Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
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PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller
> Wie bucht man eigentlich den Verkauf von Anlagegütern? Ich meine Konkret
> die Differenz aus Wert der Anlage in der Buchhaltung und erziehltem
> Verkaufspreis. Da ergibt sich ja u.U. ein Gewinn oder Verlust.
Genau. Und deshalb gibt es im SKR 03 das Konto 2315 für den Anlagenabgang
mit Buchgewinn und das Konto 2310 für den Anlagenabgang mit Buchverlust.
Gegenkonto ist das jeweilige Anlagekonto.
Und den eigentlichen Verkauf, also den Geldfluss, buchst Du mit Konto oder
Kasse an "Erlöse aus Anlagenverkauf bei Buchgewinn" (8829) oder an "Erlöse
aus Anlagenverkauf bei Buchverlust" (8801).
Ob mit Umsatzsteuer oder ohne, hängt natürlich davon ab, ob das Teil mit
oder ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde.
Matthias
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Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Mit natürlich. Erst mal Bank an Erlöse (oder Debitor an Erlöse und dann
Bank an Debitor wie üblich), und dann noch Abgang von Anlagegütern an
Anlagevermögen.
Im SKR03 z.B. 119 EUR 1200 an 8820, wenn Du's für 100 EUR+Mwst. verkauft
hast, und dann noch z.B. 50 EUR 2315 an 0400, wenns mit 50 EUR im Anlage-
vermögen stand.
Und vorher noch die Abschreibung bis zum Monat des Verkaufs nicht vergessen!
Gruß Matthias.
Ob Umsatzssteuer abgeführt werden muß oder nicht hat nichts damit zu
tun, wie die Ware einmal eingekauft worden ist.
Gruß
Irmgard
Tut es das? Warum? Falls ohne Vorsteuer (und gebraucht!) gekauft, kann
man IMHO bestenfalls Differenzbesteuerung machen, aber eine generelle
USt-Freiheit sehe ich in diesem Fall nicht.
Gruß Matthias.
> Tut es das? Warum?
Gute Frage, jetzt bin ich mir auch nicht mehr so ganz sicher...
>>Und dann ist noch die Frage, ob mit oder ohne Märchensteuer?!
>Mit natürlich.
IMHO nur, wenn beim Kauf auch Vorsteuer gezogen wurde. Sonst ohne.
Gruß
Marcus
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I would feel infinitely more comfortable in your
presence if you would agree to treat gravity as
a law, rather than one of a number of suggested options.
Du bist jetzt schon der zweite, der das behauptet. Ich wiederhole
meine Frage: WARUM? (Schön wär's ja...)
(Immer unter der Voraussetzung der Regelbesteuerung natürlich; also
nix Kleinunternehmer, Ausland, Ärzte, Banken und was es da noch so
alles an Ausnahmen gibt) :-)
Gruß Matthias.
Dieser Irrglaube scheint weit verbreitet zu sein. Es gibt zwar eine
Möglichkeit der Entnahme aus dem BV (wenn ohne Vorsteuer gekauft wurde),
aber dazu müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Ist auch nicht so
einfach.
Der einfache Verkauf eines AV aus dem BV unterliegt aber der MwSt.
Eric
Quelle?
Quelle?
Eric
Oh, das interessiert mich (nur aus wissenschaftlichem Interesse - hab
keinen dementsprechenden Fall, aber ich lerne ja immer gerne dazu) :-)
Hast Du da nähere Infos dazu?
Gruß Matthias.
> Quelle?
Gute Frage. Das war vermutlich Unfug. Im Prinzip kann es ja dabei nur um
Wirtschaftsgüter gehen, die jemand vor Beginn der Umsatzsteuerpflicht
gekauft und ins Betriebsvermögen eingelegt hat. Daher ging ich jetzt davon
aus, dass diese Wirtschaftsgüter dann ohne Umsatzsteuer wieder entnommen
werden, aber ich wüsste auch nicht, wo das stehen könnte. Betrifft mich
nicht, weil ich schon immer umsatzsteuerpflichtig war.
Ich habe da schwach ein Urteil im Hinterkopf:
BFH v. 31.01.2002 - V R 61/96
BStBl 2003 II S. 813
Allerdings habe ich das noch nicht erfolgreich mit einem Prüfer
ausfechten können. Man muss da sehr kritisch mit den Voraussetzungen
sein.
Eric
>Dieser Irrglaube scheint weit verbreitet zu sein. Es gibt zwar eine
>Möglichkeit der Entnahme aus dem BV (wenn ohne Vorsteuer gekauft
>wurde), aber dazu müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Ist
>auch nicht so einfach.
Mein Fehler. Ich hatte im Kopf, dass es die von dir beschriebene
Möglichkeit gibt und bin - offenbar kopflos - davon ausgegangen, dass
dies grundsätzlich so sei. Ich nehme also meine Aussage zurück und
verspreche, vor dem nächsten Posting zum Steuerrecht nochmals zu
recherchieren.
>Der einfache Verkauf eines AV aus dem BV unterliegt aber der MwSt.
Dem schließe ich mich jetzt an.
Gruß
Marcus
--
Jede Dummheit findet einen, der sie macht. (Tennessee Williams)
Hmja, ok:
http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/rechtsprechung/BFH/AZ_1996/V_R_61_96.asp
Da gings um PKW und die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich (oder
eben nicht) und daraus resultierender Vorsteuerabzugsmöglichkeit (oder
eben nicht). Falls nicht abziehbar, dann auch keine USt bei Veräußerung.
Ist aber wirklich ein _sehr_spezieller_ Fall.
Gruß Matthias.
Aber klasse für die nächste Sonderprüfung...auf die freue ich mich
jetzt schon..
Eric (heute etwas SM veranlagt... SM=Steuern und Messbeträge)
>> Wie bucht man eigentlich den Verkauf von Anlagegütern?
> Erst mal Bank an Erlöse (oder Debitor an Erlöse und dann
> Bank an Debitor wie üblich), und dann noch Abgang von Anlagegütern an
> Anlagevermögen.
>
> Im SKR03 z.B. 119 EUR 1200 an 8820, wenn Du's für 100 EUR+Mwst. verkauft
> hast, und dann noch z.B. 50 EUR 2315 an 0400, wenns mit 50 EUR im Anlage-
> vermögen stand.
>
> Und vorher noch die Abschreibung bis zum Monat des Verkaufs nicht vergessen!
Hmm. Bei der EÜR hat das aber offenbar keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Der Lexware Buchhalter rechnet die Konto 8820 und 2315 nicht in den
Gewinn ein, nur beim "Kontennachweis sonstige Konten" sind die Buchungen
zu sehen. Ich hätte angenommen, das die Differenz zwischen Buchwert und
erziehltem Verkaufserlös den zu versteuernden Gewinn erhöht?
Gruß
Thorsten
Ich bin kein EÜR-Eggsberde, aber das hätte ich eigentlich auch angenommen
(und bei mir - Bilanzierer - ist das auch so): Die Einnahme auf 8820 erhöht
den Gewinn, und die "Restabschreibung" des Anlagevermögens auf 2315 erniedrigt
den Gewinn. Müßte eigentlich bei EÜR genauso sein, denn bezüglich Anlagever-
mögen, das auf mehrere Jahre abgeschrieben wird, gibt es AFAIK keinen
Unterschied zwischen Bilanz und EÜR. Vielleicht einfach nur eine falsche
Kontenzuordnung in der Fibu-Software? Haben die im Handbuch keine Buchungs-
beispiele für sowas?
Gruß Matthias.
Handbuch? Mal sehen, wo das abgeblieben ist. Einen solchen Buchungsfall
hatte ich bisher nicht. Es kann aber sein, dass die Einstellungen für
das Konto nicht stimmen, sowas hatte ich IIRC schonmal. Eigentlich
sollte man aber von einer Buchhaltungssoftware schon erwarten dürfen,
dass die Standardkonten in SKR03/04 richtig angelegt sind?!
"Erwarten" schon, aber die traurige Realität sieht halt leider oft
anders aus... oft sind die mitgelieferten SKR auch noch auf dem
Stand von vor N Jahren, so daß man eh erst mal drin rumfummeln
muß, wenn man alles aktuell haben will. Also jedenfalls kann man
sich nach meiner Erfahrung nie drauf verlassen, daß "schon alles
stimmen" wird.
Gruß Matthias.