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Kann ich abgeschriebenen PKW entnehmen und dann privat verkaufen?

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Fredrika Gers

unread,
Dec 14, 2005, 9:23:19 AM12/14/05
to
hallo allerseits,

ich bin Freiberuflerin und habe einen PKW im Betriebsvermögen. Der PKW
ist vollständig abgeschrieben, steht also noch mit 1 Euro im
Anlageverzeichnis, oder wie immer das heißt.

Ich habe jetzt schon begriffen, dass ich den Verkaufspreis eines
abgeschriebenen Dinges trotz kompletter Abschreibung als Gewinn
verbuchen müsste.
Deshalb hab ich mir gedacht, ich entnehme den PKW aus dem
Betriebsvermögen und verkaufe ihn dann privat. Ist das soweit richtig
gedacht?

Und vor allem: Wie stelle ich dar, dass das Ding jetzt privat ist und
erst danach verkauft wurde?

Vielen Dank! Bin halt Kreative - aber keine kreative Buchhalterin.

Fredrika Gers1

Bernd Meyer

unread,
Dec 14, 2005, 9:59:12 AM12/14/05
to
Welchen Vorteil versprichst Du Dir davon?
Du musst den PKW zum Verkehrsweret entnehmen, also z.B. Schwackewert.
Wenn Du ihn dann später wirklich teurer verkaufen kannst, ist gut.
Später heißt aber wirklich in einem größeren Abstand zur Entnahme.
Gruß, Bernd


Gerhard Faehling

unread,
Dec 14, 2005, 10:04:08 AM12/14/05
to
Fredrika Gers schrieb:

> Ich habe jetzt schon begriffen, dass ich den Verkaufspreis eines
> abgeschriebenen Dinges trotz kompletter Abschreibung als Gewinn
> verbuchen müsste.

Du hast es vielleicht begriffen, aber anscheinend noch nicht verstanden ;-)

Du mußt den Verkaufpreis nicht TROTZ der Abschreibung als Gewinn
verbuchen, sondern WEGEN der Abschreibung.

> Deshalb hab ich mir gedacht, ich entnehme den PKW aus dem
> Betriebsvermögen und verkaufe ihn dann privat. Ist das soweit richtig
> gedacht?
>
> Und vor allem: Wie stelle ich dar, dass das Ding jetzt privat ist und
> erst danach verkauft wurde?

Durch Entnahme und entsprechende Einlage des Wertes, der normalerweise
dem Verkaufswert entspricht. Du gewinnst also nichts dabei.

Ist ja auch logisch: Wenn Du einen Wagen für 10.000 Euro kaufst und ihn
für 3.000 Euro wieder verkaufst, dann hast Du einen Wertverlust von
7.000 Euro - und genau den kannst Du auch geltend machen. Im Normalfall
ist das schon durch Abschreibungen passiert, deswegen wird das jetzt
wieder "aufgefüllt" durch den Verkaufserlös.

Davon mal abgesehen: Wenn Du den Wagen wirklich für 3.000 Euro
verkaufst, dann ist das zwar Gewinn, aber Du kannst den Wagen dann ganz
ausbuchen - macht also noch ein Euro als "Ausgabe" ;-)


Ciao

Gerhard

Matthias Koehler

unread,
Dec 14, 2005, 10:06:47 AM12/14/05
to
[Bernd:]

> Welchen Vorteil versprichst Du Dir davon?

Vermutlich möchte sie die Gewährleistung ausschließen. Dazu muss aber schon
eine gewisse Zeit zwischen Entnahme und Verkauf liegen, wobei es aber wohl
zu diesem Thema noch keine letztinstanzlichen Urteile gibt.

Rein gefühlsmäßig würde ich mal sagen: Mindestens ein halbes Jahr.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Will Berghoff

unread,
Dec 14, 2005, 10:07:46 AM12/14/05
to
Im News-Beitrag: 40aq9tF...@individual.net tippte Bernd Meyer:

Wirklich Creative verkaufen den Wagen zu einem passenden Angebot an
einen guten Freund...

;-)
Gruß
Will

Peter Dunkel

unread,
Dec 14, 2005, 10:18:57 AM12/14/05
to
Fredrika Gers wrote:

> ich bin Freiberuflerin und habe einen PKW im Betriebsvermögen. Der PKW
> ist vollständig abgeschrieben, steht also noch mit 1 Euro im
> Anlageverzeichnis, oder wie immer das heißt.

Hallo Fredrika,

wenn Du ihn entnimmst, muss Du den Zeitwert (minus dem einen Euro) als
Gewinn versteuern. Die Höhe kann zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen.

Verkaufst Du den Wagen dann zu diesem Preis, okay. Verkaufst Du ihn zu einem
geringeren Preis, ist es Dein "Privatvernügen", verkaufst Du ihn zu einem
höheren Preis, könnte das Finanzamt auf die Idee einer verdeckten
"Gewinnausschüttung" (in "", weil der Begriff bei GmbHs "üblich" ist)
kommen.

Verkaufst Du ihn aus dem Geschäftsvermögen an einen Privatmann, könnte eine
Gewährleistungspflicht bestehen.

Am besten verkauf ihn an einen PKW-Händler, dann gibt es wohl die geringsten
Probleme.

mfg Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 14, 2005, 11:19:44 AM12/14/05
to
"Gerhard Faehling" schrieb im Newsbeitrag
news:40aqj8F...@individual.net...

Hallo Gerhard,

> > Ich habe jetzt schon begriffen, dass ich den Verkaufspreis eines
> > abgeschriebenen Dinges trotz kompletter Abschreibung als Gewinn
> > verbuchen müsste.

> Du hast es vielleicht begriffen, aber anscheinend noch nicht verstanden
;-)

im Grundprinzip hat sie es IMHO schon verstanden, entnehme ich dem Hinweis
zur "Kreativität", aber die kann auch in die Hose gehen, Finanzbeamte sind
nicht nur Schatzmeister sondern auch Schätzmeister. ;-))

> Du mußt den Verkaufpreis nicht TROTZ der Abschreibung als Gewinn
> verbuchen, sondern WEGEN der Abschreibung.

So könnte man es auch sagen, vielleicht hilft folgendes zum besseren
Verständnis, es gibt die Entnahme mit Buchwertgewinn und die Entnahme mit
Buchwertverlust, d.h. je nach dem, welcher Wert bei der Entnahmehandlung
höher ist.

> > Deshalb hab ich mir gedacht, ich entnehme den PKW aus dem
> > Betriebsvermögen und verkaufe ihn dann privat. Ist das soweit richtig
> > gedacht?
> >
> > Und vor allem: Wie stelle ich dar, dass das Ding jetzt privat ist und
> > erst danach verkauft wurde?

> Durch Entnahme und entsprechende Einlage des Wertes, der normalerweise
> dem Verkaufswert entspricht. Du gewinnst also nichts dabei.

Wenn da nicht jemand einen anderen (Verkaufs)Wert annimmt.

> Ist ja auch logisch: Wenn Du einen Wagen für 10.000 Euro kaufst und ihn
> für 3.000 Euro wieder verkaufst, dann hast Du einen Wertverlust von
> 7.000 Euro - und genau den kannst Du auch geltend machen. Im Normalfall
> ist das schon durch Abschreibungen passiert, deswegen wird das jetzt
> wieder "aufgefüllt" durch den Verkaufserlös.
>
> Davon mal abgesehen: Wenn Du den Wagen wirklich für 3.000 Euro
> verkaufst, dann ist das zwar Gewinn, aber Du kannst den Wagen dann ganz
> ausbuchen - macht also noch ein Euro als "Ausgabe" ;-)

Ja, den üblichen Restbuchwert oder wie manche meinen der "Erinnerungswert",
der in vielen Köpfen herumgeistert, man kann jedes WG auf Null abschreiben,
es muss nur im Bestandsvermögen (Anlagegitter) bis zur Entnahme, Untergang
oder Verkauf erfasst bleiben.
Erinnerungswert? Wer muss sich denn erinnern, wenn es ein vorgeschriebens
Anlagegitter gibt? Reicht doch zur Erinnerung, da muss man nicht noch extra
einen sogenannten "Erinnerungswert" generieren.

Mal zum Nachdenken ein kleines Problemchen, ein sich im BV befindlicher PKW
wird bei einer Privatfahrt zu Schrott gefahren, d.h. der PKW existiert nicht
mehr im BV. Eine Entnahme liegt IMHO nicht vor ebenso auch kein Verkauf, nur
ein Untergang des WGes, aber der Untergang wurde nicht betrieblich
veranlasst sondern ist reineweg privater Natur; also was muss man buchen und
was passiert mit einer möglichen stillen Reserve?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 14, 2005, 11:22:10 AM12/14/05
to
"Fredrika Gers" schrieb im Newsbeitrag
news:43a02980...@news.t-online.de...

Hallo Fredrika,

> ich bin Freiberuflerin und habe einen PKW im Betriebsvermögen. Der PKW
> ist vollständig abgeschrieben, steht also noch mit 1 Euro im
> Anlageverzeichnis, oder wie immer das heißt.
>
> Ich habe jetzt schon begriffen, dass ich den Verkaufspreis eines
> abgeschriebenen Dinges trotz kompletter Abschreibung als Gewinn
> verbuchen müsste.
> Deshalb hab ich mir gedacht, ich entnehme den PKW aus dem
> Betriebsvermögen und verkaufe ihn dann privat. Ist das soweit richtig
> gedacht?

und Du meinst, dass Du mit der Entnahme einen höheren Gewinn machst? <g>

> Und vor allem: Wie stelle ich dar, dass das Ding jetzt privat ist und
> erst danach verkauft wurde?

Entnahmehandlung zum Teilwert und das war's schon.
Aber bedenke Deine Annahme eines Teilwertes kann mit der Annahme eines
Finanzbeamten divergieren, meist zu Deinen Ungunsten.

> Vielen Dank! Bin halt Kreative - aber keine kreative Buchhalterin.

Nur einfaches logisches Denken, fällt normalerweise sehr leicht, wenn man
sich in den Gegenpart hineinversetzt, also indem man einen Sachverhalt mit
seinen Augen betrachtet.
Hmm, Schachspieler sind da sehr geübt.
Klar, ein paar Fach- und Sachkenntnisse braucht man dazu auch, möglichst
mehr als der Gegenpart. ;-))
Vorhersagen sind um so wahrscheinlicher, je mehr man sich auskennt und je
besser man seine Kontrahenten kennt.
Du kennst die Grundlagen für Wahrsager? Nein, die Mittel, wie Kaffeesatz,
Kristallkugel, Tarotkarten, Runen, Sterne, Papillarlinien oder dergleichen
meine ich nicht. ;-))

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Peter Racz

unread,
Dec 14, 2005, 12:39:33 PM12/14/05
to
Peter Dunkel wrote:


> Verkaufst Du ihn aus dem Geschäftsvermögen an einen Privatmann, könnte eine
> Gewährleistungspflicht bestehen.

Es könnte nicht, es besteht, und zwar 2 Jahre lang.

Und im Zweifelsfall, wenn Du heute den PKW "entnimmst", morgen privat
verkaufst, und übermorgen der Käufer auf eine Gewährleistung besteht,
könnte er behaupten, daß der Umweg über dich als Privatperson nur
deshalb war, weil Du die gesetzliche Gewährleistungspflicht umgehen
wolltest. Und er würde ganz schnell recht bekommen.

Du kannst ein Auto privat verkaufen, wenn das ein privates Auto ist. Und
ein privates Auto ist ein Auto die man tatsächlich privat nutzt. Länger
als nur einige Tage. Sonst würde der Trick Tür und Tor für alle mögliche
Leute öffnen, die alles mögliche gewerblich verkaufen. Sie brauchen es
nur einen Tag davor selbst von Ihren Firma zu kaufen, um keine
Gewährleistung geben zu müssen. Das wäre zu einfach.

Gruß
Peter

Fredrika Gers

unread,
Dec 14, 2005, 7:56:10 PM12/14/05
to
"Will Berghoff" <real-...@berghoffs.de> wrote:

>Wirklich Creative verkaufen den Wagen zu einem passenden Angebot an
>einen guten Freund...

Den Witz versteh ich nicht.

Übrigens, es geht nicht um Ausschluss der Gewährleistung. Ich hatte
nur gedacht, dass ich den Wagen zu dem Erinnerungs-Euro entnehmen
könnte. Aber das war offensichtlich falsch.

Also schon mal danke.

Fredrika Gers

Will Berghoff

unread,
Dec 15, 2005, 3:57:45 AM12/15/05
to
Im News-Beitrag: 43a0bec2...@news.t-online.de tippte Fredrika
Gers:

> "Will Berghoff" <real-...@berghoffs.de> wrote:
>
> > Wirklich Creative verkaufen den Wagen zu einem passenden Angebot an
> > einen guten Freund...
>
> Den Witz versteh ich nicht.

Gut, dann es ist es mit der "Kreativität" doch nicht so weit her.

"Zeitwert " ist im Zweifel der Wert, der am Markt üblicherweise für ein
solches Fahrzeug erzielbar ist. Bei gewöhnlichen Mittelklasse-PKW ist
nach 10 Jahren (Restwert ist dann ja 1,00 EUR) irgendwo bei 1.500 bis
4.000 EUR. angelangt. Ist der Zustand unterdurchschnittlich, was man am
besten in einem Verkaufsdokument mit dem Käufer niederschreibt, ist
auch ein deutlich niedrigerer Wert gerechtfertigt. Kritisch wird es bei
KFZ, die Liebhaberpreise erzielen. Die kennt das FA auch.

> Übrigens, es geht nicht um Ausschluss der Gewährleistung. Ich hatte
> nur gedacht, dass ich den Wagen zu dem Erinnerungs-Euro entnehmen
> könnte. Aber das war offensichtlich falsch.

Man könnte sich auch eine Ankaufsangebot von 1 oder 2
geschäftstüchtigen Gebrauchtwagenhändlern einholen...

Gruß
Will

Steuerberater Kai Degen

unread,
Dec 15, 2005, 7:05:58 AM12/15/05
to
Hans-Peter Popowski schrieb:


> Entnahmehandlung zum Teilwert und das war's schon.
> Aber bedenke Deine Annahme eines Teilwertes kann mit der Annahme eines
> Finanzbeamten divergieren, meist zu Deinen Ungunsten.

Moin HPP,

Entnahmen sind wie Du zutreffend schreibst,
mit dem Teilwert zu bewerten - und nicht, wie viele
Mitposter schreiben, mit dem "Zeitwert" o. ä.

Hier wiederum lohnt sich ein Blick in H35a EStH, wonach
die sogenannte Teilwertvermutung für abnutzbares bewegliches
Anlagevermögen konstatiert, dass der Teilwert dem Buchwert
bei fiktiv vorgenommener linearer AfA entspricht.

Sollte das Fahrzeug also linear abgeschrieben worden sein,
sollte ein Entnahmewert in Höhe des Restbuchwertes durch-
aus vertretbar sein.

Grüße, Kai


--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71

Matthias Koehler

unread,
Dec 15, 2005, 7:39:18 AM12/15/05
to
[Kai:]

> Sollte das Fahrzeug also linear abgeschrieben worden sein,
> sollte ein Entnahmewert in Höhe des Restbuchwertes durch-
> aus vertretbar sein.

Neeeeee - also wirklich nicht... Überleg doch mal: Audi A8 als Jahreswagen
für 60.000 EUR gekauft, über sechs Jahre abgeschrieben, Restbuchwert nach
sechs Jahren 1 EUR, tatsächlicher Marktpreis 15.000 bis 20.000 EUR...

(ich habe keinen A8, war nur ein Beispiel)

Steuerberater Kai Degen

unread,
Dec 15, 2005, 8:41:19 AM12/15/05
to
Matthias Koehler schrieb:

> [Kai:]
>> Sollte das Fahrzeug also linear abgeschrieben worden sein,
>> sollte ein Entnahmewert in Höhe des Restbuchwertes durch-
>> aus vertretbar sein.

> Neeeeee - also wirklich nicht... Überleg doch mal: Audi A8 als
> Jahreswagen für 60.000 EUR gekauft, über sechs Jahre abgeschrieben,
> Restbuchwert nach sechs Jahren 1 EUR, tatsächlicher Marktpreis 15.000
> bis 20.000 EUR...


Moin Matthias,

was soll ich denn büddeschön überlegen? Ich habe den H35a
EStH schließlich nicht in die Einkommensteuerrichtlinien
aufgenommen, da waren andere am Werk:)

Vielleicht sollte der Finanzminister eher mal überlegen,
was er da für Vorschriften erlässt.

Aber solange die Vorschrift existiert, warum sollte man sich
nicht zugunsten des Steuerpflichtigen auf diese Vorschrift
berufen?

Will Berghoff

unread,
Dec 15, 2005, 9:03:24 AM12/15/05
to
Im News-Beitrag: BFC72286.27989%nutz...@koehler-film.info tippte
Matthias Koehler:

> Neeeeee - also wirklich nicht... Überleg doch mal: Audi A8 als
> Jahreswagen für 60.000 EUR gekauft,

zu teuer

> über sechs Jahre abgeschrieben,
> Restbuchwert nach sechs Jahren 1 EUR, tatsächlicher Marktpreis
> 15.000 bis 20.000 EUR...

Und wer zahlt freiwillig für eine so ausgelutschte Schleuder noch so
viel Geld? Nicht mal mehr die Russen, die dürfen nur noch max. 5 Jahre
alte Autos kaufen. Da zählt übrigens der Tag der Herstellung, nicht der
Erstzulassung. Für Phaeton-Besitzer gibt es da noch ein böses
Erwachen...

Gruß
Will (niemals einen "Volkswagen" oder dessen Derivat akzeptierend)

Martin Schoenbeck

unread,
Dec 15, 2005, 9:10:54 AM12/15/05
to
Hallo Kai,

Steuerberater Kai Degen schrieb:

> was soll ich denn büddeschön überlegen? Ich habe den H35a
> EStH schließlich nicht in die Einkommensteuerrichtlinien
> aufgenommen, da waren andere am Werk:)

Hast Du vielleicht mal den Text dieses Hinweises greifbar. Im Netz finde
ich nur Links, hinter denen sich nichts mehr oder eine Passwortabfrage
verbirgt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Matthias Koehler

unread,
Dec 15, 2005, 9:23:32 AM12/15/05
to
[Will:]

> zu teuer

Find ich auch, die kosten aber teilweise wirklich so viel.

>> über sechs Jahre abgeschrieben,
>> Restbuchwert nach sechs Jahren 1 EUR, tatsächlicher Marktpreis
>> 15.000 bis 20.000 EUR...
>
> Und wer zahlt freiwillig für eine so ausgelutschte Schleuder noch so
> viel Geld? Nicht mal mehr die Russen, die dürfen nur noch max. 5 Jahre
> alte Autos kaufen. Da zählt übrigens der Tag der Herstellung, nicht der
> Erstzulassung. Für Phaeton-Besitzer gibt es da noch ein böses
> Erwachen...

Mal ab vom Thema: Was hat es mit den Russen und den fünf Jahren auf sich?

> Gruß
> Will (niemals einen "Volkswagen" oder dessen Derivat akzeptierend)

Ich weiß ja, dass Du Mercedes-Fan bist. Ich bin Audi-Fan... :-)

Bodo Rzany

unread,
Dec 15, 2005, 9:33:57 AM12/15/05
to
Martin Schoenbeck schrieb im Artikel <hw4uyh6f467t$.d...@usenet.schoenbeck.de>:

> Steuerberater Kai Degen schrieb:
>
>> was soll ich denn büddeschön überlegen? Ich habe den H35a
>> EStH schließlich nicht in die Einkommensteuerrichtlinien
>> aufgenommen, da waren andere am Werk:)
>
> Hast Du vielleicht mal den Text dieses Hinweises greifbar. Im Netz finde
> ich nur Links, hinter denen sich nichts mehr oder eine Passwortabfrage
> verbirgt.

Na, dann brauch' ich ja nicht auch noch zu suchen...

Aber natürlich interessiert auch mich der H35a EStH brennend!

Grüße, Bodo

Will Berghoff

unread,
Dec 15, 2005, 10:56:05 AM12/15/05
to
Im News-Beitrag: BFC73AF4.2799F%nutz...@koehler-film.info tippte
Matthias Koehler:

> Mal ab vom Thema: Was hat es mit den Russen und den fünf Jahren auf
> sich?

Die Russen sind der typische Käuferkreis für "Proll-Monster", also
abgefahrene PKW der Luxusklasse, die früher hierzulande vom
Handwerksmeister gefahren wurden, als es noch kein Unternehmer-Leasing
und keine Neuwagenkauf-fördernde 1%-Regelungen gab. Der Import von PKW
nach Russland ist auf solche Fahrzeuge begrenzt, die nicht älter als 5
Jahre sind.

In Deutschland wird das Alter eines PKW aber ab dem Erstzulassungstag
gemessen. Viele PKW-Besitzer wissen garnicht, wie alt ihr Auto wirklich
ist. Daher kommt auch der Vorstoß der Briten, unsere KFZ-Kennzeichen
auf das britische System umzurüsten, also das Herstellungungs
(halb)jahr anzugeben.

Nach genau diesen 5 Jahren sinkt der Wert der für diese Zielgruppe
interessanten Fahrzeuge drastisch ab, weil die Nachfrage dramatisch
geringer ist.

Gruß
Will

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 15, 2005, 8:37:21 AM12/15/05
to
"Will Berghoff" schrieb im Newsbeitrag
news:40cpgaF...@individual.net...

Hallo Will,

> > > Wirklich Creative verkaufen den Wagen zu einem passenden Angebot an
> > > einen guten Freund...

> > Den Witz versteh ich nicht.

> Gut, dann es ist es mit der "Kreativität" doch nicht so weit her.
>
> "Zeitwert " ist im Zweifel der Wert, der am Markt üblicherweise für ein
> solches Fahrzeug erzielbar ist. Bei gewöhnlichen Mittelklasse-PKW ist
> nach 10 Jahren (Restwert ist dann ja 1,00 EUR) irgendwo bei 1.500 bis
> 4.000 EUR. angelangt. Ist der Zustand unterdurchschnittlich, was man am
> besten in einem Verkaufsdokument mit dem Käufer niederschreibt, ist
> auch ein deutlich niedrigerer Wert gerechtfertigt. Kritisch wird es bei
> KFZ, die Liebhaberpreise erzielen. Die kennt das FA auch.

Man sollte sie nicht für dümmer (unwissender) halten als man selbst ist, nur
Ausnahmen bestätigen die Regel.

> > Übrigens, es geht nicht um Ausschluss der Gewährleistung. Ich hatte
> > nur gedacht, dass ich den Wagen zu dem Erinnerungs-Euro entnehmen
> > könnte. Aber das war offensichtlich falsch.

> Man könnte sich auch eine Ankaufsangebot von 1 oder 2
> geschäftstüchtigen Gebrauchtwagenhändlern einholen...

hmm, Du hast E-Bay vergessen, aber nicht jedes Auto ist ein Papparatziauto.

Matthias Koehler

unread,
Dec 15, 2005, 11:11:22 AM12/15/05
to
[Will:]

> Der Import von PKW nach Russland ist auf solche Fahrzeuge begrenzt, die nicht
> älter als 5 Jahre sind.

Noch mal nachgefragt: Per Vorschrift begrenzt oder weil sich der Markt so
entwickelt hat?

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 15, 2005, 12:30:23 PM12/15/05
to
"Steuerberater Kai Degen" schrieb im Newsbeitrag
news:dnrm73$a9i$01$1...@news.t-online.com...

Hallo Kai,

> > Entnahmehandlung zum Teilwert und das war's schon.
> > Aber bedenke Deine Annahme eines Teilwertes kann mit der Annahme eines
> > Finanzbeamten divergieren, meist zu Deinen Ungunsten.

> Entnahmen sind wie Du zutreffend schreibst,


> mit dem Teilwert zu bewerten - und nicht, wie viele
> Mitposter schreiben, mit dem "Zeitwert" o. ä.

wobei beides gleich sein kann. ;-))
Oder wo der Markt(Zeit)wert bestimmend für den Teilwert und die
Teilwertvermutung eben nicht relevant ist. Aber wegen 5 € 80 wird sich kein
Außenprüfer ins Hemd machen, es könnten aber auch ein paar € mehr sein, dann
....

> Hier wiederum lohnt sich ein Blick in H35a EStH, wonach
> die sogenannte Teilwertvermutung für abnutzbares bewegliches
> Anlagevermögen konstatiert, dass der Teilwert dem Buchwert
> bei fiktiv vorgenommener linearer AfA entspricht.

Der Teilwert*vermutung* kann aber von jedem Beteiligten (Stpfl. - FA)
begründet widersprochen werden.

> Sollte das Fahrzeug also linear abgeschrieben worden sein,
> sollte ein Entnahmewert in Höhe des Restbuchwertes durch-
> aus vertretbar sein.

Ja, eine echte JStA Nr. 1.0. <bg>
Was würdest Du einem Stpfl. raten, der ein WG entnimmt, dessen Verkehrswert
weit unter der Teilwertvermutung liegt?
Schöne hinterhältige Frage, ich weiß.
Aber da musst Du jetzt durch. <bg>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 15, 2005, 12:21:25 PM12/15/05
to
"Will Berghoff" schrieb im Newsbeitrag
news:40di0mF...@individual.net...

Hallo Will,

> > Mal ab vom Thema: Was hat es mit den Russen und den fünf Jahren auf
> > sich?

> Die Russen sind der typische Käuferkreis für "Proll-Monster", also
> abgefahrene PKW der Luxusklasse, die früher hierzulande vom
> Handwerksmeister gefahren wurden, als es noch kein Unternehmer-Leasing
> und keine Neuwagenkauf-fördernde 1%-Regelungen gab. Der Import von PKW
> nach Russland ist auf solche Fahrzeuge begrenzt, die nicht älter als 5
> Jahre sind.

na und? Geht er eben als Ersatzteilsammlung über die Grenze, wurde früher
schon praktiziert, so hatten die polnischen LKW wenigstens ihre Auslastung
auf dem Rückweg, DDR-Laster fuhren öfters leer nach Hause, weil nicht einmal
die Einfuhr von Autoteilen erlaubt war.

> In Deutschland wird das Alter eines PKW aber ab dem Erstzulassungstag
> gemessen. Viele PKW-Besitzer wissen garnicht, wie alt ihr Auto wirklich
> ist. Daher kommt auch der Vorstoß der Briten, unsere KFZ-Kennzeichen
> auf das britische System umzurüsten, also das Herstellungungs
> (halb)jahr anzugeben.
>
> Nach genau diesen 5 Jahren sinkt der Wert der für diese Zielgruppe
> interessanten Fahrzeuge drastisch ab, weil die Nachfrage dramatisch
> geringer ist.

Hmm, IMHO ist Russland und Anrainer riesengroß und es gibt genügend weitere
Zielgruppen.
Nur der Preis muss stimmen. Und wenn der Schrottpreis überschritten wird
....

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 15, 2005, 12:33:22 PM12/15/05
to
"Martin Schoenbeck" schrieb im Newsbeitrag
news:hw4uyh6f467t$.dlg@usenet.schoenbeck.de...

Hallo Martin,

> > was soll ich denn büddeschön überlegen? Ich habe den H35a
> > EStH schließlich nicht in die Einkommensteuerrichtlinien
> > aufgenommen, da waren andere am Werk:)

> Hast Du vielleicht mal den Text dieses Hinweises greifbar. Im Netz finde
> ich nur Links, hinter denen sich nichts mehr oder eine Passwortabfrage
> verbirgt.

erstmal die R 35 a EStR:
(7) 1Der Teilwert kann nur im Wege der Schätzung nach den Verhältnissen des
Einzelfalls ermittelt werden. 2Zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts
bestehen Teilwertvermutungen. 3Die Teilwertvermutung kann widerlegt werden.
4Sie ist widerlegt, wenn der Steuerpflichtige anhand konkreter Tatsachen und
Umstände darlegt und nachweist, dass die Anschaffung oder Herstellung eines
bestimmten Wirtschaftsguts von Anfang an eine Fehlmaßnahme war, oder dass
zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen
Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder
Herstellung des Wirtschaftsguts nachträglich zur Fehlmaßnahme werden lassen.
5Die Teilwertvermutung ist auch widerlegt, wenn der Nachweis erbracht wird,
dass die Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger als der
vermutete Teilwert sind. 6Der Nachweis erfordert es, dass die behaupteten
Tatsachen objektiv feststellbar sind.

Und noch einen Auszug aus dem Hinweis 35 a EStH:
"Teilwertbegriff"
Der Teilwert ist ein ausschließlich objektiver Wert, der von der Marktlage
am Bilanzstichtag bestimmt wird; es ist unerheblich, ob die Zusammensetzung
und Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts von besonderen Kenntnissen und
Fertigkeiten des Betriebsinhabers abhängt (>BFH vom 31. 1. 1991 - BStBl II
S. 627).

"Teilwertvermutungen"
Zur Ermittlung des niedrigeren Teilwerts gelten folgende
Teilwertvermutungen:

1. Im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Fertigstellung eines Wirtschaftsguts
entspricht der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (>BFH vom
13. 4. 1988 - BStBl II S. 892; nicht ohne weiteres anwendbar bei Erwerb
eines Unternehmens oder Mitunternehmeranteils >BFH vom 6. 7. 1995 - BStBl II
S. 831).

2. Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht
der Teilwert auch zu späteren, dem Zeitpunkt der Anschaffung oder
Herstellung nachfolgenden Bewertungsstichtagen den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten (>BFH vom 21. 7. 1982 - BStBl II S. 758).

3. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht der
Teilwert zu späteren, dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung
nachfolgenden Bewertungsstichtagen den um die lineare AfA verminderten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (>BFH vom 30. 11. 1988 - BStBl 1989 II
S. 183).
<fin>

Also, man betrachte die Definition des Teilwertes und dazu die Definition
der Teilwert*vermutung*. Diskrepanz erkannt?

Also, wenn die "Teilwertvermutung" aus bestimmten Gründen vom normalen
Teilwert abweicht dann gilt folgende Überlegung:

Die Behandlung einer Entnahmen wirkt sich im Ergebnis so aus, als ob der
entnommene Gegenstand zum Teilwert (und nicht unbedingt zur
Teilwertvermutung) veräußert worden wäre; der Vorfall ist gleichermaßen wie
eine Veräußerung des entnommenen WG an den Stpfl. anzusehen, wobei in Höhe
des Teilwerts ein dem Betrieb zugeflossener Veräußerungserlös fingiert wird.
"Neutralisiert" in des Wortes eigentlicher Bedeutung wird die Entnahme
allerdings nur dann, wenn Buchwert und Teilwert identisch sind. Liegt der
Teilwert über dem Buchwert, so wirken sich in Höhe des Differenzbetrags die
stillen Reserven erfolgserhöhend aus. Liegt der Teilwert im Ausnahmefall
unter dem Buchwert, so tritt durch die Entnahmekorrektur eine
Erfolgsminderung ein. Also, allgemeine Schlussfolgerung: JStA Nr. 1.0.. ;-))

Der Teilwert ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG als Korrekturwert zu den
AK/HK der WG des Anlage- und des Umlaufvermögens anzusetzen, d.h. die
*Teilwertvermutung* kann unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft
gesetzt werden, d.h. auch die Wiederbeschaffungskosten abzüglicher linearer
Afa können zum Teilwert führen, d.h. zum jeweils gegenwärtigen Marktpreis
und die Differenz zum Buchwert ergibt dann eben einen Verlust oder einen
Gewinn, meistens letzteres, bestimmt durch den Anteil der stillen Reserve.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 15, 2005, 12:47:30 PM12/15/05
to
"Matthias Koehler" schrieb im Newsbeitrag
news:BFC7543A.279BC%nutz...@koehler-film.info...

Hallo Matthias,

> > Der Import von PKW nach Russland ist auf solche Fahrzeuge begrenzt, die
> > nicht älter als 5 Jahre sind.

> Noch mal nachgefragt: Per Vorschrift begrenzt oder weil sich der Markt so
> entwickelt hat?

das wird durch entsprechende Handelsabkommen geregelt, der Markt ist da
außen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Will Berghoff

unread,
Dec 16, 2005, 4:17:21 AM12/16/05
to
Im News-Beitrag: BFC7543A.279BC%nutz...@koehler-film.info tippte
Matthias Koehler:

> > Der Import von PKW nach Russland ist auf solche Fahrzeuge
> > begrenzt, die nicht älter als 5 Jahre sind.
>
> Noch mal nachgefragt: Per Vorschrift begrenzt oder weil sich der
> Markt so entwickelt hat?
>

Die Einfuhr wird (bei tasächlicher Beachtung der Einfuhrbestimmungen
Russlands) nicht gestattet. Begründet wird dies mit Maßnahmen zum
Umweltschutz.

Gruß
Will

Will Berghoff

unread,
Dec 16, 2005, 4:21:28 AM12/16/05
to
Im News-Beitrag: dns9fn$suv$01$2...@news.t-online.com tippte Hans-Peter
Popowski:

> Hmm, IMHO ist Russland und Anrainer riesengroß

Ja, ein immer wieder gerne angesprochenes, unbestreitbares Zitat

> und es gibt genügend weitere Zielgruppen.
> Nur der Preis muss stimmen. Und wenn der Schrottpreis überschritten
> wird ....

Es gibt natürlich immer einen Weg, aber eben auch einen dann
niedrigeren Preis.

Ich rede ja nicht von Golf und Audi 80, die als Ersatzteilspender hoch
im Kurs stehen (und hierzulande gerne schonmal nachst ihrer Kleinteile
beraubt werden), sondern von Preisphänomenen wie Lexus LS430, BMW 750
etc., die hierzulande nicht absetzbar sind (beim Lexus keine Nachfrage,
beim BMW preisbedingt), bei Russen mit Geld aber glänzende Augen
verursachen.

Gruß
Will

Will Berghoff

unread,
Dec 16, 2005, 4:22:30 AM12/16/05
to
Im News-Beitrag: dns4b1$fkn$01$3...@news.t-online.com tippte Hans-Peter
Popowski:

> > Man könnte sich auch eine Ankaufsangebot von 1 oder 2
> > geschäftstüchtigen Gebrauchtwagenhändlern einholen...
>
> hmm, Du hast E-Bay vergessen, aber nicht jedes Auto ist ein
> Papparatziauto. ;-))

Wenn ich einen niedrigen Wert belegen will, ist das vielleicht nicht
der richtige Weg...

Gruß
Will

Fredrika Gers

unread,
Dec 16, 2005, 4:34:25 AM12/16/05
to
"Hans-Peter Popowski" <Vogtla...@t-online.de> wrote:

<unfassbaren Paragraphendschungel gesnipt>

Stoff für ein absurdes Theaterstück liefert das allemal.

Auf jeden Fall werde ich jetzt folgendes machen: Ich drucke mir diesen
Thread aus und hefte ihn an einen Eigenbeleg, der besagt, dass ich mir
das Auto für 1 Euro verkauft habe. Dann verkaufe ich es privat für
2.800 Euro und warte, was passiert. Im April berichte ich dann hier,
was das Finanzamt Berchtesgaden (of all places) dazu gesagt hat.

Viele Grüße und vielen Dank

Ika Gers

Hans-Peter Popowski

unread,
Dec 16, 2005, 7:18:56 AM12/16/05
to
"Fredrika Gers" schrieb im Newsbeitrag
news:a625q1lv8brom67bc...@4ax.com...

Hallo Fredrika,

> <unfassbaren Paragraphendschungel gesnipt>

naja, inwieweit es unfassbar für einzelne ist mag ich nicht beurteilen, aber
es ist Grundlage für jeden Unternehmer, ob er nun will oder nicht.

> Stoff für ein absurdes Theaterstück liefert das allemal.

Wobei der Schlussakt vorhersehbar ist.

> Auf jeden Fall werde ich jetzt folgendes machen: Ich drucke mir diesen
> Thread aus und hefte ihn an einen Eigenbeleg, der besagt, dass ich mir
> das Auto für 1 Euro verkauft habe. Dann verkaufe ich es privat für
> 2.800 Euro und warte, was passiert. Im April berichte ich dann hier,
> was das Finanzamt Berchtesgaden (of all places) dazu gesagt hat.

Mit anderen Worten, du möchtest bewusst Deinen Partner, das FA auf die Probe
stellen? <bg>

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter

Hans-Georg Michna

unread,
Dec 16, 2005, 11:57:17 AM12/16/05
to
On Fri, 16 Dec 2005 13:18:56 +0100, Hans-Peter Popowski wrote:

>"Fredrika Gers" schrieb im Newsbeitrag
>news:a625q1lv8brom67bc...@4ax.com...

>> Auf jeden Fall werde ich jetzt folgendes machen: Ich drucke mir diesen


>> Thread aus und hefte ihn an einen Eigenbeleg, der besagt, dass ich mir
>> das Auto für 1 Euro verkauft habe. Dann verkaufe ich es privat für
>> 2.800 Euro und warte, was passiert. Im April berichte ich dann hier,
>> was das Finanzamt Berchtesgaden (of all places) dazu gesagt hat.

>Mit anderen Worten, du möchtest bewusst Deinen Partner, das FA auf die Probe
>stellen? <bg>

Hans-Peter,

verheddert man solche Transaktionen nicht gerne noch ein
bisschen? Sie könnte z.B. das Auto buchhalterisch oberkorrekt
privat für €1 übernehmen und dann einem Freund schenken oder es
ihm vielleicht auch gleich für €1 verkaufen.

Was der dann damit macht, ist zunächst unklar und geht sie ja
auch nichts mehr an.

Es könnte eventuell mit etwas Glück passieren, dass er es
verkauft und sich für den vollkommen unerwarteten Geldregen auf
Art eines Freundes ebenso unerwartet anderweitig erkenntlich
zeigt, Einladung auf eine Urlaubsreise, Reparatur des Dachstuhls
oder so. Von Bargeld wollen wir mal gar nicht erst reden.

Das ist Kreativität außerhalb der Buchhaltung. (:-)

Hans-Georg

--
No mail, please.

Steuerberater Kai Degen

unread,
Dec 19, 2005, 6:14:55 AM12/19/05
to
Hans-Peter Popowski schrieb:

> Der Teilwert*vermutung* kann aber von jedem Beteiligten (Stpfl. - FA)
> begründet widersprochen werden.

Moin Hans-Peter,

R35a grenzt die Fälle der Widerlegbarkeit jedoch sehr start ein:

> Die Teilwertvermutung kann widerlegt werden. 4 Sie ist widerlegt, wenn

> der Steuerpflichtige anhand konkreter Tatsachen und Umstände darlegt und
> nachweist, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten
> Wirtschaftsguts von Anfang an eine Fehlmaßnahme war, oder dass zwischen
> dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen
> Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder
> Herstellung des Wirtschaftsguts nachträglich zur Fehlmaßnahme werden

> lassen. 5 Die Teilwertvermutung ist auch widerlegt, wenn der Nachweis

> erbracht wird, dass die Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag
> niedriger als der vermutete Teilwert sind.

Auch in meiner Rechtsprechungsdatenbank finde ich ausschließlich
Urteile, bei denen es darum ging, dass die Teilwertvermutung
zugunsten des Steuerpflichtigen widerlegbar ist.

Zuungunsten des Steuerpflichtigen wurde eine Teilwertvermutung
nach den mir bekannten Urteilen noch nie angefochten.

Dies würde auch dem Sinn und Zweck der freiwilligen
Selbstbindung der FInanzvermaltung an Richtlinien
widersprechen.

Vergleiche auch
> ...Die Vermutung gilt allerdings nur dann uneingeschränkt, wenn die AfA
> nach der linearen Methode vorgenommen wird ( BFH 13. 11. 88 BStBl 1988
> II S. 183).


Grüße, Kai

--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71

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Steuerberater Kai Degen

unread,
Dec 19, 2005, 6:38:43 AM12/19/05
to
Hans-Peter Popowski schrieb:


Moin HPP,

Die Teilwertvermutung gegen den Steuerzahler eingeführt.
Wenn in Ausnahmefällen die Teilwertvermutung zu einem
günstigeren Ergebnis führt, als der Börsen- oder Marktpreis,
ziehe ich sie selbstverständlich heran.


> Was würdest Du einem Stpfl. raten, der ein WG entnimmt, dessen Verkehrswert
> weit unter der Teilwertvermutung liegt?
> Schöne hinterhältige Frage, ich weiß.
> Aber da musst Du jetzt durch. <bg>

ich betreite doch gar nicht meine Bereitschaft, die Teilwertvermutung
_zugunsten_ meiner Mandanten zu widerlegen:)

So Hinterhältig muss man nunmal im Kampf gegen den
Feind sein *bgg*

Grüße, Kai
-


Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71

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