Wenn ich zum Beispiel einen Versandhandel gründen wollte,
dürfte ich das von zu Hause aus tun, wenn mein(e) Haus/Wohnung in einem
Wohngebiet liegt ohne eine extra Genehmigung einzuholen?
Oder kommt das auf den Umfang an?
Z.b. ein mal pro Tag Waren mit PKW zur Post bringen wäre ok,
aber wenn fünf mal am Tag ein LKW vorfährt, um Waren abholen, ist es nicht ok?
Brauche ich eine extra Genehmigung, um ein Gewerbe im Wohngebiet zu betreiben?
Oder wie sind die genauen Regelungen?
>Oder wie sind die genauen Regelungen?
Das sagt dir deine Gemeinde/Kommune. Gibt es z.B. einen Bebauungsplan
oder nicht? Mietwohnung oder Eigentumswohnung? Und für einen
Versandhandel bedarf es ja wohl eines Lagers. Das in einer Wohnung?
Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten, wie kann
man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden. ...Wenn ich nun die
Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich den nicht verstehen, der redet,
und der redet, wird mich nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]
> Welche Gewerbe dürfen in einem Wohngebiet betrieben werden?
Ich hatte zu diesem Thema vor drei Wochen einen sehr umfangreichen
thread gestartet, der eine ziemlich detaillierte Chronologie der
Eierei mit unseren Ordnungsbehörden enthält. Hab dabei ne Menge
gelernt: Zunächst einmal unterscheidet man zwischen allgemeinen und
reinen Wohngebieten. Was dort erlaubt ist und was nicht, steht grob in
der Baunutzungsverordnung:
http://bundesrecht.juris.de/baunvo/index.html
Strittige Detailfragen stehen sicherlich in irgendwelchen Kommentaren.
> Z.b. ein mal pro Tag Waren mit PKW zur Post bringen wäre ok,
> aber wenn fünf mal am Tag ein LKW vorfährt, um Waren abholen, ist es nicht ok?
genau. Wobei fünf LKW-Abhoungen pro Tag quatsch sind: Das Volumen
kriegst du in einem Einfamilienhaus nicht unter.
> Brauche ich eine extra Genehmigung, um ein Gewerbe im Wohngebiet zu betreiben?
Die brauchst Du nach der BauNVO in jedem Fall, nicht nur in
Wohngebieten. Wie reibungslos das Genehmigungsverfahren über die Bühne
geht, ist sicher von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
> Oder wie sind die genauen Regelungen?
Das sind so viele, daß die hier nicht hinpassen. Ich würde in jedem
Fall empfehlen, rechtzeitig mit den Ordungsbehörden Kontakt
aufzunehmen und das alles offensiv zu klären. Und auch wenn von dort
keine Rückmeldung kommt, heißt das gar nichts. Das war bei mir
jedenfalls so. Also nachbohren.
Wenn Du ganz sicher bist, daß Dich keine Neider anscheißen, würde ich
empfehlen, den Kontakt nicht zu suchen, und das ganze ohne Genehmigung
zu betreiben. Aber das ist eine Aufforderung zu einer
Ordnungswidrigkeit und ist also zynisch gemeint.
> Welche Gewerbe dürfen in einem Wohngebiet betrieben werden?
Dies regelt die Baunutzungsverordnung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet
> Wenn ich zum Beispiel einen Versandhandel gründen wollte, dürfte ich das
> von zu Hause aus tun, wenn mein(e) Haus/Wohnung in einem Wohngebiet
> liegt ohne eine extra Genehmigung einzuholen?
Für die Wohnung, Scheune, Garage... benötigst du eine
Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt. Hier würde ich es
mit einer eigenen Anzeige versuchen...
Auch vom Vermieter, Eigentümer benötigt man entsprechende erlaubnis.
> Brauche ich eine extra Genehmigung, um ein Gewerbe im Wohngebiet zu
> betreiben?
Ja sicher... Für Gewerbe gibt es schliesslich Gewerbegebiete
hth
ralf
--
Pop Art
http://www.r23.de/
> Wenn ich zum Beispiel einen Versandhandel gründen wollte,
> dürfte ich das von zu Hause aus tun, wenn mein(e) Haus/Wohnung in einem
> Wohngebiet liegt ohne eine extra Genehmigung einzuholen?
Sprichwörter:
"Wer viel fragt geht viel um."
"Man soll keine schlafende Hunde wecken."
Anwohner können sich natürlich beschweren.
Also sorge dafür, dass Du meit keinem Streit hast - also auch kein Ärger.
Ansonsten kann es mir keiner verbietern, dass ich mir privat täglich Sachen
bestelle die von drei verschiedenen Unternehmen geliefert werden. Ob
gleichzeitig auch weitere Pakete zugestellt werden ist nebensächlich. Auch
ob die dann gleichzeitig Pakete mitnehmen ist erst mal meine Sache.
Im Zweifelsfall mag mir mal ein Richter untersagen gewerblich Ware zu
empfangen/versenden mit Begründung der Anwohnerstörung. Wenn ich zu viel
Geld habe und viel bestelle kann mit gleicher begründung keiner dies
verbieten.
Nebenbei: Mein Haus = Meine Nutzung. Und ein Nachbar der 1-2 Räume für Lager
und Büro nutzt ist mir lieber als eine Messie, bei dem sich die Außenwände
wölben.
PS: Dann könnte man sich tägliche ein paar Freunde einladen, Fahrdienst für
die Kinder, Laktosefrei Milch 2x die Woche, Windeldienst, Brötchen 6x die
Woche, 2 Tageszeitungen, Mittag- und Abendessen vom Bringdienst uswusf.
Ein Gewerbe mit 1-2 Mitarbeiters sollte also eher die Nachbarschaft
abmahnen. Bei so viel Störungen kann man ja nicht arbeiten.
>"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
>> Wenn ich zum Beispiel einen Versandhandel gründen wollte,
>> dürfte ich das von zu Hause aus tun, wenn mein(e) Haus/Wohnung in
>> einem Wohngebiet liegt ohne eine extra Genehmigung einzuholen?
Ich brauchte (1992) dafür diverse Genehmigungen, besonders kritisch war
die Feuerpolizeiliche Genehmigung (Fluchtwege) und die Richtlinien über
die Mindestgröße und Anzahl der Fensteröffnungen... keine Ahnung, wie
das heutzutage ist. Hätte mir beinahe das Genick gebrochen wg. einem
neidischen Nachbarn! Hab ich latürnich vorher alles nicht gewusst. s.u.
>Sprichwörter:
>"Wer viel fragt geht viel um."
>"Man soll keine schlafende Hunde wecken."
Tja, aber da gibbet noch:
Es kann der Liebste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn
nicht gefällt!
>Anwohner können sich natürlich beschweren.
>Also sorge dafür, dass Du meit keinem Streit hast - also auch kein
>Ärger.
Das nutzt überhaupt nix gegen Neidhamml!
[...]
>Im Zweifelsfall mag mir mal ein Richter untersagen gewerblich Ware zu
>empfangen/versenden mit Begründung der Anwohnerstörung. Wenn ich zu
>viel Geld habe und viel bestelle kann mit gleicher begründung keiner
>dies verbieten.
>
>
>Nebenbei: Mein Haus = Meine Nutzung.
[x] Wohnen und Arbeiten sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe!
Typischer Fall von Denkste. Hab auch mal so gedacht!
[ ] Du hast Ahnung von Nachbarn, besonders von Neidhammeln
[ ] Du hast Ahnung vom Bauamt
[ ] Du hast Ahnung vom Wohnungsamt
[ ] Du hast Ahnung vom Finanzamt
[ ] Du hast Ahnung von der Feuerpolizei
[ ] Du hast Ahnung von Richtern
[x] Ich hab alle obigen Erfahrungen (machen müssen) und bin um
Sackhaaresbreite um eine Gewerbeuntersagung rumgekommen, aber auch nur,
weil ich glücklicherweise das Bauamt bei einem üblen Fehler in deren
Bauakte ertappt habe und Beweise (15 Jahre alte Quittungen und
Rechnungen) hatte. ... -> gentleman aggreement mit dem BA-Leiter (ich
habe deutlich Tacheles geredet!) und wir haben uns gegenseitig aus der
Patsche geholfen :-] Ich hab die BA-Pannen-Unterlagen im Giftschrank
verschlossen, der BA-Leiter hat nachträglich alle entsprechend
notwendigen Genehmigungen binnen 3 Tagen erledigen lassen :-] Ich musste
nur nochmal für einen Statiker latzen, alles andere war Gebührenfrei.
Glück gehabt und nicht in Panik verfallen, sonst hätte ich den Fehler
des BA sicher nicht gerafft. Und ohne BA-Fehler hätte ich ebenfalls
keine Chance gehabt.
Es ging um mein Ingenieurbüro (Entwicklung, ohne jeglichen Besucher- und
Lieferverkehr) in meiner Eigentumswohnung in einem Wohngebiet.
[x] Was Du hier rätst, ist der 1. Schritt zum todsicheren
Riesenbauchplatscher!
Saludos Wolfgang
--
Meine 7 Sinne:
Unsinn, Schwachsinn, Blödsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Lötzinn.
Wolfgang Allinger Paraguay reply Adresse gesetzt !
ca. 15h00..21h00 MEZ SKYPE:wolfgang.allinger
> [ ] Du hast Ahnung von *.*
Vielleicht viel mehr als Du denkst.
Es ist nachweißlich in D einer der dümmsten Ideen vorher zu viel zu Fragen.
Wenn eine Hausfrau einen Kuchen backen will oder der Hobbygärtner einen
Rosenstock setzen möchte und diese vorher fragen ob dies erlaubt ist, jemand
was dagegen hat, was zu beachten ist usw.
Anstelle von Kuchen und Rosen haben die Beiden nur Zeit verschwendet und
viel Frustration.
> Das sagt dir deine Gemeinde/Kommune. Gibt es z.B. einen
> Bebauungsplan oder nicht? Mietwohnung oder Eigentumswohnung? Und
> für einen Versandhandel bedarf es ja wohl eines Lagers. Das in
> einer Wohnung?
Nehmen wir einmal Messingartikel, 100 Gramm schwer, Verkaufspreis 5
Euro, Einmannbetrieb.
Ein Lagerbestand von 10.000 Euro Verkaufspreis wären 200kg, das passt
in ein paar kleine Kisten in der Wohnzimmerecke.
Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868
> Es ist nachweißlich in D einer der dümmsten Ideen vorher zu viel zu Fragen.
Da hast Du völlig Recht, aber Wolfgangs Ausführungen sind nicht von
der Hand zu weisen. Wie gesagt ganz aktuell in ganz ähnlicher Sache
unter
http://groups.google.de/group/de.etc.beruf.selbstaendig/browse_frm/thread/7f201d8ffe96c095
Ich selber könnte mit einem solchen nicht genehmigten Ding nicht ruhig
schlafen. Das scheint aber eine Typ-Frage zu sein und eventuell auch
eine des Planungshorizonts. Und genau hier sehe ich einen wichtigen
Faktor:
Die Anlaufphase einer Selbständigkeit, egal ob mit Versandhandel oder
als Freiberufler kann man sicher sinnvoll aus einem Wohngebiet heraus
low-budget realisieren. Man sollte sich aber von Anfang an im Klaren
sein, daß das höchstwahrscheinlich nicht ad ultimo gutgeht. Daß man
von Anfang an einen Plan B in der Tasche hat, wie bei einem Anschiss
durch einen Neider der Betrieb innerhalb kürzester Zeit an einen Ort
verlegt werden kann, der Genehmigungstechnisch wenig Probleme mit sich
bringen wird.
Mich würde bei Wolfgang mal interessieren ob das Amt tatsächlich
gleich mit der Gewerbe-Komplett-Untersagungs-Keule im gesamten
Verwaltungsgebiet kam, oder ob es in Frage gekommen wäre, das
Ingenieurbüro in angemesserner Frist einer bereits genehmigten
Bürogemeinschaft anzugliedern.
>Nebenbei: Mein Haus = Meine Nutzung.
Lange nicht einen so großen Schwachsinn gelesen.
Martin
--
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein.
Was darüber ist, das ist vom Übel.
[Mt. 5, 37]
> Ein Lagerbestand von 10.000 Euro Verkaufspreis wären 200kg, das passt
> in ein paar kleine Kisten in der Wohnzimmerecke.
Wenn ich sowas lese, denke ich immer, daß ich in der falschen Branche
bin. Ich habe meinen Lagerbestand inzwischen auf 70 TE reduzieren
können, aber allein für die Regale brauche ich 250 Quadratmeter und
mindestens 100 dazu als Freifläche zum Packen.
Andererseits war der einzige Messingartikel, den wir dieses Jahr
verschickt haben, eine Beschaffung, die dann auch noch als Retoure
zurückkam. Mir scheint die Konkurrenz bei den easy-handling-Produkten
im Versandhandel ist doch mittlerweile etwas zu groß?
> keine Ahnung, wie das heutzutage ist.
Ähnlich. Ein Büro ist wie ein Aufenthaltsraum, weil man sich darin
länger aufzuhalten pflegt. Es braucht dann entweder einen Notausgang
oder ein mindestens 90x110cm großes Fenster (Zahlen ohne Gewähr). Es
könnte ja ein Feuer ausgebrochen sien, welches die hoch konzentrierten
Geistesarbeiter an ihren PCs nicht mitbekommen haben und das sich
trotz aller sonstigen Brandschutzbestimmungen bereits bis zur Bürotür
vorgefressen hat. Wie nützlich dann ein Fenster im sechsten Stock sein
kann, konnten wir am 9.11.2001 sehr anschaulich im Fernsehen sehen.
Platsch.
> Es ging um mein Ingenieurbüro (Entwicklung, ohne jeglichen Besucher- und
> Lieferverkehr) in meiner Eigentumswohnung in einem Wohngebiet.
Das finde ich sehr interessant. Ich stelle mir vor, daß so ein
Ingenieurbüro heute (im Gegensatz zu 1992) möglicherweise vollständig
in ein notebook passt? Zumindest sind heute sehr umfangreiche
Geschäftsideen denkbar, für die man prinzipiell keinen konkreten Ort
braucht. Für meinen "Großhandel" gilt ja bei den B2B-
Streckengeschäften dasselbe: Die Ware nehme ich gar nciht mehr in die
Hand, die geht vom Hersteller oder Importeur direkt zum Kunden. Das
Reiz-Wort Großhandel im Handelsregistereintrag hat aber das Bauamt
voll auf den Plan gebracht: Die Mitarbeiter mußten dann offenbar immer
an Metro und Schiffscontainer denken und kamen da einfach nicht von
runter.
Die Veränderungen im Wirtschaftsleben haben aber eine solche Dynamik
angenommen, daß die Regelungswut da einfach nicht mehr mitkommt. Haben
die Bauämter bei second life oder google lively eigentlich auch schon
ihre Finger im Spiel?
> Mich würde bei Wolfgang mal interessieren ob das Amt tatsächlich
> gleich mit der Gewerbe-Komplett-Untersagungs-Keule im gesamten
> Verwaltungsgebiet kam,
dürfte in D gar nicht möglich sein.
> oder ob es in Frage gekommen wäre, das
> Ingenieurbüro in angemesserner Frist einer bereits genehmigten
> Bürogemeinschaft anzugliedern.
Das wird immer gehen.
Lutz
--
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Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
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Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
> On 13 Jul., 03:39, allin...@brain.net (Wolfgang Allinger) wrote:
>
>> keine Ahnung, wie das heutzutage ist.
>
> Ähnlich. Ein Büro ist wie ein Aufenthaltsraum, weil man sich darin
> länger aufzuhalten pflegt. Es braucht dann entweder einen Notausgang
> oder ein mindestens 90x110cm großes Fenster (Zahlen ohne Gewähr).
Die Anforderungen an gewerblich genutzte Räume wurden in den letzten Jahren
erheblich gelockert.
Die Verantwortung für die Eignung liegt jetzt beim Betreiber, Deckenhöhen,
Raumgrößen usw. sind IMHO nicht mehr genau geregelt.
Evtl. weiss Marianne genaueres?
> On Sun, 13 Jul 2008 01:06:12 +0200, "Maurice Mader" <mm...@gmx.de>
> wrote:
>
>>Nebenbei: Mein Haus = Meine Nutzung.
>
> Lange nicht einen so großen Schwachsinn gelesen.
Wenn du deine Nachbarn nicht belästigst würde mich aber auch interessieren,
wie ein Gewerbe als Webdesigner, Programmier oder ein Ingenieurbüro ohne
Kundenverkehr im eigenen Haus untersagt werden soll, selbst bei reinem
Wohngebiet.
Wegen so etwas würde ich nie irgendwo fragen.
>Nehmen wir einmal Messingartikel, 100 Gramm schwer, Verkaufspreis 5
>Euro, Einmannbetrieb.
>Ein Lagerbestand von 10.000 Euro Verkaufspreis wären 200kg, das passt
>in ein paar kleine Kisten in der Wohnzimmerecke.
Wenn das Geschäft noch etwas expandiert, sollte der Einmannbetrieb
dann aber lieber in den Keller ziehen. ;-)
Gruß
Angelika
Als ich noch im angemieteten Reihenhaus in einem reinen Wohngebiet
wohnte, habe ich weder meine Kinderzucht noch mein Elektroniklabor
im Keller angemeldet. Viele Jahre gab es damit keine Probleme, bis
irgendwann der Neid beim Vermieter (ein Hopfenbauer-Ehepaar) zu groß
wurde. Die wollten dann eine zusätzliche Gewerbemiete von mir haben
und hetzten sogar das Landratsamt auf mich wegen des nicht angemeldeten
Gewerbes. Weil Hopfenbauern in unserer Region im allgemeinen geachtete
Leute sind, zog der Landrat auch sofort die ganz große Keule hervor.
Seitdem kennt man mich in diesem Landratsamt sehr gut, und die damals
das Vorgehen gegen mich vorantreibende Juristin ist nicht mehr im Amt.
Ausgezogen bin ich dann aber doch wenige Jahre später in das eigene,
neu gebaute Haus - ohne vorherige Gewerbemiete und bis heute auch ohne
Gewerbeanmeldung. :-)
Bodo
>>>Nebenbei: Mein Haus = Meine Nutzung.
>>
>> Lange nicht einen so großen Schwachsinn gelesen.
>
>Wenn du deine Nachbarn nicht belästigst würde mich aber auch interessieren,
>wie ein Gewerbe als Webdesigner, Programmier oder ein Ingenieurbüro ohne
>Kundenverkehr im eigenen Haus untersagt werden soll, selbst bei reinem
>Wohngebiet.
>
>Wegen so etwas würde ich nie irgendwo fragen.
Da gebe ich dir völlig Recht.
Aber was hat das mit der kategorischen Behauptung (über alles):
Mein Haus = Meine Nutzung
zu tun?
Ich habe auch nicht gefragt, trotzdem fand ich es nett, dass die
Genehmigung in der Teilungserklärung steht... ;-)
>> Das sagt dir deine Gemeinde/Kommune. Gibt es z.B. einen
>> Bebauungsplan oder nicht? Mietwohnung oder Eigentumswohnung? Und
>> für einen Versandhandel bedarf es ja wohl eines Lagers. Das in
>> einer Wohnung?
>
>Nehmen wir einmal Messingartikel, 100 Gramm schwer, Verkaufspreis 5
>Euro, Einmannbetrieb.
>Ein Lagerbestand von 10.000 Euro Verkaufspreis wären 200kg, das passt
>in ein paar kleine Kisten in der Wohnzimmerecke.
*Wir* nehmen das, doch was nimmt der OP?
Es lassen sich immer konstrukte für Ausnahmen finden. Dafür sind
Ausnahmen halt das.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
200 kg halten selbst die alten Holzbalkendecken hier im Haus - auf den
Quadratmeter.
Und irgendwann sitzt man dann eben automatisch im Keller ...
> Als ich noch im angemieteten Reihenhaus in einem reinen Wohngebiet
> wohnte, habe ich weder meine Kinderzucht noch mein Elektroniklabor
> im Keller angemeldet. Viele Jahre gab es damit keine Probleme, bis
> irgendwann der Neid beim Vermieter (ein Hopfenbauer-Ehepaar) zu groß
> wurde. Die wollten dann eine zusätzliche Gewerbemiete von mir haben
> und hetzten sogar das Landratsamt auf mich wegen des nicht angemeldeten
> Gewerbes. Weil Hopfenbauern in unserer Region im allgemeinen geachtete
> Leute sind, zog der Landrat auch sofort die ganz große Keule hervor.
> Seitdem kennt man mich in diesem Landratsamt sehr gut, und die damals
> das Vorgehen gegen mich vorantreibende Juristin ist nicht mehr im Amt.
> Ausgezogen bin ich dann aber doch wenige Jahre später in das eigene,
> neu gebaute Haus - ohne vorherige Gewerbemiete und bis heute auch ohne
> Gewerbeanmeldung. :-)
Pöser Freiberufler - da scheint mir Hopfen und Malz verloren ;-)
> On Sun, 13 Jul 2008 09:33:04 +0200, Lutz Schulze
> <lsch...@netzwerkseite.de> wrote:
>
>>>>Nebenbei: Mein Haus = Meine Nutzung.
>>>
>>> Lange nicht einen so großen Schwachsinn gelesen.
>>
>>Wenn du deine Nachbarn nicht belästigst würde mich aber auch interessieren,
>>wie ein Gewerbe als Webdesigner, Programmier oder ein Ingenieurbüro ohne
>>Kundenverkehr im eigenen Haus untersagt werden soll, selbst bei reinem
>>Wohngebiet.
>>
>>Wegen so etwas würde ich nie irgendwo fragen.
>
> Da gebe ich dir völlig Recht.
>
> Aber was hat das mit der kategorischen Behauptung (über alles):
> Mein Haus = Meine Nutzung
> zu tun?
Nichts, natürlich kann er dort nicht alles tun und lassen was er will.
Wollte nur mal daran erinnern dass aber auch nicht alles verboten ist was
der Nachbar warum auch immer gern so hätte.
Vor allem wenn er nicht beeinträchtigt ist muss man ihm auch mal zeigen wo
die Grenze ist. Und zwar deutlich, lebt sich bedeutend ruhiger danach.
Im Fall des OP also für mich klar vom Umfang abhängig.
> Ich habe auch nicht gefragt, trotzdem fand ich es nett, dass die
> Genehmigung in der Teilungserklärung steht... ;-)
Was man schwarz auf weiss besitzt ...
Ich "besitze" hier die allgemeine Betriebsgenehmigung für
den Rußpartikelfilter im Diesel meiner Frau. Ist auch
schwarz auf weiß, aber das Papier nicht wert, auf der sie
gedruckt ist. Aber der Goslarer Umweltfuzzi will vielleicht
doch besser nicht daran erinnert werden...
Es gibt übrigens mittlerweile noch viel mehr amtliches
"schwarz auf weiß" indiula, was man getrost in die Tonne
treten kann.
Am 10. September ist angeblich Werkstorprinziptag...
Bodo
> On 13.07.2008 11:42, Lutz Schulze wrote:
>>
>> Was man schwarz auf weiss besitzt ...
>
> Ich "besitze" hier die allgemeine Betriebsgenehmigung für den
> Rußpartikelfilter im Diesel meiner Frau. Ist auch schwarz auf weiß, aber
> das Papier nicht wert, auf der sie gedruckt ist. Aber der Goslarer
> Umweltfuzzi will vielleicht doch besser nicht daran erinnert werden...
:-))
> Es gibt übrigens mittlerweile noch viel mehr amtliches "schwarz auf
> weiß" indiula, was man getrost in die Tonne treten kann.
Apropos Tonne: Wir haben seit neuestem Papiertonnen, die alle 4 Wochen
geleert werden.Da steht drauf: 240l / 110kg
Wenn das Ding voll ist, wiegt das erheblich mehr als 110 kg und da freue
ich mich schon, wie unsere Nachbarn jenseits des Rentenalters diese mehr
als zwei Zentner zum Stellplatz karren. Hirnrissig.
mfg
HPW
> Apropos Tonne: Wir haben seit neuestem Papiertonnen, die alle 4 Wochen
> geleert werden.Da steht drauf: 240l / 110kg
> Wenn das Ding voll ist, wiegt das erheblich mehr als 110 kg und da freue
> ich mich schon, wie unsere Nachbarn jenseits des Rentenalters diese mehr
> als zwei Zentner zum Stellplatz karren. Hirnrissig.
Was ist denn da drin?
Haben hier seit neuerem auch so ein Teil stehen, mehr als 50-60 Kilo wiegt
die aber bisher nie wenn die voll ist.
Was für Assiziationen das "in die Tonne treten" so weckt... ;-)
Aber zurück zum Thema des Threads:
Sind solche gewerblichen Mengen von Papierabfall im Wohngebiet
erlaubt? Vielleicht sollte man die Gewerbezulässigkeiten in
Wohngebieten an der Größe der dort herumstehenden Mülltonnen
festmachen.
Bodo, der immer *ganz* ernst mein, was er so schreibt ;-)
> Lange nicht einen so großen Schwachsinn gelesen.
Lange nicht mehr so einen einfachen Menschen gehört.
Du willst mal einen Jurist fragen wie Deine Wohnung und Dein Auto rechtlich
anzusehen sind.
Sicherlich ... Man darf da keinen Atomreaktor bauen.
Aber dies zu verhindern oder dies zu kontrollieren und nachzuweisen ist ja
erst mal die spannende Frage.
> Was ist denn da drin?
Bei mir mit relativ großer Familie fast ausschließlich Kataloge und
ähnliches. Der Rest dient zum Anzünden meines Holzkessels...
> Haben hier seit neuerem auch so ein Teil stehen, mehr als 50-60 Kilo
> wiegt die aber bisher nie wenn die voll ist.
Derzeit ist das Ding gut 1/3 voll und ich würde jenseits des Zentners
schätzen.
mfg
HPW
> Am Sun, 13 Jul 2008 12:47:35 +0200 schrieb Lutz Schulze:
>
>> Was ist denn da drin?
>
> Bei mir mit relativ großer Familie fast ausschließlich Kataloge und
> ähnliches. Der Rest dient zum Anzünden meines Holzkessels...
Na dann ...
Vielleicht eher mal rausstellen, oder bekommt ihr davon 50 Stück die Woche?
>On 13 Jul., 05:29, "Maurice Mader" <mm...@gmx.de> wrote:
>> Es ist nachweißlich in D einer der dümmsten Ideen vorher zu viel zu
>> Fragen.
>Da hast Du völlig Recht, aber Wolfgangs Ausführungen sind nicht von
>der Hand zu weisen. Wie gesagt ganz aktuell in ganz ähnlicher Sache
>unter
>
>http://groups.google.de/group/de.etc.beruf.selbstaendig/browse_frm/thr
>ead/7f201d8ffe96c095
>Ich selber könnte mit einem solchen nicht genehmigten Ding nicht ruhig
>schlafen.
Ich hab überhaupt nicht gewusst, dass man für ein Ing.Büro eine
Genehmigung des BA braucht. Hauptangriffspunkt waren die Fenster und die
Fluchtwege, wie schon jemand anders hier im Thread schrieb. Passte aber
alles. Ufff...
>Das scheint aber eine Typ-Frage zu sein und eventuell auch
>eine des Planungshorizonts.
>Und genau hier sehe ich einen wichtigen Faktor:
>
>Die Anlaufphase einer Selbständigkeit, egal ob mit Versandhandel oder
>als Freiberufler kann man sicher sinnvoll aus einem Wohngebiet heraus
>low-budget realisieren. Man sollte sich aber von Anfang an im Klaren
>sein, daß das höchstwahrscheinlich nicht ad ultimo gutgeht. Daß man
>von Anfang an einen Plan B in der Tasche hat, wie bei einem Anschiss
>durch einen Neider der Betrieb innerhalb kürzester Zeit an einen Ort
>verlegt werden kann, der Genehmigungstechnisch wenig Probleme mit sich
>bringen wird.
Der betreffende Nachbar hat über 1 Jahr bei allen möglichen Behörden
versucht mich anzuscheissen. Ich hatte nicht die geringste Ahnung und
hab in der Zeit auch noch alle 14 Tage mit ihm Skat gespielt!
FA, Wohnungsamt, Ordnungsamt, Bauamt und ich weis nicht was noch alles,
hatten kein Interesse. Bis er mit einer Anzeige bei der Feuerpolizei
(letztendlich auch das Bauamt) die Sache ins Rollen brachte :-(
>Mich würde bei Wolfgang mal interessieren ob das Amt tatsächlich
>gleich mit der Gewerbe-Komplett-Untersagungs-Keule im gesamten
>Verwaltungsgebiet kam, oder ob es in Frage gekommen wäre, das
>Ingenieurbüro in angemesserner Frist einer bereits genehmigten
>Bürogemeinschaft anzugliedern.
Keine Ahnung, was da für Fristen in Frage gekommen wären. Ich hab halt
glücklicherweise nachweisen können, dass die Treppe zum Dachgeschoss
sowie die Dachfenster bereits beim Rohbau drin waren, sowie der Keller
völlig anders war und bei der Bauabnahme nicht bemängelt bzw. erfasst
wurden. Alles mit Rechnungen und Bildern belegbar.
Warum der (inzwischen pensionierte Beamte), das alles nicht gesehen hat,
lies sich latürnich nicht mehr nachvollziehen. Ob er Tomaten oder einen
50DM Schein (vom Architekten "regel ich schon") auf den Augen hatte
blieb auch im Dunkel.
Ich hab dem Leiter gesagt, dass mir mein Hemd wichtiger ist, als die
volle Hose des BA. Wenn ich mein Ing.Büro nicht mehr betreiben kann,
dann gehe ich zu Zeitungen, Funk und Fernsehen und lasse klären, wie
Bauabnahmen so abliefen... Das hat die Behörde ordentlich in Schwung
gebracht, zumal in der Nachbarstadt gerade die StAe eifrig ähnliche
dunkle Seiten des Geldes (unter)suchten...
Glück gehabt. Wäre andernfalls für mich sehr übel geworden...
>"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
>> Lange nicht einen so großen Schwachsinn gelesen.
ACK, aber sowas von!
>Lange nicht mehr so einen einfachen Menschen gehört.
>
>Du willst mal einen Jurist fragen wie Deine Wohnung und Dein Auto
>rechtlich anzusehen sind.
>
>
>Sicherlich ... Man darf da keinen Atomreaktor bauen.
>Aber dies zu verhindern oder dies zu kontrollieren und nachzuweisen
>ist ja erst mal die spannende Frage.
Auch wenn Du das in Deiner Beschränktheit und Grosskotzigkeit nicht
glaubst: Feuerpolizei ist z.B. ein prima Türöffner, die haben nichtmal
einen Hausdurchsuchungsbefehl! Wenn Du sie nicht freiwillig reinlässt,
kommen sie in vermutlich kürzester Zeit mit einem Rollkommando oder
ähnlichem, doch rein!
> Vielleicht eher mal rausstellen, oder bekommt ihr davon 50 Stück die
> Woche?
Ich will mich doch nicht mit der Kommune anlegen und stell das Ding vor
Ablauf der 4 Wochen (Abfuhrtermin) raus. ;-)
Und: warst du schon mal Kunde bei viking (z.B.)?
Sowohl meine Frau als auch ich haben da schon gekauft. Wer noch, der weiß
was ich meine.
Zwei Töchter, ein Sohn. Kataloge jedweder coloeur, "Kundenzeitschriften",
unverlangte Werbung - ich mag nix mehr aufzählen.
mfg
HPW
> *Wir* nehmen das, doch was nimmt der OP?
>
> Es lassen sich immer konstrukte für Ausnahmen finden. Dafür sind
> Ausnahmen halt das.
Ich habe nur ein Beispiel genannt und es gibt viele mehr, wo sich ein
sinnvoller Lagerbestand locker im Wohnraum unterbringen lässt.
Mich wundert eher, dass andere besser als der OP zu wissen glauben, er
müsse unbedingt einen besonderen Lagerraum haben.
Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868
> On 12 Jul., 23:56, "Harald Hengel" <raldo-nos...@freenet.de> wrote:
>
>> Ein Lagerbestand von 10.000 Euro Verkaufspreis wären 200kg, das
>> passt in ein paar kleine Kisten in der Wohnzimmerecke.
>
> Wenn ich sowas lese, denke ich immer, daß ich in der falschen
> Branche bin. Ich habe meinen Lagerbestand inzwischen auf 70 TE
> reduzieren können, aber allein für die Regale brauche ich 250
> Quadratmeter und mindestens 100 dazu als Freifläche zum Packen.
Nun, es kommt auf die Ware an und ob damit angemessene Gewinne
erwirtschaften kannst.
Ich wollte nur ein Beispiel aufzeigen, wo du für einen Monatsumsatz
von dem du exisitieren kannst nicht mehr Lagerplatz brauchst als für 5
Sack Zement.
Wer mit Füllmaterial, Luftblasenfolien, Styroporchips handeln will
wird wohl nicht genügend Lagerplatz im Wohnraum finden.
> Nun, es kommt auf die Ware an und ob damit angemessene Gewinne
> erwirtschaften kannst.
> Ich wollte nur ein Beispiel aufzeigen, wo du für einen Monatsumsatz
> von dem du exisitieren kannst nicht mehr Lagerplatz brauchst als für 5
> Sack Zement.
> Wer mit Füllmaterial, Luftblasenfolien, Styroporchips handeln will
> wird wohl nicht genügend Lagerplatz im Wohnraum finden.
Wobei er bei geschickter Wahl der Lagerfläche SEHR geringe Heizkosten haben
wird.