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Netto oder Bruttopreis verwenden?

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Volker Marquardt

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
Hi - bin ich hier überhaupt richtig?

Meine Frage:
Ich soll für einen Händler Preislisten ins Web stellen, der bislang nur mit
internen gedruckten Listen gearbeitet hat und diese an seine (meist
langjährigen) Kunden verschickte bzw. bei Warenabholung verteilte. Diese
Listen waren üblicherweise mit dem Nettopreis und dem Vermerk "zzgl. 16%
MwSt" versehen.

Zur Beschreibung dieser Firma:
Man kann sie als Großhandel bezeichnen, bei dem jedoch auch Privatkunden
kaufen (Tresenverkauf) - getrennte Preislisten (Brutto/Netto) gab es bisher
nicht.

...wie verhält es sich aber nun im Web? Diese Preislisten sollen nun nach
Vorstellung des Chefs von allen Besuchern der Seiten eingesehen werden
können und jeder kann Ware bestellen.

Wie muß die Preisangabe in diesem Fall erfolgen?
a) Nettopreis mit Zusatz "zzgl. 16% MwSt"
b) Bruttopreis (inkl. MwSt)
c) Nettopreis + Summe der MwSt = Endsumme
d) andere Varianten

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen, damit ich dem Chef etwas
dazu sagen kann und wir uns bei der Aktion nicht in die Nesseln setzen.

Gruß Volker

El Corazon

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Für Privatkunden (also Endkunden) sollte eine Preisliste immer
Bruttopreise ausweisen (aber den Hinweis nicht vergessen, daß und wieviel
Prozent/DM Mehrwertsteuer enthalten sind -->> also inkl. 16% MwSt.).

2. Für Geschäftskunden (also Kunden, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind)
sollte eine Preisliste immer Nettopreise ausweisen (aber den Hinweis nicht
vergessen, daß und wieviel Prozent/DM Mehrwertsteuer aufgeschlagen
werden -->> also zuzügl. 16% MwSt.).

Im Zweifel immer eine Bruttoliste entwerfen (Pflicht bei Abgabe an
Privatkunden), aus der aber auch die Nettobeträge und die MwSt.-Beträge
ersichtlich sind (als Hilfe für Geschäftskunden).

bye
Thommy el Corazon

======================================================


Volker Marquardt <marq...@dbx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7h2dfl$n3q$1...@fu-berlin.de...

Alfons Oebbeke

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
... im vergangenen Jahr gab es zu diesem Thema folgenden Text.
Ich habe ihn nicht jetzt nicht auf die aktuelle Rechtssprechung
hin überprüft, gehe aber auch davon aus, daß er noch aktuell
ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist aufgefallen, dass auf vielen WWW-Seiten [...]
Preisangaben gemacht werden, die abgemahnt werden koennten. Ich
weiss nicht, ob es gerade Sie betrifft, aber ein wenig Prophylaxe kann
auch nicht schaden?!

Ausgangssituation:

Immer haeufiger werden auf WEB-Sites, die vorrangig Produkte fuer
einen mehrwertsteuerabzugsfaehigen Personenkreis anbieten, auch
Preise genannt. Vermutlich aus purer Gewohnheit (?) wird dabei sehr
haeufig die Mehrwertsteuer vergessen bzw. nicht richtig ausgewiesen.

Diesen Umstand sollen auch schon einige Abmahn-Vereine und auf
Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwaelte entdeckt haben.


Rechtslage:

1. Grundsaetzlich muss beim Verkauf an Endverbraucher immer der
Bruttopreis ausgewiesen werden - siehe z.B.
http://transpatent.com/gesetze/pangv.html#1

2. Es gibt Entscheidungen, wonach prinzipiell im Internet nie aus-
geschlossen werden koenne, dass auch Endverbraucher ange-
sprochen werden (Landgericht Koeln vom 24.6.1997 - Az. 31 O
517/97 oder Landgericht Wuppertal vom 28.1.1998 - Az. 11 O 14/98
sowie 11 O 15/98) - im Fall der AEC-Branche fallen unter die End-
verbraucher z.B. Soehne bzw. Toechter von Architekten, Studenten,
Umschueler und private Haeuslebauer.

3. Es genuegt nicht, wenn irgendwo auf einer WWW-Seite der Zusatz
steht: "alle Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Mehr-
wertsteuer" - oder etwas aehnliches! Dazu einige gesammelte
Aussagen:
- "Die MwSt.-Angabe muss direkt neben dem Preis stehen und muss
auch dem Unaufmerksamen direkt ins Auge stechen."
- "Im Internet duerfen nur Brutto-Preise angegeben werden!"
- "... dass Rechtsanwaelte grosse Abmahnungen versenden, wenn
man Nettopreise angibt oder auch wenn man bei Bruttopreisen
dazuschreibt, dass sie inkl.USt sind, weil die Web-Pages erstens
von Endkunden (Nichtunternehmern) gelesen werden koennen
und weil zweitens Werbung mit Selbstverstaendlichkeiten verboten
ist."


Mein Rat ist, unverzüglich alle Preisangaben auf Bruttopreise umzu-
stellen und ggfls. zusaetzlich einen versierten Anwalt zu befragen.

mfG Alfons Oebbeke

(
) Alfons Oebbeke / AOeb...@archmatic.com
( im INTERNET: www.AECWEB.com, www.GLOSSAR.de, www.BAULINKS.de
) per SMS: s...@archmatic.com
(

Dr. Gerd Stottmeister

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
Hallo Volker,

auch unter Berücksichtigung meiner Vor-Antworter scheint mir nur eine
Preisliste in folgender Form sinnvoll und rechtlich einwandfrei:

Nettopreis zzgl. MWSt Bruttopreis

So haben sowohl abzugsberechtigte wie auch nicht abzugsberechtigte Endkunden
den passenden Preis.

Gruß,
Gerd.

Thomas Drebert

unread,
May 9, 1999, 3:00:00 AM5/9/99
to
"Volker Marquardt" <marq...@dbx.de> wrote:

>Hi - bin ich hier überhaupt richtig?
>
>Meine Frage:
>Ich soll für einen Händler Preislisten ins Web stellen, der bislang nur mit
>internen gedruckten Listen gearbeitet hat und diese an seine (meist
>langjährigen) Kunden verschickte bzw. bei Warenabholung verteilte. Diese
>Listen waren üblicherweise mit dem Nettopreis und dem Vermerk "zzgl. 16%
>MwSt" versehen.

Hallo

Poste deine Frage mal in de.soc.recht.misc dort gibt es eine Mende
Leute die sich mit dem Recht im Internet auskennen.

Heiko Mittelstaedt

unread,
May 10, 1999, 3:00:00 AM5/10/99
to
Hallo,

in der folgenden CT war ein Artikel darueber. Den Artikel selbst habe
ich mal gelesen und dazu noch folgendes im Kopf ohne Gewaehr. mehr
Infos unter http://www.heise.de

1.)Endkunden muessen Bruttopreise angeboten werden. Diese Preise musst
du in jedem Fall angeben wenn auch Endkunden dein Angebot sehen
sollen.
2.) Nettopreise duerfen auch angegeben werde. Es muss jedoch
ausdruecklich darauf hingewiesen werden etwa mit "gewerbliches
Angebot, Nettopreise zuzueglich MWSt".

Dr. Mark Michael König: (fm)
Rückwirkend korrigiert
Ungerechtfertigte Abmahnung wegen
Nettopreisangabe im Internet
Rubriken, Abmahnung, Recht, Nettopreis,
culpa in contrahendo, OLG Karlsruhe vom 11.3.1998, Aktenzeichen 6 U
141/97
(c't 12/98, Seite 214)
>
>

Ciao heiko


--
Heiko Mittelstaedt


mittel...@gmx.de
http://members.aol.com/hmittelsta


Stefan Wimmer

unread,
May 10, 1999, 3:00:00 AM5/10/99
to
In article <7h3gat$l0l$1...@news02.btx.dtag.de>, AOeb...@t-online.de (Alfons
Oebbeke) wrote:
>Immer haeufiger werden auf WEB-Sites, die vorrangig Produkte fuer
>einen mehrwertsteuerabzugsfaehigen Personenkreis anbieten, auch
>Preise genannt. Vermutlich aus purer Gewohnheit (?) wird dabei sehr
>haeufig die Mehrwertsteuer vergessen bzw. nicht richtig ausgewiesen.
>
>Diesen Umstand sollen auch schon einige Abmahn-Vereine und auf
>Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwaelte entdeckt haben.

..na ich würde sagen, daß dann (spätestens) im Zuge der Europäisierung unsere
liebe Gesetzeslage überprüfungsbedürftig ist. Denn genau wie bei
US-Webb-Seiten, wo wie derzeit in Europa von (Bundes-)Staat zu Staat
unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten, macht es dann erheblich mehr Sinn,
die Nettopreise anzugeben.

--
Stefan Wimmer Cellware Broadband
Email s...@cellware.de Rudower Chaussee 5
WWW http://www.cellware.de/ 12489 Berlin, Germany

Visit my private Homepage: Love, Electronics, Rockets, Fireworks!
http://www.geocities.com/CapeCanaveral/6368/

Wolfgang Broeker

unread,
May 14, 1999, 3:00:00 AM5/14/99
to
Stefan Wimmer schrub:
> ...na ich würde sagen, daß dann (spätestens) im Zuge der Europäi-

> sierung unsere liebe Gesetzeslage überprüfungsbedürftig ist. Denn
> genau wie bei US-Webb-Seiten, wo wie derzeit in Europa von (Bundes-)
> Staat zu Staat unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten, macht es
> dann erheblich mehr Sinn, die Nettopreise anzugeben.

Diese Überprüfungsbedürftigkeit sehe ich nicht. Im Gegensatz zu den
USA sind für europäische Endverbraucher die Preise gleich, unabhängig
von ihrem Wohnort. Wenn ein Spanier, ein Luxemburger und ein Deutscher
bei einem britischen Versandhaus etwas bestellen, zahlen alle die
gleiche Umsatzsteuer, nämlich die britische VAT, genauso wie sie von
den Inselbewohnern selbst gezahlt werden muß. Nach US-amerikanischen
Regeln hingegen müßte nur der Brite eine Umsatzsteuer zahlen, die
übrigen Europäer blieben von dieser Steuer verschont.

Gruß - Wolfgang


P.S.: Würde es Dir viel ausmachen, Deine Zeilen etwas kürzer zu halten?

--
*** Don't Call Us, We'll Call You ***
*** Fri, 14 May 1999 07:12 +0200 ***

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