Ich habe eine 1 - Zimmer Wohnung, welche ich für einen Monat nicht
gebraucht habe. Eine Freundin, Praktikantin bei einer kleinen Firma,
rief mich an mit einem Problem. Kurzfristig ist die Untekunft eines
Kunden ausgefallen. Da sie wusste, dass meine Wohnung leer ist, hat sie
mich gefragt, ob ich die Wohnung für 2 Wochen untervermieten kann.
Habe ich gemacht, auch wenn ich vertraglich meine Wohnung nicht
vermieten darf. Eigendlich wollte ich so etwas wie einen Mietvertrag,
da ich aber nicht da war und die Firma sehr klein und sehr chaotisch
ist, habe ich keinen Vertrag bekommen. Nach zwei Wochen zog der Kunde
aus, die Wohnung war gottseidank in einbandfreiem Zustand. Die Leiterin
der Firma hat mir nun telefonisch mitgeteilt, dass ich eine Rechnung
über 200€ ausstellen soll, dann würden sie mir das Geld
überweisen.
1.) Wie schreibt man als Privatperson eine Rechnung (Ich habe keine
gute Vorlage im Netz gefunden, nur dass man keine MwSt. berechnet ist
mir klar)
2.) Kann ich Probleme bekommen, wenn ich eine Rechnung ohne MwSt. über
200 € austelle und dabei als Rechnungsleistung die Vermietung der
Wohnung nenne?
Sprich kommt das Finanzamt oder sonstwer auf mich zu, wenn sie die
Rechnung sehen ?
Vielen Dank für die Hilfe
Gruss
Markus
>2.) Kann ich Probleme bekommen, wenn ich eine Rechnung ohne MwSt. über
>200 € austelle und dabei als Rechnungsleistung die Vermietung der
>Wohnung nenne?
Du mußt das ja nicht Vermietung nennen - lediglich dein Vermieter
könnte dir Schwierigkeiten machen, wenn du es ihm erzählst.
Nutzungsentgelt tuts auch... ;-)
>Sprich kommt das Finanzamt oder sonstwer auf mich zu, wenn sie die
>Rechnung sehen?
Warum sollte das FA die Rechnung sehen? Ist doch wohl eine einmalige
Sache ohne Wiederholungsabsicht und hat mit deinem Unternehmen nix zu
tun?
Martin
> Warum sollte das FA die Rechnung sehen? Ist doch wohl eine einmalige
> Sache ohne Wiederholungsabsicht und hat mit deinem Unternehmen nix zu
> tun?
Das geht solange gut, bis die Umsatzsteuerprüfung kommt und einen
Zahlungseingang findet, auf den keine Umsatzsteuer abgeführt wurde.
Johannes
_________________________________________________________________________
Rechnung
Stadt, Datum
Hiermit erlaube ich mir, Ihnen gemäß unserer Vereinbarung folgendes
in Rechnung zu stellen:
Nutzungsentgelt für die Bereitstellung einer Wohnung
vom _________ bis zum _________ 200 €
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Summe 200 €
Bei der angegebenen Summe handelt es sich um den Endbetrag.
Mehrwertsteuer fällt nicht an.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf das Konto Nr. ______ bei
der ___________-Bank (BLZ __________). Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
______________________________________________________________________________
So, diese Rechnung wird nun bei dem Unternehmen abgeheftet. Wenn nun
das FA oder so diese Unterlagen anschaut, ist meine Rechnung dann legal
oder nicht ?
Bin verwirrt.
>Das geht solange gut, bis die Umsatzsteuerprüfung kommt und einen
>Zahlungseingang findet, auf den keine Umsatzsteuer abgeführt wurde.
Mieten sind IIRC umsatzsteuerfrei.
Gruß
Marcus
--
Bodies are strange. Some people have real problems with the stuff that
goes on inside them. You find out that inside someone you know there's
just mucus and meat and slime and bone. They menstruate, salivate,
defecate and cry. Sometimes it can just kill the romance. You know that?
Marcus Berger schrieb:
> Johannes Winterhalter schrieb am So 21 Aug 2005 19:14:34:
>
> >Das geht solange gut, bis die Umsatzsteuerprüfung kommt und einen
> >Zahlungseingang findet, auf den keine Umsatzsteuer abgeführt wurde.
>
> Mieten sind IIRC umsatzsteuerfrei.
Nicht bei kurzfristiger Vermietung an Fremde
(§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG)
Gruß
Michael
> Du mußt das ja nicht Vermietung nennen - lediglich dein
> Vermieter könnte dir Schwierigkeiten machen, wenn du es ihm
> erzählst. Nutzungsentgelt tuts auch... ;-)
Vielleicht noch besser "Kostenbeteiligung für die Nutzung..."?
Da sollte man schon kurz überlegen: In Hannover ist das Finanzamt vor
einigen Jahren auf die glorreiche Idee gekommen, von den "Messemuttis" (die
während der einwöchigen Hannover-Messe ihr Schlafzimmer an Messegäste
vermieten) die Versteuerung der entsprechenden Einnahmen zu verlangen. Wurde
damals vom Oberbürgermeister persönlich abgebogen - aber wer hat schon einen
Oberbürgermeister, der immer für ihn einspringt?
Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
www.mediafon-ratgeber.de
Hallo Goetz,
> > Du mußt das ja nicht Vermietung nennen - lediglich dein
> > Vermieter könnte dir Schwierigkeiten machen, wenn du es ihm
> > erzählst. Nutzungsentgelt tuts auch... ;-)
> Vielleicht noch besser "Kostenbeteiligung für die Nutzung..."?
> Da sollte man schon kurz überlegen: In Hannover ist das Finanzamt vor
> einigen Jahren auf die glorreiche Idee gekommen, von den "Messemuttis"
> (die während der einwöchigen Hannover-Messe ihr Schlafzimmer an
> Messegäste vermieten) die Versteuerung der entsprechenden Einnahmen
> zu verlangen.
> Wurde damals vom Oberbürgermeister persönlich abgebogen - aber wer
> hat schon einen Oberbürgermeister, der immer für ihn einspringt?
gerade für diesen "Sonderfall" gibt es eine Ausnahmeregelung, die u.U. auch
im Einvernehmen mit dem Fiskus erweitert werden kann:
R 161 EStR
Werden Teile einer selbst genutzten Eigentumswohnung, eines selbst genutzten
Einfamilienhauses oder insgesamt selbst genutzten anderen Hauses
vorübergehend vermietet und übersteigen die Einnahmen hieraus nicht 520 Euro
im VZ, kann im Einverständnis mit dem Steuerpflichtigen aus
Vereinfachungsgründen von der Besteuerung der Einkünfte abgesehen werden.
2Satz 1 ist bei vorübergehender Untervermietung von Teilen einer
angemieteten Wohnung, die im Übrigen selbst genutzt wird, entsprechend
anzuwenden.
Die anderen Steuermehreinnahmen in diesem Zusammenhang, werden doch i.d.R
größer sein als die Besteuerung der paar Mieteinnahmen aus Untervermietung,
also eine logischen Handlung des zuständigen Finanzamtes. Wobei man ja auch
den Aufwand im FA gegenrechnen müsste.
Also auch, wenn die betreffenden Mieteinnahmen etwas über dem Betrag von 520
€ liegen sollten.
Hmm, ob die CDU/CSU auch dieses "Steuerschlupfloch" eliminieren möchte?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
> > Da sollte man schon kurz überlegen: In Hannover ist das
> > Finanzamt vor einigen Jahren auf die glorreiche Idee
> > gekommen, von den "Messemuttis" (die während der
> > einwöchigen Hannover-Messe ihr Schlafzimmer an Messegäste
> > vermieten) die Versteuerung der entsprechenden Einnahmen
> > zu verlangen.
> > Wurde damals vom Oberbürgermeister persönlich abgebogen -
> > aber wer hat schon einen Oberbürgermeister, der immer für
> > ihn einspringt?
>
> gerade für diesen "Sonderfall" gibt es eine Ausnahmeregelung,
> die u.U. auch im Einvernehmen mit dem Fiskus erweitert werden
> kann:
>
> R 161 EStR
> Werden Teile einer selbst genutzten Eigentumswohnung, eines
> selbst genutzten Einfamilienhauses oder insgesamt selbst
> genutzten anderen Hauses vorübergehend vermietet und
> übersteigen die Einnahmen hieraus nicht 520 Euro im VZ,
Da darf man dann ja nur ca. 5 Nächte/Jahr vermieten ...
Gerade in Hannover seeehr unrealistisch.
Grüße
Matthias,
100 Örö/Nacht in Privatzimmer ...
Hallo Matthias,
> 100 Örö/Nacht in Privatzimmer ...
mit oder ohne Frühstück und "Nachspeise"?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter