen Folter bringt,
gepeinigt von stinkfaulen Sachbearbeterinnen im Domina-Outfit?

> Teilnehmerkreis
> Die Teilnahme an der Veranstaltung muß allen Mitarbeitern offen stehen.
> Auch Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der
> Arbeitnehmer von Interesse sind, können Betriebsveranstaltungen sein
> (z.B. Pensionärstreffen, Abteilungsfeier...), wenn sich die Begrenzung
> des Teilnehmerkreises nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmer
> darstellt. ?
> ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+

Ja, passt doch, oder? Wir machen eine Weihnachtsfeier, laden alle formal ein
und bevorzugen niemanden, z.B. werden keine Azubis abgestellt die mir
während des Essens Luft zufächeln und meine Sekretärin wird nicht gezwungen
meine Füße zu massieren. Also komplette Gleichbehandlung. Wir setzen ab.
Hier liegt praktisch der Haase im Pfeffer.

Gut, wir haben hier bei Melanie eine GbR und die Gesellschafter sind keine
AN wie bereits festgestellt, aber wo liegt der Unterschied? Die arbeiten
doch auch. Hier verweise auf das GG und schlage eine Einreichung beim
Bundesverfassungsgericht vor. Mag nicht mehr diskutieren, soll se es halt
nit absetzen, mir jetzt wurscht. <eingeschnappt & trotzig>

> "Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore
> perseverare."
> [Cicero]

"Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli." [Haase]

Schönen Restsonntag

Domenik


Hans-Peter Popowski

no leída,
21 oct 2001, 6:24:52 p.m.21/10/2001
para

"Domenik Haase" <dom....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qv5jr$3jc$1...@news.netcologne.de...

Hallo Domenik,

> > schön, es fehlt nur noch die Bestätigung, das Weihnachtsfeiern mit
> > den Angestellten steuerrechtlich anders behandelt werden als
> > Weihnachtsfeiern mit Gesellschaftern und Geschäftsfreunden.
> > Bei ersteren ist ein Betriebsausgabenabzug unter bestimmten
> > Voraussetzungen (Kosten, Dauer u.a.) möglich, wobei beim zweiten
> > Fall der Betriebsausgabenabzug verwehrt wird. Bitte genau
> > nachlesen § 12 und § 4 (5) Nr. 2, sowie R 21 und 18 EStR, das
> > hilft ungemein zum Verständnis.

> Haben wir solche Bücher

klar haben wir solche bücher, bei mir stehen sie in Reichweite neben dem
Schreibtisch, Steuergesetze, -richtlinien, -erlasse, Schönfelder
u.v.a.m..

> und wenn ja in welcher Abteilung findet man so
> etwas? Ich habe kein EStR, und habe es auch noch nie irgendwo gesehen.
> Kann also nicht nachlesen.

Dann sollte man sich auch mehr auf's Fragen beschränken, denn auf
Antworten.
Bücherei, Buchhandlung, WWW ....

> > Naja, so sehr polemisch würde ich es nicht sehen, denn auch ihre
> > Arbeit ist notwendig und wie ich meine notwendiger denn je, wenn man
> > sich den ursächlichen Trend genau anschaut.

> ´Stell Dir vor, es gäbe keine Prüfer.

Dann schau Dir einmal die Statistiken zu Wirtschaftsstraftaten einmal
genau an, Prüfwer sind notwendig; ich fände es auch besser, wenn man die
ganze Exekutive nicht bräuchte, das Leben wäre viel schöner.

> Du würdest trotzdem arbeiten und
> Steuern bezahlen und ggf. Existenzen sichern.

Aber ich allein bin überhaupt nicht relevant.

> Stell Dir vor es gäbe Dich nicht, dafür aber Außenprüfer. Wer bezahlt
> deren Gehalt? Die Straße um ins Büro zu kommen? Deren Büro?
> Das ist zwar noch polemischer aber es trifft irgendwie, oder? Soll
> aber kein liberales Manifest werden...

Naja, ich weiß nicht, was Steuerhinterziehung mit liberal zu tun hat,
aber wenn Du meinst.

> > Zitierst Du nur, was Dir gefällt?

> Was sollte ich denn sonst zitieren? Etwas was am Ende meine mühsam
> aufgebaute Meinung über die Legalität unserer Weihnachtsfeiern in
> Frage stellt und mich in die Kerker der Finanzämter zur tagelangen
Folter
> bringt, gepeinigt von stinkfaulen Sachbearbeterinnen im Domina-Outfit?

Hmm, ich bin zwar auch nicht immer mit so manchen Arbeitsweisen in den
Finanzämtern einverstanden, aber Dein schwarzer Humor geht mir IMHO doch
etwas zu weit.

> > Teilnehmerkreis
> > Die Teilnahme an der Veranstaltung muß allen Mitarbeitern offen
> > stehen.
> > Auch Veranstaltungen, die nur für einen beschränkten Kreis der
> > Arbeitnehmer von Interesse sind, können Betriebsveranstaltungen sein
> > (z.B. Pensionärstreffen, Abteilungsfeier...), wenn sich die
> > Begrenzung des Teilnehmerkreises nicht als Bevorzugung bestimmter
> > Arbeitnehmer darstellt. ?
> > ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+

> Ja, passt doch, oder? Wir machen eine Weihnachtsfeier, laden alle
> formal ein und bevorzugen niemanden, z.B. werden keine Azubis
> abgestellt die mir während des Essens Luft zufächeln und meine
> Sekretärin wird nicht gezwungen meine Füße zu massieren.
> Also komplette Gleichbehandlung. Wir setzen ab.
> Hier liegt praktisch der Haase im Pfeffer.

> Gut, wir haben hier bei Melanie eine GbR und die Gesellschafter sind
> keine AN wie bereits festgestellt, aber wo liegt der Unterschied? Die
> arbeiten doch auch. Hier verweise auf das GG und schlage eine
> Einreichung beim Bundesverfassungsgericht vor. Mag nicht mehr
> diskutieren, soll se es halt nit absetzen, mir jetzt wurscht.
> <eingeschnappt & trotzig>

Auch eine Einstellung.
Mal eine vielleicht nicht so ganz gelungene Erklärung, wenn der AG für
seine AN eine Weihnachtsfeier veranstaltet, so ist sie betrieblich
veranlasst und ist in einem gewissen Rahmen Betriebsausgabe, denn sie
dient zur Erhöhung des Betriebsergebnisses. Für den Arbeitnehmer bleiben
die Vergünstigungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei, was
darüber liegt wird ihm als Sachbezug zum Bruttolohn hinzugerechnet und
entsprechend versteuert.

Und bei Unternehmern und Geschäftsfreunden schlägt halt das
Aufteilungsverbot des § 12 EStG zu.

> > "Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore
> > perseverare."
> > [Cicero]

> "Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli." [Haase]

Nicht [Haase] sondern [Ovid], ist zwar schon lange her wo ich ihn
gelesen habe, war in der Sturm- und Drangperiode (jetzt stürmt und
drängt kaum noch etwas). ;-))
Von Hase (also mit einem a), Victor, kenne ich nur seinen Ausspruch vor
dem Heidelberger Universitätsgericht von 1855 (?): "Mein Name ist Hase,
ich verneine die Generalfragen, ich weiß von nichts".

Aber ich denke, dass wir nun den Popcornverbrauch in debs genügend
gesteigert haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter


Domenik Haase

no leída,
21 oct 2001, 6:40:13 p.m.21/10/2001
para

"Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9qvhuu$lhj$00$2...@news.t-online.com...

> > "Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli." [Haase]
>
> Nicht [Haase] sondern [Ovid],

Ich wußte nicht mehr ob von Cicero oder Ovid, aber ich hätte auch darauf
gewettet, daß es niemand hier noch weiß, geschweige sich wirklich jemand
freiwillig damit beschäftigt. Also habe ich es mir zugeschrieben <protz>.
Wenn Du mehr davon hast, bitte mailen, kann ich immer gut zum Wichtigtuen
nutzen, im Meeting mit japanischen Kunden oder so. Es passt zumindest,
oder?

> Aber ich denke, dass wir nun den Popcornverbrauch in debs genügend
> gesteigert haben.

Ja, war lustig. Wie die meisten Diskussionen hier. Trotzdem kann man die
Weihnachtsfeier absetzen.

Enough.

Gruß

Domenik


Andreas Impekoven

no leída,
21 oct 2001, 7:44:12 p.m.21/10/2001
para
Domenik Haase schrieb:

> "Hans-Peter Popowski" <LStH-V...@t-online.de> schrieb ...

>> > "Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli." [Haase]
>>
>> Nicht [Haase] sondern [Ovid],
>

> ... Es passt zumindest,
> oder?

*g* Die zwei Zeilen vorher in den Tristien passen auch hierher:

Exercent illi sociae commercia linguae:
per gestum res est significanda mihi.


Grüße Andreas
--
Domainrecht seit dem 13. Jahrhundert:

Wer ouch erst zu der mulen kumt, der sal erst malen.
Sachsenspiegel, 2. Buch, LIX 4.

Michail Gross

no leída,
22 oct 2001, 4:30:46 a.m.22/10/2001
para
Hans-Peter Popowski schrieb:

>
> "Michail Gross" <ne...@micoss.de> schrieb im Newsbeitrag
>
>>> Fällt mir ja glatt noch was ein: Ich habe während der Buchmesse
>>> einige Geschäftspartner zu einem Raclette nach Hause eingeladen.
>>> Wie ist das eigentlich mit der diesbezüglichen Metro-Rechnung?
>
>> IMO sind auch Bewirtungen im eigenen Haus/Büro absetzbar.
>>
>> Irgendwelche Einwände, Hans-Peter? :-)
>
> klar doch, vor allem muss ich bemängeln, dass Du mein Posting von
> gestern nicht gelesen hast, aber weil Du es bist, wiederhole ich mich
> kurzfristig:

<entrüstet> HPP, was denkst Du denn von mir? Ich lese Deine Postings nicht
nur aufmerksam, die meisten davon werden sogar von mir archiviert!</>
(Und wenn ich^WDu so weitermachst, kann ich bald das Abo Steuerrecht
kündigen ;-))

> Sind Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden teils
> betrieblich, teils privat veranlasst, so sind die Aufwendungen in vollem
> Umfang Kosten der Lebensführung, wenn eine Trennung nach objektiven
> Maßstäben nicht leicht und einwandfrei möglich ist. Das ist z. B.
> regelmäßig bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in der Wohnung des
> Steuerpflichtigen, anlässlich seines Geburtstages in einer Gaststätte
> (BFH-Urteil vom 12.12.1968 - BStBl 1969 II S. 239) oder im Zusammenhang
> mit einer Weihnachtsfeier der Fall. Im übrigen gilt für die Behandlung
> von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (vgl. R
> 21 (1) EstR).

Ich hatte jetzt schon mehrere Fälle von Bewirtung im *Büro*, in der
Wohnung des GF und sogar Weihnachtsfeiern (also Bewirtung von mehreren
Geschäftspartnern und einigen Mitarbeitern um Weihnachten rum) die
auch bei Betriebsprüfungen nicht gestrichen wurden.

Und wenn ich Jockels Buchhalter wäre <g> würde ich die Aufwendungen mit
reinnehmen und es auf eine Streichung bei Prüfung ankommen lassen.

Michail

--
"Es gibt Leute, bei denen man im Killfile sein sollte, oder man hat
etwas flashc gemacht." (Henning Sponbiel in de.org.ccc)

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